Rechtsprechung
   BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50046
BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14 (https://dejure.org/2015,50046)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2015 - 4 AZR 663/14 (https://dejure.org/2015,50046)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 (https://dejure.org/2015,50046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,50046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Zwischenfeststellungsklage

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Zwischenfeststellungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 2 ZPO, § 1 TVG, § 1 Abs 1 AltPflHG BB
    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Zwischenfeststellungsklage

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, Anlage B zum MTV, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1 Abs. 1 Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz, § 12b MTV

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung des Arbeitgebers zur Zahlung einer bestimmten Vergütung

  • Betriebs-Berater

    Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungs-klage

  • rewis.io

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Zwischenfeststellungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung des Arbeitgebers zur Zahlung einer bestimmten Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewährungsaufstieg - und die Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Zwischenfeststellungsklage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 975
  • BB 2016, 1076
  • NZA-RR 2016, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Eine Zwischenfeststellungsklage bedingt daher, dass die Frage nach dem Bestand des entsprechenden Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss und darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) .

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt zwar das sonst notwendige Feststellungsinteresse (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) , hat aber für den Umfang der Rechtskraft keine weiter gehende Bedeutung (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 128, 73; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu I 2 der Gründe; sowie ausdrücklich MüKoZPO/Becker-Eberhard 4. Aufl. § 256 Rn. 75) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Eine Zwischenfeststellungsklage bedingt daher, dass die Frage nach dem Bestand des entsprechenden Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss und darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) .

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt zwar das sonst notwendige Feststellungsinteresse (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) , hat aber für den Umfang der Rechtskraft keine weiter gehende Bedeutung (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 128, 73; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu I 2 der Gründe; sowie ausdrücklich MüKoZPO/Becker-Eberhard 4. Aufl. § 256 Rn. 75) .

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    a) Die rechtskräftige Feststellung der Vergütungspflicht eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer, die auf die Erfüllung eines konkreten Tätigkeitsmerkmals einer tariflichen Entgeltordnung gestützt wird, entfaltet nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (dazu etwa BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16) jedenfalls dann eine Bindungswirkung hinsichtlich der konkreten Fallgruppe der Vergütungsgruppe, wenn die Vergütungsgruppe nur eine in Betracht kommende Fallgruppe für die festgestellte Entgeltverpflichtung vorsieht (sh. bereits BAG 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - zu B II 4 der Gründe; bestätigt in 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 a der Gründe mwN) .

    Die dargestellte Bindungswirkung führt dazu, dass bei unveränderter Tätigkeit und einer sich auf die Erfüllung der tariflichen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals beziehenden Feststellung zugleich feststeht, dass eine tariflich vorgesehene Bewährungszeit zu diesem Zeitpunkt begonnen hat (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 a der Gründe) .

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 165/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    (2) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. März 1994 (- VIII ZR 165/93 - BGHZ 125, 251) nichts anderes.

    Dementsprechend kann eine im Wechselprozess rechtskräftig getroffene Zwischenfeststellung die "Berufung auf das Nichtzustandekommen des Kausalverhältnisses nur gegenüber künftigen Wechselklagen der Klägerin, nicht aber gegenüber einer Kaufpreisklage aus dem Kausalverhältnis selbst" abschneiden (BGH 9. März 1994 - VIII ZR 165/93 - zu II 2 a bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Die Vorgreiflichkeit ersetzt zwar das sonst notwendige Feststellungsinteresse (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) , hat aber für den Umfang der Rechtskraft keine weiter gehende Bedeutung (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 128, 73; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu I 2 der Gründe; sowie ausdrücklich MüKoZPO/Becker-Eberhard 4. Aufl. § 256 Rn. 75) .
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    a) Die rechtskräftige Feststellung der Vergütungspflicht eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer, die auf die Erfüllung eines konkreten Tätigkeitsmerkmals einer tariflichen Entgeltordnung gestützt wird, entfaltet nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (dazu etwa BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16) jedenfalls dann eine Bindungswirkung hinsichtlich der konkreten Fallgruppe der Vergütungsgruppe, wenn die Vergütungsgruppe nur eine in Betracht kommende Fallgruppe für die festgestellte Entgeltverpflichtung vorsieht (sh. bereits BAG 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - zu B II 4 der Gründe; bestätigt in 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90

    Eingruppierung bei Spurensicherung

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Ob dies auch dann der Fall ist, wenn die maßgebende Vergütungsgruppe mehrere Fallgruppen enthält, muss der Senat vorliegend nicht entscheiden (abl. BAG 18. Juli 1990 -   4 AZR 25/90  - ; 14. Juni 1995 -   4 AZR 250/94  - zu II 2 b der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 14 Sa 1860/13

    Bewährungsaufstieg einer Krankenpflegehelferin - Eingruppierung einer

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. März 2014 - 14 Sa 1860/13 - aufgehoben.
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Es liegt auch keine unbewusste Tariflücke vor, die es dem Senat erlauben könnte, sie aus einem eindeutig feststellbaren Sinn und Zweck des Tarifvertrags heraus zu schließen (ausf. für die Tätigkeit einer Krankenpflegerin BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 17 ff.) .
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14
    Das Bestehen oder Nichtbestehen des betreffenden Rechtsverhältnisses wird zwischen den Parteien in gleichem Maße für alle Folgestreitigkeiten festgestellt (vgl. BGH 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 - Rn. 19) .
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Eine Zwischenfeststellungsklage bedingt daher, dass die Frage nach dem Bestand des entsprechenden Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss und darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17 mwN; vgl. auch BGH 28. September 2006 - VII ZR 247/05 - Rn. 12, BGHZ 169, 153) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Eine Zwischenfeststellungsklage bedingt daher, dass die Frage nach dem Bestand des entsprechenden Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss und darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17 mwN; vgl. auch BGH 28. September 2006 - VII ZR 247/05 - Rn. 12, BGHZ 169, 153) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18

    Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung

    Eine Zwischenfeststellungsklage bedingt, dass die Frage nach dem Bestand des entsprechenden Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss und darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn 17).
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 229/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Der Feststellungsantrag ist in der gebotenen Auslegung, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die von der Beklagten nach dem ÜTV gewährte Besitzstandszulage umfasst, als Zwischenfeststellungsklage iSd. § 256 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17) zulässig.
  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

    An diese Feststellung ist der Senat nach § 322 Abs. 1 ZPO gebunden (zur Rechtskraft von Eingruppierungsurteilen vgl. etwa BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 14; 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - zu B II 4 der Gründe) .
  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Der Feststellungsantrag ist in der gebotenen Auslegung, dass er sich - was der Kläger in der Revisionsinstanz auch klargestellt hat - auf seine vom Zahlungsantrag nicht erfassten Einsatzzeiten im Betrieb der L bezieht, als Zwischenfeststellungsklage iSd. § 256 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 16 ff.) zulässig.
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 1006/13

    Rückkehr in eine alte Vergütungsgruppe - Einordnung zwischen Eingangs- und

    Insbesondere hat sie nicht aufgezeigt, für welche möglichen, denkbaren Folgerechtsstreitigkeiten die begehrte Feststellung von Bedeutung sein könnte (zu den Anforderungen an einen Antrag nach § 256 Abs. 2 ZPO, vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17 mwN; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240) .

    Insbesondere würde aus der begehrten Feststellung nicht folgen, dass der Vergütungsanspruch auch über den Zeitraum hinaus besteht, auf den sich die Zwischenfeststellungsklage bezieht (vgl. zur Rechtskraftwirkung der Zwischenfeststellungsklage BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 19 mwN) .

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Dieser Elementenfeststellungsantrag ist jedenfalls als Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO zulässig (zu den Voraussetzungen BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 19; 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Dieser Elementenfeststellungsantrag ist jedenfalls als Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO zulässig (zu den Voraussetzungen BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 19; 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 78/16

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Der Feststellungsantrag ist in der gebotenen Auslegung, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die von der Beklagten nach dem ÜTV gewährte Besitzstandszulage umfasst, als Zwischenfeststellungsklage iSd. § 256 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17) zulässig.
  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18

    Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 555/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • LAG Köln, 08.08.2023 - 4 Sa 371/23

    Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 275/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 373/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 246/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 247/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 90/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 231/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 230/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 553/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 554/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 232/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht