Rechtsprechung
   BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1658
BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02 (https://dejure.org/2004,1658)
BAG, Entscheidung vom 11.02.2004 - 4 AZR 684/02 (https://dejure.org/2004,1658)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 (https://dejure.org/2004,1658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines auf eine Aufbaufallgruppe gestützten Vergütungsanspruchs; Revisionsrechtliche Überprüfung von Heraushebungsmerkmalen der besonderen Schwierigkeit und der Bedeutung in Vergütungsgruppe Ib Fallgruppe 1a als unbestimmte Rechtsbegriffe; Fachliche Qualifikation ...

  • Judicialis

    BAT-O § 22; ; BAT-O § 23; ; Teil I Allgemeiner Teil der Anlage 1a zum BAT-O/BL VergGr. IIa Fallgr. 1a; ; Teil I Allgemeiner Teil der Anlage 1a zum BAT-O/BL VergGr. Ib Fallgr. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines Sachverständigen für Biologie in einem Landeskriminalamt; Prüfung der Eingruppierung bei Aufbaufallgruppen - Heraushebung durch die "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" der Tätigkeit; Darlegungsinhalt bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung: Heraushebung aus der Aufbaufallgruppe durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 321
  • NZA 2004, 1232
  • BB 2004, 1748
  • DB 2004, 1621
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei einem auf eine Aufbaufallgruppe gestützten Vergütungsanspruch vom Gericht zunächst zu prüfen, ob der Kläger die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt (zB 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294 mwN).

    Insoweit ist daher die revisionsrechtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. zB Senat 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294 mwN).

    So kann sich die Bedeutung der Tätigkeit beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (zB Senat 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294).

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02
    Die erhöhte Qualifizierung im Vergleich zur "Normaltätigkeit" dieses Berufs kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa Spezialkenntnissen (zB 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 270).

    Für die Darlegung dieser anspruchsbegründenden Anforderungen, die im Eingruppierungsrechtsstreit regelmäßig dem Kläger obliegt (zB 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - aaO), ist ein wertender Vergleich zwischen der Grundtätigkeit und der herausgehobenen Tätigkeit erforderlich.

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02
    Entscheidend für die Eingruppierung eines Angestellten ist die von ihm auszuübende Tätigkeit, nicht der Aufgabenkreis der Behörde (vgl. 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 3).
  • LAG Sachsen, 13.09.2002 - 3 Sa 900/01
    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 13. September 2002 - 3 Sa 900/01 - insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht festgestellt hat, dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab 1. Januar 2000 Vergütung nach Vergütungsgruppe Ib BAT-O zu zahlen.
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02
    Die erhöhte Qualifizierung im Vergleich zur "Normaltätigkeit" dieses Berufs kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa Spezialkenntnissen (zB 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 270).
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02
    Hierbei genügt bei einer in ihrer rechtlichen Erfüllung nicht streitigen Ausgangsfallgruppe eine pauschale rechtliche Überprüfung, wenn die diesbezüglichen Tatsachen unstreitig sind (zB 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02
    Es ist daher nicht ausreichend, dass der Kläger seine eigene Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02
    Es ist daher nicht ausreichend, dass der Kläger seine eigene Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Der Tatsachenvortrag muss insgesamt erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (st. Rspr., etwa BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 27; 27. August 2008 -  4 AZR 484/07  - Rn. 19, BAGE 127, 305; 11. Februar 2004 -  4 AZR 684/02  - zu I 3 c bb (1) der Gründe, BAGE 109, 321) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (st. Rspr., etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21 mwN, aaO; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 27, aaO; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305; 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - zu I 3 c bb (1) der Gründe, BAGE 109, 321) .
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Der Tatsachenvortrag muss erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der Grundtätigkeit des Landschaftsgärtners heraushebt und einen wertenden Vergleich mit den nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlauben (vgl. Senat 20. Oktober 1993- 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173; 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - BAGE 109, 321).

    Demzufolge hätte der Kläger darlegen müssen, welche Ausbildungsinhalte in diesem Beruf nach dem Stand im streitigen Anspruchszeitraum vermittelt werden (Senat 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - BAGE 109, 321; 15. Februar 2006 - 4 AZR 634/04 - BAGE 117, 92) und welche beruflichen Tätigkeiten danach ein Landschaftsgärtner als Normaltätigkeit schuldet.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht