Rechtsprechung
   BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5710
BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11 (https://dejure.org/2013,5710)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2013 - 4 AZR 78/11 (https://dejure.org/2013,5710)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 (https://dejure.org/2013,5710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • openjur.de

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung - eingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1026
  • BB 2013, 1013
  • DB 2013, 2036
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 710/95

    Fristlose Kündigung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11
    Die weitere Erwägung, im Falle eines vereinbarten außerordentlichen Kündigungsgrundes läge auch die Vereinbarung einer Nachverhandlungspflicht nahe, ist nicht zu beanstanden und entspricht zudem der Rechtsprechung des Senats (so ausdrücklich 18. Juni 1997 - 4 AZR 710/95 - zu II 2.1.4 der Gründe, AP TVG § 1 Kündigung Nr. 2 = EzA TVG § 1 Fristlose Kündigung Nr. 3) .
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 87/96

    Nachwirkung eines Tarifvertrages - Ausschluß durch konkludentes Handeln

    Auszug aus BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11
    Der TV Nr. 761 endete aufgrund fristgemäßer Kündigung der Gewerkschaft ver.di mit Ablauf des 31. Oktober 2008 ohne Nachwirkung iSd. § 4 Abs. 5 TVG, die nach § 12 Abs. 3 Satz 3 TV Nr. 761 in zulässiger Weise ausgeschlossen wurde ( dazu etwa BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 24; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 87/96 - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 366).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 363/96

    Außerordentliche Kündigung eines Verbandstarifvertrages

    Auszug aus BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11
    Die Revision übersieht, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht grundsätzlich keiner ausdrücklichen Vereinbarung bedarf (vgl. nur BAG 18. Februar 1998 - 4 AZR 363/96 - zu II 1.1 der Gründe, BAGE 88, 81) .
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 656/06

    Vertragsauslegung - "Equal-Pay" -Anspruch

    Auszug aus BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11
    Das Revisionsgericht kann die Auslegung von Willenserklärungen durch das Landesarbeitsgericht nur daraufhin überprüfen, ob es die Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB eingehalten hat, ob gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist, ob alle erheblichen Tatsachen für die Auslegung herangezogen worden sind und ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 656/06 - Rn. 17, AP AÜG § 10 Nr. 17 = EzA AÜG § 13 Nr. 1) .
  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 312/01

    Tarifvertrag bei Verbandsauflösung

    Auszug aus BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11
    Die Regelung des § 20 Abs. 2 TVöD wird nicht durch diejenige in § 5 Abs. 3 Fall 1 TV Nr. 761 nach dem sog. Spezialitätsprinzip verdrängt (dazu etwa BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 312/01 - Rn. 31 mwN, BAGE 125, 314) .
  • BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11
    Der TV Nr. 761 endete aufgrund fristgemäßer Kündigung der Gewerkschaft ver.di mit Ablauf des 31. Oktober 2008 ohne Nachwirkung iSd. § 4 Abs. 5 TVG, die nach § 12 Abs. 3 Satz 3 TV Nr. 761 in zulässiger Weise ausgeschlossen wurde ( dazu etwa BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 24; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 87/96 - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 366).
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09

    Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand

    Auszug aus BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11
    bb) Die Revision rügt weiterhin ohne Erfolg die vom Senat ebenfalls nur beschränkt überprüfbare Würdigung des Landesarbeitsgerichts (zu den Maßstäben BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 22 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 7) zur fehlenden Verwirkung des Kündigungsrechts auf aufgrund des fehlenden Umstandsmoments (dazu etwa BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 42 ff. mwN) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Auszug aus BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11
    bb) Die Revision rügt weiterhin ohne Erfolg die vom Senat ebenfalls nur beschränkt überprüfbare Würdigung des Landesarbeitsgerichts (zu den Maßstäben BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 22 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 7) zur fehlenden Verwirkung des Kündigungsrechts auf aufgrund des fehlenden Umstandsmoments (dazu etwa BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 42 ff. mwN) .
  • LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10

    Kündigung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Dezember 2010 - 3 Sa 894/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Diese Auslegung ist auch nach Maßgabe einer nur eingeschränkten Überprüfung in der Revisionsinstanz (zum Überprüfungsmaßstab individueller atypischer Willenserklärungen vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 23 mwN; 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16) rechtsfehlerhaft.
  • LAG München, 24.05.2019 - 3 Sa 808/18

    Sanierungstarifvertrag, außerordentliches Kündigungsrecht, Insolvenz,

    Bei Tarifverträgen ist eine außerordentliche Kündigung nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich zulässig (vgl. schon BAG, Urteil vom 14.11.1958 - 1 AZR 247/57 -), was sich nunmehr aus § 314 BGB analog begründet (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 19; ErfK/Franzen, 19. Aufl. 2019, § 1 Rn. 33).

    aa) Die Auslegung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen, die wie das Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 2 ETV Bestandteil der schuldrechtlichen Vereinbarungen eines Tarifvertrages sind, erfolgt nach den für die Auslegung von Verträgen geltenden Grundsätzen gemäß §§ 133, 157 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16).

    Allerdings bedarf das Recht, einen Tarifvertrag außerordentlich zu kündigen, grundsätzlich keiner ausdrücklichen Vereinbarung (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 18).

  • LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22
    Sowohl die Auslegung nach dem Maßstab für atypische (vgl. BAG, 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16 mwN.) als auch nach denjenigen für typische Willenserklärungen (vgl. BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 21 mwN.) führen zu dem Ergebnis, dass damit die im Arbeitsvertrag von 1999 vereinbarte Bezugnahmeklausel auf den Lohntarifvertrag des hessischen Einzelhandels nicht dahingehend abgeändert wurde, dass nunmehr dynamisch auf den Gehaltstarifvertrag des Hessischen Einzelhandels Bezug genommen werden sollte.
  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16

    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei

    Sowohl die Auslegung nach dem Maßstab für atypische (vgl. BAG 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16 mwN) als auch nach demjenigen für typische Willenserklärungen (vgl. BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14  - Rn. 21 mwN) führen zu dem Ergebnis, dass die im Arbeitsvertrag von 1992 vereinbarte zeitdynamische Bezugnahmeklausel durch die Schreiben der Beklagten an den Kläger im Zeitraum von 1999 bis 2011 nicht aufgehoben wurde.
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

    b) Diese in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüfbaren Ausführungen des Landesarbeitsgerichts (zum Prüfungsmaßstab bei der Auslegung nicht typisierter Willenserklärungen etwa BAG 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16; 19. September 2007 - 4 AZR 656/06 - Rn. 17) lassen einen Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Diese Auslegung ist auch nach Maßgabe einer nur eingeschränkten Überprüfung in der Revisionsinstanz (zum Überprüfungsmaßstab individueller atypischer Willenserklärungen vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 23 mwN; 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16) rechtsfehlerhaft.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 798/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Diese Auslegung ist auch nach Maßgabe einer nur eingeschränkten Überprüfung in der Revisionsinstanz (zum Überprüfungsmaßstab individueller atypischer Willenserklärungen vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 23 mwN; 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16) rechtsfehlerhaft.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 804/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Diese Auslegung ist auch nach Maßgabe einer nur eingeschränkten Überprüfung in der Revisionsinstanz (zum Überprüfungsmaßstab individueller atypischer Willenserklärungen vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 23 mwN; 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16) rechtsfehlerhaft.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 800/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Diese Auslegung ist auch nach Maßgabe einer nur eingeschränkten Überprüfung in der Revisionsinstanz (zum Überprüfungsmaßstab individueller atypischer Willenserklärungen vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 23 mwN; 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16) rechtsfehlerhaft.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 799/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Diese Auslegung ist auch nach Maßgabe einer nur eingeschränkten Überprüfung in der Revisionsinstanz (zum Überprüfungsmaßstab individueller atypischer Willenserklärungen vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 23 mwN; 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16) rechtsfehlerhaft.
  • LAG Hessen, 17.01.2019 - 11 Sa 35/18

    § 3 Abs.1, Abs. 3 TVG

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 83/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 82/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 80/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 81/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 79/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 TaBV 1551/13

    Zustimmungsverweigerung - Tarifkonkurrenz - unrichtige Vergütungsordnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht