Rechtsprechung
   BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95   

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BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 (https://dejure.org/1997,1248)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 (https://dejure.org/1997,1248)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 (https://dejure.org/1997,1248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung - Heimaufsicht - Heime für volljährige Behinderte - Sozialdienst - Erziehungsdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2384
  • NZA-RR 1998, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
    Dies hat der Senat bereits für die Heimaufsicht über Kindertageseinrichtungen entschieden (Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Der Senat hat denn auch in seiner bereits mehrfach angeführten Entscheidung vom 6. März 1996 (- 4 AZR 775/94 - aaO) für die Tätigkeit des in der Heimaufsicht über Kindertagesstätten tätigen Sozialarbeiters, der ähnliche Aufgaben wie der Kläger hat, die Anforderungen des Eingruppierungsmerkmals der VergGr.

    15 BAT - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO).

    5.5 Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. März 1996 (- 4 AZR 775/94 - aaO) entschieden, daß die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht über Kindertagesstätten nicht den Anforderungen der VergGr.

    Von dem der Entscheidung vom 6. März 1996 (- 4 AZR 775/94 - aaO) zugrunde liegenden Fall unterscheidet sich die Stellung des Klägers dieses Rechtsstreits insofern, als er seit dem 1. September 1994 für alle Heime für behinderte Volljährige in R zuständig ist, während die Aufsichtstätigkeit des Klägers des der Entscheidung vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zugrunde liegenden Falles auf Teilgebiete des Landes Niedersachsen begrenzt war.

    Auch quantitativ ragt der Verantwortungsrahmen des Klägers dieses Rechtsstreits jedoch nicht über denjenigen des Klägers des Rechtsstreits - 4 AZR 775/94 - heraus: Jener übte die Fachaufsicht über 175 Einrichtungen mit 9.126 genehmigten Plätzen, die mit 8.667 Kindern besetzt waren, aus (Urteil des Senats vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO, zu Ziff. II 5 d der Gründe), der Kläger ist seit dem 1. September 1994 zuständig für 115 Heime mit knapp 8.000 Plätzen sowie für 24 teilstationäre nicht dem Heimgesetz unterliegende Tagesförderstätten für seinerzeit gut 500 erwachsene Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    15 BAT - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. Januar 1986 (- 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975) seine Rechtsprechung zu dem Qualifizierungsmerkmal der erheblichen Heraushebung durch das Maß der Verantwortung teilweise aufgegeben.

    Das hat der Senat im einzelnen in dem Urteil vom 29. Januar 1986 (aaO), aber auch in dem Urteil vom 16. April 1986 (- 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975) begründet.

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - aaO).

    15 BAT beschränkt, da die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und das beklagte Land das Tätigkeitsmerkmal als erfüllt erachtet (z. B. Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - aaO).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Das hat der Senat im einzelnen in dem Urteil vom 29. Januar 1986 (aaO), aber auch in dem Urteil vom 16. April 1986 (- 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975) begründet.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann der Senat nur prüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (Senatsurteil vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT ; Senatsurteil vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT ; Senatsurteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 509/72 - BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT ; vgl. BAGE 51, 282, 293 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
    Zu der Frage, ob die Zulassung der Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf oder ob und unter welchen Voraussetzungen die Zulassung der Revision in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen wirksam ist, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23. November 1994 (- 4 AZR 528/92 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979 = BAGE 78, 294 ) umfassend Stellung genommen.

    Da die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts die Zulassung der Revision beinhaltete und dieser Teil der Entscheidung nur versehentlich nicht verkündet worden ist, wie sich aus dem Berichtigungsbeschluß vom 7. Juni 1995 ergibt, ist die Zulassung der Revision nach den vom Senat in seiner Entscheidung vom 23. November 1994 (- 4 AZR 528/92 -, aaO) dargestellten Grundsätzen wirksam erfolgt.

  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 367/70

    Besonderes Maß der Verantwortung - Auswirkungen beim Behördenapparat -

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
    Damit hat sich das Landesarbeitsgericht an einer Auslegung dieses Rechtsbegriffs (z. B. im Urteil des Senats vom 18. August 1971 - 4 AZR 367/70 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT ) orientiert, die der Senat seit längerem aufgegeben hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.1993 - 7 (4) Sa 706/92
    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
    Weder leitet er einen großen Arbeitsbereich bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern - er ist insbesondere streitlos den Leitern der von ihm überwachten Heime nicht als Vorgesetzter weisungsbefugt -, noch bearbeitet er, soweit es um die Heimaufsicht geht - anders als möglicherweise der Kläger des Rechtsstreits - 7 (4) Sa 706/92 - LAG Rheinland-Pfalz, auf dessen Entscheidung vom 13. Mai 1993 (EzBAT §§ 22, 23 BAT F 1 Sozialdienst VergGr. III Nr. 2 = ZTR 1993, 468) der Kläger mehrfach verwiesen hat -, besonders schwierige Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit.
  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann der Senat nur prüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (Senatsurteil vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT ; Senatsurteil vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT ; Senatsurteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 509/72 - BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT ; vgl. BAGE 51, 282, 293 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
    Dieses Tätigkeitsmerkmal erfüllen beispielsweise Angestellte, die entweder große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten oder besonders schwierige Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - BAGE 22, 247 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71

    Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • LAG Niedersachsen, 05.07.1994 - 16 (6) Sa 612/93

    Höhergruppierung in eine andere Vergütungsgruppe ; Grundeingruppierung für

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00

    Korrigierende Rückgruppierung

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (grundlegend Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; vgl. auch 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07

    Eingruppierung einer Heimleiterin

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (grundlegend Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; weiter zB 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 445/11

    Bezugnahme auf Tarifverträge - ergänzende Vertragsauslegung

    Die an dem Tarifmerkmal der Schwierigkeit und Bedeutung angelehnte Auslegung wird den von Tarifvertragsparteien verwendeten unterschiedlichen Begriffen der Schwierigkeit und Bedeutung sowie der geforderten Verantwortung nicht gerecht (ausf. BAG 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356; 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - zu II 5.3 der Gründe) .

    Schließlich hat es berücksichtigt, dass die Klägerin keine strategischen, fallübergreifenden Entscheidungen trifft, die für eine Vielzahl von Fallgestaltungen von Bedeutung wären; Grundsatzentscheidungen würden von den Teamleitern getroffen, an die die Klägerin bei sog. Musterverfahren gehalten sei und bei denen sie Rücksprache mit den Teamleitern und den Referenten "Widersprüche" nehmen müsse (zur Bearbeitung von Einzelfällen und "richtungsweisenden Grundsatzentscheidungen" BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - zu II 5.4 der Gründe) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.1998 - 8 (4) Sa 751/95

    Feststellung der Verpflichtung des beklagten Landes hinsichtlich der Bewilligung

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  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Lediglich bei Tätigkeiten, die auch Leitungsaufgaben beinhalteten, hat das Bundesarbeitsgericht die Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals "Besondere Schwierigkeit und Bedeutung" bejaht (BAG 12.06.1996 - 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33: Leiter eines Jugendhauses; BAG 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39: Heimaufsicht über Heime für volljährige Behinderte; BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178: Sachgebietsleiter Kinder und Jugendnotdienst).
  • LAG Köln, 04.02.1999 - 10 Sa 839/98

    Eingruppierung; Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst; Sachgebietsleiterin

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  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

    Der Sechste Senat weicht dadurch von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 BAGE 78, 294 ff. = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).

  • LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15

    Abgrenzung von Entgeltgruppe 11 und Entgeltgruppe 12 TVöD

    In der Rechtsprechung werden insofern als Beispiel genannt, Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07, unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 ; BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 670/96

    Eingruppierung: Erzieherin in Sozialarbeitertätigkeit

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten (Urteil vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - ZTR 1998, 223), einer Sozialarbeiterin in einer Neurologischen Abteilung eines Landeskrankenhauses (Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der Amtsbetreuung (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in einer sozial-psychiatrischen Beratungsstelle der Sozialmedizinischen Abteilung des Gesundheitsamtes einer Großstadt (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 891/95 - AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht (Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) und einer Sozialarbeiterin in der Familientherapie u.ä.
  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen ist wirksam, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; Aufgabe von: BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07

    Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2009 - 5 Sa 266/08

    Eingruppierung einer Leiterin eines Behindertenzentrums nach der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2009 - 5 Sa 266/08

    Behinderter; Eingruppierung; Heimleiterin; Verantwortung; Verwaltungsangestellte;

  • LAG Nürnberg, 14.01.2014 - 7 Sa 398/12

    Zulage - öffentlicher Dienst - Vertretung

  • LAG Hamm, 14.08.2002 - 18 Sa 1552/01

    Eingruppierung, Leiter des Jugendamts, Sozial- und Erziehungsdienst,

  • LAG Düsseldorf, 19.12.1997 - 10 Sa 1413/97

    Eingruppierung: Zweigstellenleiter[in] eines Sozialamtes

  • LAG Hamburg, 27.10.2004 - 5 Sa 39/04

    Sozialarbeiter und Eingruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 3 Sa 103/04

    Eingruppierung eines Truppleiters im Forstbereich

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.06.2012 - AS 7/12

    Eingruppierung; Ersetzung der Zustimmung

  • LAG Hessen, 31.03.1998 - 9 Sa 2005/97

    Eingruppierungsfestellungsklage einer Diplom-Sozialarbeiterin mit staatlicher

  • BAG, 30.09.1998 - 4 AS 36/98
  • KAGH, 14.12.2018 - M 6/18
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