Rechtsprechung
BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Eingruppierung eines Oberarztes
- openjur.de
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA; medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik
- Bundesarbeitsgericht
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c ProtErkl TV-Ärzte/VKA
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik - rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c ProtErkl TV-Ärzte/VKA
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Oberarztes
- rewis.io
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik
- ra.de
- rewis.io
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung eines Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA, Begriffe des "Teilbereichs" und der "medizinischen Verantwortung"
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 27.08.2008 - 3 Ca 1242/07
- LAG Hamm, 16.06.2009 - 12 Sa 1596/08
- BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
Der Senat hat in seinen Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ausgeführt, dass dieses Tätigkeitsmerkmal der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn dem Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die männliche Form gewählt) ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist, welches in dem betreffenden Teil- oder Funktionsbereich tätig ist (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314) .Auch das Fehlen eines solchen Status oder Titels ist ohne Bedeutung (vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 37) .
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08
Eingruppierung einer Oberärztin
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, BAGE 132, 365; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f.; 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33, vgl. für eine Kurzwiedergabe ArbR 2011, 410) .Der Senat hat in seinen Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ausgeführt, dass dieses Tätigkeitsmerkmal der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn dem Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die männliche Form gewählt) ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist, welches in dem betreffenden Teil- oder Funktionsbereich tätig ist (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314) .
- BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, BAGE 132, 365; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f.; 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33, vgl. für eine Kurzwiedergabe ArbR 2011, 410) .
- LAG Hamm, 16.06.2009 - 12 Sa 1596/08
Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Juni 2009 - 12 Sa 1596/08 - wird zurückgewiesen. - BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
Der Senat hat in seinen Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ausgeführt, dass dieses Tätigkeitsmerkmal der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn dem Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die männliche Form gewählt) ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist, welches in dem betreffenden Teil- oder Funktionsbereich tätig ist (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314) . - BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
Der Senat hat in seinen Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ausgeführt, dass dieses Tätigkeitsmerkmal der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn dem Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die männliche Form gewählt) ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist, welches in dem betreffenden Teil- oder Funktionsbereich tätig ist (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314) . - BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08
Eingruppierung in den Tarifvertrag für Altbeschäftigte der Unternehmensgruppe TÜV …
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
Da nicht ersichtlich ist, welches über eine entsprechende Vergütungszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Eingruppierungsfeststellung bestehen könnte (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12) , fehlt das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse für die beiden Überschneidungszeiträume. - BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, BAGE 132, 365; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f.; 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33, vgl. für eine Kurzwiedergabe ArbR 2011, 410) . - BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
Der Senat hat in seinen Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ausgeführt, dass dieses Tätigkeitsmerkmal der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn dem Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die männliche Form gewählt) ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist, welches in dem betreffenden Teil- oder Funktionsbereich tätig ist (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314) . - BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08
Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
Auch sie setzt voraus, dass die Frage nach dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 13 mwN) . - BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 687/08
Eingruppierung eines Oberarztes
- BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL
Ihm muss auch mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt der Entgeltgruppe Ä 2 TV-Ärzte/TdL unterstellt sein (grdl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365; weiterhin 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 17; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 38; zu Fachärzten für Anästhesiologie 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn. 33 ff.; 15. Juni 2011 - 4 AZR 782/09 - Rn. 29) . - BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 847/09
Eingruppierung nach Entgeltgruppe Ä 3 (Oberarzt) TV-Ärzte Charité
Darüber hinaus ist grundsätzlich auch erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei dem eine Entgeltung als Oberarzt beanspruchenden Arzt liegt (vgl. dazu im Einzelnen ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 zum TV-Ärzte/VKA und - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 zum TV-Ärzte/TdL; zu den später ergangenen Entscheidungen vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314; 15. Juni 2011 - 4 AZR 745/09 - und - 4 AZR 782/09 -) .