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   BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09   

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https://dejure.org/2011,15437
BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09 (https://dejure.org/2011,15437)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2011 - 4 AZR 782/09 (https://dejure.org/2011,15437)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 4 AZR 782/09 (https://dejure.org/2011,15437)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA; medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c ProtErkl TV-Ärzte/VKA
    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c ProtErkl TV-Ärzte/VKA
    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA, Begriffe des "Teilbereichs" und der "medizinischen Verantwortung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ausgeführt, dass dieses Tätigkeitsmerkmal der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn dem Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die männliche Form gewählt) ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist, welches in dem betreffenden Teil- oder Funktionsbereich tätig ist (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314) .

    Auch das Fehlen eines solchen Status oder Titels ist ohne Bedeutung (vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 37) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
    9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, BAGE 132, 365; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f.; 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33, vgl. für eine Kurzwiedergabe ArbR 2011, 410) .

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ausgeführt, dass dieses Tätigkeitsmerkmal der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn dem Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die männliche Form gewählt) ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist, welches in dem betreffenden Teil- oder Funktionsbereich tätig ist (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314) .

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
    9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, BAGE 132, 365; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f.; 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33, vgl. für eine Kurzwiedergabe ArbR 2011, 410) .
  • LAG Hamm, 16.06.2009 - 12 Sa 1596/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Juni 2009 - 12 Sa 1596/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ausgeführt, dass dieses Tätigkeitsmerkmal der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn dem Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die männliche Form gewählt) ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist, welches in dem betreffenden Teil- oder Funktionsbereich tätig ist (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ausgeführt, dass dieses Tätigkeitsmerkmal der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn dem Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die männliche Form gewählt) ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist, welches in dem betreffenden Teil- oder Funktionsbereich tätig ist (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08

    Eingruppierung in den Tarifvertrag für Altbeschäftigte der Unternehmensgruppe TÜV

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
    Da nicht ersichtlich ist, welches über eine entsprechende Vergütungszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Eingruppierungsfeststellung bestehen könnte (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12) , fehlt das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse für die beiden Überschneidungszeiträume.
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
    9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, BAGE 132, 365; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f.; 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33, vgl. für eine Kurzwiedergabe ArbR 2011, 410) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ausgeführt, dass dieses Tätigkeitsmerkmal der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn dem Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die männliche Form gewählt) ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist, welches in dem betreffenden Teil- oder Funktionsbereich tätig ist (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
    Auch sie setzt voraus, dass die Frage nach dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 687/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

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