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   BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76   

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https://dejure.org/1978,155
BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76 (https://dejure.org/1978,155)
BAG, Entscheidung vom 05.07.1978 - 4 AZR 795/76 (https://dejure.org/1978,155)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 (https://dejure.org/1978,155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche tarifrechtliche Bewertbarkeit - Landwirtschaftstechnischer Angestellter - Selbständige produktionstechnische Beratung - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale - Tatsachenvortrag - Beweisantritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 67; BAT § 22, Anlage 1a

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.04.1977 - 4 AZR 723/75

    Tarifvertrag - Landwirtschaftliche Sachbearbeiter - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
    Eine hiervon abweichende einzelvertragliche Vereinbarung wäre zwar grundsätzlich rechtlich möglich gewesen (vgl. BAG AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT).

    Abgesehen davon identifiziert das Landesarbeitsgericht in rechtsfehlerhafter Weise den "Arbeitsvorgang" im Sinne der §§ 22, 23 BAT n.F. mit einer Teiltätigkeit im Sinne der seitherigen Senatsrechtsprechung (vgl. BAG AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen, insbesondere auf BAG AP Nr. 97 zu § 3 TOA).

  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74

    Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

    Auszug aus BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
    Das Landesarbeitsgericht wird daher bezüglich der Aufgaben des Klägers noch die Verwaltungsübung, etwaige Zusammenhangstätigkeiten (vgl. dazu BAG AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT) und insbesondere die Arbeitsergebnisse aufzuklären haben, denen die einzelnen Aufgaben des Klägers zu dienen bestimmt gewesen sind.
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
    Da die mit dem Kläger abgeschlossenen einzelvertraglichen Vereinbarungen wiederum ihrerseits nur widerspiegeln sollen, was nach §§ 3 Abs. 1, 4- Abs. 1 Satz 1 TVG mit tariflicher Wirkung gilt oder nach Ablauf solcher Normen gemäß § 4 Abs. 5 TVG weitepgilt (vgl. auch dazu das vorgenannte Urteil des Senats BAG AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung), kommt vorliegend der "Technikertarif" entgegen der Meinung der Vorinstanzen, die offenbar in rechtsfehlerhafter Weise auch von beiden Prozeßparteien geteilt wird, weder als Tarifrecht noch als Vertragsrecht zur Anwendung.
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
    Danach ist als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtung einer vernünftigen, sinnvollen praktischen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlieh selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. die Urteile des Senats vom 12. April 1978 - 4 AZR 721/76 -, zur Veröffentlichung in der Amtichen Sammlung des Gerichts und im Nachschlagewerk vorgesehen, 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7. Dezember 177 - 4 AZR 399/76 -" [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975, bei de Urteile ebenfalls zum Abdruck in der Amtichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
    Dezember 1969 nach diesem Zeitpunkt nur dessen als Tarifrecht außer Kraft getretene und nach § 4 Abs. 5 TVG nach wirkende Normen in ihrer am 3"'" Dezember 1969 bestehenden Fassung als Vertragsrecht weitergegolten haben (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 AZR 476/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975" mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
    Danach ist als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtung einer vernünftigen, sinnvollen praktischen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlieh selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. die Urteile des Senats vom 12. April 1978 - 4 AZR 721/76 -, zur Veröffentlichung in der Amtichen Sammlung des Gerichts und im Nachschlagewerk vorgesehen, 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7. Dezember 177 - 4 AZR 399/76 -" [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975, bei de Urteile ebenfalls zum Abdruck in der Amtichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
    Danach ist als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtung einer vernünftigen, sinnvollen praktischen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlieh selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. die Urteile des Senats vom 12. April 1978 - 4 AZR 721/76 -, zur Veröffentlichung in der Amtichen Sammlung des Gerichts und im Nachschlagewerk vorgesehen, 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7. Dezember 177 - 4 AZR 399/76 -" [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975, bei de Urteile ebenfalls zum Abdruck in der Amtichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
    Wie vergleichbare Angestellte bei anderen Ämtern vergütet oder Beamte mit ähnlichen Aufgaben wie denen des Klägers besoldet werden, ist entgegen der Rechtsauffassung des Klägers unbeachtlich (vgl. BAG AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
    Danach ist als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtung einer vernünftigen, sinnvollen praktischen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlieh selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. die Urteile des Senats vom 12. April 1978 - 4 AZR 721/76 -, zur Veröffentlichung in der Amtichen Sammlung des Gerichts und im Nachschlagewerk vorgesehen, 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7. Dezember 177 - 4 AZR 399/76 -" [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975, bei de Urteile ebenfalls zum Abdruck in der Amtichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • RG, 17.12.1943 - I 99/43

    1. Darf das Gericht Vorbringen, dem es nicht gefolgt ist, und Beweisanträge,

    Auszug aus BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
    Soweit der Kläger in seiner zu gerichtlichem Protokoll gegebenen Erklärung im übrigen noch sein bisheriges Vorbringen ergänzt und erläutert sowie Rechtsansichten vor getragen hat, war für eine Anwendung des § 67 ArbGG ohnehin kein Raum und sein Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. RGZ 172, 192 [194-]; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., S. 762).
  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    (b) Soweit der Senat nach Inkrafttreten des 37. Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975, in Kraft getreten am 1. Januar 1975) in Anknüpfung an die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des § 22 BAT idF vom 1. Januar 1975 (vgl. BAG 26. April 1966 - 1 AZR 36/65 - mwN) noch davon ausgegangen war, die Bildung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs könne "aus Rechtsgründen" nicht erfolgen, wenn dieser Teiltätigkeiten umfasse, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zugeordnet seien (vgl. BAG 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -; 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229; allerdings ohne eigenständige Begründung) , hat er hieran später nicht mehr festgehalten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22, vgl. auch Rn. 53 ff.) .

    (b) Soweit der Senat bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge zunächst davon ausgegangen ist, Teiltätigkeiten, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zuzuordnen seien, könnten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (zB BAG 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229) , hat er diese Annahme in der Folgezeit weitgehenden Einschränkungen unterworfen und schließlich aufgegeben.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    (b) Soweit der Senat nach Inkrafttreten des 37. Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975, in Kraft getreten am 1. Januar 1975) in Anknüpfung an die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des § 22 BAT idF vom 1. Januar 1975 (vgl. BAG 26. April 1966 - 1 AZR 36/65 - mwN) noch davon ausgegangen war, die Bildung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs könne "aus Rechtsgründen" nicht erfolgen, wenn dieser Teiltätigkeiten umfasse, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zugeordnet seien (vgl. BAG 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -; 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229; allerdings ohne eigenständige Begründung) , hat er hieran später nicht mehr festgehalten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22, vgl. auch Rn. 49 ff.) .

    (b) Soweit der Senat bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge zunächst davon ausgegangen ist, Teiltätigkeiten, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zuzuordnen seien, könnten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (zB BAG 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229) , hat er diese Annahme in der Folgezeit weitgehenden Einschränkungen unterworfen und schließlich aufgegeben.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Schon angesichts der unterschiedlichen Arbeitsergebnisse, die der Kläger einmal bei seiner Sachbearbeitertätigkeit und zum anderen bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der beiden Atlasblätter zu erbringen hatte, aber erst recht deswegen, weil nach den näher begründeten Feststellungen des Landesarbeitsgerichts trotz eines fachlichen Zusammenhanges beide Aufgaben tatsächlich trennbar und im übrigen auch tariflich unterschiedlich bewertbar sind, erweist sich die diesbezügliche Beurteilung des Landesarbeitsgerichts als zutreffend (vgl. BAG 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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