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   BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14   

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BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 (https://dejure.org/2017,15427)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 (https://dejure.org/2017,15427)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 (https://dejure.org/2017,15427)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung - Tatbestandsmerkmal zwangsweise Unterbringung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 PsychKG BB 2009, § 11 Abs 1 S 2 PsychKG BB 2009, § 12 Abs 1 S 1 PsychKG BB 2009, § 13 Abs 2 PsychKG BB 2009, § 14 Abs 2 PsychKG BB 2009
    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung - Tatbestandsmerkmal zwangsweise Unterbringung

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT),... § 12, § 13 TVöD, § 12 TVöD, § 22 BAT, § 12 Abs. 2 TVöD, § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 24 Abs. 1 TVöD, § 288 Abs. 1 Satz 2, § 291 BGB, § 24 Abs. 1 Satz 3 TVöD, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Regelüberführung in neuen Tarifvertrag unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe bei unveränderter Tätigkeit; Gesamte vertraglich geschuldete Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang zur Bestimmung der richtigen Entgeltgruppe; Anforderungen an die Erfüllung eines ...

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung - Tatbestandsmerkmal zwangsweise Unterbringung

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung - Tatbestandsmerkmal zwangsweise Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

  • rechtsportal.de

    Regelüberführung in neuen Tarifvertrag unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe bei unveränderter Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung - Tatbestandsmerkmal zwangsweise Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 472
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 727/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin im Sozialpsychiatrischen

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
    Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 19. Oktober 2016 - 4 AZR 727/14 - Rn. 15 mwN; grdl. 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

    Deshalb könnte die Bewertung der Betreuung beider Personengruppen auch dann nicht voneinander abweichen, wenn man von zwei unterschiedlichen Arbeitsvorgängen ausginge (vgl. BAG 19. Oktober 2016 - 4 AZR 727/14 - Rn. 18) .

    Im Gegensatz zu anderen landesgesetzlichen Regelungen, etwa in Nordrhein-Westfalen (vgl. dazu zB BAG 19. Oktober 2016 - 4 AZR 727/14 - Rn. 28 ff.) , hat dieser sogar selbst eine Antrags- und Anordnungsbefugnis.

    Einer gesonderten Prüfung der Erforderlichkeit oder der Gleichwertigkeit bedarf es in diesen Fällen nicht (BAG 19. Oktober 2016 - 4 AZR 727/14 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., siehe nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig.

    aa) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist hiernach das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., siehe nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig.

    Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 19. Oktober 2016 - 4 AZR 727/14 - Rn. 15 mwN; grdl. 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
    Hat ein Sozialarbeiter verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen, deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
    Nicht erforderlich ist, dass die für die Höherwertigkeit maßgebenden Einzeltätigkeiten innerhalb des Arbeitsvorgangs zeitlich überwiegend anfallen (BAG 17. Juni 2015 - 4 AZR 371/13 - Rn. 29; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 28, BAGE 151, 150) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
    a) Bei der der Klägerin übertragenen Tätigkeit handelt es sich, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, um einen einheitlichen Arbeitsvorgang (zum Begriff BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 14; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 39 mwN, BAGE 129, 208) iSd. Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT, nunmehr Protokollnotiz zu § 12 Abs. 2 TVöD/VKA.
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
    Nicht erforderlich ist, dass die für die Höherwertigkeit maßgebenden Einzeltätigkeiten innerhalb des Arbeitsvorgangs zeitlich überwiegend anfallen (BAG 17. Juni 2015 - 4 AZR 371/13 - Rn. 29; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 28, BAGE 151, 150) .
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
    aa) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist hiernach das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., siehe nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., siehe nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig.
  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 17 Sa 1250/14
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die für die Höherwertigkeit maßgebenden Einzeltätigkeiten innerhalb des Arbeitsvorgangs zeitlich überwiegend anfallen (BAG 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

    Die nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., siehe nur BAG 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 -; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18) zulässige Klage ist begründet.
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Hat eine Sozialarbeiterin verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen, deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (BAG 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 17; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 19, jew. mwN) .
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