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   BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94   

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BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94 (https://dejure.org/1995,461)
BAG, Entscheidung vom 01.03.1995 - 4 AZR 8/94 (https://dejure.org/1995,461)
BAG, Entscheidung vom 01. März 1995 - 4 AZR 8/94 (https://dejure.org/1995,461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    BAT-O - Sozialarbeiter - Heim für Nichtseßhafte - Eingruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 56 (Ls.)
  • BB 1995, 1700
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen in BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht, zu einer Sozialarbeiterin in der Behindertenbetreuung).

    Eine hiervon ausgehende Bewertung der Tätigkeiten des Sozialarbeiters muß notwendigerweise alle für den entsprechenden Personenkreis zu erledigenden Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenfassen (Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO.).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlich/materieller Probleme (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2 und 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA) ", 2. Aufl., S. 4 und 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO.).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO.).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975) bezieht sich dieses Merkmal auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen in BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht, zu einer Sozialarbeiterin in der Behindertenbetreuung).

    Die von dem Kläger ausgeübten Tätigkeiten, nämlich Beratungs- und Betreuungsgespräche, Hilfe bei der Wohnungssuche, Unterstützung im Umgang mit Behörden, Durchführung von Freizeiten usw., fallen sämtlich unter den Begriff der Fürsorge (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; Senatsurteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94
    10 BAT /VKA voraussetzt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, aaO.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94
    Darunter versteht der Senat eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO.).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3 b der Gründe).

    ausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP, aaO.).

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94
    Es ist zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen in BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht, zu einer Sozialarbeiterin in der Behindertenbetreuung).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt festzustellen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT ; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94
    10 BAT /VKA voraussetzt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

  • BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 324/87

    Eingruppierung: Sachbearbeiter die Durchführung der freiwilligen Erziehungshilfe,

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO).

    IVb Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in einem Nichtseßhaftenheim (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zur VergGr.

    Es ist - wie der Senat auch in der Entscheidung vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - (aaO) ausgeführt hat - nicht ersichtlich, daß in der Nichtseßhaftenhilfe vielfältigere oder größere Problemlagen zu bewältigen sind.

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Vielmehr muß er Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (Urteil des Senats vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    durch die Auswirkungen der Tätigkeit, die sich aus der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben können (ua. BAG 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 19).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 196/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    IV b Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in einem Nichtseßhaftenheim (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zur VergGr.

    Es ist - wie der Senat auch in der Entscheidung vom 1. März 1995 (4 AZR 8/94 - a.a.O.) ausgeführt hat - nicht ersichtlich, daß in der Nichtseßhaftenhilfe vielfältigere oder größere Problemlagen zu bewältigen sind.

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 194/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplomsozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    IV b Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in einem Nichtseßhaftenheim (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zur VergGr.

    Es ist - wie der Senat auch in der Entscheidung vom 1. März 1995 (4 AZR 8/94 - a.a.O.) ausgeführt hat - nicht ersichtlich, daß in der Nichtseßhaftenhilfe vielfältigere oder größere Problemlagen zu bewältigen sind.

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 197/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 11, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    IV b Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in einem Nichtseßhaftenheim (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zur VergGr.

    Es ist - wie der Senat auch in der Entscheidung vom 1. März 1995 (4 AZR 8/94 - a.a.O.) ausgeführt hat - nicht ersichtlich, daß in der Nichtseßhaftenhilfe vielfältigere oder größere Problemlagen zu bewältigen sind.

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 2/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplomsozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    IV b Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in einem Nichtseßhaftenheim (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zur VergGr.

    Es ist - wie der Senat auch in der Entscheidung vom 1. März 1995 (4 AZR 8/94 - a.a.O.) ausgeführt hat - nicht ersichtlich, daß in der Nichtseßhaftenhilfe vielfältigere oder größere Problemlagen zu bewältigen sind.

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 198/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom i. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    IV b Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in einem Nichtseßhaftenheim (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zur VergGr.

    Es ist - wie der Senat auch in der Entscheidung vom 1. März 1995 (4 AZR 8/94 - a.a.O.) ausgeführt hat - nicht ersichtlich, daß in der Nichtseßhaftenhilfe vielfältigere oder größere Problemlagen zu bewältigen sind.

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 203/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    IV b Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in einem Nichtseßhaftenheim (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zur VergGr.

    Es ist - wie der Senat auch in der Entscheidung vom 1. März 1995 (4 AZR 8/94 - a.a.O.) ausgeführt hat - nicht ersichtlich, daß in der Nichtseßhaftenhilfe vielfältigere oder größere Problemlagen zu bewältigen sind.

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    IV b Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in einem Nichtseßhaftenheim (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zur VergGr.

    Es ist - wie der Senat auch in der Entscheidung vom 1. März 1995 (4 AZR 8/94 - a.a.O.) ausgeführt hat - nicht ersichtlich, daß in der Nichtseßhaftenhilfe vielfältigere oder größere Problemlagen zu bewältigen sind.

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus

  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 50/94

    Heraushebungsmerkmal "besondere Schwierigkeit" bei der Eingruppierung in

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 509/94
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 867/94

    Eingruppierung von als Behörden-/ Vereinsbetreuer (innen) (§ 1897 Abs. 2 BGB)

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 764/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Suchttherapie

  • LAG Hamm, 12.08.1998 - 18 Sa 1262/97

    Streitigkeit über die zutreffende tarifliche Eingruppierung; Anstellung im

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 431/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in einer Altenwohnanlage

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94

    Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

  • LAG Hamm, 22.01.2002 - 7 Sa 1556/01

    Anspruch auf höhere Eingruppierung; Verjährung des Anspruchs; Zusammenfassung

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95

    Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin

  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 3 Sa 34/02

    Familienhelferin - Eingruppierung

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei

  • LAG Hessen, 24.08.1999 - 9 Sa 674/99

    Anspruch auf Feststellung von Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c der Anlage

  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 74/94

    Eingruppierung Ärztin (Arzt) im Medizinischen Dienst

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07

    Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige

  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94

    1. Eingruppierung Ärztin (Arzt) im Medizinischen Dienst

  • LAG Hessen, 03.12.1996 - 9 Sa 521/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist:

  • LAG Hamm, 14.11.2001 - 18 Sa 581/01

    Zutreffende Eingruppierung einer Angestellten im öffentlichen Dienst;

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 625/96

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 678/96
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 292/94

    Eingruppierung: Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 291/94

    Eingruppierung: Gesellin des Damenschneiderhandwerks im Berufserziehungsdienst

  • LAG Hamm, 18.06.2020 - 11 Sa 927/19

    Eingruppierung einer städtischen technischen Rechnungsprüferin; Anforderungen an

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1998 - 7 Sa 691/97

    Eingruppierung eines Angestellten, der Projekte in der Gemeinwesenarbeit durch

  • LAG Hamburg, 27.03.1995 - 8 Sa 60/94

    Differenzvergütung; Vergütungsgruppe; Vergütungsanspruch; Arbeitsvertrag;

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1998 - 7 Sa 692/97

    Herausragung einer Tätigkeit in der Gemeinwesenarbeit durch besondere

  • LAG Hamburg, 29.09.1995 - 8 Sa 59/94

    Feststellungsklage; Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Tätigkeitsmerkmal;

  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 60/95
  • LAG Hamm, 13.12.1995 - 18 Sa 794/95

    Eingruppierung: Tätigkeit eines Sozialarbeiters - Hilfe für psychisch Kranke

  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 348/94
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.1997 - 7 (9) Sa 494/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters; Anspruch eines Sozialarbeiters nach

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2006 - KGH.EKD II-0124/M4
  • LAG Hamburg, 04.02.1998 - 5 Sa 48/97

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters, der als Gruppenleiter in dem Referat

  • KAGH, 14.12.2018 - M 6/18
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