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   BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08   

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https://dejure.org/2009,7612
BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08 (https://dejure.org/2009,7612)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 4 AZR 827/08 (https://dejure.org/2009,7612)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 (https://dejure.org/2009,7612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    III. Als Facharzt für Radiologie tätiger Funktionsoberarzt an einer Universitätsklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 1300
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08

    Eingruppierung als Oberarzt - Teil- oder Funktionsbereich - medizinische

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Juli 2008 - 3 Sa 77/08 - aufgehoben.
  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Tatsachen, die es ausschließen, die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich anzunehmen (so etwa in den Fällen des 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - durch Dienstpläne nachgewiesene Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die jeweils durch einen Oberarzt geleitet wurden; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der mit einer Sekretärin und zwei Suchttherapeuten auf einer Station arbeitet; - 4 AZR 827/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 Arzt in einer Mammographie-Screening-Einheit mit externen niedergelassenen Ärzten; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10 einziger Arzt in dem Bereich Casemanagement der Klinik; - 4 AZR 630/08 - Fachärztin in einem Bereich mit zwei Oberärzten, davon unstreitig einer "tariflichen" Oberärztin) , liegen hier nicht vor.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2020 - 21 Sa 1109/19

    Eingruppierung - Servicegeschäftsstelle - schwierige Tätigkeit

    - 4 AZR 76/19 - Rn. 10; BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 13).
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 464/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung medizinischer

    Sie setzt zunächst eine Facharztqualifikation und darüber hinaus den erfolgreichen Abschluss einer Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach den einschlägigen Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern voraus (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Mai 2012 Teil IIa § 12 TV-Ärzte - Eingruppierung Rn. 72) .
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09

    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder

    a) Das Merkmal "fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung" iSd. Entgeltgruppe Ä 5 Buchst. a TV-Ärzte Hessen, welches der Tarifvertrag selber nicht näher bestimmt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine Weiterbildung nach der aktuellen oder zumindest einer früheren Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer handeln muss (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (grundlegend BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 bis 53, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; - 4 AZR 568/08 - Rn. 46 bis 54, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 630/08 - Rn. 24 bis 32; - 4 AZR 827/08 - Rn. 18 bis 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 bis 28, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; bestätigt ua. 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 26 bis 34; - 4 AZR 863/08 - Rn. 26 bis 35; - 4 AZR 893/08 - Rn. 43 bis 51; 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 25 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 34; - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, jeweils mit weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Darüber hinaus muss die Ärztin eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand September 2010 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72) .
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09

    Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion -

    Darüber hinaus muss die Ärztin eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; 26. Januar 2011 - 4 AZR 340/09 - Rn. 16 ff., ZTR 2011, 421) .
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09

    Eingruppierung eines Oberarztes (hier: Facharzt für Kinderheilkunde) nach

    Darüber hinaus muss der Arzt eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Februar 2011 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72) .
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Darüber hinaus muss der Arzt eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand September 2010 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Dies gebietet der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, insbesondere im Hinblick auf neue, erst durch die Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 2009 (zB - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895; - 4 AZR 827/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5) höchstrichterlich einer näheren Auslegung unterzogene tarifliche Tätigkeitsmerkmale, die gemessen an der komplexen Wirklichkeit einen außerordentlich hohen Abstraktionsgrad aufweisen und dementsprechend einer intensiven Auslegung unterzogen werden müssen.
  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09

    Eingruppierung

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