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   BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12   

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https://dejure.org/2014,50775
BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12 (https://dejure.org/2014,50775)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2014 - 4 AZR 845/12 (https://dejure.org/2014,50775)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 (https://dejure.org/2014,50775)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern - Bewährungsaufstieg

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern; Bewährungsaufstieg

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern - Bewährungsaufstieg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    VergGr IIa BAT, VergGr Ib BAT, VergGr 13 TV-L, VergGr 14 TV-L
    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern - Bewährungsaufstieg

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer angestellten Lehrerin mit Befähigung für das Lehramt an Realschulen

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern - Bewährungsaufstieg

  • Betriebs-Berater

    Bewährungsaufstieg - Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern - Bewährungsaufstieg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern; Bewährungsaufstieg

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer angestellten Lehrerin mit Befähigung für das Lehramt an Realschulen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern; Bewährungsaufstieg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1332
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 299/07

    Eingruppierung eines Lehrers

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12
    Deshalb haben sie nicht - wie ein Tarifvertrag - die Vermutung der Angemessenheit für sich (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 29 mwN) und unterliegen einer Prüfung anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 23) .

    Unterschiede in der Lehrbefähigung sind grundsätzlich geeignet, eine Differenzierung hinsichtlich der Vergütung sachlich zu rechtfertigen (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 24; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 421/04 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12
    Trotz des Grundsatzes der Vertragsfreiheit gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Bereich der Entgeltzahlung, sofern die Vergütung aufgrund eines bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzips erfolgt (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 19; 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 57, BAGE 140, 291) .

    Deshalb haben sie nicht - wie ein Tarifvertrag - die Vermutung der Angemessenheit für sich (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 29 mwN) und unterliegen einer Prüfung anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 23) .

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12
    (aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der vergütungsrechtliche Bestimmungen nach einem generalisierenden Prinzip in Erlassen regelt, die Höhe der Vergütung von einer bestimmten Tätigkeit und vom Vorliegen bestimmter subjektiver, in der Person des Angestellten liegender Voraussetzungen abhängig machen (BAG 17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - zu B I 2 d cc der Gründe mwN; 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - zu II 1 b der Gründe mwN) .

    Würde allein auf die tatsächliche Tätigkeit abgestellt, würden die - sachlich gerechtfertigten - Anforderungen an die Ausbildungsqualifikationen vernachlässigt (vgl. BAG 17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - zu B I 2 d cc der Gründe mwN) .

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstiger sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 421/04 - Rn. 22 mwN) .

    Unterschiede in der Lehrbefähigung sind grundsätzlich geeignet, eine Differenzierung hinsichtlich der Vergütung sachlich zu rechtfertigen (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 24; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 421/04 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12
    Für die als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage zulässige Klage (vgl. nur BAG 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 13 mwN; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu I 1 der Gründe) liegt das notwendige Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO vor.
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12
    Selbst wenn es sich bei der in diesem enthaltenen Regelung, nach der die Klägerin "in die Vergütungsgruppe IIa BAT eingruppiert" ist, um eine sog. konstitutive Entgeltabrede handeln sollte, weil sich die angegebene Vergütungsgruppe nicht anhand von im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Eingruppierungsregelungen ermitteln lässt (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12, BAGE 146, 29) , entspricht die Vergütungsgruppe einem Entgelt nach der Entgeltgruppe 13 TV-L. Einen Bewährungsaufstieg sieht der Arbeitsvertrag vom 15. August 1991 nicht vor.
  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97

    Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12
    Ihre Anwendung kommt nur in Betracht, wenn sie von den Vertragsparteien zum Inhalt ihres Arbeitsvertrags gemacht worden sind (vgl. BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - zu II 1 der Gründe; 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 596/09

    Tarifanwendung und Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12
    Untersagt ist ihm danach sowohl eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (vgl. nur BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 596/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 138, 253) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12
    Trotz des Grundsatzes der Vertragsfreiheit gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Bereich der Entgeltzahlung, sofern die Vergütung aufgrund eines bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzips erfolgt (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 19; 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 57, BAGE 140, 291) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12
    Die Klägerin war nicht verpflichtet, aufgrund des im Verlauf des Berufungsverfahrens in Anspruch genommenen Sonderurlaubs zur Leistungsklage überzugehen (BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 20 mwN) .
  • LAG Nürnberg, 28.06.2012 - 5 Sa 294/11

    Eingruppierung

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 254/99

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin mit Diplomabschluß für

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 447/01

    Korrektur einer Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96

    Eingruppierung einer Schulkindergartenleiterin

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Die Eingruppierungserlasse des beklagten Landes haben als einseitig von ihm gestelltes Regelungswerk keine Vermutung der Angemessenheit für sich und unterliegen einer Prüfung anhand des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Arbeitsrecht (BAG 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 - Rn. 27) .

    Unterschiede in der Lehrbefähigung sind grundsätzlich geeignet, eine Differenzierung hinsichtlich der Vergütung sachlich zu rechtfertigen (st. Rspr., zuletzt BAG 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 - Rn. 29) .

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Zudem wollte das beklagte Land offenkundig den durch die längere Ausbildungsdauer und den späteren Berufseintritt verursachten niedrigeren Gesamtverdienst der Lebensberufszeit ausgleichen und mit der höheren Eingruppierung eine im Allgemeinen vielseitigere Verwendbarkeit honorieren (vgl. zu dieser Rechtfertigung der Differenzierung der Vergütung nach subjektiven Voraussetzungen: BAG 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 - Rn. 29; 17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - Rn. 34) .
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Es ist nicht ersichtlich, dass dies nicht der Billigkeit entspricht (vgl. zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz: BAG 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 - Rn. 29; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 421/04 - Rn. 22 mwN) .

    Demnach sind nur diese für die Eingruppierung maßgeblich (vgl. BAG 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 - Rn. 19) .

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    aa) Der Eingruppierungserlass des beklagten Landes hat als einseitig von ihm gestelltes Regelungswerk keine Vermutung der Angemessenheit für sich und unterliegt einer Prüfung anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 47, BAGE 152, 82; 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 - Rn. 27) .
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte auf die durch ein Lehramtsstudium nebst Referendariat erworbene Fakultas als "Formalqualifikation" abstellt (vgl. BAG 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 - Rn. 29, 32, 33 zum Eingruppierungsrecht) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15

    Befristete Höhergruppierung bei den Stationierungsstreitkräften

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstiger sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BAG 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 - Rn. 25, 14. Dezember 2005 - 4 AZR 421/04 - Rn. 22 mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2021 - 6 Sa 14/21

    Urlaubsanspruch - Freistellungsphase zur Überstundenabgeltung unmittelbar vor

    Das Feststellungsinteresse ist auch nicht aufgrund der mit Ablauf des 30. Juni 2021 eingetretenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfallen, da sich aus der begehrten Feststellung Entgeltansprüche ergeben können (vgl. BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 76/19 - Rn. 10; 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 - Rn. 12, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 6 Sa 189/16

    Eingruppierung - Lehrer-Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der vergütungsrechtliche Bestimmungen nach einem generalisierenden Prinzip in Erlassen regelt, die Höhe der Vergütung von einer bestimmten Tätigkeit und vom Vorliegen bestimmter subjektiver, in der Person des Angestellten liegender Voraussetzungen abhängig machen; Unterschiede in der Lehrbefähigung sind grundsätzlich geeignet, eine Differenzierung hinsichtlich der Vergütung sachlich zu rechtfertigen (vgl. BAG 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 - Rn. 28, mwN, zitiert nach juris ).
  • LAG Hamm, 06.02.2020 - 18 Sa 720/19

    Keine Ansprüche aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn im Unternehmen eines

    Untersagt ist ihm sowohl eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung ( BAG, Urteil vom 19.11.2014 - 4 AZR 845/12 m.w.N.) .
  • ArbG Aachen, 10.01.2019 - 3 Ca 1831/18

    Eingruppierungsfeststellungsklage nach den Regelungen des TV AL II Darlegungs-

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstiger sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BAG 19. November 2014 - 4 AZR 845/12 -, Rn. 25, juris).
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