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   BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08   

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https://dejure.org/2010,6289
BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08 (https://dejure.org/2010,6289)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 4 AZR 863/08 (https://dejure.org/2010,6289)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 (https://dejure.org/2010,6289)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte, § 1 TVG
    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Oberarztes (Zahnarztes) nach § 12 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006 (TV-Ärzte)

  • info-krankenhausrecht.de

    Medizinrecht Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik

  • Bundesarbeitsgericht

    (Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik)

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Oberarztes [Zahnarztes] nach § 12 TV-Ärzte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

    Von daher kann es dahinstehen, ob die akademischen Verpflichtungen des Klägers, zu denen nähere Feststellungen nicht getroffen sind, eine dem Geltungsbereich des TV-Ärzte/TdL nicht unterfallende Teiltätigkeit darstellen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit mit "Aufgaben in der Patientenversorgung" nach § 1 TV-Ärzte/TdL handelt (vgl. BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 20; 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 21, ZTR 2011, 27) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA

    Eine solche liegt beispielsweise nicht vor, wenn in einer organisatorischen Einheit mehrere sog. Titular-Oberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, etwa bei den Hintergrunddiensten, jeweils allein verantwortlich sind (zB 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 34, ZTR 2011, 27; 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn. 36, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 42; 22. Februar 2012 - 4 AZR 199/10 - Rn. 29) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 199/10

    Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA

    Hinsichtlich der mit Frau Dr. K geteilten Leitung der Station spricht alles dafür, dass es sich dabei um eine Konstellation des "Job-Sharing" handelt, in der eine alternierende, sich in den Zeiträumen jeweils nicht überschneidende Verantwortung ausgeübt wird, die nach der Senatsrechtsprechung der begehrten Eingruppierung nicht entgegensteht (zB 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 52, BAGE 132, 365; 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 34, ZTR 2011, 27; 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn. 36, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 42) .
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