Rechtsprechung
BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Eingruppierung eines Oberarztes
- openjur.de
Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte, § 1 TVG
Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Oberarztes (Zahnarztes) nach § 12 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006 (TV-Ärzte)
- info-krankenhausrecht.de
Medizinrecht Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt
- rewis.io
Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik
- Bundesarbeitsgericht
(Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik)
- ra.de
- rewis.io
Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt in einer zahnmedizinischen Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Oberarztes [Zahnarztes] nach § 12 TV-Ärzte
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 12.03.2008 - 37 Ca 12652/07
- LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
- BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes
Von daher kann es dahinstehen, ob die akademischen Verpflichtungen des Klägers, zu denen nähere Feststellungen nicht getroffen sind, eine dem Geltungsbereich des TV-Ärzte/TdL nicht unterfallende Teiltätigkeit darstellen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit mit "Aufgaben in der Patientenversorgung" nach § 1 TV-Ärzte/TdL handelt (vgl. BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 20; 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 21, ZTR 2011, 27) . - BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10
Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA
Eine solche liegt beispielsweise nicht vor, wenn in einer organisatorischen Einheit mehrere sog. Titular-Oberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, etwa bei den Hintergrunddiensten, jeweils allein verantwortlich sind (zB 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 34, ZTR 2011, 27; 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn. 36, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 42; 22. Februar 2012 - 4 AZR 199/10 - Rn. 29) . - BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 199/10
Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA
Hinsichtlich der mit Frau Dr. K geteilten Leitung der Station spricht alles dafür, dass es sich dabei um eine Konstellation des "Job-Sharing" handelt, in der eine alternierende, sich in den Zeiträumen jeweils nicht überschneidende Verantwortung ausgeübt wird, die nach der Senatsrechtsprechung der begehrten Eingruppierung nicht entgegensteht (zB 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 52, BAGE 132, 365; 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 34, ZTR 2011, 27; 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn. 36, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 42) .
- BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung …
Damit scheiden beispielsweise Ärztinnen und Ärzte (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets nur die männliche Form gewählt) aus dem Geltungsbereich des TV-Ärzte/TdL aus, die überwiegend Aufgaben in der Lehre und in der Ausbildung von Studenten erfüllen und damit auch Ärzte, deren überwiegende Tätigkeit darin besteht, die Studenten an den sog. Phantom-Köpfen auszubilden (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 19 ff.) .Sie kann daher - wenn überhaupt - nur ausnahmsweise in Betracht kommen (s. dazu BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 38) .
- BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 565/09
Eingruppierung als Oberärztin - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich
Nach der Rechtsprechung des Senats übt ein in die Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA eingruppierter Facharzt seine Aufsichts- und Weisungsbefugnis gegenüber den in seinem Bereich tätigen Assistenzärzten und Ärzten in der Weiterbildung aus (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 33, ZTR 2011, 27; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5) . - BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (grundlegend BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 bis 53, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; - 4 AZR 568/08 - Rn. 46 bis 54, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 630/08 - Rn. 24 bis 32; - 4 AZR 827/08 - Rn. 18 bis 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 bis 28, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; bestätigt ua. 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 26 bis 34; - 4 AZR 863/08 - Rn. 26 bis 35; - 4 AZR 893/08 - Rn. 43 bis 51; 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 25 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 34; - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, jeweils mit weiteren Nachweisen) . - BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 247/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Als Beispiele für Funktionsbereiche haben die Tarifvertragsparteien in ihrer Protokollerklärung Nr. 3 des Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT vom 20. Februar 1972 ua. die Handchirurgie, die Neuroradiologie, die Elektroencephalographie und die Herzkatheterisierung benannt (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 42, ZTR 2011, 27) .