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   BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94   

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BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94 (https://dejure.org/1996,371)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 4 AZR 876/94 (https://dejure.org/1996,371)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 (https://dejure.org/1996,371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zwischenfeststellungsklage - Entbehrlichkeit eines Feststellungsinteresses - Eingruppierung eines Waldarbeiters - Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit - Erfüllung der Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe - Verwendung von ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Waldarbeiters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 2
    Zwischenfeststellungsklage: Zulässigkeitsbestimmung allein nach § 256 Abs. 2 ZPO - Unerheblichkeit eines besonderen Feststellungsinteresses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 50
  • BB 1996, 2363
  • DB 1996, 2504
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
    Sie bringen mit Tätigkeitsbeispielen erkennbar ihre Auffassung zum Ausdruck, daß die dort aufgeführten Tätigkeiten die vorangestellten allgemeinen Tätigkeitsmerkmale erfüllen (BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muß allerdings dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -, aaO), oder wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppen auftaucht und damit als Kriterium für eine bestimmte Beschäftigungsgruppe ausscheidet (BAG Urteil vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Ferner sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung dann maßgebend, wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist; aber auch hier entspricht es regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien, bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinie für die Bewertung mitzuberücksichtigen (BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -, aaO).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3b der Gründe; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung).

    Die Annahme, der vom Kläger bediente Forstspezialschlepper HSM 704 sei eine "hochwertige" Maschine, erfordert einen wertenden Vergleich und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag des Klägers voraus (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 -, aaO; vom 9. März 1994 - 4 AZR 304/93 - AP Nr. 174 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93

    Eingruppierung in der Datenverarbeitung

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3b der Gründe; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung).
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93

    Eingruppierung eines Kassierers

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
    Die Annahme, der vom Kläger bediente Forstspezialschlepper HSM 704 sei eine "hochwertige" Maschine, erfordert einen wertenden Vergleich und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag des Klägers voraus (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 -, aaO; vom 9. März 1994 - 4 AZR 304/93 - AP Nr. 174 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung z. B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 04.04.1979 - 4 AZR 618/77

    Dekorateure im Einzelhandel - Gehaltsgruppen - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muß allerdings dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -, aaO), oder wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppen auftaucht und damit als Kriterium für eine bestimmte Beschäftigungsgruppe ausscheidet (BAG Urteil vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Senatsrechtsprechung keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Senats sind bei einer solchen Gestaltung der Eingruppierungs- oder (nach der Terminologie der Parteien des MTW) der Einreihungsmerkmale die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeiter oder Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (z. B. Urteile des Senats vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; jüngst Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit umfangreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats zur Bildung von Arbeitsvorgängen im Sinne der am 1. Januar 1975 in Kraft getretenen Neufassung des § 22 BAT (Urteil des Senats vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP Nr. 203 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = ZTR 1996, 37, m.w.N.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., XV. Buch (Das Tarifrecht), § 198 III 2b, S. 1488 f.).
  • BAG, 06.12.1972 - 4 AZR 56/72

    Vergütungsgruppe - Kassierer - Kaufmännische Angestellte

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 885/93

    Eingruppierung eines Luftfahrzeughydraulikmechanikers

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94

    Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse

  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92

    Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger -

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

  • BAG, 27.02.1980 - 4 AZR 237/78

    Übernahme von Tätigkeitsmerkmalen - Automatische Höhergruppierung -

  • BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15

    Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer

    Die Vorgreiflichkeit des Rechtsverhältnisses ersetzt das ansonsten nach § 256 Abs. 1 ZPO für einen Feststellungsantrag erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BAG 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - zu I der Gründe) .

    Ein Zwischenfeststellungsantrag ist allerdings dann unzulässig, wenn bereits durch die Entscheidung über den Leistungsantrag die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten erschöpfend geklärt wird (vgl. BAG 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - aaO; BGH 28. September 2006 - VII ZR 247/05 - aaO) .

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt das rechtliche Interesse (vgl. BAG 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 1 mwN).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    vorgreiflichen Rechtsverhältnisses klagen (BAG 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - zu I der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 1) .
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