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   BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 91/14   

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https://dejure.org/2016,45180
BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 91/14 (https://dejure.org/2016,45180)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2016 - 4 AZR 91/14 (https://dejure.org/2016,45180)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 4 AZR 91/14 (https://dejure.org/2016,45180)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 TV-L, § 13 TV-L, Anl A Teil 2 Ziff 10.5 TV-L
    Eingruppierung einer als Arbeitstherapeutin tätigen Arbeitserzieherin - Ergotherapeut

  • IWW

    § 9 des Ergotherapeutengesetzes (ErgThG), § 1 Abs. 1 ErgThG, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und tarifliche Eingruppierung; Unterschied zwischen Arbeitserzieher/-in und Ergotherapeut/-in

  • rewis.io

    Eingruppierung einer als Arbeitstherapeutin tätigen Arbeitserzieherin - Ergotherapeut

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer als Arbeitstherapeutin tätigen Arbeitserzieherin

  • rechtsportal.de

    Gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und tarifliche Eingruppierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die als Arbeitstherapeutin tätige Arbeitserzieherin

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 91/14
    (2) Im Übrigen ist die Ausbildung zur Arbeitserzieherin auch objektiv nicht gleichwertig zu derjenigen einer Ergotherapeutin (so schon BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - zu II 4 b der Gründe) .

    Die APrOArbErz BW schreibt eine schulische Ausbildung von zwei Jahren sowie ein einjähriges Berufspraktikum vor, die insgesamt 3.800 Ausbildungsstunden umfassen (zu Einzelheiten vgl. ausf. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - zu II 3 b der Gründe) .

    dd) Da in keinem Fall eine tarifliche Eingruppierung der Klägerin als Ergotherapeutin mit entsprechender Tätigkeit - mit welchem Schwierigkeitsgrad auch immer - in Betracht kommt, bedarf es auch keiner Entscheidung der Frage, ob für Arbeitserzieherinnen eine Tariflücke vorliegt, die zu schließen den Gerichten für Arbeitssachen jedoch grundsätzlich verwehrt ist (so noch BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - zu II 4 b der Gründe) , oder ob die Tarifvertragsparteien insbesondere mit der ausdrücklichen tariflichen Eingruppierung von Beschäftigten mit ergotherapeutischer Tätigkeit ohne entsprechende Ausbildung als Ergotherapeut (Entgeltgruppe 4 TV-L) eine ausdrückliche Regelung getroffen haben und somit eine Tariflücke nicht vorliegt, wofür aus Sicht des Senats viel spricht.

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2013 - 12 Sa 33/13

    Eingruppierung - Geriatrie-Ergotherapeutin

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 91/14
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Kammern Mannheim) vom 11. Oktober 2013 - 12 Sa 33/13 - aufgehoben.
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 91/14
    und auch der als Eingruppierungsfeststellungsantrag ohne weiteres zulässige (vgl. dazu BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 11) Klageantrag zu 2.
  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Dazu gehört auch die Feststellung, welche Einzelaufgaben Gegenstand der von den Tarifvertragsparteien genannten Ausbildung (vgl. BAG 13. November 2019 - 4 AZR 490/18 - Rn. 44, BAGE 168, 306: Erzieher; 6. Juli 2016 - 4 AZR 91/14 - Rn. 24: Ergotherapeutin) oder des feststehenden Berufsbilds sind (sh. etwa BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 22: Stationsleitung) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 8 Sa 261/19

    Eingruppierung - Brandschutzprüfer

    Dazu gehört auch die Feststellung, welche Einzelaufgaben Gegenstand der von den Tarifvertragsparteien genannten Ausbildung (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 35, juris ; 13.11.2019 - 4 AZR 490/18 - Rn. 44, BAGE 168, 306: Erzieher; 06.07.2016 - 4 AZR 91/14 - Rn. 24: Ergotherapeutin, juris ) oder des feststehenden Berufsbilds sind (sh. etwa BAG, Urteil vom 29.01.2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 22: Stationsleitung, juris ).
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