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   BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93   

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BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93 (https://dejure.org/1995,1900)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 4 AZR 915/93 (https://dejure.org/1995,1900)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 (https://dejure.org/1995,1900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung - Durchführungspflichten der Tarifvertragsparteien bei einem Firmentarifvertrag - Auslegung von Rationalisierungstarifverträgen für das Beitrittsgebiet - Auslegung von geschlossenen Tarifverträgen - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rationalisierung - tariflicher Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 43
  • BB 1995, 2067
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 610/56
    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93
    Ein solches Feststellungsinteresse muß auch bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag, wie sie in § 9 TVG vorgesehen sind, vorliegen (vgl. BAG Urteil vom 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107, 109 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG; Rieble, NZA 1992, 250, 253).

    Sie widerspräche auch seinem Zweck, den Tarifvertragsparteien zu ermöglichen, eine Entscheidung mit erweiterter Rechtskraftswirkung zu erstreiten und damit eine Vielzahl von Einzelverfahren überflüssig zu machen (vgl. BAG Urteil vom 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 -, aaO.).

  • BAG, 08.02.1963 - 1 AZR 511/61

    Gewerkschaft - Mitglied der anderen Tarifpartei - Feststellungsklage - Anwendung

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93
    Des weiteren kann die Klärung der Rechtsfrage im Hinblick auf anstehende Tarifverhandlungen oder die Führung eines Arbeitskampfes bedeutsam sein (vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1963 - 1 AZR 511/61 - AP Nr. 42 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 24.03.1994 - 6 AZR 712/93

    Rationalisierung - Vertragliche Ausgleichszulage statt einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93
    Im übrigen könnte ein Feststellungsinteresse auch wegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 1994 - 6 AZR 712/93 - AP Nr. 3 zu § 29 TV Ang Bundespost zu Tarifvertrag Nr. 307 vom 4. Mai 1972 für die Angestellten der Deutschen Bundespost nicht gegeben sein.
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauch baren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93
    Ist jedoch der Tarifpartner nicht zugleich auch der Arbeitgeber, so kann die Gewerkschaft von ihrem Tarifpartner nur verlangen, daß er auf seine Mitglieder einwirkt, um sie zu tarifgerechtem Verhalten zu veranlassen (vgl. BAG Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).
  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    b) Vorliegend folgt das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers aus dem von ihm behaupteten - und durch den Beklagten bestrittenen - Anspruch auf Durchführung der Regelungen aus dem geschlossenen Tarifvertrag in einer bestimmten Art und Weise (vgl. hierzu auch BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 33; 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - zu I 1 der Gründe) .

    Mit einer solchen Feststellungsklage könnte nur eine rechtsverbindliche Tarifauslegung, aber keine Verurteilung der anderen Tarifvertragspartei zu einer Leistung erreicht werden (BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - zu I 1 der Gründe; vgl. auch ErfK/Franzen 21. Aufl. TVG § 1 Rn. 88) , eine Subsumtion unter einen konkreten Sachverhalt würde nicht erfolgen (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 371/10 - Rn. 30, BAGE 141, 188) .

    Bei diesem ist der Arbeitgeber der Gewerkschaft gegenüber direkt verpflichtet, die Tarifnormen zu beachten und anzuwenden (BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - zu I 2 a der Gründe; zum verfassungsrechtlichen Schutz der Anwendung geschlossener Tarifverträge durch Art. 9 Abs. 3 GG BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 131, BVerfGE 146, 71) .

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

    Es müssen Anhaltspunkte vorliegen, die die Klärung der Rechtsfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich machen, etwa die gegenwärtige oder zukünftige fehlerhafte Anwendung von Tarifnormen durch einen Tarifvertragspartner (Senat 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 4 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 3).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Es müssen Anhaltspunkte vorliegen, die die Klärung der Rechtsfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich machen, etwa die gegenwärtige oder zukünftige fehlerhafte Anwendung von Tarifnormen durch einen Tarifvertragspartner (Senat 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 4 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 3).
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

    Bei einer solchen Leistungsklage folgt das Rechtsschutzbedürfnis schon aus dem von der Klägerin behaupteten Anspruch aus dem geschlossenen Tarifvertrag (vgl. zB BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 16, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 6; 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - zu I 1 der Gründe, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 4 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 3) .
  • LAG München, 18.02.2020 - 6 Sa 355/19

    Gewerkschaftlicher Durchführungsanspruch

    Insoweit werden diese Personen auch vom Kläger vertreten; dieser kann für sie auch die Durchführung eines Tarifvertrages gelten machen (vgl. BAG v. 14.6. 1995 - 4 AZR 915/93. NZA 1996, 43, unter I 2 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04

    Änderungskündigung nach vorangegangenem auch nicht unter Vorbehalt angenommenem

    Die Beklagte kann für ihre Ansicht auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.06.1995 - 4 AZR 915/93 - (AP § 1 Tarifvertragsgesetz Durchführungspflicht Nr. 4) anführen, da der Entscheidung ein Rechtsstreit zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber zugrunde lag, ob der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrages verpflichtet war, statt Beendigungskündigungen Änderungskündigungen auszusprechen, was das Bundesarbeitsgericht nach Auslegung des Tarifvertrages verneint hat, wobei es jedoch ausdrücklich offen gelassen hat, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitgeber gehalten war, Änderungskündigungen auszusprechen.
  • LAG Hessen, 02.12.2004 - 9 Sa 881/04

    Anspruch einer Gewerkschaft gegen einen Arbeitnehmer auf Anwendung eines

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  • LAG Köln, 19.11.2010 - 10 Sa 705/10

    Anspruch der Gewerkschaft auf Beteiligung der paritätischen Auswahlkommission bei

    Bei einem Firmen- oder Haustarifvertrag ist die Arbeitgeberseite Schuldnerin dieser Durchführungspflicht (BAG, Urteil vom 14.06.1995 - 4 AZR 915/93 -, in AP Nr. 4 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).
  • LAG Düsseldorf, 14.08.1998 - 10 Sa 956/98

    Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten

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  • ArbG München, 02.05.2019 - 6 Ca 7342/18

    Verfahren mit Gewerkschaft wegen Tariferfüllungsanspruch

    Bei einem Firmen- oder Werkstarifvertrag ist der Arbeitgeber der Gewerkschaft gegenüber direkt verpflichtet, die Tarifnormen einzuhalten (BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93).
  • LAG Hessen, 11.06.1999 - 7 Sa 2186/98
  • ArbG Marburg, 14.05.1997 - 1 Ca 145/97

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle; Identität der

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