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   BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13   

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https://dejure.org/2016,10354
BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13 (https://dejure.org/2016,10354)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2016 - 4 AZR 916/13 (https://dejure.org/2016,10354)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 4 AZR 916/13 (https://dejure.org/2016,10354)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 291 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 613a Abs 1 BGB, § 315 Abs 1 BGB
    Eingruppierung einer Bauleiterin

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 613a Abs. 1 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB, § 288 Abs. 1 BGB, § 291 Satz 1 Halbs. 2 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, § 280 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Eingruppierung von Arbeitnehmern nach der Gesamtbetriebsvereinbarung "Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze" der E-Plus-Mobilfunk GmbH

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Bauleiterin

  • Betriebs-Berater

    Eingruppierung einer Bauleiterin

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Bauleiterin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien für die Eingruppierung von Arbeitnehmern nach der Gesamtbetriebsvereinbarung "Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze" der E-Plus-Mobilfunk GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung - und die Darlegungslast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzugszinsen - und der Streit um die Eingruppierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Bauleiterin - Vergütungsordnung durch Gesamtbetriebsvereinbarung - Tarifvorbehalt - Weitergeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang - Verhältnis von Tätigkeitsmerkmalen und Tätigkeitsbeispielen - Entgeltbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1267
  • NZA-RR 2016, 366
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 111/14

    Eingruppierung einer Akquisiteurin

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13
    BetrVG ggf. dann ausgeschlossen, wenn eine zwingende tarifliche Regelung bestand (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 26 f. mwN) .

    Eine kollektivrechtliche Weitergeltung der vormals von der E-Plus Mobilfunk GmbH geschlossenen GBV bei der jetzigen Beklagten käme überdies nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang iSd. § 613a Abs. 1 BGB nur in Betracht, wenn die Identität des Betriebs gewahrt geblieben ist oder ein übernommener Betriebsteil als selbständiger Betrieb weitergeführt wurde (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 29 mwN) .

    Andernfalls wäre vorbehaltlich des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB   von einer Transformation der Regelungen der GBV in das Arbeitsverhältnis der Klägerin nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB auszugehen (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 29 mwN) .

    Das hat der Senat für die vorliegende GBV bereits mehrfach entschieden (ausf. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 40 ff. mwN; 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 19) .

    a) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass dem Arbeitgeber durch Nr. 3 Satz 5 GBV in zulässiger Weise ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB nach Maßgabe der dort genannten Kriterien eingeräumt wird (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 36 mwN) und ein Arbeitnehmer regelmäßig ohne weitere Darlegung den "Mittelwert" beanspruchen kann (dazu im Einzelnen BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 51 mwN) .

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13
    Das hat der Senat für die vorliegende GBV bereits mehrfach entschieden (ausf. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 40 ff. mwN; 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 19) .

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht neben der Geltung oder Anwendbarkeit der GBV und der vorgelegten Gehaltsstruktur der "A-L" ab dem 1. Juli 2007 und dem 1. Juli 2010, bei der ggf. § 77 Abs. 3 BetrVG zu prüfen sein wird (vgl. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 24 ff.) , insbesondere Folgendes zu beachten haben:.

    Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, ob es sich bei der Tätigkeit der Klägerin um eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder mehrere Teiltätigkeiten handelt (zur Prüfung BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 44) .

    a) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass dem Arbeitgeber durch Nr. 3 Satz 5 GBV in zulässiger Weise ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB nach Maßgabe der dort genannten Kriterien eingeräumt wird (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 36 mwN) und ein Arbeitnehmer regelmäßig ohne weitere Darlegung den "Mittelwert" beanspruchen kann (dazu im Einzelnen BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 51 mwN) .

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 249/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13
    Gleiches gilt für Prozesszinsen nach § 291 (§ 291 Satz 1 Halbs. 2 BGB, vgl. BAG 18. März 2014 - 3 AZR 249/12 - Rn. 35; zur Frage, ob Prozesszinsen im Falle der Leistungsbestimmung durch Gestaltungsurteil zugesprochen werden können vgl. BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 23,   BGHZ 167, 139) .

    Die Fälligkeit von Entgeltforderungen tritt bei gerichtlicher Bestimmung aufgrund eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB erst mit Rechtskraft ein (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 249/12 - Rn. 34 mwN; BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 22, aaO) .

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13
    Gleiches gilt für Prozesszinsen nach § 291 (§ 291 Satz 1 Halbs. 2 BGB, vgl. BAG 18. März 2014 - 3 AZR 249/12 - Rn. 35; zur Frage, ob Prozesszinsen im Falle der Leistungsbestimmung durch Gestaltungsurteil zugesprochen werden können vgl. BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 23,   BGHZ 167, 139) .

    Die Fälligkeit von Entgeltforderungen tritt bei gerichtlicher Bestimmung aufgrund eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB erst mit Rechtskraft ein (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 249/12 - Rn. 34 mwN; BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 22, aaO) .

  • BGH, 01.03.1996 - V ZR 327/94

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13
    bb) Das Landesarbeitsgericht wird allerdings zu prüfen haben, ob sich nach Sinn und Zweck der Regelung in Nr. 3 Satz 5 GBV über die Gehaltsfindung, die zugleich Teil der Eingruppierung iSd. Nr. 3 GBV ist, eine Rückwirkung der gerichtlichen Leistungsbestimmung vorgesehen ist (zu dieser Möglichkeit BGH 30. Mai 2003 - V ZR 216/02 - zu II 5 der Gründe; sh. auch 1. März 1996 - V ZR 327/94 -) , die auch konkludent erfolgen kann (BGH 30. Mai 2003 - V ZR 216/02 - aaO) .
  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZR 631/88

    Eingruppierung: Wasserbauingenieur - Begriff der "Spezialtätigkeit"

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13
    b) Weiterhin wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, dass die tatsächlichen Aufgaben oder Anforderungen, die zur Erfüllung der Merkmale einer bestimmten (niedrigeren) Gehaltsgruppe herangezogen werden, nicht nochmals bei der Prüfung eines Qualifizierungsmerkmals der höheren Gehaltsgruppe verwendet werden können (BAG 19. Februar 2003 - 4 AZR 265/02 - zu II 5 a der Gründe; 5. März 1989 - 4 AZR 631/88 -) .
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13
    Dem Gläubiger verbleibt dann lediglich die Möglichkeit, im Falle einer pflichtwidrig verzögerten Leistungsbestimmung etwaige Zinsschäden unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB zu verlangen (vgl. BGH 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13
    Solche liegen immer nur dann vor, wenn das Tätigkeitsmerkmal ein "Herausheben" aus dem in Bezug genommenen Tätigkeitsmerkmal der niedrigeren Gehaltsgruppe durch eine zusätzliche Anforderung ausdrücklich vorsieht, nicht aber schon dann, wenn ein Tätigkeitsmerkmal im Vergleich zu einem anderen lediglich höhere Anforderungen stellt (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 265/02

    Eingruppierung: Referatsleiter "Kulturelle Stadtteilarbeit, Bürgerhäuser

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13
    b) Weiterhin wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, dass die tatsächlichen Aufgaben oder Anforderungen, die zur Erfüllung der Merkmale einer bestimmten (niedrigeren) Gehaltsgruppe herangezogen werden, nicht nochmals bei der Prüfung eines Qualifizierungsmerkmals der höheren Gehaltsgruppe verwendet werden können (BAG 19. Februar 2003 - 4 AZR 265/02 - zu II 5 a der Gründe; 5. März 1989 - 4 AZR 631/88 -) .
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZR 111/89

    Bürgschaft - Unbestimmtheit

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13
    b) Für den Fall, dass die Klägerin nicht mit der "Koordinierung von Umbauten und Wartungsmaßnahmen" als vertraglich geschuldeter Tätigkeit betraut sein sollte, wird das Landesarbeitsgericht zu prüfen haben, ob die genannte Koordinierungstätigkeit kumulativ zu den anderen Tätigkeiten "Baubegehung, -vorbereitung, -begleitung und Abnahme" vorliegen muss oder ob durch die Konjunktion "sowie" (zu deren möglicher Bedeutung etwa BGH 5. April 1990 - IX ZR 111/89 - zu II 2 der Gründe) zum Ausdruck gebracht werden sollte, es reiche für die Erfüllung des Tätigkeitsbeispiels aus, wenn - alternativ - einer der beiden Bereiche von der Tätigkeit umfasst wird.
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02

    Umfang des Leistungsbestimmungsrechts eines Drittbegünstigten

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • LAG Niedersachsen, 20.09.2013 - 12 Sa 159/13
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 261/13

    Eingruppierung eines qualifizierten Instandhalters mit Freigabeberechtigung

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Dementsprechend kann der Schuldner vorher grundsätzlich nicht in Verzug geraten (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 916/13 - Rn. 38 mwN; BGH 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - Rn. 32 ff.) .
  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    etwa BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38: "höheres Maß von Verantwortlichkeit"; 27. Januar 2016 - 4 AZR 916/13 - Rn. 32: "mit Entscheidungsverantwortung"; 26. August 2015 - 4 AZR 992/12 - Rn. 34, 37: "vertiefte gründliche und/oder vielseitige Kenntnisse"; 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 35: "besondere Vertrauensstellung"; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 28, 39 ff.: "schwierige Tätigkeiten"; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 31: "erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten") .
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 456/18

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Pförtnerdienst - Verlangen einer

    cc) Nicht erforderlich ist es, dass es sich bei den tariflichen Anforderungen der Lohngruppe B9 LTV NRW gegenüber denjenigen der Lohngruppe B8 LTV NRW ausdrücklich um "Heraushebungsmerkmale" handelt (zu den Aufbaufallgruppen in den Tarifverträgen im Öffentlichen Dienst - "herausheben" - sh. BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 678/16 - Rn. 37; 27. Januar 2016 - 4 AZR 916/13 - Rn. 32) .
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