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   BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 918/78   

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BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 918/78 (https://dejure.org/1981,2434)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1981 - 4 AZR 918/78 (https://dejure.org/1981,2434)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1981 - 4 AZR 918/78 (https://dejure.org/1981,2434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jubiläumszuwendungen - Beamtenrechtliche Fürsorgeleistungen - Dienstordnungsangestellte - Sozialversicherungsträger - Geldleistungen - Vollendung der erforderlichen Dienstzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 52
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungsangestellter - Fahrtkostenzuschuß -

    Auszug aus BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 918/78
    Danach können derartige individuelle Ansprüche auch nicht im Wege einer betrieblichen Übung entstehen, da diese eben falls begrifflich dem Arbeitsvertragsrecht zuzuordnen ist und es daher zur Entstehung darauf beruhender Rechtsansprüche eines entsprechenden zivilrechtlichen Verpflichtungstatbestan des bzw. Vertrauenstatbestandes bedarf (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 869/78 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, und 5» März 1980 - 4 AZR 245/78 -, [demnächst] AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, beide Urteile auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Dieses Gesetz greift nämlich selbst nicht in bestehende Dienstordnungen ein, sondern gibt lediglich den Selbstverwaltungskörperschaften der Sozialversicherung auf, im Wege autonomer Rechtssetzung ihre Dienstordnungen ihrerseits den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen (vgl. das Urteil des Senats vom 5. März 1980 - 4 AZR 245/78 -, [demnächst] AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs- Angestellte, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Weiter verkennt der Kläger, daß die Beklagte von ihrem unter Verfassungsschütz stehenden Selbstverwaltungsrecht nur nach Maßgabe des Gesetzes Gebrauch machen kann, d.h. einmal in Übereinstimmung mit den zwingenden Vorschriften der RVO, aber auch mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen wie denen des 2. BesVNG (vgl. auch dazu das schon genannte Urteil des Senats vom 5. März 1980 - 4 AZR 245/78 - sowie BAG AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, jeweils zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der

    Auszug aus BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 918/78
    Zwar kommen grundsätzlich, wie der Kläger insoweit mit Recht annimmt, auch zugunsten von Dienstordnungsangestellten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen tarifliche Regelungen in Betracht (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Weiter verkennt der Kläger, daß die Beklagte von ihrem unter Verfassungsschütz stehenden Selbstverwaltungsrecht nur nach Maßgabe des Gesetzes Gebrauch machen kann, d.h. einmal in Übereinstimmung mit den zwingenden Vorschriften der RVO, aber auch mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen wie denen des 2. BesVNG (vgl. auch dazu das schon genannte Urteil des Senats vom 5. März 1980 - 4 AZR 245/78 - sowie BAG AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, jeweils zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

    Auszug aus BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 918/78
    Danach können derartige individuelle Ansprüche auch nicht im Wege einer betrieblichen Übung entstehen, da diese eben falls begrifflich dem Arbeitsvertragsrecht zuzuordnen ist und es daher zur Entstehung darauf beruhender Rechtsansprüche eines entsprechenden zivilrechtlichen Verpflichtungstatbestan des bzw. Vertrauenstatbestandes bedarf (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 869/78 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, und 5» März 1980 - 4 AZR 245/78 -, [demnächst] AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, beide Urteile auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 13.07.1978 - 3 RK 21/77

    Krankenkasse - Dienstordnungs-Angestellte - Jubiläumszuwendungen - Bloßer

    Auszug aus BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 918/78
    Schließlich übersieht der Kläger, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG AP Nr. 47 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte), der sich der Senat anschließt, aus den Gründen des § 690 RVO ein Vorstandsbeschluß nicht ausreichend dafür sein kann, um - wie vorliegend - Ansprüche auf Jubiläumszuwendungen über den Einzelfall hinaus generell entstehen zu lassen.
  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00

    DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip

    Dies entspricht dem Grundsatz, daß Dienstordnungsangestellte, die bei Sozialversicherungsträgern grundsätzlich Tätigkeiten verrichten, die bei allgemeinen staatlichen Behörden in der Regel Beamten übertragen sind, hinsichtlich der materiellen Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse einen Status einnehmen sollen, der weitgehend dem der Beamten entspricht (BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - aaO; 12. August 1981 - 4 AZR 918/78 - BAGE 36, 52), zB durch Anstellung auf Lebenszeit (§ 353 Abs. 1 Nr. 3 RVO) oder die Beschränkung der Folgen von Pflichtverletzungen auf die disziplinarrechtlichen Sanktionen für Beamte (§ 352 Satz 2 RVO).

    Danach sollen die Geld- und geldwerten Leistungen von Beamten und Dienstordnungsangestellten gleich und nicht ungleich sein (BAG 12. August 1981 - 4 AZR 918/78 - BAGE 36, 52, 57).

    Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, Dienstordnungsangestellten Leistungen zu gewähren, die nach beamtenrechtlichen Bestimmungen für Beamte nicht vorgesehen sind (BAG 5. März 1980 - 4 AZR 245/78 - BAGE 33, 34; 12. August 1981 - 4 AZR 918/78 - BAGE 36, 52; 17. Dezember 1987 - 6 AZR 747/85 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 65 = EzA ZPO § 71 Nr. 1, zu III 1 a der Gründe).

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 635/13

    Jubiläumsgeld - Vollendung der Beschäftigungszeit

    Die angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 1981 (- 4 AZR 918/78 - BAGE 36, 52, 58) gibt für die vorliegende Problematik nichts her; sie besagt nur, dass der Anspruch auf die Jubiläumszuwendung erst mit Vollendung der erforderlichen Dienstzeit entsteht und vorher weder Teilrechte noch Anwartschaften bestehen.
  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 383/00
    Dies entspricht dem Grundsatz, daß Dienstordnungsangestellte, die bei Sozialversicherungsträgern grundsätzlich Tätigkeiten verrichten, die bei allgemeinen staatlichen Behörden in der Regel Beamten übertragen sind, hinsichtlich der materiellen Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse einen Status einnehmen sollen, der weitgehend dem der Beamten entspricht {BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - aaO; 12. August 1981 - 4 AZR 918/78 - BAGE 36, 52), zB durch Anstellung auf Lebenszeit (§ 353 Abs. 1 Nr. 3 RVO) oder die Beschränkung der Folgen von Pflichtverletzungen auf die disziplinarrechtlichen Sanktionen für Beamte (§ 352 Satz 2 RVO).

    Danach sollen die Geld- und geldwerten Leistungen von Beamten und Dienstordnungsangestellten gleich und nicht ungleich sein (BAG 12. August 1981 - 4 AZR 918/78 - BAGE 36, 52, 57).

    Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, Dienstord nungsangestellten Leistungen zu gewähren, die nach beamtenrechtlichen Bestimmungen für Beamte nicht vorgesehen sind (BAG 5. März 1980 - 4 AZR 245/78 - BAGE 33, 34; 12. August 1981 -4 AZR 918/78- BAGE 36, 52; 17. Dezember 1987 - 6 AZR 747/85 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 65 = EzA ZPO § 71 Nr. 1, zu III 1 a der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 17 Sa 345/10

    Kürzung von Sonderzuwendungen durch Sonderzahlungsgesetz; unbegründete

    Die Geld- und geldwerten Leistungen von Beamten und Dienstordnungsangesteliten sollen gleich und picht ungleich sein (BAG Urteil v. 12.08.1981 - 4 AZR 918/78 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB DO-Angestellte).

    Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, Dienstordnungsangestellten Leistungen zu gewähren, die nach beamtenrechtlichen Bestimmungen für Beamte nicht vorgesehen sind (BAG Urteil v. 05.03.1980 - 4 AZR 245/78 - AP Nr. 50 zu § 611 BGB DO-Angestellte; BAG Urteil v. 12.08.1981 - 4 AZR 918/78 - a.a.O.; BAG Urteil v. 17.12.1987 - 6 AZR 747/85 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 65 = EzA ZPO § 71 Nr. 1, zu III 1 a der Gründe).

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82

    Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der

    Demgemäß richten sich die Arbeitsbedingungen der Dienstordnungs-Angestellten nach der jeweiligen"Dienstordnung und im übrigen nach ihrem Anbeitsvertrag, Wobei freilich aus den Gründen des § 357 Abs. 3 RVO gegen zwingende Regelungen der Dienstordnung verstoßende Vertragsvereinbarungen unzulässig und als Gesetzesverstoß nichtig sind (vgl. BAG 31» 381, 384 AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, BAG 33» 34, 37 AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie BAG 36, 52, 54 = AP Nr. 51 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte mit weiteren Nachweisen).

    § 357 Abs. 3 RV0 gegen zwingende Regelungen der Dienstordnung verstoßende VertragsVereinbarungen unzulässig und als Gesetzesverstoß nichtig sind (vgl. BAG 31» 381, 384 AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, BAG 33, 34 37 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie BAG 36» 52, 54 = AP Nr. 51 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 511/85

    Krankenversicherungsbeitragszuschüsse für Dienstordnungsangestellte

    Dies ergibt sich aus § 357 Abs. 3 RVO, wonach der Dienstordnung widersprechende Bestimmungen des Anstellungsvertrages nichtig sind (BAGE 31, 381, 389 f. [BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77]; 36, 52, 54 [BAG 12.08.1981 - 4 AZR 918/78]; 47, 1, 7 = AP Nr. 49, 51 und 59 zu § 611 BGB DO-Angestellte; BSG Urteil vom 27. Februar 1986 - 1 RR 9/84 - Reg.Nr. 16209 = USK 8617; Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Januar 1987, Vorbem. 4 zu Art. VIII 2. Besoldungs- und VersorgungsneuregelungsG).

    Der Gesetzgeber wollte nämlich mit den Bestimmungen des 2. BesVNG sicherstellen, daß die Bundesbeamten auf der einen und die DO-Angestellten der Selbstverwaltungskörperschaften auf der anderen Seite die gleichen Geld- und geldwerten Leistungen erhalten (BAGE 33, 34, 38, 42 und 36, 52, 57, jeweils aaO).

  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 509/85

    Krankenversicherungsbeitragszuschüsse für Dienstordnungsangestellte

    Dies ergibt sich aus § 357 Abs. 3 RVO, wonach der Dienstordnung widersprechende Bestimmungen des Anstellungsvertrages nichtig sind (BAGE 31, 381, 389 f. [BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77]; 36, 52, 54 [BAG 12.08.1981 - 4 AZR 918/78]; 47, 1, 7 = AP Nr. 49, 51 und 59 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BSG Urteil vom 27. Februar 1986 - 1 RR 9/84 - Reg.Nr. 16209 = USK 8617; Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Januar 1987, Vorbem. 4 zu Art. VIII 2. Besoldungs- und VersorgungsneuregelungsG).

    Der Gesetzgeber wollte nämlich mit den Bestimmungen des 2. BesVNG sicherstellen, daß die Bundesbeamten auf der einen und die DO-Angestellten der Selbstverwaltungskörperschaften auf der anderen Seite die gleichen Geld- und geldwerten Leistungen erhalten (BAGE 33, 34, 38, 42 und 36, 52, 57, jeweils aaO).

  • ArbG Wuppertal, 19.11.2009 - 7 Ca 2453/09

    Urlaubsabgeltungsansprüche eines langjährig erkrankten Dienstordnungsangestellten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es aus diesem Grund nicht zulässig, Dienstordnungsangestellten Leistungen zu gewähren, die nach beamtenrechtlichen Bestimmungen für Beamte nicht vorgesehen sind (vgl. BAG Urteil vom 20.2.2008, 10 AZR 440/07, ZTR 2008, 323; BAG Urteil vom 17.12.1987, 6 AZR 747/85, NZA 1988, 801 = AP Nr. 65 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte; BAG Urteil vom 12.08.1981, 4 AZR 918/78, BAGE 36, 52 = AP Nr. 51 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG Urteil vom 05.03.1980, 4 AZR 245/78, BAGE 33, 34 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 747/85

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Verbandszulage - Festlegung von

    Der Bundesgesetzgeber hat zwar mit dem 2. BesVNG nicht unmittelbar mit den Mitteln der staatlichen Gesetzgebung in das Gefüge der Dienstordnung der Sozialversicherungsträger eingegriffen und dem neuen staatlichen Gesetzesrecht widersprechende Bestimmungen bestehender Dienstordnungen seinerseits für unwirksam erklärt (vgl. BAGE 33, 34, 40 = AP, aaO; BAGE 36, 52, 57 [BAG 12.08.1981 - 4 AZR 918/78] = AP Nr. 51 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 746/85

    Festsetzung von Zulagen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumung

    Der Bundesgesetzgeber hat zwar mit dem 2. BesVNG nicht unmittelbar mit den Mitteln der staatlichen Gesetzgebung in das Gefüge der Dienstordnung der Sozialversicherungsträger eingegriffen und dem neuen staatlichen Gesetzesrecht widersprechende Bestimmungen bestehender Dienstordnungen seinerseits für unwirksam erklärt (vgl. BAGE 33, 34, 40 = AP, aaO; BAGE 36, 52, 57 [BAG 12.08.1981 - 4 AZR 918/78] = AP Nr. 51 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
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