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   BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08   

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BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08 (https://dejure.org/2011,9699)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2011 - 4 AZR 926/08 (https://dejure.org/2011,9699)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2011 - 4 AZR 926/08 (https://dejure.org/2011,9699)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
    Mit Begriffen wie "Regelung" und "Inkrafttreten" bringen die Tarifvertragsparteien typischerweise einen Willen zur unmittelbaren und eigenständigen Normsetzung zum Ausdruck und verweisen nicht auf einen anderenorts formulierten Regelungswillen (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 35, BAGE 118, 141) .

    die Klärung von Rechtsanwendungsproblemen verbindlich vorwegnehmende, normative Regelungen darstellen (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 36, BAGE 118, 141) .

    Die zusätzliche Vereinbarung der konkreten Transferliste lässt die normative Wirkung der Zuordnungsmatrix nicht entfallen (vgl. im Ergebnis ebenso BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 37 und 44, BAGE 118, 141) .

    Anlagen zur Haupturkunde nehmen an der Schriftform des § 126 BGB selbst dann teil, wenn sie nicht körperlich mit der Haupturkunde verbunden und auch nicht eigens unterzeichnet sind (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 30, BAGE 118, 141) .

    Für die Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn die sachliche Zusammengehörigkeit von unterzeichneter Haupturkunde und Anlage zweifelsfrei feststeht (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - aaO; BGH 29. September 1999 - XII ZR 313/98 - zu 3 a aa (1) der Gründe, NJW 2000, 354) .

    Dies ist anzunehmen, wenn der Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - aaO) .

    Dabei zeigt bereits der Wortlaut der Überleitungsvereinbarung vom 9. Juli 2006 mit konkreten und abstrakten Regelungen zur Überleitung und zur Überleitungszulage unter der Überschrift "Überleitungsregelungen", die regelmäßig einen unmittelbaren, eigenständigen Regelungswillen zum Ausdruck bringt (vgl. auch BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 35, BAGE 118, 141) , dass damit keine nur auf den Einzelfall beschränkten Regelungen getroffen wurden.

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
    aa) Enthalten tarifliche Vergütungsgruppen neben allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen bestimmte Beispielstätigkeiten, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe grundsätzlich gegeben, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - zu II 2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - zu II 4 c der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21) .

    Dies entspricht den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, denen Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im Allgemeinen gerecht werden wollen ( BAG 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - zu II 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
    Die Tarifvertragsparteien legen durch die Tätigkeitsbeispiele regelmäßig fest, dass diese Tätigkeiten auch die Voraussetzungen der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale erfüllen (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2) .

    (a) Entspricht die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit einem Tätigkeitsbeispiel einer niedrigeren als der beantragten Vergütungsgruppe, so kann diese Tätigkeit regelmäßig nicht unter die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten höheren Vergütungsgruppe subsumiert werden (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2; 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge Druckindustrie Nr. 19 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 13) .

  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 593/80
    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
    Es kann deshalb unentschieden bleiben, ob in Tarifverträgen auch Einzelfallregelungen oder nur abstrakt-generelle Regelungen zulässig sind (ebenso auch BAG 8. Juni 1983 - 4 AZR 593/80 -) .
  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
    (a) Entspricht die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit einem Tätigkeitsbeispiel einer niedrigeren als der beantragten Vergütungsgruppe, so kann diese Tätigkeit regelmäßig nicht unter die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten höheren Vergütungsgruppe subsumiert werden (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2; 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge Druckindustrie Nr. 19 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 13) .
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
    aa) Enthalten tarifliche Vergütungsgruppen neben allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen bestimmte Beispielstätigkeiten, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe grundsätzlich gegeben, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - zu II 2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - zu II 4 c der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21) .
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05

    Eingruppierung einer angelernten Serviererin

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
    Gegen die Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Bereich der Privatwirtschaft grundsätzlich keine Bedenken (ua. 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zu II 1 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie Nr. 2) .
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
    Das Schriftformerfordernis dient der Klarstellung des Vertragsinhalts und damit dem Gebot der Normenklarheit (BAG 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42) .
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
    Es kommt nur darauf an, ob sie ihren Willen zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht haben (BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 106, 374) .
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
    Für die Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn die sachliche Zusammengehörigkeit von unterzeichneter Haupturkunde und Anlage zweifelsfrei feststeht (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - aaO; BGH 29. September 1999 - XII ZR 313/98 - zu 3 a aa (1) der Gründe, NJW 2000, 354) .
  • LAG Hessen, 02.07.2008 - 6 Sa 1946/07

    Eingruppierung - Berufsschlepperfahrer - TV Vergütungssystem Lufthansa Technik/IT

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Es handelt sich nicht um ein tarifliches "Regelbeispiel" (dazu etwa BAG 23. März 2011 - 4 AZR 926/08 - Rn. 22 mwN) , das eine Prüfung allgemeiner Tätigkeitsmerkmale erübrigen könnte.
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Es handelt sich nicht um ein tarifliches "Regelbeispiel" (dazu etwa BAG 23. März 2011 - 4 AZR 926/08 - Rn. 22 mwN) , das eine Prüfung allgemeiner Tätigkeitsmerkmale entbehrlich machte (BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 32) .
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Es handelt sich nicht um ein tarifliches "Regelbeispiel" (dazu etwa BAG 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 14; 23. März 2011 - 4 AZR 926/08 - Rn. 22 mwN) , das eine Prüfung allgemeiner Tätigkeitsmerkmale entbehrlich macht (BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 32) .
  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09

    Eingruppierung nach Überleitung in ein neues Tarifsystem

    Die Auslegung als umfassende und abschließende Zuordnung wird bestätigt durch die Schlichtungsschlussempfehlung, in welcher der Schlichter feststellt, dass sich die Tarifvertragsparteien über die Zuordnung "sämtlicher Tätigkeiten ausweislich der ... Zuordnungsmatrices verständigt" haben (so schon BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 35 - 40, 45 - 47, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46; vgl. auch die sieben Parallelentscheidungen vom selben Tage sowie diejenigen vom 23. März 2011 - 4 AZR 926/08 - und - 4 AZR 124/09 -; ferner bereits 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42) .
  • ArbG Düsseldorf, 12.09.2023 - 13 Ca 5601/22
    Enthalten tarifliche Vergütungsgruppen neben allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen bestimmte Beispielstätigkeiten, so sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe grundsätzlich gegeben, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 23.03.2011 - 4 AZR 926/08, Rn. 22; 20.06.2012 - 4 AZR 438/10, Rn. 16; X. vom 28.06.2019 - 10/2018, juris, Rn. 18).
  • KAGH, 28.06.2019 - M 10/18
    Enthalten tarifliche Vergütungsgruppen neben allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen bestimmte Beispielstätigkeiten, so sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes die Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe grundsätzlich gegeben, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG, Urteil vom 23.3.2011 - 4 AZR 926/08 - Rn. 22; Urteil vom 20.6.2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 16 mit weiteren Nachweisen).
  • KAGH, 04.05.2018 - M 12/17
    Enthalten tarifliche Vergütungsgruppen neben allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen bestimmte Beispielstätigkeiten, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe grundsätzlich gegeben, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG 23.3.2011 - 4 AZR 926/08, Rn 22 mit weiteren Nachweisen).
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