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   BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08   

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BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08 (https://dejure.org/2010,1480)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2010 - 4 AZR 934/08 (https://dejure.org/2010,1480)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 (https://dejure.org/2010,1480)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung des VTV

  • openjur.de

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau; Durchführung von Bauhilfsarbeiten für Subunternehmen; Wirksamkeit der in Abschn III Nr 5 der AVE enthaltenen Einschränkungsklausel

  • Bundesarbeitsgericht

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für Subunternehmen - Wirksamkeit der in Abschn III Nr 5 der AVE enthaltenen Einschränkungsklausel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Abschn V Nr 9 VTV-Bau, § 1 Abs 2 Abschn V Nr 37 VTV-Bau, § 5 Abs 4 TVG
    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für Subunternehmen - Wirksamkeit der in Abschn III Nr 5 der AVE enthaltenen Einschränkungsklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialkassenverfahren; Wirksamkeit der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV); Nebenarbeiten für Subunternehmer im Baugewerbe

  • bag-urteil.com

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für Subunternehmen - Wirksamkeit der in Abschn III Nr 5 der AVE enthaltenen Einschränkungsklausel

  • rewis.io

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für Subunternehmen - Wirksamkeit der in Abschn III Nr 5 der AVE enthaltenen Einschränkungsklausel

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für Subunternehmen - Wirksamkeit der in Abschn III Nr 5 der AVE enthaltenen Einschränkungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialkassenverfahren; Wirksamkeit der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung des VTV; Nebenarbeiten für Subunternehmer im Baugewerbe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trockenbauer gehören in die Soka Bau I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trockenbauer gehören in die Soka Bau I (IBR 2011, 175)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 656
  • BauR 2011, 1058
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 317 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 138; 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197, 201 f.; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1, 8 f., jeweils mwN) .

    aa) Derartige Klauseln, mit denen der Geltungsbereich eines Tarifvertrages eingeschränkt werden soll, sind grundsätzlich rechtlich möglich (wobei jedoch im Hinblick auf das AEntG grundsätzlich keine Verdrängung des VTV hinsichtlich der Beiträge zur Urlaubskasse möglich ist, vgl. ua. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - mwN, BAGE 120, 1, 16) , wenn für die Einschränkung im Einzelfall ein sachlicher Grund besteht.

    Die vom Landesarbeitsgericht beanstandete Uneinheitlichkeit der Entscheidungen beruht gerade darauf, dass es sich um verschiedenartige Tätigkeiten und unterschiedliche Tarifverträge handelte (vgl. nur BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 4: "Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten des metallverarbeitenden Handwerks im Wirtschaftsgebiet Rheinland-Rheinhessen"; 24. Januar 1990 - 4 AZR 561/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 126 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 6 und 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298: jeweils "Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in ländlichen Lohnunternehmen in Schleswig-Holstein"; 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - aaO: "Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt"; 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17: "Manteltarifvertrag für das Metallbauer-Handwerk, das Maschinenbaumechaniker-Handwerk, das Werkzeugmacher-Handwerk, das Dreher-Handwerk, das Feinmechaniker-Handwerk, das Metallformer- und das Metallgießer-Handwerk in Hessen"; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1: "Manteltarifvertrag für Montagebetriebe im Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe im Land Sachsen-Anhalt").

    Zwar kann grundsätzlich ein nach seinem räumlichen Geltungsbereich enger begrenzter Tarifvertrag den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen, die ein bundesweit geltender Tarifvertrag weitgehend vernachlässigen muss (ua. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 32 mwN, BAGE 120, 1).

    (a) Da es bei der Frage, ob der MTV Tischlerhandwerk gegenüber dem VTV der speziellere Tarifvertrag ist, maßgeblich darauf ankommt, ob er den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer besser gerecht wird, ist der fachliche (betriebliche) Geltungsbereich von besonderem Gewicht (ua. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 33, BAGE 120, 1; 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 98, 263) .

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
    Vor-, Nach- und Hilfsarbeiten dienen den eigentlichen baulichen Haupttätigkeiten und können diesen somit zugeordnet werden (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b dd der Gründe).

    Erbringt ein Betrieb ausschließlich Nebenarbeiten, ohne zugleich baugewerbliche Arbeiten auszuführen, unterfällt er nicht dem VTV (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b ee der Gründe).

    Führt ein Betrieb bauliche Leistungen - zB Trockenbauarbeiten gemäß § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV (oder im Fall BAG 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - aaO Asbestsanierungsarbeiten)  - inklusive der hierzu erforderlichen Nebenarbeiten aus, erledigt aber zudem auf anderen Baustellen ausschließlich Nebenarbeiten, ohne selbst bauliche Leistungen zu erbringen, liegt ein sog. Mischbetrieb vor (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - aaO).

    Die Geltung des VTV richtet sich in diesem Fall danach, ob die baulichen Leistungen nebst hinzuzurechnenden Zusammenhangstätigkeiten oder die sonstigen, nicht baugewerblichen Leistungen arbeitszeitlich überwiegen (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - aaO).

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00

    Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
    Den maßgebenden Kriterien - der räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Nähe des Tarifvertrages - kommt dabei notwendigerweise je nach diesen Erfordernissen und Eigenarten unterschiedliches Gewicht zu, wobei der fachliche (betriebliche) Geltungsbereich besonderes Gewicht hat (BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - BAGE 98, 263) und eine abschließende Gesamtabwägung vorzunehmen ist.

    Die vom Landesarbeitsgericht beanstandete Uneinheitlichkeit der Entscheidungen beruht gerade darauf, dass es sich um verschiedenartige Tätigkeiten und unterschiedliche Tarifverträge handelte (vgl. nur BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 4: "Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten des metallverarbeitenden Handwerks im Wirtschaftsgebiet Rheinland-Rheinhessen"; 24. Januar 1990 - 4 AZR 561/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 126 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 6 und 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298: jeweils "Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in ländlichen Lohnunternehmen in Schleswig-Holstein"; 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - aaO: "Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt"; 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17: "Manteltarifvertrag für das Metallbauer-Handwerk, das Maschinenbaumechaniker-Handwerk, das Werkzeugmacher-Handwerk, das Dreher-Handwerk, das Feinmechaniker-Handwerk, das Metallformer- und das Metallgießer-Handwerk in Hessen"; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1: "Manteltarifvertrag für Montagebetriebe im Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe im Land Sachsen-Anhalt").

    (a) Da es bei der Frage, ob der MTV Tischlerhandwerk gegenüber dem VTV der speziellere Tarifvertrag ist, maßgeblich darauf ankommt, ob er den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer besser gerecht wird, ist der fachliche (betriebliche) Geltungsbereich von besonderem Gewicht (ua. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 33, BAGE 120, 1; 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 98, 263) .

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
    Die vom Landesarbeitsgericht beanstandete Uneinheitlichkeit der Entscheidungen beruht gerade darauf, dass es sich um verschiedenartige Tätigkeiten und unterschiedliche Tarifverträge handelte (vgl. nur BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 4: "Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten des metallverarbeitenden Handwerks im Wirtschaftsgebiet Rheinland-Rheinhessen"; 24. Januar 1990 - 4 AZR 561/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 126 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 6 und 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298: jeweils "Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in ländlichen Lohnunternehmen in Schleswig-Holstein"; 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - aaO: "Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt"; 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17: "Manteltarifvertrag für das Metallbauer-Handwerk, das Maschinenbaumechaniker-Handwerk, das Werkzeugmacher-Handwerk, das Dreher-Handwerk, das Feinmechaniker-Handwerk, das Metallformer- und das Metallgießer-Handwerk in Hessen"; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1: "Manteltarifvertrag für Montagebetriebe im Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe im Land Sachsen-Anhalt").

    Grundsätzlich ist dafür der gesamte vom Tarifvertrag bestimmte Bereich entscheidend (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17) .

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 317 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 138; 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197, 201 f.; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1, 8 f., jeweils mwN) .

    (a) Nebenarbeiten sind den baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zuzuordnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - Rn. 15, BAGE 120, 197; 20. März 2002 - 10 AZR 458/01 - zu II 2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 253).

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
    Dies kann sie in der Regel auch gar nicht, wenn sie nicht in jeden potentiell unter den Geltungsbereich des VTV fallenden Betrieb einen Prüfer setzt, der die gesamte Tätigkeit ständig überwacht (BAG 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264).

    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn die Partei selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt (BAG 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - aaO; 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2).

  • BAG, 20.09.2000 - 4 ABR 63/98

    Fertigbauarbeiten als baugewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
    Die Einweisung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern eines Subunternehmens ist dann als eigene baugewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Arbeitnehmer des Subunternehmens Arbeiten ausführen, die vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst werden, der Subunternehmer vom Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt worden ist und ohne die Tätigkeit des Subunternehmens die Bauarbeiten von eigenen Arbeitnehmern durchgeführt werden müssten (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85; 20. September 2000 - 4 ABR 63/98 - BAGE 95, 339).

    Im einen wie im anderen Fall bezieht sich diese auf eine zu erbringende bauliche Leistung und ist Teil derselben (BAG 20. September 2000 - 4 ABR 63/98 - aaO) .

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 458/01

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - VTV, Transportleistungen als Nebenarbeiten

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
    (a) Nebenarbeiten sind den baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zuzuordnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - Rn. 15, BAGE 120, 197; 20. März 2002 - 10 AZR 458/01 - zu II 2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 253).

    Bei Transportleistungen zur Entfernung von Abraum ist beispielsweise danach zu unterscheiden, ob der Transport den vom Betrieb selbst produzierten Abraum betrifft oder ob die Transporte für Dritte durchgeführt werden (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 458/01 - zu II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 253).

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 317 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 138; 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197, 201 f.; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1, 8 f., jeweils mwN) .

    Erläutern die Tarifvertragsparteien ein solches Tätigkeitsbeispiel in einem Klammerzusatz, bringen sie damit zum Ausdruck, dass die im Klammerzusatz genannten Beispiele das Tätigkeitsbeispiel erfüllen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - mwN aaO) .

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08
    So ist auch der Transport von Baumaterialien zu Baustellen als eine für die sachgerechte Ausführung der baulichen Leistungen notwendige Nebenarbeit angesehen worden (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85).

    Die Einweisung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern eines Subunternehmens ist dann als eigene baugewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Arbeitnehmer des Subunternehmens Arbeiten ausführen, die vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst werden, der Subunternehmer vom Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt worden ist und ohne die Tätigkeit des Subunternehmens die Bauarbeiten von eigenen Arbeitnehmern durchgeführt werden müssten (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85; 20. September 2000 - 4 ABR 63/98 - BAGE 95, 339).

  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 561/89

    Konkurrenz zwischen Bautarif und Landarbeit (Drainage)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BAG, 26.10.1983 - 4 AZR 219/81

    Verbandsaustritt und Tarifkonkurrenz

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

  • BAG, 05.12.1958 - 1 AZR 89/57

    Tarifvertrag - Lohnzuschlag - Lohnausgleichskasse - Tarifliche Regelung -

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 258/04

    Arbeitnehmerentsendung - Baugewerbe - Betriebsabteilung - Darlegungs- und

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02

    Sozialkassenverfahren - Mobile Bürotrennwände (Trocken- und Montagebau)

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 242/08

    Baugewerbe - Isolierarbeiten - Abbruch

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 995/06

    Baugewerbe - Estrichaufrauarbeiten - Parkettleger

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 413/04

    Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Beweiserhebung

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hessen, 14.07.2008 - 16 Sa 211/08

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für

  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 669/00

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Kabelleitungstiefbauarbeiten

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    (1) Einschränkungen der AVE sind grundsätzlich zulässig, wenn sie den Eintritt einer Tarifkonkurrenz verhindern sollen (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - zu II 2 b aa der Gründe; 26. Oktober 1983 - 4 AZR 219/81 - BAGE 44, 191; aA wohl Löwisch/Rieble TVG § 5 Rn. 63) und die jeweilige Klausel dem Bestimmtheitsgebot entspricht (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 39) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    (1) Einschränkungen der AVE sind grundsätzlich zulässig, wenn sie den Eintritt einer Tarifkonkurrenz verhindern sollen (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - zu II 2 b aa der Gründe; 26. Oktober 1983 - 4 AZR 219/81 - BAGE 44, 191; aA wohl Löwisch/Rieble TVG § 5 Rn. 63) und die jeweilige Klausel dem Bestimmtheitsgebot entspricht (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 39) .
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche

    b) Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten; vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .

    Vor-, Neben-, Nach- und Hilfsarbeiten dienen den eigentlichen baulichen Haupttätigkeiten und können ihnen deshalb grundsätzlich zugeordnet werden (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 24) .

    Auch der Transport von Baumaterialien zu Baustellen kann als eine für eine sachgerechte Ausführung baulicher Leistungen notwendige Nebenarbeit qualifiziert werden (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, aaO; 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 b Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85) .

    Dies gilt ebenso für Fahrdienstleistungen, das Einrichten oder das Reinigen sowie das Aufräumen von Baustellen (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, aaO) .

    bb) Voraussetzung für ein "Zusammenrechnen" ist grundsätzlich ein Zusammenhang mit einer eigenen baulichen Haupttätigkeit (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 der Gründe) .

    Erbringt ein Betrieb ausschließlich "Nebenarbeiten", ohne zugleich baugewerbliche Tätigkeiten und Arbeiten auszuführen, unterfällt er nicht dem VTV (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32, aaO; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b ee der Gründe) .

    a) Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 2010 (- 4 AZR 934/08 - Rn. 35, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324) sind Nebenarbeiten wie der Transport von Baumaterialien, die Entsorgung von Bauschutt, das Einrichten, Reinigen und Aufräumen von Baustellen dazu bestimmt, eine sachgerechte Durchführung und Beendigung von Bauarbeiten zu gewährleisten.

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Vor-, Neben-, Nach- und Hilfsarbeiten dienen den eigentlichen baulichen Haupttätigkeiten und können ihnen deshalb grundsätzlich zugeordnet werden (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 24) .

    Auch der Transport von Baumaterialien zu Baustellen kann als eine für eine sachgerechte Ausführung baulicher Leistungen notwendige Nebenarbeit qualifiziert werden (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31; 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 b Gründe) .

    Dies gilt ebenso für Fahrdienstleistungen, das Einrichten oder das Reinigen sowie das Aufräumen von Baustellen (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31; vgl. zusammenfassend dazu: BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 13) .

    cc) Voraussetzung für ein "Zusammenrechnen" ist grundsätzlich ein Zusammenhang mit einer eigenen baulichen Haupttätigkeit (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 14; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 der Gründe) .

    Erbringt ein Betrieb ausschließlich "Nebenarbeiten", ohne zugleich baugewerbliche Tätigkeiten und Arbeiten auszuführen, unterfällt er nicht dem VTV (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b ee der Gründe) .

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 610/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Zuordnung von

    a) Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten; vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 12; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .

    aa) Voraussetzung für ein "Zusammenrechnen" ist grundsätzlich ein Zusammenhang der Nebenarbeiten mit einer eigenen baulichen Haupttätigkeit (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 der Gründe) .

    Erbringt ein Betrieb ausschließlich Nebenarbeiten, ohne zugleich baugewerbliche Tätigkeiten und Arbeiten auszuführen, unterfällt er regelmäßig nicht dem VTV (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32, aaO; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b ee der Gründe) .

    bb) Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 2010 (- 4 AZR 934/08 - Rn. 35, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324) sind jedoch Nebenarbeiten wie der Transport von Baumaterialien, die Entsorgung von Bauschutt, das Einrichten, Reinigen und Aufräumen von Baustellen dazu bestimmt, eine sachgerechte Durchführung und Beendigung von Bauarbeiten zu gewährleisten.

    Dazu gehört neben der Darlegung von Arbeiten, die sich § 1 Abs. 2 VTV zuordnen lassen, auch die Darlegung, dass diese Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .

    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn sie selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 12, aaO; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25, aaO) .

  • LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20

    1. Der VTV-Bau ist gegenüber dem MTV Tischler für Trocken- und Montagebauarbeiten

    Der VTV-Bau ist gegenüber dem MTV Tischler für Trocken- und Montagebauarbeiten mit Holzprodukten - hier Einbau von Hohlraumböden - der speziellere Tarifvertrag i.S.d. der AVE-Einschränkung (entgegen BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08).

    Derartige Klauseln, mit denen der Geltungsbereich eines Tarifvertrages eingeschränkt werden soll, dienen regelmäßig dazu, eine Tarifkonkurrenz auszuschließen (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 39, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 463/09 - Rn. 23, AP Nr. 321 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Unbestimmte Rechtsbegriffe genügen den rechtsstaatlichen Erfordernissen der Normklarheit und Justitiabilität, wenn sie mit herkömmlichen juristischen Methoden ausgelegt werden können (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 39, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Der Begriff, dass ein Tarifvertrag "spezieller" sein muss als der VTV, ist in dem oben genannten Sinne nicht zu unbestimmt (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 40, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Den maßgebenden Kriterien - der räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Nähe des Tarifvertrages - kommt dabei notwendigerweise je nach diesen Erfordernissen und Eigenarten unterschiedliches Gewicht zu, wobei der fachliche (betriebliche) Geltungsbereich besonderes Gewicht hat (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 42, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    In dem konkreten Fall hat der Vierte Senat angenommen, dass der MTV Tischlerhandwerk gegenüber dem VTV nicht der speziellere Tarifvertrag sei für einen Betrieb, in dem Trockenbauarbeiten (Wand- und Deckenverkleidungen) sowie Dämm- und Isolierarbeiten sowie sonstige Nebenarbeiten wie Transport- und Kontrolltätigkeiten angefallen sind (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    (3) Bei dem fachlichen Geltungsbereich ist zutreffend, dass der MTV Tischler - anders als der VTV - auch Herstellungsarbeiten umfasst, nämlich die Herstellung von Möbeln und Inneneinrichtungen, Fenster und Treppen etc. Dies spricht entgegen der Ansicht des Vierten Senats (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 52, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) aber nicht maßgeblich dafür, dass der VTV der speziellere Tarifvertrag sei.

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    Dazu gehört neben der Darlegung von Arbeiten, die sich § 1 Abs. 2 VTV zuordnen lassen, auch die Darlegung, dass diese Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 2 a der Gründe) .

    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn er selbst nicht an die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubt (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 12; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25) .

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Dazu gehört neben der Darlegung von Arbeiten, die sich § 1 Abs. 2 VTV zuordnen lassen, auch die Darlegung, dass diese Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .

    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn sie selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25, aaO; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 2 b der Gründe, aaO) .

  • LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14

    Produzierte Nasszellen, die später als fertige Badkonstruktionen in Gebäude

    Die Einweisung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern eines Subunternehmens ist dann als eigene baugewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Arbeitnehmer des Subunternehmens Arbeiten ausführen, die vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst werden, der Subunternehmer vom Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt worden ist und ohne die Tätigkeit des Subunternehmens die Bauarbeiten von eigenen Arbeitnehmern durchgeführt werden müssten (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 33, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200).

    Im einen wie im anderen Fall bezieht sich diese auf eine zu erbringende bauliche Leistung und ist Teil derselben (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 33, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Bei dieser Sachlage hätte die Beklagte näher ausführen müssen, weshalb die Arbeitnehmer der Subunternehmerin nicht auch kontrolliert und eingewiesen wurden (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 34, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Rechtsprechung, die zum Teil unter engen Voraussetzungen die Einweisung und Überwachung von Subunternehmern als eigene bauliche Leistung ansieht (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 33, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200), dürfte hier auch schon gar nicht zur Anwendung kommen, weil die Tarifvertragsparteien hiervon abweichende, bestimmte Vorgaben in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV gemacht haben.

  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 64/13

    Auflage zu einer Erlaubnis nach dem AÜG

    Hierbei gehe das BAG in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich der Geltungsbereich eines allgemein verbindlichen Tarifvertrages nach der überwiegenden Arbeitszeit der Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr richte (Hinweis auf Urteile des BAG vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86, und vom 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08).

    Der Hinweis auf die Entscheidungen des BAG vom 22. April 1987 (Az.: 4 AZR 496/86) und vom 16. Juni 2010 (Az.: 4 AZR 934/08) vermag die Auffassung der Beklagten, die Auflage zu 2 sei rechtmäßig erteilt worden, ebenfalls nicht zu stützen.

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag -

  • LAG Hessen, 25.04.2012 - 18 Sa 628/08

    Inanspruchnahme auf Auskunft - Subunternehmer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 24 Sa 591/18

    Teilnahme eines Stahltreppen, Geländer und andere individuell nach Kundenwünschen

  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11

    Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 362/09

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Einschränkung AVE

  • LAG Hessen, 17.01.2020 - 10 Sa 755/19

    1. Vergibt ein Bauträger die eigentlichen baulichen Arbeiten an ein

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 361/17

    1. Besteht bei einem Betrieb der Wasser- und Brandschadenssanierung die

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 190/20

    Angestellte und Bauwirtschaft - Bauträgerbetrieb

  • LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13

    Die Tätigkeit des Betriebsinhabers kann zur Entscheidung der Frage erheblich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 20 Sa 957/16

    Teilnahme eines Bauelemente aus Metall herstellenden Betriebes am

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 4 Sa 47/18

    Teilnahme eines Betriebes am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1037/14

    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Vorliegen eines Baugewerbes -

  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 230/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 und 2005; Mindestbeiträge für

  • LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14

    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten

  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 229/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 bis 2009; Mindestbeiträge für

  • LAG Hessen, 24.11.2010 - 18 Sa 1459/08

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - VTV-Bau - Lagerhaltung von Baumaterialien

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17

    Das SokaSiG ist wirksam und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Beruft

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14

    Zahlung weiterer Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der

  • FG Hamburg, 20.12.2021 - 4 V 77/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1474/13

    Beschäftigung vermeintlich selbstständiger polnischer Gewerbetreibender als

  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 18 Sa 290/13

    Urlaubskasse des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20

    Gepräge baulicher Zusammenhangstätigkeiten bei Feststellung eines tariflichen

  • LAG Hessen, 29.05.2020 - 10 Sa 546/19

    1. Die Tätigkeit eines Bauingenieurs im engeren Sinne, wie die Berechnung einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 15 Sa 1517/17

    Elektroinstallationsbetrieb - Montage von Photovoltaikanlagen -

  • LAG Hessen, 14.11.2014 - 18 Sa 5/14

    Fensterbau - Glaserhandwerk

  • FG Hamburg, 07.01.2022 - 4 V 85/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2015 - 15 Sa 876/14

    Beschichtung mit Polyurea - bauliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 2 VTV-Bau

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