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   BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93   

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BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93 (https://dejure.org/1994,651)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 4 AZR 950/93 (https://dejure.org/1994,651)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 (https://dejure.org/1994,651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe - Voraussetzungen für die Einruppierung von Sozialarbeitern - Festlegung der gesamten übertragenen Tätigkeit eines Szialarbeiters als einheitlicher Arbeitsvorgang

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 861 (Ls.)
  • BB 1995, 524
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
    Einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang hat der Senat beispielsweise bei einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe" (Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975), einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandschaften in der Familientherapie" (Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379), eines für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Diplom-Sozialarbeiters (Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der "Behindertenbetreuung" (Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, n. v.) angenommen.

    Darauf hat der Senat in seinem Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, bereits hingewiesen.

    IVb BAT/VKA Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 12 durch konkrete Beispiele erläutert (Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n. v.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Urteile des Senats vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk sowie Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
    Bei diesen Arbeitsverträgen handelt es sich um formularmäßige Verträge, so daß der Senat sie selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n. v.).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n. v.).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
    IVb Fallgruppe 16 fallenden Tätigkeiten der Kläger Aufgaben wahrnimmt, die sich durch besondere Schwierigkeit hervorheben (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zum tariflichen Heraushebungsmerkmal der besonderen Leistungen).
  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
    Der Hinweis des Klägers deutet vielmehr eher darauf hin, daß er das Tätigkeitsmerkmal "selbständige Leistungen" mit dem Begriff "selbständig arbeiten" i. S. von allein arbeiten verwechselt, d. h., ohne direkte Aufsicht oder Leitung durch Weisungen tätig zu sein (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
    Der Hinweis des Klägers deutet vielmehr eher darauf hin, daß er das Tätigkeitsmerkmal "selbständige Leistungen" mit dem Begriff "selbständig arbeiten" i. S. von allein arbeiten verwechselt, d. h., ohne direkte Aufsicht oder Leitung durch Weisungen tätig zu sein (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.11.1957 - 4 AZR 592/55

    Selbständige Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmale der Büroangestellten - Selbständige

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
    Der Hinweis des Klägers deutet vielmehr eher darauf hin, daß er das Tätigkeitsmerkmal "selbständige Leistungen" mit dem Begriff "selbständig arbeiten" i. S. von allein arbeiten verwechselt, d. h., ohne direkte Aufsicht oder Leitung durch Weisungen tätig zu sein (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
    Der Hinweis des Klägers deutet vielmehr eher darauf hin, daß er das Tätigkeitsmerkmal "selbständige Leistungen" mit dem Begriff "selbständig arbeiten" i. S. von allein arbeiten verwechselt, d. h., ohne direkte Aufsicht oder Leitung durch Weisungen tätig zu sein (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ist aber nur die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen.
  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
  • LAG Düsseldorf, 06.10.1993 - 2 (18) Sa 874/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 10).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises stellt sich erst im Verlauf der Fallbearbeitung heraus, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - zu II 3 b der Gründe) .

    Die einzelnen von ihnen auszuübenden Tätigkeiten sind regelmäßig tatsächlich und deshalb tariflich einheitlich zu bewerten (BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 18; 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - zu II 2 der Gründe; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - aaO mwN) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.11.2012 - 7 Sa 149/12

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin gemäß Anlage C TVöD-VKA

    Die einzelnen von ihnen ausgeübten Tätigkeiten seien tatsächlich nicht trennbar und tariflich einheitlich zu bewerten (vgl. die Nachweise in BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93, juris Rn. 24).

    Auch die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung als einen Arbeitsvorgang angesehen, soweit die zugewiesenen Jugendlichen und ggf. deren Familien im Rahmen der Jugendgerichtshilfe zu betreuen sind (BAG 25. März 1998 - 4 AZR 666/96, juris Rn. 39; BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93, juris Rn. 25 ff.).

    Entsprechendes gelte auch für einen Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe (BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93, juris Rn. 25 ff.; bestätigt durch BAG 25. März 1998 - 4 AZR 666/96, juris Rn. 39).

    Demgemäß gehört die Jugendgerichtshilfe zu einem der typischen Tätigkeitsfelder für diesen Beruf (vgl. BAG 14. Dezember 1994, a.a.O., Rn. 39 m.w.N.).

    Der Beklagte hätte die Kompetenz für die geforderten Maßnahmen und Entscheidungen auch einem gesonderten Personenkreis vorbehalten können, der sich dann jeweils nach Abgabe durch den ursprünglichen Sachbearbeiter in den Fall hätte einarbeiten müssen (so lagen möglicherweise die Fälle in BAG 25. März 1998 - 4 AZR 666/96, juris; BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.04.1995 - 3 Sa 265/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in eine Vergütungsgruppe; Erfüllung von

    Diesen hat das Bundesarbeitsgericht verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -, m.w.N.).

    Dort wird nämlich die Betreuung bestimmter näher bezeichneter Personengruppen insgesamt genannt, um schwierige Tätigkeiten des Sozialarbeiters zu kennzeichnen (Protokollerklärung Nr. 12 zu Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 - BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO., und vom 29. September 1993, aaO.).

    Entsprechendes gelte auch für einen Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO.).

    Demgemäss werden üblicherweise für Sozialarbeiter folgende Tätigkeitsfelder und Aufgabenbeteiche der Sozialarbeit angenommen: Gesundheitshilfen, Jugendhilfe und Sozialhilfe" (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO., m.w.N.).

    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO., m.w.N. aus der Rechtsprechung des BAG).

    Diese Steigerung müsste um so deutlicher seien, weil schon im Normalfall relativ hohe Anforderungen an einen Sozialarbeiter gestellt werden (vgl. dazu das Urt. des BAG vom 14. Dezember 1994, aaO., mit dem das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat, dass die Tätigkeit eines Diplom-Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe sich in der Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 15 aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 heraushebt).

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.04.1995 - 3 (2) Sa 607/94

    Eingruppierung einer Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle nach

    Diesen hat das Bundesarbeitsgericht verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -, m.w.N.).

    Dort wird nämlich die Betreuung bestimmter näher bezeichneter Personengruppen insgesamt genannt, um schwierige Tätigkeiten des Sozialarbeiters zu kennzeichnen (Protokollerklärung Nr. 12 zu Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 - BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO., und vom 29. September 1993, aaO.).

    Entsprechendes gelte auch für einen Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO.).

    Demgemäss werden üblicherweise für Sozialarbeiter folgende Tätigkeitsfelder und Aufgabenbeteiche der Sozialarbeit angenommen: Gesundheitshilfen, Jugendhilfe und Sozialhilfe" (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO., m.w.N.).

    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO., m.w.N. aus der Rechtsprechung des BAG).

    Diese Steigerung müsste um so deutlicher seien, weil schon im Normalfall relativ hohe Anforderungen an einen Sozialarbeiter gestellt werden (vgl. dazu das Urt. des BAG vom 14. Dezember 1994, aaO., mit dem das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat, dass die Tätigkeit eines Diplom-Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe sich in der Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 15 aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 heraushebt).

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe

    16 heraus (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Der Senat hat im Urteil vom 14. Dezember 1994 (- 4 AZR 950/93 - aaO, zu II 4 c der Gründe) im einzelnen ausgeführt, daß die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe die Voraussetzungen der VergGr.

    Seine Aufgaben zwischen sozialer Kontrolle und sozialer Hilfe sind daher schwierige Tätigkeiten im Tarifsinne (Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - aaO).

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin

    Nach der Arbeitsorganisation der Beklagten stellt sich erst im Verlauf der Fallbearbeitung heraus, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - zu II 3 b der Gründe) .

    Die einzelnen von ihnen auszuübenden Tätigkeiten sind regelmäßig tatsächlich und deshalb tariflich einheitlich zu bewerten (BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 18; 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - zu II 2 der Gründe; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - aaO mwN) .

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen regelmäßig angenommen, daß die gesamte einem Sozialpädagogen/Sozialarbeiter übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen sei, da deren Tätigkeit auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihnen zugewiesenen Personenkreises gerichtet sei, sei es in Form der Beratung, der begleitenden oder nachgehenden Fürsorge oder in einer sonstigen Erscheinungsform (vgl. z.B. Senatsurteile vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - und - 4 AZR 935/93 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).

    Es ist notwendig darzulegen, warum eine bestimmte Tätigkeit besonders schwierig ist oder wenigstens als besonders schwierig betrachtet werden kann (Senatsurteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP, aaO; Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94

    Eingruppierung in die Frühförderung

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 511/95

    Eingruppierung: Sachbearbeiter einer Hauptfürsorgestelle

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 934/11

    Eingruppierung einer Bezirkssozialarbeiterin

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 71/94

    Eingruppierung in der Drogenentwöhnungsbehandlung

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95

    Eingruppierung: Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 12 Sa 162/94

    Eingruppierung: Sozialpädagoge

  • LAG Hamburg, 27.06.2012 - H 6 Sa 102/11

    Eingruppierung eines Gewässerwartes der Freien und Hansestadt Hamburg

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

  • LAG Hamm, 08.03.1995 - 18 Sa 1149/94

    Eingruppierung: Sachbearbeiter für Brücken- und Ingenieurbau

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 2 Sa 369/07

    Tarifliche Eingruppierung - Sozialarbeiter in einem Polizeipräsidium

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 Sa 155/12

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung in die

  • LAG Hamm, 26.04.1995 - 18 Sa 1538/94

    Eingruppierung eines im sozialpsychiatrischen Dienst

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07

    Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige

  • LAG Hamm, 06.03.1996 - 18 Sa 1322/95

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • LAG Hessen, 03.12.1996 - 9 Sa 521/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist:

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst im

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 235/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Bundeswehr

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 625/96

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 538/10

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst im

  • LAG Hamm, 26.04.1995 - 18 Sa 1834/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst des

  • LAG Hessen, 05.09.1995 - 9 Sa 586/95

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Sozialarbeiterin; Sozialarbeiterin in

  • LAG Hessen, 05.09.1995 - 9 Sa 1827/94

    Eingruppierung der Sozialarbeit in sozial-psychiatrischer Beratungsstelle;

  • ArbG Düsseldorf, 31.01.2011 - 12 Ca 6773/10

    Eingruppierung in die S 14 Alt. 1 TVöD-BT-V/VKA

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.1994 - 4 Sa 426/94

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin in der Behindertenhilfe; Voraussetzungen für

  • ArbG Siegen, 28.02.2012 - 1 Ca 1356/11

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im Sozialpsychiatrischen Dienst

  • LAG Köln, 11.07.2003 - 11 Sa 100/03

    Tarifgerechte Eingruppierung bei Vorliegen der Voraussetzungen eines

  • LAG Hamm, 03.05.1995 - 18 Sa 1819/94

    Eingruppierung: Tätigkeit in einer Beratungsstelle des sozialpsychiatrischen

  • ArbG Solingen, 29.10.2010 - 4 Ca 506/10

    Begriff des "Arbeitsvorgangs"; Voraussetzungen für die Eingruppierug eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1997 - 5 Sa 143/97

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialpädagogen; Tarifrechtliche Einstufung

  • LAG Hamm, 03.05.1995 - 18 Sa 1820/94

    Sozialpsychiatrischer Dienst; Beratungs- und Betreuungstätigkeit bei

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