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   BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93   

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BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93 (https://dejure.org/1995,2086)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1995 - 4 AZR 958/93 (https://dejure.org/1995,2086)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 4 AZR 958/93 (https://dejure.org/1995,2086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    BAT - Behindertenwerkstatt - Eingruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1009 (Ls.)
  • BB 1995, 1196
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 634/93
    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Leitungstätigkeiten, z.B. bei Gruppenleitern in einer Werkstatt für Behinderte (Urteil des Senats vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; jüngst Urteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 888/93 -, n.v.) oder im Arbeitstrainingsbereich (z.B. Urteil des Senats vom 17. August 1994 - 4 AZR 634/93 -, n.v.).

    Dagegen wird auch in der Trainingsgruppe keine Betreuungsarbeit geleistet, die über die angestrebte Befähigung zur Arbeitsleistung hinausgehen würde und auf eine umfassende Förderung der gesamten Persönlichkeit des Behinderten auf der Grundlage seiner individuellen Bedürfnisse gerichtet wäre (Urteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 634/93 -, n.v.).

  • BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90

    Eingruppierung eines Erziehers in heilpädagogischer Gruppe - Einstufung eines

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93
    Danach ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine solche zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381; BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 203/93 -, n.v.).

    Dabei kann sich die heilpädagogische Förderung nicht auf einzelne Lebensbereiche des Behinderten beschränken, sondern muß in einem umfassenden Sinn seine gesamte Persönlichkeit zum Gegenstand haben (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR, aaO.).

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93
    Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich um einen formularmäßigen Vertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG , zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 528/93
    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93
    Dann ist eine Entscheidung über weiterführende Hilfen, insbesondere über die Aufnahme in eine andere Gruppe (Verweilgruppe) zu treffen (vgl. Urteil des Senats vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 372/90 - AP Nr. 155 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zum Begriff der Aufnahme(Beobachtungs-)gruppe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung der Erwachsenenbildung; vgl. auch Urteil des Senats vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200, 201; aus jüngster Zeit Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 528/93 -, n.v.).
  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93
    Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich um einen formularmäßigen Vertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG , zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93
    Es ist von dem in der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs ausgegangen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (statt vieler: BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 450/89

    Eingruppierung: Erzieherin in einer Wohngruppe

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93
    Danach ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine solche zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381; BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 203/93 -, n.v.).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93
    Danach ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine solche zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381; BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 203/93 -, n.v.).
  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 888/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Leitungstätigkeiten, z.B. bei Gruppenleitern in einer Werkstatt für Behinderte (Urteil des Senats vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; jüngst Urteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 888/93 -, n.v.) oder im Arbeitstrainingsbereich (z.B. Urteil des Senats vom 17. August 1994 - 4 AZR 634/93 -, n.v.).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93
    Vom Wortsinn kann eine Gruppe auch aus zwei Menschen bestehen (Urteil des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 372/90

    Eingruppierung in sozialtherapeutischem Wohnheim

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 217/91

    Eingruppierung eines Erziehers in psychiatrischem Krankenhaus - Tätigkeitsmerkmal

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 203/93

    Eingruppierung von in Wohngruppe beschäftigen Erziehern - Prägende Anwendung

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93

    Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst

  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 200/83

    Seniorität von Flugzeugführer; Hauptintervention

  • BAG, 13.11.2019 - 4 AZR 490/18

    Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und Jugendpsychiatrie

    (a) Unter einer "Gruppe" ist eine "kleine, als Einheit zusammengehörige Schar von Menschen zu verstehen, die ein gemeinsames Interesse verbindet" (BAG 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - mwN) oder "eine Mehrzahl von Menschen, die nach gleichen Merkmalen zusammengefaßt werden können" (BAG 8. Februar 1995 - 4 AZR 958/93 - zu II 2 d cc der Gründe) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an

    Die administrativen und Prüfungstätigkeiten, die der Haupttätigkeit als "unselbständiges Teilstück" zugeordnet werden können (vgl. bereits BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) dienen aber wie die anderen genannten Tätigkeiten als Zusammenhangstätigkeiten dem übergeordneten Zweck der Unterrichtung und Ausbildung der Auszubildenden (zur ähnlichen Rechtsprechung bei der Eingruppierung pädagogischer Mitarbeiter an einer Grundschule BAG 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 26, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313; weiterhin 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu II 6 der Gründe, BAGE 91, 8 zur Tätigkeit von pädagogischen Unterrichtshilfen; ähnlich 8. Februar 1995 - 4 AZR 958/93 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 192) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

    Es ist zwar zutreffend, dass nach der Senatsrechtsprechung die Tätigkeiten von Sozialpädagogen oder Erziehern häufig jeweils einheitliche Arbeitsvorgänge darstellen (zB für Erzieher 8. Februar 1995 - 4 AZR 958/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 192).
  • BAG, 24.03.2010 - 4 AZR 721/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der die Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern in der Regel als jeweils einheitlicher Arbeitsvorgang aufzufassen ist (zB 8. Februar 1995 - 4 AZR 958/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 192) .
  • LAG Hamm, 07.11.2019 - 11 Sa 297/19

    Eingruppierung nach TVöD VKA: Erzieherin

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern in der Regel als jeweils einheitlicher Arbeitsvorgang aufzufassen ist ( BAG 27.09.2017 - 4 AZR 666/14 - AP TVöD § 16 Nr. 5 Rn. 16; BAG 24.03.2010 - 4 AZR 721/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313 Rn. 26; BAG 25.03.1998 - 4 AZR 659/96 - ZTR 1998, 461 unter II 2 c; BAG 08.02.1995 - 4 AZR 958/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 192; BAG 29.01.1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200 Rn. 19 ).
  • LAG Niedersachsen, 20.05.2010 - 5 Sa 1494/09

    Eingruppierung einer Erzieherin; Tätigkeit als Lehrerin oder pädagogische

    Hierbei kommt diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig zu der Bewertung eines einheitlichen Arbeitsvorganges, soweit es die Tätigkeit von Sozialpädagogen oder Erziehern anbelangt (beispielsweise BAG, Urteil vom 08.02.1995, Az.: 4 AZR 958/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95

    Eingruppierung: Gruppenleiterin in einer Werkstatt für Behinderte

    Auch wenn die neuen Behinderten ohne Ausnahme ein Eingangsverfahren von drei Monaten absolvieren würden, was aber rechtswidrig wäre, da das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 SchwbWV nur in Einzelfällen auf diese Dauer verlängert werden darf, die Regel aber vier Wochen ist, wird deutlich, dass die Arbeit der Klägerin in diesem angeblichen Eingangsverfahren, wie es auch immer ausgestaltet sein mag, von Umfang und Gewicht her bei aller Bedeutung nur einen relativ geringen Teil ihrer auszuübenden Tätigkeit ausmacht, rechtserheblicher Teil aber die Arbeit im Arbeitstrainings-Bereich ist, der nicht die Voraussetzungen einer Aufnahme-(Beobachtungs-)Gruppe erfüllt (BAG, Urteil vom 08.02.1995 - 4 AZR 958/93 -, AP Nr. 192 unter II 2 d cc).
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