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   BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11   

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https://dejure.org/2013,25533
BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11 (https://dejure.org/2013,25533)
BAG, Entscheidung vom 03.07.2013 - 4 AZR 961/11 (https://dejure.org/2013,25533)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 4 AZR 961/11 (https://dejure.org/2013,25533)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • openjur.de

    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 S 2 BGB, § 613a Abs 1 S 3 BGB, § 1 Abs 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG
    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • bag-urteil.com

    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • rewis.io

    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht; Tarifrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Geltungsbereich eines Anerkennungstarifvertrags; Betriebsübergang; Transformation tariflicher Regelungen; Ablösung vormals tariflicher Regelungen durch eine teilmitbestimmte ...

  • rechtsportal.de

    Prozessrecht; Tarifrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Geltungsbereich eines Anerkennungstarifvertrags; Betriebsübergang; Transformation tariflicher Regelungen; Ablösung vormals tariflicher Regelungen durch eine teilmitbestimmte ...

  • datenbank.nwb.de

    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang: Transformation tariflicher Regelungen nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB: Weitere Anwendbarkeit unabhängig von Änderung der zugrunde gelegten Tarifverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verschlechternde Ablösung einer tariflichen Regelung durch teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang nicht möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Transformation tariflicher Regelungen nach einem Betriebsübergang

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verweisung in einem Haus- auf einen Verbandstarifvertrag unabhängig vom räumlichen Geltungsbereich zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 324
  • ZIP 2013, 2171
  • NZA 2014, 163
  • BB 2013, 2483
  • DB 2013, 2335
  • NZA-RR 2014, 80
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11
    Spätere Änderungen der tariflichen Regelungen - hier in den Jahren 2004/2005 (MTV) und 2008 (Urlaubsabkommen)  - haben entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts keinen Einfluss auf die weitere Anwendbarkeit des nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Normenbestandes für das auf einen Betriebserwerber übergegangene Arbeitsverhältnis (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 50, BAGE 134, 130 ; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83 mwN, BAGE 130, 237) .

    a) Eine verschlechternde Ablösung der zwischen einem Veräußerer und einem Arbeitnehmer aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden tariflichen Regelungen durch Bestimmungen einer bei einem nicht tarifgebundenen Betriebserwerber geltenden Betriebsvereinbarung im Wege der Über-Kreuz-Ablösung ist jedenfalls außerhalb des Bereiches der erzwingbaren Mitbestimmung nicht möglich (ausf. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 43 ff. mwN, BAGE 134, 130) .

    Der Arbeitgeber kann aber den Dotierungsrahmen der von ihm für die Vergütung der Arbeitnehmer bereitgestellten Mittel mitbestimmungsfrei unter Beachtung von § 6 Abs. 5 ArbZG festlegen (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 15, 21 mwN, BAGE 127, 297; s. auch 21.  April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 46, BAGE 134, 130 ) .

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11
    Spätere Änderungen der tariflichen Regelungen - hier in den Jahren 2004/2005 (MTV) und 2008 (Urlaubsabkommen)  - haben entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts keinen Einfluss auf die weitere Anwendbarkeit des nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Normenbestandes für das auf einen Betriebserwerber übergegangene Arbeitsverhältnis (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 50, BAGE 134, 130 ; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83 mwN, BAGE 130, 237) .

    Ein anderes Ergebnis kann sich allenfalls dann ergeben, wenn die Nachwirkung von Tarifnormen ausgeschlossen worden war (ausf. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 71 bis 76, aaO) .

    Mit diesem Inhalt und unter Beibehaltung des kollektiv-rechtlichen Charakters der vormaligen tariflichen Regelungen des MTV und des Urlaubsabkommens (ausf. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 61 ff., BAGE 130, 237; weiterhin 6. Juli 2011 - 4 AZR 494/09 - Rn. 67) ist das Arbeitsverhältnis des Klägers auf die Beklagte übergegangen.

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11
    Für den nach ständiger Rechtsprechung des Senats als sog. Elementenfeststellungsklage (s. nur BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 26 ff., BAGE 131, 176; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) zulässigen Feststellungsantrag über die Anwendung tariflicher Regelungen auf ein Arbeitsverhältnis (BAG 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 99, 10) besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse.

    Die infolge des Betriebsübergangs zum 1. November 2002 gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten tariflichen Regelungen des Anerkennungs-TV iVm. dem MTV und dem Urlaubsabkommen sind mit dem Regelungsbestand vom 31. Oktober 2002, dem Tag vor dem Betriebsübergang (vgl. BAG 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 3 b bb der Gründe, BAGE 99, 10) , auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anzuwenden.

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11
    Der Arbeitgeber kann aber den Dotierungsrahmen der von ihm für die Vergütung der Arbeitnehmer bereitgestellten Mittel mitbestimmungsfrei unter Beachtung von § 6 Abs. 5 ArbZG festlegen (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 15, 21 mwN, BAGE 127, 297; s. auch 21.  April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 46, BAGE 134, 130 ) .
  • LAG Hessen, 14.11.2011 - 16 Sa 721/11

    Weitergeltung von transformierten tariflichen und betrieblichen Normen nach

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. November 2011 - 16 Sa 721/11 - insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 1. März 2011 - 8 Ca 6445/10 - die Klage auch hinsichtlich des Feststellungsantrags zu 2) abgewiesen hat:.
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11
    Für den nach ständiger Rechtsprechung des Senats als sog. Elementenfeststellungsklage (s. nur BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 26 ff., BAGE 131, 176; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) zulässigen Feststellungsantrag über die Anwendung tariflicher Regelungen auf ein Arbeitsverhältnis (BAG 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 99, 10) besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse.
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11
    Für den nach ständiger Rechtsprechung des Senats als sog. Elementenfeststellungsklage (s. nur BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 26 ff., BAGE 131, 176; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) zulässigen Feststellungsantrag über die Anwendung tariflicher Regelungen auf ein Arbeitsverhältnis (BAG 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 99, 10) besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse.
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11
    Mit diesem Inhalt und unter Beibehaltung des kollektiv-rechtlichen Charakters der vormaligen tariflichen Regelungen des MTV und des Urlaubsabkommens (ausf. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 61 ff., BAGE 130, 237; weiterhin 6. Juli 2011 - 4 AZR 494/09 - Rn. 67) ist das Arbeitsverhältnis des Klägers auf die Beklagte übergegangen.
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11
    Durch die gerichtliche Entscheidung kann der Streit der Parteien über die Anwendbarkeit des MTV und des Urlaubsabkommens, auf welche der Anerkennungs-TV verweist, insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien im Umfang des gestellten Antrags geklärt werden (zu diesem Erfordernis BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21 mwN) .
  • LAG München, 22.03.2012 - 5 Sa 848/11

    Betriebsübergang, Rechtsnormen eines Tarifvertrages, Ablösung

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 961/11
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München (22. März 2012 - 5 Sa 848/11 -) einwendet, die zwischen den Parteien streitige Rechtsfrage, ob die transformierten tariflichen Regelungen nach einem möglichen weiteren Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BGB "Inhalt des Arbeitsverhältnisses" seien, würde nicht geklärt, ist dies vorliegend ohne Bedeutung.
  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Maßgeblich sind deshalb entgegen der Auffassung der Beklagten nicht der jeweilige persönliche Geltungsbereich des TV T-ZUG und des MTV 2018, sondern derjenige des HTV (vgl. zum räumlichen Geltungsbereich in Bezug auf einen Anerkennungstarifvertrag BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 961/11 - Rn. 15, BAGE 145, 324) .
  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

    noch begehrte Feststellung eines nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Normenbestandes der benannten Tarifverträge (vgl. hierzu BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 961/11 - Rn. 16, BAGE 145, 324) besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (hierzu BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 15, BAGE 151, 221) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17

    Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung

    Kommt es zu einem Betriebsübergang ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht jedenfalls außerhalb des Bereichs der erzwingbaren Mitbestimmung eine verschlechternde Ablösung der zwischen einem Veräußerer und einem Arbeitnehmer aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden tariflichen Regelungen durch Bestimmungen einer bei einem nicht tarifgebundenen Betriebserwerber geltenden Betriebsvereinbarung im Wege der Über-Kreuz-Ablösung nicht möglich (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 961/11 - Rn. 19, BAGE 145, 324; ausf. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 43 ff. mwN, BAGE 134, 130).
  • ArbG Duisburg, 21.05.2014 - 3 Ca 435/14

    Gleichstellungsabrede, Bezugnahmeklausel, Garantie

    Es ist anerkannt, dass die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann, obwohl es sich dabei nicht um das Rechtsverhältnis der Parteien insgesamt, sondern nur um einen Teil dieses Rechtsverhältnisses handelt (BAG, Urteil vom 03. Juli 2013 - 4 AZR 961/11 -, juris).
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