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   BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13   

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BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13 (https://dejure.org/2016,39239)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2016 - 4 AZR 966/13 (https://dejure.org/2016,39239)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 (https://dejure.org/2016,39239)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 1 TVG
    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 4 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 1 TVG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 75 BetrVG, § 112 BetrVG, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 112 Abs. 5 BetrVG, § 45 ArbGG, § 45 Abs. 2 ArbGG, § 45 Abs. 4 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Stichtagsregelung im Tarifvertrag nach Gewerkschaftszugehörigkeit als zulässige Binnendifferenzierung; Sachlicher Grund für tarifliche Stichtagsregelung; Negative Koalitionsfreiheit und tarifliche Differenzierung nach Gewerkschaftszugehörigkeit; Tarifrechtliche ...

  • bag-urteil.com

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • rewis.io

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stichtagsregelung für tarifvertragliche Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder - und die Koalitionsfreiheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertragliche Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder - und der Interessenausgleich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13
    Weiterhin besteht gegen die Beklagte zu 1. weder ein Anspruch auf ein BeE-Monatsentgelt von 80 vH des Bruttomonatseinkommens nach B 4. Abs. 2 DV iVm. § 2 Satz 1 ETS-TV noch ein Anspruch auf eine andere Berechnung von 70 vH des vormaligen, nach § 5 Abs. 3 Satz 2 TS-TV berechneten Bruttomonatseinkommens nach B 4. Abs. 1 DV (Anträge zu 1. und zu 3. bis 9.; vgl. zum Ganzen schon: BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - BAGE 151, 235 und 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 -) .

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (sh. zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff., BAGE 151, 235; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .

    Anders als § 7 Abs. 1 TS-TV setzt ein Anspruch nach § 3 Satz 1 ETS-TV nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG Metall im Sinne einer Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG voraus, sondern verlangt für den ergänzenden Abfindungsanspruch nach § 3 ETS-TV eine zum vorgesehenen Stichtag bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 15; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26, aaO) .

    a) Durch § 1 Nr. 2 ETS-TV und § 1 Nr. 2 TS-TV differenzieren die beiden Tarifverträge zwischen verschiedenen Gruppen von Mitgliedern der Gewerkschaft IG Metall und damit allein zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern, also denjenigen, für die ein Tarifvertrag ohnehin nur Rechtsnormen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach § 1 Abs. 1 TVG setzen kann (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 16 unter Hinweis auf 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 mwN, BAGE 151, 235 zur Rechtsprechung des Senats) .

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 17; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 42, BAGE 151, 235) , entsteht ein Anspruch auf eine Abfindungszahlung nach § 5 TS-TV iVm. § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TS-TV erst "mit Unterzeichnung des dreiseitigen Vertrages (Zustimmung zum Eintritt in die beE)", der nach C 5.

    Weiterhin ist in Anbetracht der Höhe der im TS-TV geregelten Leistungen entgegen der Auffassung der Revision auch nicht ersichtlich, dass vorliegend der Arbeitgeber "als Sachwalter der Außenseiterinteressen" ausfällt und die sog. Außenseiter "billig abgespeist" wurden (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 18; vgl. auch bereits 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 40, 67, BAGE 151, 235) .

    a) Die Stichtagsregelung verletzt nicht Art. 3 Abs. 1 GG (ausf. bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 29 ff., 37 ff., BAGE 151, 235) .

    An ihnen hat der Senat, wie in der Entscheidung vom 15. April 2015 bereits ausführlich begründet (- 4 AZR 796/13 - Rn. 50 ff., BAGE 151, 235) , - klarstellend - nicht mehr festgehalten.

    Ebenso wie sich die Unzulässigkeit einer Tarifnorm nur aus übergeordnetem Recht, nicht aber aus einer vertraglichen Bezugnahmeregelung der Individualvertragsparteien ergeben kann (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 49 mwN, BAGE 151, 235) , sind die Tarifvertragsparteien rechtlich grundsätzlich nicht gehalten, die Ziele des tarifautonomen Verhandlungsprozesses und den Inhalt des gefundenen Verhandlungskompromisses an bestehenden individuellen Arbeitsvertragsvereinbarungen zu orientieren (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 24) .

    b) Die Stichtagsregelung in § 1 Nr. 2 ETS-TV verletzt weiterhin nicht die sog. negative Koalitionsfreiheit der Klägerin bzw. das von ihr so bezeichnete "Fernbleiberecht" (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 25; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 45 ff., BAGE 151, 235) .

    Will ein Arbeitnehmer am Inhalt eines Kollektivvertrags partizipieren, muss er, wenn er in den individuellen Vertragsverhandlungen seine Interessen nicht durchsetzen kann, in die tarifschließende Gewerkschaft eintreten (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 49, aaO mit umfangr. Nachw. aus der Literatur) .

    Sie dienen allein der vertraglichen Umsetzung der im TS-TV und im ETS-TV genannten Bestimmungen über die Abfindungszahlung (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 54 ff., BAGE 151, 235) .

    Weiterhin kann sich die Klägerin nicht auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG stützen (ausf. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 59 bis 68, BAGE 151, 235) .

    Sie verkennt das grundsätzlich mögliche "Nebeneinander" von Tarifverträgen mit sozialplanähnlichem Inhalt und Sozialplänen nach § 112 BetrVG sowie den Umstand, dass für beide unterschiedliche Akteure verantwortlich sind und unterschiedliche rechtliche Maßstäbe gelten (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 26; vgl. bereits 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 64 ff. mwN, aaO) .

    Die Tarifvertragsparteien haben in § 1 Nr. 2 ETS-TV eine wirksame Geltungsbereichsbestimmung vereinbart (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 72 f. iVm. Rn. 25 bis 53, BAGE 151, 235) , die die Klägerin nicht erfasst.

    Weiterhin kann sich die Klägerin auch insoweit weder auf den arbeitsrechtlichen noch auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG stützen (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 74 bis 77, aaO) .

    Die Klägerin kann auch nicht die Zahlung der monatlichen Vergütung nach B 4. Abs. 1 DV auf der Basis ihres (bisherigen) Bruttomonatseinkommens iHv. 70 % unter Heranziehung des Berechnungsfaktors in § 5 Abs. 3 Satz 2 TS-TV ("13,5-fache des bisherigen Bruttomonatsgehaltes dividiert durch zwölf") beanspruchen, auf das erst dann etwaige Nettoleistungen der Agentur für Arbeit anzurechnen sind (dazu bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 78 bis 82, BAGE 151, 235; sowie weiterhin ausf. 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 14 ff. mwN) .

    Schließlich bedurfte es in dieser Sache auch keiner Vorlage gemäß § 45 ArbGG an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (sh. auch BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 70, BAGE 151, 235) .

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 830/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13
    Weiterhin besteht gegen die Beklagte zu 1. weder ein Anspruch auf ein BeE-Monatsentgelt von 80 vH des Bruttomonatseinkommens nach B 4. Abs. 2 DV iVm. § 2 Satz 1 ETS-TV noch ein Anspruch auf eine andere Berechnung von 70 vH des vormaligen, nach § 5 Abs. 3 Satz 2 TS-TV berechneten Bruttomonatseinkommens nach B 4. Abs. 1 DV (Anträge zu 1. und zu 3. bis 9.; vgl. zum Ganzen schon: BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - BAGE 151, 235 und 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 -) .

    Anders als § 7 Abs. 1 TS-TV setzt ein Anspruch nach § 3 Satz 1 ETS-TV nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG Metall im Sinne einer Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG voraus, sondern verlangt für den ergänzenden Abfindungsanspruch nach § 3 ETS-TV eine zum vorgesehenen Stichtag bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 15; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26, aaO) .

    a) Durch § 1 Nr. 2 ETS-TV und § 1 Nr. 2 TS-TV differenzieren die beiden Tarifverträge zwischen verschiedenen Gruppen von Mitgliedern der Gewerkschaft IG Metall und damit allein zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern, also denjenigen, für die ein Tarifvertrag ohnehin nur Rechtsnormen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach § 1 Abs. 1 TVG setzen kann (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 16 unter Hinweis auf 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 mwN, BAGE 151, 235 zur Rechtsprechung des Senats) .

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 17; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 42, BAGE 151, 235) , entsteht ein Anspruch auf eine Abfindungszahlung nach § 5 TS-TV iVm. § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TS-TV erst "mit Unterzeichnung des dreiseitigen Vertrages (Zustimmung zum Eintritt in die beE)", der nach C 5.

    Weiterhin ist in Anbetracht der Höhe der im TS-TV geregelten Leistungen entgegen der Auffassung der Revision auch nicht ersichtlich, dass vorliegend der Arbeitgeber "als Sachwalter der Außenseiterinteressen" ausfällt und die sog. Außenseiter "billig abgespeist" wurden (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 18; vgl. auch bereits 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 40, 67, BAGE 151, 235) .

    Die Regelung des ETS-TV verletzt weder die negative Koalitionsfreiheit noch verstößt sie gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 19) .

    Auch die Ordnungsfunktion von Tarifverträgen ist entsprechend der von Verfassungs wegen vorgegebenen mitgliedschaftlichen Struktur der Koalitionen nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG auf die unmittelbar Tarifgebundenen beschränkt (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 21; ausf. 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 68, BAGE 135, 80) .

    Ebenso wie sich die Unzulässigkeit einer Tarifnorm nur aus übergeordnetem Recht, nicht aber aus einer vertraglichen Bezugnahmeregelung der Individualvertragsparteien ergeben kann (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 49 mwN, BAGE 151, 235) , sind die Tarifvertragsparteien rechtlich grundsätzlich nicht gehalten, die Ziele des tarifautonomen Verhandlungsprozesses und den Inhalt des gefundenen Verhandlungskompromisses an bestehenden individuellen Arbeitsvertragsvereinbarungen zu orientieren (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 24) .

    b) Die Stichtagsregelung in § 1 Nr. 2 ETS-TV verletzt weiterhin nicht die sog. negative Koalitionsfreiheit der Klägerin bzw. das von ihr so bezeichnete "Fernbleiberecht" (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 25; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 45 ff., BAGE 151, 235) .

    Sie verkennt das grundsätzlich mögliche "Nebeneinander" von Tarifverträgen mit sozialplanähnlichem Inhalt und Sozialplänen nach § 112 BetrVG sowie den Umstand, dass für beide unterschiedliche Akteure verantwortlich sind und unterschiedliche rechtliche Maßstäbe gelten (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 26; vgl. bereits 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 64 ff. mwN, aaO) .

    Die weiteren Klageanträge sind ebenfalls ohne Erfolg (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 27 ff.) .

    Schließlich bedurfte es in dieser Sache auch keiner Vorlage gemäß § 45 ArbGG an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (sh. auch BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 70, BAGE 151, 235) .

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13
    b) Entgegen der Auffassung der Revision handelt es sich nicht um eine sog. einfache Differenzierungsklausel (zum Begriff BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 31 ff., BAGE 130, 43) .

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Erwägungen des Senats in der Entscheidung vom 18. März 2009 (- 4 AZR 64/08 - Rn. 60 ff., BAGE 130, 43; sh. auch 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 - Rn. 22, BAGE 137, 231) .

    Bei der vom Großen Senat in der Entscheidung vom 29. November 1967 behandelten Rechtsfrage (- GS 1/67 - BAGE 20, 175) handelt es sich um eine andere als die hier infrage stehende nach der Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Differenzierung zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern (oben B I 2 a; ausf. zu den behandelten Rechtsfragen BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - BAGE 130, 43) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13
    Auch die Ordnungsfunktion von Tarifverträgen ist entsprechend der von Verfassungs wegen vorgegebenen mitgliedschaftlichen Struktur der Koalitionen nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG auf die unmittelbar Tarifgebundenen beschränkt (BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 21; ausf. 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 68, BAGE 135, 80) .

    Entgegen der Ansicht der Revision liegen auch die Voraussetzungen einer Vorlagepflicht an den Großen Senat des BAG nach § 45 Abs. 4 ArbGG nicht vor (zu den Anforderungen vgl. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 105 mwN, BAGE 135, 80) .

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13
    c) Im Übrigen ist der weitere Hinweis der Revision auf die Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89, 1 BvR 1044/89 - BVerfGE 89, 214) fernliegend.

    Sie betrifft Fälle, in denen "der Inhalt des Vertrages für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen" ist (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89, 1 BvR 1044/89 - zu B II 2 c der Gründe, aaO) .

  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 250/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13
    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 755/06 - Rn. 10 mwN; BGH 20. Mai 2011 - V ZR 250/10 - Rn. 6) .
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13
    Diese Voraussetzung betrifft die zu treffende Entscheidung wie die vorhergehende Entscheidung, von der abgewichen werden soll (BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 45 mwN, BAGE 149, 343; GK-ArbGG/Dörner Stand Juni 2016 § 45 Rn. 26) .
  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13
    Die Klägerin kann auch nicht die Zahlung der monatlichen Vergütung nach B 4. Abs. 1 DV auf der Basis ihres (bisherigen) Bruttomonatseinkommens iHv. 70 % unter Heranziehung des Berechnungsfaktors in § 5 Abs. 3 Satz 2 TS-TV ("13,5-fache des bisherigen Bruttomonatsgehaltes dividiert durch zwölf") beanspruchen, auf das erst dann etwaige Nettoleistungen der Agentur für Arbeit anzurechnen sind (dazu bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 78 bis 82, BAGE 151, 235; sowie weiterhin ausf. 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 14 ff. mwN) .
  • BAG, 21.02.1967 - 1 AZR 495/65
    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13
    Dem Großen Senat waren seinerzeit vom Ersten Senat sechs Fragen vorgelegt worden (BAG 21. Februar 1967 - 1 AZR 495/65 -) , von denen er nur die Fragen 1, 2 und 4 beantwortet hat.
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 755/06

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13
    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 755/06 - Rn. 10 mwN; BGH 20. Mai 2011 - V ZR 250/10 - Rn. 6) .
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 861/11

    Tarifliche Sonderzahlung - Stichtagsregelung bezüglich der

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 430/09

    Eingruppierung Wach- und Sicherheitsgewerbe - Tätigkeit gem. §§ 8, 9 LuftSiG

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 346/10

    Unzulässigkeit der Revision - Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 323/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13

    Differenzierungs- und Stichtagsklausel

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Mit dieser selbstständig tragenden Begründung setzt die Revision sich nicht auseinander (zu dieser Anforderung BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 16) .
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht (st. Rspr., vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 16) .
  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung hingegen nicht (st. Rspr., BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 13, BAGE 165, 255; 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 16) .
  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung hingegen nicht (st. Rspr.,  BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18  - Rn. 13 , BAGE 165, 255 ; 6. Juli 2016 -  4 AZR 966/13  - Rn. 16 ) .
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 471/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Schließlich schlossen die Tarifvertragsparteien des TS-TV am gleichen Tag einen Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag (ETS-TV), der zusätzliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen regelte; über den Wortlaut dieser Kollektivvereinbarungen, die auszugsweise in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 (- 4 AZR 796/13 - Rn. 5 ff., BAGE 151, 235) und 6. Juli 2016 (- 4 AZR 966/13 - Rn. 3 ff.) wiedergegeben sind, besteht zwischen den Parteien kein Streit.

    Mit Schreiben vom 4. April 2012 erhielt der Kläger von den Beklagten einen "Dreiseitigen Vertrag" (nachfolgend DV; zu dessen allgemeinen und auch im Streitfall verwendeten Formulierungen vgl. die Auszüge in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 8, BAGE 151, 235 und 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 6) , den er fristgemäß unterzeichnete.

    Der Senat hat sich mit der zugrunde liegenden Konstellation in mehreren Entscheidungen, von denen auch die hier beteiligten Prozessbevollmächtigten betroffen waren, intensiv auseinandergesetzt (vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 -; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 -; sh. auch 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - BAGE 151, 235) .

    Anders als § 7 Abs. 1 TS-TV setzt ein Anspruch nach § 3 Satz 1 ETS-TV nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG Metall im Sinne einer Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG voraus, sondern verlangt für den ergänzenden Abfindungsanspruch nach § 3 ETS-TV eine zum vorgesehenen Stichtag bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 22; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 15; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26, BAGE 151, 235) .

    Die Regelung des ETS-TV verletzt weder die negative Koalitionsfreiheit noch verstößt sie gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 26; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 19) .

    Abs. 2 DV verstößt im Übrigen weder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch ist sie überraschend oder intransparent (im Einzelnen zu diesen Aspekten vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 31 ff. mwN) .

    Damit haben sie den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der darauf abzielt, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen, beachtet (ausf. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 35 f.; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 59 bis 68, BAGE 151, 235) .

    Weiterhin kann er sich auch insoweit weder auf den arbeitsrechtlichen noch auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG stützen (BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 38; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 72 bis 77, BAGE 151, 235) .

    Schließlich bedurfte es auch keiner Vorlage gemäß § 45 ArbGG an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts, worauf der erkennende Senat bereits mehrfach in vergleichbaren Entscheidungsfällen hingewiesen hat (sh. näher BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 40 ff.; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 70, BAGE 151, 235) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 570/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Schließlich schlossen die Tarifvertragsparteien des TS-TV am gleichen Tag einen Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag (ETS-TV), der zusätzliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen regelte; über den Wortlaut dieser Kollektivvereinbarungen, die auszugsweise in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 (- 4 AZR 796/13 - Rn. 5 ff., BAGE 151, 235) und 6. Juli 2016 (- 4 AZR 966/13 - Rn. 3 ff.) wiedergegeben sind, besteht zwischen den Parteien kein Streit.

    Mit Schreiben vom 4. April 2012 erhielt der Kläger von den Beklagten einen "Dreiseitigen Vertrag" (nachfolgend DV; zu dessen allgemeinen und auch im Streitfall verwendeten Formulierungen vgl. die Auszüge in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 8, BAGE 151, 235 und 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 6) , den er fristgemäß unterzeichnete.

    Der Senat hat sich mit der zugrunde liegenden Konstellation in mehreren Entscheidungen, von denen auch die hier beteiligten Prozessbevollmächtigten betroffen waren, intensiv auseinandergesetzt (vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 -; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 -; sh. auch 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - BAGE 151, 235) .

    Anders als § 7 Abs. 1 TS-TV setzt ein Anspruch nach § 3 Satz 1 ETS-TV nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG Metall im Sinne einer Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG voraus, sondern verlangt für den ergänzenden Abfindungsanspruch nach § 3 ETS-TV eine zum vorgesehenen Stichtag bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 -, Rn. 22; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 15; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26, BAGE 151, 235) .

    Die Regelung des ETS-TV verletzt weder die negative Koalitionsfreiheit noch verstößt sie gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 26; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 19) .

    Abs. 2 DV verstößt im Übrigen weder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch ist sie überraschend oder intransparent (im Einzelnen zu diesen Aspekten vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 31 ff. mwN) .

    Damit haben sie den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der darauf abzielt, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen, beachtet (ausf. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 35 f.; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 59 bis 68, BAGE 151, 235) .

    Weiterhin kann er sich auch insoweit weder auf den arbeitsrechtlichen noch auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG stützen (BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 38; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 72 bis 77, BAGE 151, 235) .

    Schließlich bedurfte es auch keiner Vorlage gemäß § 45 ArbGG an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts, worauf der erkennende Senat bereits mehrfach in vergleichbaren Entscheidungsfällen hingewiesen hat (sh. näher BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 40 ff.; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 70, BAGE 151, 235) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 449/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Schließlich schlossen die Tarifvertragsparteien des TS-TV am gleichen Tag einen Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag (ETS-TV), der zusätzliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen regelte; über den Wortlaut dieser Kollektivvereinbarungen, die auszugsweise in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 (- 4 AZR 796/13 - Rn. 5 ff., BAGE 151, 235) und 6. Juli 2016 (- 4 AZR 966/13 - Rn. 3 ff.) wiedergegeben sind, besteht zwischen den Parteien kein Streit.

    Mit Schreiben vom 4. April 2012 erhielt der Kläger von den Beklagten einen "Dreiseitigen Vertrag" (nachfolgend DV; zu dessen allgemeinen und auch im Streitfall verwendeten Formulierungen vgl. die Auszüge in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 8, BAGE 151, 235 und 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 6) , den er fristgemäß unterzeichnete.

    Der Senat hat sich mit der zugrunde liegenden Konstellation in mehreren Entscheidungen, von denen auch die hier beteiligten Prozessbevollmächtigten betroffen waren, intensiv auseinandergesetzt (vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 -; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 -; sh. auch 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - BAGE 151, 235) .

    Anders als § 7 Abs. 1 TS-TV setzt ein Anspruch nach § 3 Satz 1 ETS-TV nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG Metall im Sinne einer Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG voraus, sondern verlangt für den ergänzenden Abfindungsanspruch nach § 3 ETS-TV eine zum vorgesehenen Stichtag bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 22; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 15; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26, BAGE 151, 235) .

    Die Regelung des ETS-TV verletzt weder die negative Koalitionsfreiheit noch verstößt sie gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 26; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 19) .

    Abs. 2 DV verstößt im Übrigen weder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch ist sie überraschend oder intransparent (im Einzelnen zu diesen Aspekten vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 31 ff. mwN) .

    Damit haben sie den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der darauf abzielt, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen, beachtet (ausf. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 35 f.; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 59 bis 68, BAGE 151, 235) .

    Weiterhin kann er sich auch insoweit weder auf den arbeitsrechtlichen noch auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG stützen (BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 38; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 72 bis 77, BAGE 151, 235) .

    Schließlich bedurfte es auch keiner Vorlage gemäß § 45 ArbGG an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts, worauf der erkennende Senat bereits mehrfach in vergleichbaren Entscheidungsfällen hingewiesen hat (sh. näher BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 40 ff.; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 70, BAGE 151, 235) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 400/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Schließlich schlossen die Tarifvertragsparteien des TS-TV am gleichen Tag einen Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag (ETS-TV), der zusätzliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen regelte; über den Wortlaut dieser Kollektivvereinbarungen, die auszugsweise in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 (- 4 AZR 796/13 - Rn. 5 ff., BAGE 151, 235) und 6. Juli 2016 (- 4 AZR 966/13 - Rn. 3 ff.) wiedergegeben sind, besteht zwischen den Parteien kein Streit.

    Mit Schreiben vom 4. April 2012 erhielt der Kläger von den Beklagten einen "Dreiseitigen Vertrag" (nachfolgend DV; zu dessen allgemeinen und auch im Streitfall verwendeten Formulierungen vgl. die Auszüge in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 8, BAGE 151, 235 und 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 6) , den er fristgemäß unterzeichnete.

    Der Senat hat sich mit der zugrunde liegenden Konstellation in mehreren Entscheidungen, von denen auch die hier beteiligten Prozessbevollmächtigten betroffen waren, intensiv auseinandergesetzt (vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 -; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 -; sh. auch 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - BAGE 151, 235) .

    Anders als § 7 Abs. 1 TS-TV setzt ein Anspruch nach § 3 Satz 1 ETS-TV nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG Metall im Sinne einer Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG voraus, sondern verlangt für den ergänzenden Abfindungsanspruch nach § 3 ETS-TV eine zum vorgesehenen Stichtag bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 22; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 15; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26, BAGE 151, 235) .

    Die Regelung des ETS-TV verletzt weder die negative Koalitionsfreiheit noch verstößt sie gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 26; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 19) .

    Abs. 2 DV verstößt im Übrigen weder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch ist sie überraschend oder intransparent (im Einzelnen zu diesen Aspekten vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 31 ff. mwN) .

    Damit haben sie den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG, der die Betriebsparteien verpflichtet, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen, beachtet (ausf. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 35 f.; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 59 bis 68, BAGE 151, 235) .

    Weiterhin kann er sich auch insoweit weder auf den arbeitsrechtlichen noch auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG stützen (BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 38; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 72 bis 77, BAGE 151, 235) .

    Schließlich bedurfte es auch keiner Vorlage gemäß § 45 ArbGG an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts, worauf der erkennende Senat bereits mehrfach in vergleichbaren Entscheidungsfällen hingewiesen hat (sh. näher BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 40 ff.; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 70, BAGE 151, 235) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 566/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Schließlich schlossen die Tarifvertragsparteien des TS-TV am gleichen Tag einen Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag (ETS-TV), der zusätzliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen regelte; über den Wortlaut dieser Kollektivvereinbarungen, die auszugsweise in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 (- 4 AZR 796/13 - Rn. 5 ff., BAGE 151, 235) und 6. Juli 2016 (- 4 AZR 966/13 - Rn. 3 ff.) wiedergegeben sind, besteht zwischen den Parteien kein Streit.

    Mit Schreiben vom 4. April 2012 erhielt die Klägerin von den Beklagten einen "Dreiseitigen Vertrag" (nachfolgend DV; zu dessen allgemeinen und auch im Streitfall verwendeten Formulierungen vgl. die Auszüge in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 8, BAGE 151, 235 und 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 6) , den sie fristgemäß unterzeichnete.

    Der Senat hat sich mit der zugrunde liegenden Konstellation in mehreren Entscheidungen, von denen auch die hier beteiligten Prozessbevollmächtigten betroffen waren, intensiv auseinandergesetzt (vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 -; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 -; sh. auch 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - BAGE 151, 235) .

    Anders als § 7 Abs. 1 TS-TV setzt ein Anspruch nach § 3 Satz 1 ETS-TV nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG Metall im Sinne einer Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG voraus, sondern verlangt für den ergänzenden Abfindungsanspruch nach § 3 ETS-TV eine zum vorgesehenen Stichtag bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 22; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 15; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26, BAGE 151, 235) .

    Die Regelung des ETS-TV verletzt weder die negative Koalitionsfreiheit noch verstößt sie gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 26; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 19) .

    Abs. 2 DV verstößt im Übrigen weder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch ist sie überraschend oder intransparent (im Einzelnen zu diesen Aspekten vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 31 ff. mwN) .

    Damit haben sie den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der darauf abzielt, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen, beachtet (ausf. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 35 f.; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 59 bis 68, BAGE 151, 235) .

    Weiterhin kann sie sich auch insoweit weder auf den arbeitsrechtlichen noch auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG stützen (BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 38; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 72 bis 77, BAGE 151, 235) .

    Schließlich bedurfte es auch keiner Vorlage gemäß § 45 ArbGG an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts, worauf der erkennende Senat bereits mehrfach in vergleichbaren Entscheidungsfällen hingewiesen hat (sh. näher BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 40 ff.; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 70, BAGE 151, 235) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 422/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Schließlich schlossen die Tarifvertragsparteien des TS-TV am gleichen Tag einen Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag (ETS-TV), der zusätzliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen regelte; über den Wortlaut dieser Kollektivvereinbarungen, die auszugsweise in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 (- 4 AZR 796/13 - Rn. 5 ff., BAGE 151, 235) und 6. Juli 2016 (- 4 AZR 966/13 - Rn. 3 ff.) wiedergegeben sind, besteht zwischen den Parteien kein Streit.

    Mit Schreiben vom 4. April 2012 erhielt die Klägerin von den Beklagten einen "Dreiseitigen Vertrag" (nachfolgend DV; zu dessen allgemeinen und auch im Streitfall verwendeten Formulierungen vgl. die Auszüge in den Urteilen des Senats vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 8, BAGE 151, 235 und 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 6) , den sie fristgemäß unterzeichnete.

    Der Senat hat sich mit der zugrunde liegenden Konstellation in mehreren Entscheidungen, von denen auch die hier beteiligten Prozessbevollmächtigten betroffen waren, intensiv auseinandergesetzt (vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 -; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 -; sh. auch 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - BAGE 151, 235) .

    Anders als § 7 Abs. 1 TS-TV setzt ein Anspruch nach § 3 Satz 1 ETS-TV nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG Metall im Sinne einer Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG voraus, sondern verlangt für den ergänzenden Abfindungsanspruch nach § 3 ETS-TV eine zum vorgesehenen Stichtag bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 22; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 15; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26, BAGE 151, 235) .

    Die Regelung des ETS-TV verletzt weder die negative Koalitionsfreiheit noch verstößt sie gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 26; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 19) .

    Die differenzierende vertragliche Regelung in A 2.1 Abs. 2 DV verstößt im Übrigen weder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch ist sie überraschend oder intransparent (im Einzelnen zu diesen Aspekten vgl. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 31 ff. mwN) .

    Damit haben sie den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG, der die Betriebsparteien verpflichtet, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen, beachtet (ausf. BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 35 f.; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 59 bis 68, BAGE 151, 235) .

    Weiterhin kann sie sich auch insoweit weder auf den arbeitsrechtlichen noch auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG stützen (BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 38; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 72 bis 77, BAGE 151, 235) .

    Schließlich bedurfte es auch keiner Vorlage gemäß § 45 ArbGG an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts, worauf der erkennende Senat bereits mehrfach in vergleichbaren Entscheidungsfällen hingewiesen hat (sh. näher BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 40 ff.; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 70, BAGE 151, 235) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 514/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 646/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 407/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 662/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 482/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 40/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 138/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 83/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 389/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 65/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 28/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 155/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 671/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 386/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 26/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 159/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 97/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 154/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 99/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 833/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 74/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 84/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 75/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 738/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 27/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 250/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 784/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 736/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 98/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 21/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 737/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 692/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 346/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 359/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 369/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 834/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 358/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 734/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

  • BAG, 12.01.2021 - 4 AZR 271/20

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 266/22

    Eingruppierung einer Gartenbautechnikerin in die Entgeltordnung des TV-L

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