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   BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94   

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BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94 (https://dejure.org/1996,825)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 4 AZR 967/94 (https://dejure.org/1996,825)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 (https://dejure.org/1996,825)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexikon-betreuungsrecht.de

    Eingruppierung von Vereins- und Behördenbetreuern

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung eines Vereinsbetreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 252
  • BB 1996, 1620
  • NZA-RR 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Dementsprechend sind alle im Rahmen der Fürsorge für den genannten Personenkreis zu erledigenden Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenzufassen (z. B. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    Ziel der sozialen Arbeit ist es insbesondere, Benachteiligungen der Klientel im gesellschaftlichen Leben auszugleichen, Belastungen zu mindern und ihre eigenen Kräfte zum Zwecke der Problembewältigung zu stärken (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin (FH) ", 5. Aufl. 1986, S. 2 und 7 ff.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA) ", 2. Aufl. 1994, S. 4 und 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (z. B. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO).

    Die Tätigkeit muß sich hinsichtlich der Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 3 deutlich wahrnehmbar herausheben (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO; Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Diejenigen Tatsachen, die den rechtlichen Schluß auf das Vorliegen des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zulassen, hat der Kläger darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen (z. B. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3 b der Gründe).

    Vielmehr muß er Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP, aaO).

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    So unterstützt er den Heimbewohner beispielsweise bei der Geltendmachung von Rentenansprüchen, der Wohnungssuche, der Suche nach einem Arbeitsplatz, bei Arztbesuchen, der Schuldenregulierung usw. Dementsprechend hat der Senat beispielsweise entschieden, daß Sozialarbeiter in einem Heim für Nichtseßhafte regelmäßig in Vergütungsgruppe IV b BAT eingruppiert sind (Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Die Tätigkeit muß sich hinsichtlich der Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 3 deutlich wahrnehmbar herausheben (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO; Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO).

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Ziel der sozialen Arbeit ist es insbesondere, Benachteiligungen der Klientel im gesellschaftlichen Leben auszugleichen, Belastungen zu mindern und ihre eigenen Kräfte zum Zwecke der Problembewältigung zu stärken (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin (FH) ", 5. Aufl. 1986, S. 2 und 7 ff.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA) ", 2. Aufl. 1994, S. 4 und 8 ff.).

    Auch Sozialarbeiter, die im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen" für Jugendliche und junge Erwachsene sorgen, erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppen 15, 16 BAT/VKA (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (z.B. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93

    Eingruppierung eines als Vereinsbetreuer (§ 1897 Abs. 2 Satz 1 BGB ) tätigen

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    Zu dem Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen gehören auch die Tätigkeiten eines Behördenbetreuers nach dem Betreuungsgesetz vom 12. September 1990 (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband; Deinert, Handbuch der Betreuungsbehörde, 1993, S. 84; Jaeger, Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (NDV), 1992, 245, 249; Jesse/Rothbrust, ZTR 1995, 54, 58 f.).

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 427/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Mit den Beispielen sind Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben worden (z. B. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.11.1969 - 4 AZR 528/68

    Einzelvertragliche Vereinbarung - Tariflich normierte Voraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Entscheidend für den tariflichen Anspruch ist vielmehr, ob sie mit ihrer auszuübenden Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt oder nicht (vgl. BAG Urteile vom 28. August 1968 - 4 AZR 464/67 -, vom 5. März 1969 - 4 AZR 273/68 -, vom 26. November 1969 - 4 AZR 528/68 -, vom 10. Dezember 1969 - 4 AZR 46/69 -, vom 31. März 1971 - 4 AZR 200/70 - und vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 2, 5, 8, 9, 10 und 12 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 31.03.1971 - 4 AZR 200/70

    Rechtsanwalt - Prozeßführung - Legitimierter Vertreter - Gewerkschaft -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Entscheidend für den tariflichen Anspruch ist vielmehr, ob sie mit ihrer auszuübenden Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt oder nicht (vgl. BAG Urteile vom 28. August 1968 - 4 AZR 464/67 -, vom 5. März 1969 - 4 AZR 273/68 -, vom 26. November 1969 - 4 AZR 528/68 -, vom 10. Dezember 1969 - 4 AZR 46/69 -, vom 31. März 1971 - 4 AZR 200/70 - und vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 2, 5, 8, 9, 10 und 12 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

  • BAG, 05.03.1969 - 4 AZR 273/68

    Beginn der Bewährungszeit - Förmliche Eingruppierung - Überwiegend auszuübende

  • BAG, 28.08.1968 - 4 AZR 464/67

    Bewährungsaufstieg - Erfüllung eines gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmals -

  • BAG, 10.12.1969 - 4 AZR 46/69

    Aufrücken eines Angestellten - Bewährungsaufstieg - Tätigkeitsmerkmal mit

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Sie haben damit ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die dort angeführten Tätigkeiten die tarifliche Anforderung der schwierigen Tätigkeit erfüllen (vgl. hierzu BAG 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 82, 252; 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230) .

    Nachfolgend sind weitere inhaltlich erhebliche Einschränkungen erfolgt, allerdings unter Beibehaltung des früheren Obersatzes ("Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden"; zB BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 36, BAGE 140, 311; 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 -; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208; 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - zu 1 d bb (1) der Gründe, BAGE 108, 245; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 252) .

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Das Arbeitsergebnis der Tätigkeit der Klägerin ist die Erstellung von Wohngeldbescheiden, nicht die Erstellung von Wohngeldbescheiden in schwierigen oder in einfachen Fällen (vgl. dazu BAG 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252, 258; 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272, 279).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Sie haben damit ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die dort angeführten Tätigkeiten die tarifliche Anforderung der schwierigen Tätigkeit erfüllen (vgl. hierzu BAG 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 82, 252; 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230) .

    Nachfolgend sind weitere inhaltlich erhebliche Einschränkungen erfolgt, allerdings unter Beibehaltung des früheren Obersatzes ("Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden"; zB BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 36, BAGE 140, 311; 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 -; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208; 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - zu 1 d bb (1) der Gründe, BAGE 108, 245; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 252) .

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Dabei verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Angestellte die Tatsachen darlegen muß, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 90/18

    Eingruppierung - Entgeltgruppe S 14 Anhang B der Anlage 33 AVRCaritas -

    Die Tätigkeit eines typischen Vereinsbetreuers (§ 1897 Abs. 2 BGB) , der - wie der Kläger ausweislich seiner Stellenbeschreibung - mit allen Aufgabenkreisen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung (Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, sozialrechtliche Angelegenheiten, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, sonstige Wirkungskreise entsprechend gerichtlicher Bestellung) betraut ist und in dessen Arbeitsalltag nur gelegentlich eine Unterbringung gemäß § 1906 BGB anfällt (zum Tätigkeitszuschnitt eines Vereinsbetreuers vgl. auch BAG 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 3 c bb der Gründe, BAGE 82, 252) , unterfällt nach dem Willen der Arbeitsrechtlichen Kommission nicht der Entgeltgruppe S 14 Anhang B Anlage 33 AVR.
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Der Tatsachenvortrag muß erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit im Vergleich zur Grundtätigkeit heraushebt (Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 -, aaO; vom 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

    Der Angestellte muß Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zB 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Das Arbeitsergebnis der Tätigkeit der Klägerin ist die Erstellung von Wohngeldbescheiden, nicht die Erstellung von Wohngeldbescheiden in schwierigen oder in einfachen Fällen (vgl. dazu BAG 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252, 258; 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272, 279).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Wird kein dort aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann bei der Beurteilung von den Maßstäben der aufgeführten Beispiele auszugehen ist (BAG, Urteil vom 20.03.1996, 4 AZR 967/94; KAG Diözese Rottenburg- Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).
  • KAGH, 14.12.2018 - M 6/18
    Da eine pauschale Überprüfung diesbezüglich keine Zweifel begründet, kann von der EGr S 11b ausgegangen werden und es sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden EGr S 12 zu prüfen (vgl. dazu BAG 20.3.1996 - 4 AZR 967/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 24 unter II. 3. der Gründe).

    16 a) Den Beispielen a) bis d) in der Anmerkung 11 ist gemeinsam, dass der Sozialarbeiter mit Personen umzugehen hat, die regelmäßig vielgestaltige oder umfangreiche soziale Probleme mitbringen (vgl. BAG 20.3.1996 - 4 AZR 967/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 24 unter II. 3. b) der Gründe).

    Trifft eines der Tätigkeitsbeispiele der Anmerkung 11 zu, ist auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. BAG 20.3.1996 - 4 AZR 967/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 24 unter II. 3. b) der Gründe).

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1997 - 5 Sa 143/97

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialpädagogen; Tarifrechtliche Einstufung

  • LAG Köln, 14.12.2004 - 9 (4) Sa 1068/04

    Eingruppierung, Leiterin Bauverwaltungsamt

  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 129/16

    Eingruppierung; Sozialarbeiter; Betreuungstätigkeit; AVR DW-EKD

  • LAG Hamm, 12.08.1998 - 18 Sa 1262/97

    Streitigkeit über die zutreffende tarifliche Eingruppierung; Anstellung im

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07

    Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige

  • LAG Köln, 27.08.1998 - 10 Sa 1052/97

    Streit um die Eingruppierung einer Arbeitnehmerin (Sozialarbeiterin) in die

  • LAG Hessen, 03.12.1996 - 9 Sa 521/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist:

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 2 Sa 382/07

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Sachbearbeiterin - Darlegungs- und Beweislast -

  • LAG Hessen, 08.02.2013 - 14 Sa 555/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für das Mahn- und Klagewesen nach dem RTV

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.01.2012 - AS 19/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.06.2012 - AS 7/12

    Eingruppierung; Ersetzung der Zustimmung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • LAG Hessen, 19.12.2000 - 9 Sa 611/00

    Tarifliche Eingruppierung nach BAT; Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 4 Sa 81/04

    Eingruppierung: Begriff des Arbeitsvorgangs; Aufteilbarkeit und einheitlich

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.1998 - 3 Sa 389/96

    Tarifvertragliche Eingruppierung einer Sprachlehrerin für das Fach Englisch bzw.

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2012 - AS 21/12

    Einstellung; Zustimmungsersetzung

  • LAG Hessen, 03.09.1996 - 9 Sa 2273/95

    Eingruppierung; Dipl -Sozialarbeiter als Therapeut im Suchtkrankenhaus;

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