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   BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70   

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https://dejure.org/1970,302
BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70 (https://dejure.org/1970,302)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1970 - 4 AZR 98/70 (https://dejure.org/1970,302)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1970 - 4 AZR 98/70 (https://dejure.org/1970,302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befugnis des Zivilgerichts - Prozessual wirksame Parteianträge - Klageabweisung - Arbeitsgerichtsverfahren - Mündliche Verhandlung - Wiederholung der Antragstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 146
  • NJW 1971, 1332
  • DB 1971, 780
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 13.07.1893 - VI 126/93

    Verhandlung zur Sache im Termine zur Fortsetzung der Verhandlung.

    Auszug aus BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70
    Nach dem im al3- gemeinen Zivilprozeß wie im Arbeitsgerichtsverfahren geltenden Giunasatz der Einheitlichkeit oder Unteilbarkeit der mündlichen Verhandlung kann 2 war, wenn die Anträge der Parteien einmal nach 137 Abs. 1 ZPO wirksam gestellt worden sind, eine Wiederholung der Antragstellung m spateren Terminen grundsatzljcn unteroeiben Das gilt aber nicht, wenn sich die Besetzung des Gerxcnos geändert hat Dann bedarf es vielmehr einer erneuten Stellung der Anträge (RGZ 31, 423 [424, 425], Baumoach-Lauteroacn, aaO, 137 Anm. 1, Stem-Jonas, aaO, § 137 Anm II - und § 128 Anm IV 1, Wieczorek, ZPO, § 137 Anm A II).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat  (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 28, 16. Dezember 1970 - 4 AZR 98/70 - BAGE 23, 146; BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Fehlt jeglicher Sachantrag des Klägers, kann die Gegenseite nicht verurteilt werden (vgl. BAGE 23, 146; MünchKomm-ZPO/Musielak, § 308, Rdn. 14).
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 457/09

    Verbandsaustritt unter Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist

    a) Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch dann, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 28 mwN, AP ZPO § 551 Nr. 68; 16. Dezember 1970 - 4 AZR 98/70 - BAGE 23, 146; BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - zu I 2 a der Gründe mwN, NJW 1991, 1683) .
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