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   BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12   

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https://dejure.org/2014,48383
BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12 (https://dejure.org/2014,48383)
BAG, Entscheidung vom 27.08.2014 - 4 AZR 999/12 (https://dejure.org/2014,48383)
BAG, Entscheidung vom 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 (https://dejure.org/2014,48383)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rücktritt vom Prozessvergleich - gegenseitiger Vertrag

  • openjur.de

    Rücktritt vom Prozessvergleich; gegenseitiger Vertrag

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rücktritt vom Prozessvergleich - gegenseitiger Vertrag

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ein Vergleich ist nicht in jedem Fall ein gegenseitiger Vertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 60
  • NJW 2015, 1198
  • MDR 2015, 779
  • NZA 2015, 571
  • JR 2016, 158
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12
    Selbst wenn die Klägerin im Ergebnis für die von ihr geleistete Arbeitszeit anteilig ein geringeres Entgelt erhalten würde, als eine mit der gleichen Tätigkeit betraute Vollzeitbeschäftigte (vgl. nur BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 15; 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 23 ff. mwN, BAGE 128, 63) - wovon mangels dahingehender Feststellungen des Landesarbeitsgerichts und entgegen seiner Auffassung derzeit nicht ausgegangen werden kann -, würde ein solcher Gesetzesverstoß nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vergleichs führen.

    Als Rechtsfolge ist die leistungsgewährende Vertragsbestimmung grundsätzlich durch "Anpassung nach oben" gemäß § 134 BGB iVm. § 612 Abs. 2 BGB ( BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 34 ff. mwN zu den abw. Auff., BAGE 128, 63) mit demjenigen Inhalt anzuwenden, der die Benachteiligung entfallen lässt (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 108, 17) .

  • BGH, 12.12.1991 - IX ZR 178/91

    Bindungswirkung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12
    Dieses tatbestandliche Erfordernis, das den Vergleich von solchen Rechtsgeschäften abgrenzt, die durch einseitiges Nachgeben zustande kommen - wie etwa ein Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB -, begründet noch keinen gegenseitigen Vertrag iSd. § 323 Abs. 1 BGB (MüKoBGB/Habersack 6. Aufl. § 779 Rn. 26 mwN auch zu den teilweise abw. Auff.; Staudinger/Marburger BGB Stand 2009 § 779 Rn. 40; offengelassen in BGH 12. Dezember 1991 - IX ZR 178/91 - BGHZ 116, 319) .

    Dann ist ein Rücktritt vom Vergleich nach § 323 Abs. 1 BGB möglich (zum möglichen Rücktritt bei beiderseitig neu begründeten Leistungspflichten etwa BGH 7. März 2002 - IX ZR 293/00 - zu II 5 der Gründe; 12. Dezember 1991 - IX ZR 178/91 - zu II 2 a und b der Gründe, BGHZ 116, 319; vgl. auch Reinfelder NZA 2013, 62 f., für einen Prozessvergleich, der einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung zur Verfügung hat; s. auch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - Rn. 18 mwN, BAGE 139, 376; 10. November 2011 - 6 AZR 342/10 - Rn. 23 mwN, für eine außergerichtliche Vereinbarung) .

  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12
    Gegen eine schuldumschaffende Wirkung des Vergleichs spricht darüber hinaus der Umstand, dass die Parteien sich in Nr. 3 Satz 2 des Vergleichs auf den Arbeitsvertrag vom 4. Januar 2005 beziehen und auf dessen Regelungsgehalt hinsichtlich eines nicht (mehr) bestehenden Anspruchs auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld lediglich "klarstellend" hinweisen, ihn aber nicht zum Inhalt des Vergleichs machen und deshalb von dessen Fortbestand ausgehen (s. auch die Wertung in BGH 7. März 2002 - III ZR 73/01 - zu II 1 c der Gründe) .
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12
    Ein neuer Schuldgrund wird nur bei einem durch Auslegung zu ermittelnden entsprechenden Parteiwillen geschaffen (s. BGH 23. Juni 2010 - XII ZR 52/08 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12
    Ist der Vergleich wirksam, ergeht ein - klarstellendes - Endurteil dahingehend, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt ist (vgl. BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 544/08 - Rn. 16, 18 mwN; 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - Rn. 15, BAGE 120, 251; BGH 10. März 1955 - II ZR 201/53 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 16, 388) .
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12
    Selbst wenn die Klägerin im Ergebnis für die von ihr geleistete Arbeitszeit anteilig ein geringeres Entgelt erhalten würde, als eine mit der gleichen Tätigkeit betraute Vollzeitbeschäftigte (vgl. nur BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 15; 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 23 ff. mwN, BAGE 128, 63) - wovon mangels dahingehender Feststellungen des Landesarbeitsgerichts und entgegen seiner Auffassung derzeit nicht ausgegangen werden kann -, würde ein solcher Gesetzesverstoß nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vergleichs führen.
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12
    Ist der Vergleich wirksam, ergeht ein - klarstellendes - Endurteil dahingehend, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt ist (vgl. BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 544/08 - Rn. 16, 18 mwN; 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - Rn. 15, BAGE 120, 251; BGH 10. März 1955 - II ZR 201/53 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 16, 388) .
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80

    Prozeßvergleich

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12
    Deshalb kann es dahinstehen, ob im Falle eines wirksamen, auf ein gesetzliches Rücktrittsrecht gestützten Rücktritts der ursprüngliche Rechtsstreit fortzusetzen ist oder die prozessbeendigende Wirkung des Vergleichs unberührt bleibt (vgl. dazu BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - zu B II 3 e und 4 der Gründe, BAGE 40, 17; 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 14; jeweils mwN) .
  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12
    a) Bei dem Vergleich handelt es sich um eine individuelle atypische Erklärung, deren Auslegung durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist, ob die Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB eingehalten wurden, ob gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist und ob alle erheblichen Tatsachen für die Auslegung herangezogen worden sind (vgl. BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 11, BAGE 145, 107; 9. August 2011 - 9 AZR 475/10 - Rn. 45 ) .
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12
    Dann ist ein Rücktritt vom Vergleich nach § 323 Abs. 1 BGB möglich (zum möglichen Rücktritt bei beiderseitig neu begründeten Leistungspflichten etwa BGH 7. März 2002 - IX ZR 293/00 - zu II 5 der Gründe; 12. Dezember 1991 - IX ZR 178/91 - zu II 2 a und b der Gründe, BGHZ 116, 319; vgl. auch Reinfelder NZA 2013, 62 f., für einen Prozessvergleich, der einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung zur Verfügung hat; s. auch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - Rn. 18 mwN, BAGE 139, 376; 10. November 2011 - 6 AZR 342/10 - Rn. 23 mwN, für eine außergerichtliche Vereinbarung) .
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 293/00

    Bestreiten des Zugangs eines Schecks durch den Gläubiger; Einhaltung der Frist

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11

    Rücktritt des Arbeitnehmers vom Prozessvergleich wegen seiner teilweisen

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Handele es sich um einen nichttypischen Vertrag könne die Auslegung des Prozessvergleichs vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil auf einem Verstoß gegen allgemeine Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze beruht und nicht alle für die Auslegung wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 349/05 - Rn. 31 ff., BAGE 117, 218; 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - aaO, mit dem Hinweis, dass Klauseln in Prozessvergleichen in der Regel nichttypische Erklärungen seien; vgl. auch BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 18; HWK/Bepler 6. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 15; Schwab/Weth/Ulrich ArbGG 4. Aufl. § 73 Rn. 28; GK-ArbGG/Mikosch Stand Dezember 2014 § 73 Rn. 43 mit der Annahme, es handele sich in der Regel um typische Vereinbarungen) .
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 35/17 R

    Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Einkommen

    Denn ein Vergleich wirkt regelmäßig nicht im Sinne einer Novation schuldumschaffend, es sei denn besondere Umstände würden auf einen solchen Willen der Parteien hindeuten (vgl BAG Urteil vom 29.1.1981 - 3 AZR 942/78 - Juris RdNr 46; BGH Urteil vom 7.3.2002 - III ZR 73/01 - Juris RdNr 15; BAG Urteil vom 27.8.2014 - 4 AZR 999/12 - BAGE 149, 60 - Juris RdNr 31 f).
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Unabhängig davon, ob mit dem Vergleich eine Schuldumschaffung (Novation) beabsichtigt war, verändert dieser das ursprüngliche Rechtsverhältnis, soweit dadurch streitige oder ungewisse Punkte geregelt werden (BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 31, BAGE 149, 60) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    a) Ein Prozessvergleich ist nicht schon deshalb ein gegenseitiger Vertrag iSd. §§ 320 ff. BGB, weil er auf gegenseitigem Nachgeben beruht (BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 23, BAGE 149, 60; MüKoBGB/Habersack 6. Aufl. § 779 Rn. 26; Staudinger/Marburger 2015 § 779 BGB Rn. 49; Palandt/Sprau 74. Aufl. § 779 BGB Rn. 2; Molitor Schuldrecht II 7. Aufl. S. 147; Kortstock in Nipperdey Lexikon Arbeitsrecht 26. Aufl. Rücktritt; v. Puttkamer BB 1996, 1440 f.; vgl. die Nachweise zur Gegenmeinung bei Schallow Der mangelhafte Prozeßvergleich S. 160) .
  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Ob dieser Anspruch bereits unmittelbar aus § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG folgt oder sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 TzBfG oder vielmehr aus § 134 iVm. § 612 Abs. 2 BGB ergibt (für Letzteres ua. BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 149, 60; vgl. auch 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 34, BAGE 128, 63; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 108, 17) , kann dabei offen bleiben.
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Die Parteien haben keinen neuen Schuldgrund geschaffen, indem sie einen Vergleich über die bestehenden Verzugszinsansprüche geschlossen haben (zu der schuldumschaffenden Wirkung eines Vergleichs BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 31, BAGE 149, 60) .
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 498/17

    Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Die Parteien haben keinen neuen Schuldgrund geschaffen, indem sie einen Vergleich über die bestehenden Beitragsansprüche geschlossen haben (zu der schuldumschaffenden Wirkung eines Vergleichs BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 31, BAGE 149, 60) .
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur

    Die Vergütungshöhe bestimmt sich deshalb insoweit nach § 612 Abs. 2 BGB, als zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben eine Beseitigung der unzulässigen Benachteiligung erfolgen muss (zur Anwendbarkeit des § 612 Abs. 2 BGB bei einer wegen Diskriminierung nach § 134 BGB unwirksamen Regelung vgl.: BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 149, 60 ; 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 37; 24. September 2008 -  6 AZR 657/07  - Rn. 34 , BAGE 128, 63; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 43 Rn. 47; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 46; ErfK/Preis 17. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 72; Arnold/Gräfl/Rambach TzBfG 4. Aufl. § 4 Rn. 73; Sievers TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 48; aA MüArbR/Schüren 3. Aufl. § 45 Rn. 120; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 182: Anspruch unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG; differenzierend Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 49 f.) .
  • OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20

    Nichtzulassungsbeschwerde, Schadensersatz, Verkehrsunfall, Mietwagenkosten,

    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vergleiche BGH NJW 18, 693; 15, 1198; BGH, Urteil vom 12.02.2019, VI ZR 141/18).
  • ArbG Köln, 21.09.2016 - 13 Ca 247/16

    Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 22.10.2015, 2 AZR 569/14, juris; BAG, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 651/13, NZA 2015, 571 m.w.N.).
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