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   VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591   

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https://dejure.org/2009,16054
VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591 (https://dejure.org/2009,16054)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2009 - 4 B 08.1591 (https://dejure.org/2009,16054)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 4 B 08.1591 (https://dejure.org/2009,16054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abfallgebühren; Bekanntgabe eines Gebührenbescheides; Nachweispflicht hinsichtlich des Zugangs der Bescheide; berechtigte Zweifel am Zugang; Notwendigkeit von Empfangsvorkehrungen; Verstoß gegen Mitwirkungspflichten des Empfängers; Treu und Glaube bei Zugangsvereitelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu Abfallgebühren eines Grundstückseigentümers mit Anschlusszwang nach Lieferung einer Restmülltonne; Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Abgabenbescheids; Maßgebender Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Erfordernis des Nachweises durch die ...

  • Judicialis

    KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b; ; AO § 124 Abs. 1; ; AO § 122 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 130; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunales Benutzungsgebührenrecht, außer für Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen und zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter: Abfallgebühren; Bekanntgabe eines Gebührenbescheides; Nachweispflicht hinsichtlich des Zugangs der Bescheide; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1995 - 15 A 72/93

    Bekanntgabe eines Bescheides; Adressat; Bevollmächtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591
    Zwar greift die gesetzliche Bekanntgabevermutung dann nicht ein, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass im konkreten Fall die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruhende Vermutung, dass eine gewöhnliche Postsendung den Empfänger binnen weniger Tage erreicht, zutrifft (vgl. OVG NRW vom 28.11.1995, Az. 15 A 72/93, NWVBl 1996, 233; vom 1.4.2003, Az. NVwZ 2004, 120).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04

    Einschränkung des Grundrechts nach Art. 103 GG durch den Grundsatz von Treu und

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591
    Die Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. BVerwG vom 22.4.2004 Az. 6 B 8.04 in juris RdNr. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - 15 A 2468/01

    Fristwahrendes Verlassen des Bescheides aus dem Bereich der Finanzbehörde;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591
    Zwar greift die gesetzliche Bekanntgabevermutung dann nicht ein, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass im konkreten Fall die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruhende Vermutung, dass eine gewöhnliche Postsendung den Empfänger binnen weniger Tage erreicht, zutrifft (vgl. OVG NRW vom 28.11.1995, Az. 15 A 72/93, NWVBl 1996, 233; vom 1.4.2003, Az. NVwZ 2004, 120).
  • VGH Bayern, 26.11.1998 - 23 B 97.101
    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Schreiben entsprechend den postalischen Vorschriften zugestellt wird, bei einem einfachen Brief also der Einwurf in den Briefkasten des Empfängers erfolgt ist (vgl. BayVGH vom 26.11.1998 Az. 23 B 97.101 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89

    Wehrpflicht - Bekanntgabe des Einberufungsbescheides - Zustellung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591
    Nach alledem kann sich der Kläger auf den Mangel der ordnungsgemäßen Bekanntgabe der streitgegenständlichen Bescheide des Beklagten nicht berufen, da er die Zustellung der Bescheide unter Verstoß gegen seine in der Abfallwirtschaftsatzung des Beklagten niedergelegten Melde- und Mitwirkungspflichten schuldhaft vereitelt hat (vgl. BVerwG vom 29.6.1990 BVerwGE 85, 213).
  • VG Würzburg, 05.08.2015 - W 2 K 13.594

    Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren

    Es entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Kläger über einen Zeitraum von sechs Jahren jeweils fristgerecht Widerspruch einlegt, ohne die betreffenden Bescheide erhalten zu haben (vgl. BayVGH, U. v. 22.1.2009 - 4 B 08.1591 - juris).

    Das Verhalten des Klägers ist jedenfalls aber als eine rechtsmissbräuchliche Zugangsvereitelung zu erachten, welche ihm die Berufung auf die Unwirksamkeit der Zustellung verwehrt (vgl. BVerwG, U. v. 29.6.1990 - 8 C 22/09 - BVerwGE 85, 213; BayVGH, U. v. 22.1.2009 - 4 B 08.1591 - juris; BGH, U. v. 16.6.2011 - III ZR 342/09 - NJW 2011, 2440).

    Von dieser Melde- und Auskunftspflicht wird auch die Angabe einer Anschrift erfasst, unter der der Abgabeschuldner erreichbar ist (vgl. zu Abfallgebühren BayVGH, U. v. 22.1.2009 - 4 B 08.1591 - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
    Auf die Frage, ob die Beklagte, wie ursprünglich im Bescheid vom 16.01.2020 verfügt, ein Auskunftsbegehren für eine Zeit vor dem 01.01.2020 verlangen könnte und ob insoweit eine weitere Prüfung nach altem Recht erforderlich und zulässig wäre (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 29.04.2021, L 8 SO 52/20, Rn. 22, juris), kommt es vor diesem Hintergrund ebenso wenig an wie auf die Frage, ob der Kläger den Zugang der früheren Bescheide vom 30.10.2019 und 27.11.2019 vereitelt hat und sich infolgedessen wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben (analog § 242 BGB) nicht auf die spätere Bekanntgabe berufen dürfte (vgl. allgemein dazu: BVerwG Urteil vom 29.06.1990, 8 C 22/89, Rn. 10 f., juris; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 04.02.2013, L 15 AS 378/12 B ER, Rn. 5, juris; Bayerischer VGH Urteil vom 22.01.2009, 4 B 08.1591, Rn. 35 ff., juris).
  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.1659

    Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses richtige

    Umstände, aus denen auf eine Zugangsvereitelung und auf Verstöße gegen Mitwirkungspflichten des Empfängers (vgl. BayVGH vom 22.1.2009 Az. 4 B 08.1591) geschlossen werden könnte, sind substantiiert weder vorgetragen worden noch ansonsten ersichtlich gewesen.
  • VG München, 29.08.2016 - M 10 E 16.393

    Beweislast für die Bekanntgabe eines Gewerbesteuerbescheids

    Denn anders als bei der Behauptung eines späteren Zugangszeitpunkts bleibt dem Betroffenen, wenn der in Frage stehende Verwaltungsakt überhaupt nicht zugegangen ist, grundsätzlich nichts anderes übrig, als den Zugang zu bestreiten (vgl. BayVGH, U. v. 22.1.2009 - 4 B 08.1591 - juris Rn. 29).

    Umstände, aus denen auf eine Zugangsvereitelung und auf Verstöße gegen Mitwirkungspflichten des Empfängers (vgl. BayVGH, U. v. 22.1.2009 - 4 B 08.1591 - juris Rn. 29) geschlossen werden könnte, sind substantiiert weder vorgetragen worden noch ansonsten ersichtlich, ebenso wenig wie widersprüchliches Verhalten des abgabepflichtigen Antragstellers.

  • VG München, 13.10.2016 - M 26 S 16.3449

    Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung

    Es erscheint widersinnig, wenn nicht gar rechtsmissbräuchlich und als Verstoß gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz vom Treu und Glauben (vgl. dazu näher BayVGH, U. v. 22.1.2009 - 4 B 08.1591 - juris), wenn der Antragsteller selbst jahrelang toleriert, dass sein Briefkasten für eine problemlose Zusendung von Post zu klein ist, sich aber andererseits im Falle für ihn günstiger Konstellationen auf diesen allein in seiner Verantwortlichkeit liegenden Missstand zurückziehen will.

    Nichts anderes würde sich auch aus den Grundsätzen der Zugangsvereitelung ergeben, sofern der Briefkasten regelmäßig so voll ist, dass ein Einwerfen von Briefen quasi unmöglich ist (vgl. zur Zugangsvereitelung ebenfalls BayVGH, U. v. 22.1.2009 a. a. O.).

  • VG München, 23.02.2017 - M 10 K 16.390

    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines Gewerbesteuerbescheids durch die

    Denn anders als bei der Behauptung eines späteren Zugangszeitpunkts bleibt dem Betroffenen, wenn der in Frage stehende Verwaltungsakt überhaupt nicht zugegangen ist, grundsätzlich nichts anderes übrig, als den Zugang zu bestreiten (vgl. BayVGH, U.v. 22.1.2009 - 4 B 08.1591 - juris Rn. 29).

    Umstände, aus denen auf eine Zugangsvereitelung und auf Verstöße gegen Mitwirkungspflichten des Empfängers (vgl. BayVGH, U.v. 22.1.2009 - 4 B 08.1591 - juris Rn. 29) geschlossen werden könnte, sind substantiiert weder vorgetragen worden noch ansonsten ersichtlich, ebenso wenig wie widersprüchliches Verhalten des abgabepflichtigen Klägers.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2013 - L 15 AS 378/12

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Sanktion wegen Meldeversäumnisses;

    Im Falle einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht muss sich der Empfänger eines Verwaltungsakts nach § 242 BGB so behandeln lassen, als sei ihm dieser zugegangen (Fall der sog. Zugangsvereitelung, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Januar 2009 - 4 B 08.1591 - Rn. 35ff m. w. N.).
  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 15.441

    Nutzungsuntersagung für bordellartigen Betreib

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu explizit aus, dass sich im Einzelfall aus einer besonderen Rechtsbeziehung zwischen dem Erklärenden und dem Adressaten ergeben kann, dass dieser sich zum Empfang von Erklärungen bereithalten und bei einem schuldhaften Verstoß gegen jene Vorsorgepflicht nach den Rechtsgrundsätzen der §§ 162, 242 BGB so behandeln lassen muss, als sei ihm die Erklärung wie im Fall seines pflichtgemäßen Verhaltens zugegangen (U.v. 22.1.2009 - 4 B 08.1591 - juris Rn. 37).
  • VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 2 K 11.00389

    Wiederaufgreifen des Verfahrens über die Abgabenerhebung nach dem

    Nachdem im vorliegenden Fall der Zugang zweier Briefe in den Jahren 2007/08 in Frage steht, greift damit Art. 41 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG (vgl. z. B. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., RdNr. 43 zu § 41, m.w.N.; vgl. auch Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, RdNr. 81 zu § 41, wo das Erfordernis eines substantiierten Bestreitens durch den Adressaten m.w.N. als herrschende Meinung bezeichnet, allerdings in bestimmter Hinsicht auch angezweifelt wird, sowie BayVGH vom 22.1.2009 Az.: 4 B 08.1591, BayVBl. 2010, 541).
  • VG Ansbach, 28.02.2011 - AN 11 K 10.02475

    Abfallrecht: Duldungsanordnung hinsichtlich Restmülltonnenaustausch; Restmüll

    Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Januar 2009 - 4 B 08.1591 werde gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b KAG i. V. m. § 124 Abs. AO ein Abgabenbescheid gegenüber demjenigen, für den er bestimmt sei, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben werde.
  • VG München, 15.09.2017 - M 6 S 17.3156

    Erfolgloses Bestreiten des Zugangs von Rundfunkbeitragsbescheiden

  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2009 - 13 L 244/09

    Vorläufige Einstellung der Vollstreckung, Bekanntgabe

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