Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.2019 - 4 B 1.18, 4 VR 2.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28833
BVerwG, 24.07.2019 - 4 B 1.18, 4 VR 2.18 (https://dejure.org/2019,28833)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2019 - 4 B 1.18, 4 VR 2.18 (https://dejure.org/2019,28833)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 4 B 1.18, 4 VR 2.18 (https://dejure.org/2019,28833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,28833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main; Betriebseinschränkungen auf der Landebahn Nordwest für Flugzeuge der Kategorien "Heavy" sowie für die Boeing 757 wegen drohender Schäden der Anlieger durch Wirbelschleppen; ...

  • rechtsportal.de

    HVwVfG 74 Abs. 2 S. 2; VwGO § 80 Abs. 7 S. 2
    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main; Gebot der Problembewältigung in der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung; Anordnung einer Schutzauflage durch die Planfeststellungsbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 4 B 1.18
    Anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum rechtsstaatlichen Abwägungsgebot bei der Festlegung von Flugverfahren (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 C 3.13 - BVerwGE 150, 114 Rn. 17) habe sich der Verwaltungsgerichtshof damit auf den Standpunkt gestellt, dass dem Gebot der Problembewältigung nicht erst dann Genüge getan werde, wenn das vorhabenbedingt erhöhte Risiko für schutzwürdige Rechtsgüter auf das Niveau des allgemeinen Lebensrisikos reduziert werden könne, sondern schon dann, wenn es zwar noch oberhalb des Restrisikos, aber unterhalb der Schwelle der (konkreten) Gefahr liege.

    Er (UA S. 46) hat zwar den im Urteil des Senats vom 26. Juni 2014 - 4 C 3.13 - (BVerwGE 150, 114 Rn. 17) formulierten Rechtssatz wiedergegeben, dass dem Gebot der Problembewältigung schon dann Genüge getan werde, wenn das von dem zugelassenen Vorhaben ausgehende erhöhte Risiko unterhalb der Schwelle der (konkreten) Gefahr liege, und hierzu festgestellt, dass eine Überschreitung der Schwelle einer (konkreten) Gefahr seitens der Kläger schon nicht substantiiert dargetan worden sei.

  • BVerwG, 23.01.2017 - 4 B 39.15

    Ausbau Flughafen Frankfurt/Main; Planfeststellungsverfahren; Nachtrandzeiten;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 4 B 1.18
    Im Übrigen hängt die Frage, ob sich ergänzende Gutachten darauf beschränken können, ein bereits vorliegendes, möglicherweise fehlerhaftes Gutachten in der Weise zu ergänzen, die seit der Inbetriebnahme der Anlage eingetretenen Umweltauswirkungen zu erfassen, von den Umständen des Einzelfalls ab und ist einer verallgemeinerungsfähigen, rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (so bereits BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 B 39.15 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 4 B 1.18
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 4 B 1.18
    Auf die Revision der Kläger hat der Senat mit Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - (BVerwGE 142, 234) das Verfahren der Musterklägerin Stadt Raunheim (Verfahren 4 C 1.10 ) eingestellt, soweit es in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden war; die Erledigungserklärungen waren abgegeben worden, nachdem der Beklagte die Beigeladene zur Durchführung von Schutzvorkehrungen gegen Schäden durch Wirbelschleppen an Grundstücken der Musterklägerin in einem näher festgelegten Bereich verpflichtet hatte.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 4 B 1.18
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 04.05.2017 - 4 B 57.15

    Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 4 B 1.18
    Damit liegt der Verwaltungsgerichtshof auf der Linie der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 4. Mai 2017 - 4 B 57.15 - ZLW 2017, 548 Rn. 16), der mit Blick auf dieses Wahlrecht einen Eingriff in das Eigentum der von den Schutzauflagen betroffenen Grundeigentümer verneint hat.
  • EuGH, 26.07.2017 - C-196/16

    Comune di Corridonia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 4 B 1.18
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juli 2017 - Rs. C-196 und 197/16 - (ECLI:EU:C:2017:589 = DVBl 2017, 1365), auf das sich die Beschwerde beruft, weil es dort um die Nachholung einer (vollständig) unterbliebenen UVP gegangen ist, während es hier um die Ergänzung eines möglicherweise fehlerhaften Gutachtens einer durchgeführten UVP geht.
  • BVerwG, 18.05.2020 - 4 KSt 2.19

    Änderung einer Streitwertfestsetzung auf Anregung; Streitwertfestsetzung für

    Die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss vom 24. Juli 2019 (4 B 1.18) wird geändert:.

    Auf die Anregung der Beschwerdeführer wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 24. Juli 2019 im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ( 4 B 1.18 ) geändert.

    Gegenstand der mit Beschluss vom 24. Juli 2019 ( 4 B 1.18 ) zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde war das Schlussurteil vom 12. September 2017.

    Es ist daher sachangemessen, für das Beschwerdeverfahren 4 B 1.18 einen Streitwert von 8 750 EUR je Klägergemeinschaft und insgesamt von 35 000 EUR festzusetzen.

  • BVerwG, 18.05.2020 - 4 B 35.19

    Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge; Umfang des Anspruchs auf

    Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 24. Juli 2019 - 4 B 1.18 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht