Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 11.09.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00   

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https://dejure.org/2000,2226
BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00 (https://dejure.org/2000,2226)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2000 - 4 B 10.00 (https://dejure.org/2000,2226)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 (https://dejure.org/2000,2226)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB §§ 1 Abs. 3, 24 Abs. 3, 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 28; BGB § 505 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2
    Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als Betroffener einer Ausübung des Vorkaufsrechts; besonderes Vorkaufsrecht; Satzungsvorkaufsrecht; Vorkaufssatzung; Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; Fläche für die ...

  • Wolters Kluwer

    Vorkaufsrecht - Grundstück - Anfechtung - Öffentliche Hand - Vorkaufssatzung - Satzung - Bauleitplanung

  • Judicialis

    VwGO, BauGB, BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als Betroffener einer Ausübung des Vorkaufsrechts; besonderes Vorkaufsrecht; Satzungsvorkaufsrecht; Vorkaufssatzung; Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; Fläche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung des Vorverkaufsrechts durch öffentliche Hand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1044
  • DÖV 2000, 641
  • BauR 2000, 1027
  • ZfBR 2000, 347
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94

    Baurecht: Entstehung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Für den Erstkäufer äußert sich die privatrechtsgestaltende Wirkung des Verwaltungsakts darin, daß sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks vom Verkäufer nicht mehr erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. April 1994 - BVerwG 4 B 70.94 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 2).

    Hierzu zählen alle Maßnahmen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und ihr dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. April 1994 - BVerwG 4 B 70.94 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 8 S 1281/99

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts - Sicherungsfunktion der

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    BVerwG 4 B 10.00 VGH 8 S 1281/99.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 27. Oktober 1999 - 8 S 1281/99 -) hat die Vorkaufssatzung für nichtig gehalten, weil sie nicht zur Sicherung der Ziele diene, die die Beklagte mit ihrem Bebauungsplanentwurf verfolge.

  • BVerfG, 29.07.1988 - 1 BvR 1047/88

    Verfahrensrechte der "Jedermann-Einwender" im atomrechtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Der Bundesgerichtshof teilt diese Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 - III ZR 105/87 - UPR 1988, 387).
  • BVerwG, 25.05.1982 - 4 B 98.82

    Ausübung des gemindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Ersatzgrundstücks;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 25. Mai 1982 - BVerwG 4 B 98.82 - (BRS 39 Nr. 96) dargelegt, daß sich auch der Käufer gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts im Klagewege zur Wehr setzen kann.
  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 105/87

    Entschädigung wegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Der Bundesgerichtshof teilt diese Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 - III ZR 105/87 - UPR 1988, 387).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Die von der Beklagten behandelte Frage der sogenannten Negativplanung spielt im Rahmen dieser Vorschrift lediglich insofern eine Rolle, als ein Bebauungsplan nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ist, wenn er sich in einer bloßen Verhinderungsplanung erschöpft und damit eine positive Zielsetzung nicht erkennen läßt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258, und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Die von der Beklagten behandelte Frage der sogenannten Negativplanung spielt im Rahmen dieser Vorschrift lediglich insofern eine Rolle, als ein Bebauungsplan nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ist, wenn er sich in einer bloßen Verhinderungsplanung erschöpft und damit eine positive Zielsetzung nicht erkennen läßt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258, und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Die von der Beklagten behandelte Frage der sogenannten Negativplanung spielt im Rahmen dieser Vorschrift lediglich insofern eine Rolle, als ein Bebauungsplan nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ist, wenn er sich in einer bloßen Verhinderungsplanung erschöpft und damit eine positive Zielsetzung nicht erkennen läßt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258, und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von

    Insbesondere ergibt sich die nach § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis daraus, dass durch die privatrechtsgestaltende Wirkung des Bescheids der Beklagten der Anspruch der Klägerin auf Übereignung des Grundstücks vom Verkäufer nicht mehr erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.2.2000 - 4 B 10.00 - NVwZ 2000, 1044, juris Rn. 5, und vom 14.4.1994 - 4 B 70.94 - DÖV 1994, 871, juris Rn. 3).

    In eine auf diese Vorschrift gestützte Vorkaufssatzung können nur Flächen einbezogen werden, deren Erwerb der Verwirklichung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme dienlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.2.2000 - 4 B 10.00 - NVwZ 2000, 1044, juris Rn. 7).

    Ohne Bezug zur konkreten Planungssituation definierte Sicherungsbedürfnisse werden diesem Erfordernis nicht gerecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.2.2000 - 4 B 10.00 - NVwZ 2000, 1044, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

    Dagegen steht das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht als Instrument einer allgemeinen Bodenbevorratung ("zur Vergrößerung ihres Eigentumsanteils") oder zum Erwerb von Grundstücken zur Verfügung, die später möglicherweise als Tauschgrundstücke im Rahmen der Verfolgung gänzlich anderer Zwecke verwendet werden sollen, wie dies die Beklagte offenbar meint (vgl. auch die Beschlüsse vom 15. Februar 2000 - BVerwG 4 B 10.00 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 4 = BRS 63 Nr. 130 und vom 8. September 2009 - BVerwG 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81 zu Satzungen nach § 25 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch eine Gemeinde ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt, der sich auch gegenüber dem Käufer als belastender Verwaltungsakt darstellt und gegen den sich dieser mit Widerspruch und Anfechtungsklage wehren kann (st. Rspr. BVerwG, Beschlüsse vom 25.05.1982 - 4 B 98.82 - BRS 39 Nr. 96, juris Rn. 3, vom 15.02.2000 - 4 B 10.00 - BauR 2000, 1027, juris Rn. 5 und vom 30.11.2009 - 4 B 52.09 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 11.09.2001 - 4 B 10.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17078
OVG Berlin, 11.09.2001 - 4 B 10.00 (https://dejure.org/2001,17078)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.09.2001 - 4 B 10.00 (https://dejure.org/2001,17078)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. September 2001 - 4 B 10.00 (https://dejure.org/2001,17078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Zulage wegen Wahrnehmung der Funktionen eines höherwertigen Amtes; Gewährung einer Zulage eines Studiendirektors in der Funktion des ständigen Vertreters des Leiters eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen; Vorliegen haushaltsrechtlicher ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 593
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Thüringen, 18.08.2015 - 2 KO 191/15

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens

    Es genügt vielmehr ein Realakt oder Organisationsakt in den gebräuchlichen Formen der Dienstpostenzuweisung oder -übertragung (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - 4 B 10.00 - Juris, Rn. 21; Kugele, BBesG, § 46, Rn. 4).

    Zu fordern ist allerdings, dass die Organisationsmaßnahme von der zuständigen Stelle des Dienstherrn getroffen wurde und wirksam ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - 4 B 10.00 - Juris, Rn. 22; OVG BB, Beschluss vom 4. Mai 2007 - OVG 4 N 18.04 - Juris, Rn. 8; VG Göttingen, Urteil vom 13. August 2002 - 3 A 3280/00 - Juris, Rn. 24, 27; Buchwald in Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand 2/2015, § 46 BBesG, Rn. 7; Kugele, BBesG, § 46, Rn. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Unabhängig vom Vorstehenden lässt sich die vom Beklagten aufgeworfene Frage auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens dahin beantworten, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar - wie hier - im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - Az.: 8 AZR 692/00 -, zitiert nach juris.web [offen lassend]; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: 4 B 10.00 -, NVwZ-RR 2002, 593).
  • OVG Sachsen, 20.04.2009 - 2 A 97/08

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Zulage; Beförderung

    Für ihre Rechtsauffassung beruft sich die Klägerin auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 11.9.2001 (NVwZ-RR 2002, 593).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1590/18

    Verjährung des Anspruchs eines Beamten auf die Zulage nach drei Jahren für die

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. September 2001 - 4 B 10.00 -, juris Rn. 25 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, juris Rn. 16 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1591/18

    Gewährung einer Verwendungszulage als Anspruch eines in den Ruhestand versetzten

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. September 2001 - 4 B 10.00 -, jurisRn.
  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung;

    Das OVG Berlin (Urt. v. 11.9.2001, - 4 B 10.00, juris Rn. 24 - 31) und das OVG Sachsen- Anhalt (Beschl. v. 6.6.2006 - 1 L 35/06, juris Rn. 15 ff.; Beschl. v. 19.4.2007 - 1 L 32/07, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.4.2007 - 1 L 39/07 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.7.2007 - 1 L 114/07, juris Rn. 6; Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07, juris Rn. 6) vertraten ausdrücklich eine dem Kläger günstige Rechtsauffassung.
  • OVG Sachsen, 20.02.2018 - 2 A 535/16

    Zulage ; Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens; Dienstpostenbewertung

    Zu der Frage, ob eine Zulagengewährung nach § 46 BBesG auch bei dauerhafter vertretungsweiser Übertragung höherwertiger Aufgaben in Betracht komme, gab es zwar divergierende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa - bejahend - OVG LSA, Beschlüsse v. 20. Juli 2007 - 1 L 114/07 - und v. 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - OVG Berlin, Urt. v. 11. September 2001 - 4 B 10.00; VG Leipzig, Urt. v. 5. Juni 2008 - 3 K 132/08 -, alle juris; sowie - verneinend - OVG Schl.-H., Urt. v. 19. Juli 2007 - 3 LB 28/06 - SächsOVG, Urteile v. 20. April 2009 - 2 A 97/08 - , v. 1. Juni 2010 - 2 A 577/09 - und v. 4. März 2010 - 2 A 347/09 -, alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Vielmehr ist nach der - unter Bezugnahme auf entsprechende anderweitige Rechtsprechung ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; siehe auch nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) bereits geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - Az.: 8 AZR 692/00 -, zitiert nach juris.web [offen lassend]; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: 4 B 10.00 -, NVwZ-RR 2002, 593).
  • VG Arnsberg, 16.01.2013 - 2 K 2477/11

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Rechtliche Ausgestaltung des Merkmals der

    vgl. OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - 4 B 10.00 -, DÖD 2002, 151 = juris Rn. 21; VG Berlin, Urteil vom 6. November 2008 - 5 A 23.05 -, juris Rn. 19; VG Göttingen, Urteil vom 13. August 2002 - 3 A 3280/00 -, juris Rn. 24; Buchwald, in Schwegmann/Summer, Kommentar zum BBesG, Stand: Mai 2011, Bd. I, § 46 BBesG A II/1 Rn. 7, m. w. N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 1 L 39/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Nach der - unter Bezugnahme auf entsprechende anderweitige Rechtsprechung ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386) ist vielmehr bereits geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - Az.: 8 AZR 692/00 -, zitiert nach juris.web [offen lassend]; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: 4 B 10.00 -, NVwZ-RR 2002, 593).
  • OVG Sachsen, 22.02.2017 - 2 A 495/15

    Verjährungsbeginn; Unsichere oder zweifelhafte Rechtslage

  • VG Magdeburg, 06.11.2007 - 5 A 110/07
  • VG Stade, 10.03.2014 - 3 A 1384/12

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - 1 A 1772/19

    Anspruch eines Beamten auf eine Zulage wegen der Wahrnehmung von Aufgaben eines

  • VG Potsdam, 22.06.2011 - 2 K 2433/08

    Gewährung einer Zulage gem. § 46 BBesG

  • VG Göttingen, 13.08.2002 - 3 A 3280/00

    Zulage wegen Wahrnehmung der Funktionen eines höherwertigen Amtes; Aufgaben eines

  • VG Berlin, 06.11.2008 - 5 A 23.05

    Laufbahnrecht: Verbot der Sprungbeförderung bei vertretungsweiser Übertragung von

  • VG Koblenz, 20.03.2008 - 2 K 1419/07

    Gewährung einer Zulage nach § 46 Abs 1 BBesG

  • VG Kassel, 25.01.2021 - 1 K 435/20

    Voraussetzungen für eine Zulage nach § 48 Abs. 1 HBesG

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