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   BVerwG, 16.07.1990 - 4 B 106.90   

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https://dejure.org/1990,1624
BVerwG, 16.07.1990 - 4 B 106.90 (https://dejure.org/1990,1624)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1990 - 4 B 106.90 (https://dejure.org/1990,1624)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1990 - 4 B 106.90 (https://dejure.org/1990,1624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Ortsbildes - Einfügen in die nähere Umgebung - Getreidesilo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 59
  • BauR 1990, 688
  • ZfBR 1990, 306
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1990 - 4 B 106.90
    Die Beschwerde stellt zwar zutreffend fest, daß höchstrichterliche Rechtsprechung zum Begriff der Beeinträchtigung des Ortsbildes in § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB bisher kaum vorliegt (vgl. aber zum Begriff der Verunstaltung des Ortsbildes in § 35 Abs. 3 BauGB das Urteil des Senats vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 -).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1990 - 4 B 106.90
    - Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt, daß im Einzelfall auch die Massierung eines Gebäudes, die von ihm ausgehende "erdrückende Wirkung" das Rücksichtnahmegebot als Bestandteil des § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB verletzen kann (BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - ZfBR 1981, 149).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1990 - 4 B 106.90
    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - (DVBl. 1990, 572) ab.
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auch ein Vorhaben, das sich gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, kann gleichwohl bauplanungsrechtlich unzulässig sein, wenn es das Ortsbild beeinträchtigt (BVerwG, Beschluß vom 16. Juli 1990 - 4 B 106.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 137 = ZfBR 1990, 306).
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Auch ein Vorhaben, das sich gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, kann gleichwohl bauplanungsrechtlich unzulässig sein, wenn es das Ortsbild beeinträchtigt (BVerwG, Beschl. v. 16.07.1990, Az.: 4 B 106.90, ZfBR 1990, 306).
  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 14 B 11.1238

    Folgen der Gasexplosion in Lehrberg bleiben sichtbar

    Auch ein Vorhaben, das sich gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, kann gleichwohl bauplanungsrechtlich unzulässig sein, wenn es das Ortsbild beeinträchtigt (BVerwG, B.v. 16.7.1990 - 4 B 106.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 137).
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