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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06   

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OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06 (https://dejure.org/2006,24107)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2006 - 4 B 11.06 (https://dejure.org/2006,24107)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2006 - 4 B 11.06 (https://dejure.org/2006,24107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer Ernennung zum Kreisrechtsrat z. A.; Arglistige Täuschung über das Vorliegen einer nervlichen Störung in der Vergangenheit; Subsidiarität der Feststellungsklage; Vorliegen eines Feststellungsinteresses; Außenwirkung einer Aufhebungsverfügung; Wirksamwerden ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    LBG Bbg § 16; ; VwVfG Bbg § 41; ; VwVfG Bbg § 43; ; VwVfG Bbg § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97

    Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
    Die Ernennungsbehörde kann vom Bewerber jedenfalls eine laienhafte Bezeichnung einer bei ihm festgestellten Erkrankung oder zumindest - etwa bei nicht eindeutig diagnostizierten gesundheitlichen Problemen - eine Beschreibung der aufgetretenen Symptome nach Art und Schwere und Angaben über die eventuelle Behandlung verlangen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. April 1998 - 2 M 168/97 - DÖD 1999, 43, 44).

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. April 1998 (a.a.O.) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

    Im Übrigen betraf die Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern einen anders gelagerten Sachverhalt, weil dort die Behörde im Wesentlichen über die beim Einstellungsbewerber aufgetretenen Gesundheitsstörungen informiert war und der Amtsarzt selbst erklärt hatte, die Symptomatik hätte nicht gegen einen Beamtendienst gesprochen; hieraus hatte das OVG Mecklenburg-Vorpommern den Schluss gezogen, der dortige Kläger habe von der Richtigkeit seiner Angaben überzeugt sein dürfen (Beschluss vom 23. April 1998, a.a.O., S. 45).

  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
    Nach dem Wortverständnis ist Bekanntgabe die zielgerichtete Mitteilung einer Entscheidung an den Betreffenden, d.h. der Verwaltungsakt muss mit dem Willen der entscheidenden Verwaltung dem Betreffenden eröffnet werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1965 - BVerwG VII C 175.64 - BVerwGE 22, 14, 15 und vom 29. April 1968 - BVerwG VIII C 19.64 - BVerwGE 29, 321, 322 f.; ausführlich P. Stelkens/U. Stelkens, a.a.O., Rdnrn. 4 ff.).

    Das zur Begründung angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1968 (a.a.O.) trägt die genannte Auffassung nicht.

    Hiernach wird, wenn die für den Erlass eines behördlichen Bescheides zuständige Behörde davon Abstand nimmt, die bereits in ihren Akten befindliche Ausfertigung dem Antragsteller auszuhändigen, der Bescheid nicht dadurch wirksam, dass eine andere, für die Aushändigung des Bescheides nicht zuständige Behörde eine ihr bereits zugegangene Zweitschrift des Bescheides dem Antragsteller mitteilt (BVerwG, Urteil vom 29. April 1968, a.a.O., Leitsatz).

  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Ernennung nicht die Feststellung voraus, dass die Behörde rechtsfehlerfrei bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung abgesehen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 63.98 - DVBl. 1999, 319, 320 m.w.N. unter Hinweis auf Sinn und Zweck der Rücknahmeregelung, die insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen gerichtet sei, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben).

    Es genügt daher für die Ursächlichkeit der Täuschung, dass die Behörde ohne sie den Bewerber jedenfalls nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte, gegen die der Bewerber sodann bei ungünstigem Ergebnis Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Befreiung von nicht nachbarschützenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
    Hat der zu Ernennende bei der früheren Begründung eines Angestelltenverhältnisses im öffentlichen Dienst getäuscht und werden die dort gemachten Angaben von der Ernennungsbehörde verwendet, ist er verpflichtet, seinem Dienstherrn den wahren Sachverhalt zu offenbaren (vgl. Summer in GKÖD, Bd. I, Stand: Juli 2006, K § 12 Rdnr. 12; BVerwG, Urteil vom 14. November 1969 - BVerwG IV C 10.66 - ZBR 1970, 87).

    Für den Rechtsgedanken der Zumutbarkeit ist schon deshalb kein Raum, weil niemand gezwungen ist, sich um eine Anstellung als Beamter zu bewerben oder sich zum Beamten ernennen zu lassen und sich dadurch der Gefahr der Selbstbelastung auszusetzen (BVerwG, Urteil vom 14. November 1969, a.a.O., S. 88).

  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96

    Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Vermittlung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
    Die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes liegt stets vor, wenn die Behörde dem Adressaten von seinem Inhalt tatsächlich Kenntnis verschafft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 38.90 - NVwZ 1992, 565, 566), selbst wenn dabei die förmlichen Zustellungsvoraussetzungen nicht eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 129.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 11, S. 20; Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1993, 544, 545).

    Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, die auch die Bekanntgabe im Wege der förmlichen Zustellung einschließt, muss nicht notwendig durch die den Verwaltungsakt erlassende, ja noch nicht einmal durch die für seine Bekanntgabe zuständige Behörde erfolgen; sie kann vielmehr auch auf andere Weise, insbesondere durch Vermittlung einer anderen Behörde vorgenommen werden, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der erlassenden bzw. zuständigen Behörde geschieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98

    Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
    Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte; ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 20.98 - LKV 2000, 116).
  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
    Hat der zu Ernennende bei der früheren Begründung eines Angestelltenverhältnisses im öffentlichen Dienst getäuscht und werden die dort gemachten Angaben von der Ernennungsbehörde verwendet, ist er verpflichtet, seinem Dienstherrn den wahren Sachverhalt zu offenbaren (vgl. Summer in GKÖD, Bd. I, Stand: Juli 2006, K § 12 Rdnr. 12; BVerwG, Urteil vom 14. November 1969 - BVerwG IV C 10.66 - ZBR 1970, 87).
  • OVG Brandenburg, 20.09.2000 - 1 A 197/98
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
    Das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des OVG Frankfurt (Oder) vom 20. September 2000 - 1 A 197/98 - zur Abberufung eines Beigeordneten nach § 70 Abs. 3 GO Bbg steht dem nicht entgegen.
  • OVG Sachsen, 25.06.1997 - 2 S 102/95

    Anhörung; Aussetzung des Verfahren; Verfahrensfehler; Ermessensnichtgebrauch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
    Ein etwaiger Anhörungsmangel (vgl. hierzu OVG Sachsen, Urteil vom 25. Juni 1997 - 2 S 102/95 - DÖD 1999, 65, 66) wäre ein nach § 46 VwVfG Bbg unbeachtlicher Verfahrensfehler.
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06
    Die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes liegt stets vor, wenn die Behörde dem Adressaten von seinem Inhalt tatsächlich Kenntnis verschafft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 38.90 - NVwZ 1992, 565, 566), selbst wenn dabei die förmlichen Zustellungsvoraussetzungen nicht eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 129.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 11, S. 20; Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1993, 544, 545).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

  • BVerwG, 02.10.2001 - 3 B 46.01

    Verfahrensfehlerhaftes Zustandekommen eines Urteils bei Übergehung eines

  • BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 59.79

    Unwirksamkeit eines Einberufungsbescheides wegen nicht ordnungsgemäßer Zustellung

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

  • BSG, 24.07.1964 - 10 RV 47/62
  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 175.64

    Verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes i.R.d. Anfechtung einer

  • VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Zwar besteht hier keine Offenbarungspflicht hinsichtlich jeglicher Gesundheitsfragen (OVG MV, Beschluss vom 23. April 1998 - 2 M 168/97 -, juris), die Bedeutung psychischer Vorerkrankungen für die gesundheitliche Eignung als (Lebenszeit)Beamter drängt sich aber geradezu auf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. November 2006 - OVG 4 B 11.06 -, juris).
  • VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung über

    Zwar besteht keine Offenbarungspflicht hinsichtlich jeglicher Gesundheitsfragen (vgl. OVG M.-V., B. v. 23.4.1998 - 2 M 168/97 - juris), die Bedeutung psychischer Vorerkrankungen für die gesundheitliche Eignung als (Lebenszeit)Beamter drängt sich aber geradezu auf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 30.11.2006 - 4 B 11.06 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2020 - 3 B 31.19

    Feststellung der Missbräuchlichkeit der Zustimmungserklärung zur

    Die Bekanntgabe setzt eine Eröffnung des Verwaltungsaktes mit Willen der Behörde an den Betreffenden voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1965 - VII C 175.64 - juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - juris Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. November 2006 - OVG 4 B 11.06 - juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 4 S 7.22

    Polizeidienst; Beamter auf Probe; Straftat während Vorbereitungsdienst;

    Die Ernennung eines Landesbeamten ist gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 BeamtStG mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde (vgl. dazu näher OVG Münster, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 6 B 1575/19 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. November 2006 - OVG 4 B 11.06 - juris Rn. 41; Werres, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand 1.2.2021, BeamtStG § 12 Rn. 33).
  • VG Potsdam, 20.02.2013 - 2 L 233/12

    Recht der Landesbeamten

    Nach der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2006 - 4 B 11.06 -, dürfe in dienstrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Wahlbeamten auch der Vorsitzende des Wahlgremiums Bescheide und Verfügungen bekanntgeben und erlassen.

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2006 - 4 B 11.06 -, juris Rn. 18.

    BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997 - 1 B 129.96 -, Juris Rn. 6.; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 38.90 -, juris, Rn. 18.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2006 - 4 B 11.06 -, juris, Rn. 29.

    BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, juris Rn. 14.; Beschluss vom 16. Oktober 1979 - 2 B 61.79 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2006 - 4 B 11.06 -, juris, Rn. 41.

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 15 CS 19.1050

    Verfahren wegen bauaufsichtsrechtlicher Zwangsgeldandrohung

    Nach dem Wortverständnis ist Bekanntgabe die zielgerichtete Mitteilung einer Entscheidung an den Betreffenden, d.h. der Verwaltungsakt muss mit dem Willen der entscheidenden Verwaltung dem Betreffenden eröffnet werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 30.11.2006 - OVG 4 B 11.06 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.03.2016 - 3 ZB 15.2401

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Probe

    Aus diesem Grund hätte der Kläger seine Zwangsstörung/Zwangsneurose gegenüber dem Amtsarzt offenbaren müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 30.11.2006 - 4 B 11.06 - juris 48), ohne dass der Amtsarzt gezielt hätte nachfragen müssen.
  • VG Neustadt, 11.02.2019 - 5 L 85/19

    Einfluss eines Zustellungsmangels auf die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts; Sinn

    Es genügt daher auch dann, wenn es an der gesetzlich vorgeschriebenen Zustellung fehlt, für die Wirksamkeit des Verwaltungsakts, dass die Behörde dem Adressaten des Verwaltungsakts von dessen Inhalt formlos Kenntnis verschafft (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 565; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. November 2006 - OVG 4 B 11.06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juni 1996 - 4 S 2427/95 -, NVwZ-RR 1997, 582; VG Dresden, Beschluss vom 03. Februar 2005 - 2 K 2766/04 -, juris; Allesch, NVwZ 1993, 544, 545; Geis, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 73 Rn. 56; Rennert, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Auflage 2019, § 73 Rn. 22; Schemmer, in: BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand Oktober 2018, § 43 Rn. 39.1; a.A. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 41 Rn. 222 f.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 08. März 2016 - 6 L 2383/15 -, juris, wonach ein Verwaltungsakt, der mangels Zustellung nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben worden ist, keine Wirksamkeit erlangt).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13

    Beweislastverteilung beim Aufopferungsanspruch

    Dazu verweist es auf Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vom 30.11.2006 - OVG 4 B 11.06 - und BVerwG vom 05.05.1997 - 1 B 129/96 - (ZAR 1997, 194).
  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 6 K 849/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes setzt einen Bekanntgabewillen der Behörde voraus, der sich auf die Bekanntgabe gerade dem einzelnen Betroffenen gegenüber beziehen muss (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. November 2006 - OVG 4 B 11.06 -, juris Rn. 25; Kopp/Ramsauer, a.a.O, § 41 Rn. 7a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 11/15

    Schutz einer Flugsicherungsanlage vor Errichtung von Windkraftanlagen;

  • VG Stuttgart, 31.10.2008 - 9 K 1476/08

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Rücknahme einer Ernennung zum

  • VG Regensburg, 30.04.2019 - RO 2 S 19.552

    Fehlerhafte Bekanntgabe einer baurechtlichen Ordnungsverfügung an die

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.2006 - 4 B 11.06   

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BVerwG, Entscheidung vom 10.05.2006 - 4 B 11.06 (https://dejure.org/2006,23454)
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