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   VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135   

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https://dejure.org/2013,33276
VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135 (https://dejure.org/2013,33276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 (https://dejure.org/2013,33276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2013 - 4 B 13.1135 (https://dejure.org/2013,33276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Imbissstand für Augsburger Christkindlesmarkt zu Unrecht abgelehnt

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 21 GO, Art. 3 GG, Satzung über die Dulten und den Christkindlesmarkt in der Stadt Augsburg
    Kommunalrecht: Zulassung zu Jahrmarkt (hier: Augsburger Christkindlesmarkt) | Zulassung zu einem Markt ; Öffentliche Einrichtung ; Auswahlermessen ; Gerichtsfester Einschätzungsspielraum der Gemeinde ; Berücksichtigung von nicht dokumentiertem Verwaltungswissen bei der ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 21 GO, Art. 3 GG, Satzung über die Dulten und den Christkindlesmarkt in der Stadt Augsburg
    Kommunalrecht: Zulassung zu Jahrmarkt (hier: Augsburger Christkindlesmarkt) | Zulassung zu einem Markt ; Öffentliche Einrichtung ; Auswahlermessen ; Gerichtsfester Einschätzungsspielraum der Gemeinde ; Berücksichtigung von nicht dokumentiertem Verwaltungswissen bei der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Imbissstand für Augsburger Christkindlesmarkt zu Unrecht abgelehnt

  • bayrvr.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Imbissstand für Augsburger Christkindlesmarkt zu Unrecht abgelehnt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Standplätze am Weihnachtsmarkt: keine willkürliche Vergabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 309
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
    Das gilt nicht nur für die Kriterien, von denen sich die Behörde bei der Auswahlentscheidung leiten lässt, sondern auch für den konkreten Auswahlvorgang selbst (vgl. BayVGH B.v. 12.8.2013 - 22 CE 13.970 - juris).

    Denn bei fehlerhafter Handhabung der Bewerberauswahl, die einen Nachvollzug der behördlichen Entscheidung vereitelt, kann der Betroffene grundsätzlich nur verlangen, dass die Auswahlentscheidung in rechtskonformer Weise erneut durchgeführt wird (BayVGH B.v. 12.8.2013 - 22 CE 13.970 - juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
    Das gilt auch für Fallgestaltungen, in denen das ursprüngliche Klagebegehren auf eine Neubescheidung eines Antrags gerichtet war (vgl. VGH BW, U.v. 27.2.2006 - 6 S 1508/04 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 31.3.2003 - 4 B 00.2823 - juris).
  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 22 B 03.1362

    Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen,

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
    Nachdem dies bei einer Vielzahl von objektiv zu bewertenden Punkten (vgl. z.B. Dekoration, technische Ausstattung der Stände, Art der Müllbehälter, Art des verwendeten Geschirrs, Vorhandensein und Art der LED-Beleuchtung, Anzahl der erforderlichen Transportfahrten, Art der verwendeten Betriebsstoffe und Spülmittel, Typ der Spülmaschine, Vorhandensein einer einheitlichen Arbeitskleidung, Sprachkenntnisse des Personals, Preisgestaltung der Produkte etc.) bei fehlenden Angaben der Bewerber hierzu unpraktikabel ist, hat die Rechtsprechung akzeptiert, wenn auswählende Behörden nur auf das von Bewerbern tatsächlich schriftlich vorgelegte und damit aktenkundig dokumentierte Material abstellen (OVG NW, U.v. 27.5.1993 - 4 A 2800/92 - NVwZ 1994, 157; BayVGH, U.v. 15.3.2004 - 22 B 03.1362 - juris Rn. 40; VGH BW, U.v. 27.2.2006 - 6 S 1508 - juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92

    Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
    Nachdem dies bei einer Vielzahl von objektiv zu bewertenden Punkten (vgl. z.B. Dekoration, technische Ausstattung der Stände, Art der Müllbehälter, Art des verwendeten Geschirrs, Vorhandensein und Art der LED-Beleuchtung, Anzahl der erforderlichen Transportfahrten, Art der verwendeten Betriebsstoffe und Spülmittel, Typ der Spülmaschine, Vorhandensein einer einheitlichen Arbeitskleidung, Sprachkenntnisse des Personals, Preisgestaltung der Produkte etc.) bei fehlenden Angaben der Bewerber hierzu unpraktikabel ist, hat die Rechtsprechung akzeptiert, wenn auswählende Behörden nur auf das von Bewerbern tatsächlich schriftlich vorgelegte und damit aktenkundig dokumentierte Material abstellen (OVG NW, U.v. 27.5.1993 - 4 A 2800/92 - NVwZ 1994, 157; BayVGH, U.v. 15.3.2004 - 22 B 03.1362 - juris Rn. 40; VGH BW, U.v. 27.2.2006 - 6 S 1508 - juris Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 52/11

    Standplatzvergabe auf Weihnachtsmarkt: "bekannt und bewährt" auch als

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
    Das Verwaltungshandeln der auswählenden Behörde muss dabei transparent und nachvollziehbar sein (vgl. NdsOVG U.v. 16.5.2012 - 7 LB 52/11 - juris Rn. 27; NdsOVG, B.v. 13.6.2012 - 7 LA 77/10 - juris Rn. 20: keine Bewertung auf nicht nachvollziehbarer Grundlage).
  • BVerwG, 24.06.2011 - 8 B 31.11

    Attraktivität als Kriterium bei Auswahl von Fahrgeschäften

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
    23 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass bei einer Erschöpfung der Kapazität der öffentlichen Einrichtung der Bewerber um einen Marktstand ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens hat, d.h. darauf, dass die Beklagte die Auswahlentscheidung nach sachlichen Kriterien (BVerwG, B.v. 24.6.2011 - 8 B 31/11 - juris Rn. 5) und unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes (VG Würzburg, Gerichtsbescheid v. 23.3.2010 - W 2 K 10.17 - juris Rn. 38 ff.) zu treffen hat.
  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 4 B 00.2823

    Ablehnung der Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani);

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
    Das gilt auch für Fallgestaltungen, in denen das ursprüngliche Klagebegehren auf eine Neubescheidung eines Antrags gerichtet war (vgl. VGH BW, U.v. 27.2.2006 - 6 S 1508/04 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 31.3.2003 - 4 B 00.2823 - juris).
  • VG Würzburg, 23.03.2010 - W 2 K 10.17

    Zulassung zu einem Volksfest; Stammbeschicker; Neubewerber

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
    23 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass bei einer Erschöpfung der Kapazität der öffentlichen Einrichtung der Bewerber um einen Marktstand ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens hat, d.h. darauf, dass die Beklagte die Auswahlentscheidung nach sachlichen Kriterien (BVerwG, B.v. 24.6.2011 - 8 B 31/11 - juris Rn. 5) und unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes (VG Würzburg, Gerichtsbescheid v. 23.3.2010 - W 2 K 10.17 - juris Rn. 38 ff.) zu treffen hat.
  • VG Bremen, 02.10.2012 - 5 V 1031/12
    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
    29 Wenn die Beklagte Verwaltungswissen verwerten und damit zur Grundlage der Auswahlentscheidung machen will, hat sie das bei ihrer Bewertungsentscheidung in angemessener Weise zu dokumentieren (vgl. VG Bremen, B.v. 2.10.2012 - 5 V 1031/12 - juris Rn. 21) und damit auch objektiv nachprüfbar zu machen.
  • BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91

    Unabhängige Arbeiterpartei

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
    Nachdem dies bei einer Vielzahl von objektiv zu bewertenden Punkten (vgl. z.B. Dekoration, technische Ausstattung der Stände, Art der Müllbehälter, Art des verwendeten Geschirrs, Vorhandensein und Art der LED-Beleuchtung, Anzahl der erforderlichen Transportfahrten, Art der verwendeten Betriebsstoffe und Spülmittel, Typ der Spülmaschine, Vorhandensein einer einheitlichen Arbeitskleidung, Sprachkenntnisse des Personals, Preisgestaltung der Produkte etc.) bei fehlenden Angaben der Bewerber hierzu unpraktikabel ist, hat die Rechtsprechung akzeptiert, wenn auswählende Behörden nur auf das von Bewerbern tatsächlich schriftlich vorgelegte und damit aktenkundig dokumentierte Material abstellen (OVG NW, U.v. 27.5.1993 - 4 A 2800/92 - NVwZ 1994, 157; BayVGH, U.v. 15.3.2004 - 22 B 03.1362 - juris Rn. 40; VGH BW, U.v. 27.2.2006 - 6 S 1508 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 12.07.2011 - 4 CS 11.1200

    Zulassung zum Volksfest; öffentliche Einrichtung; Ausgestaltungsbefugnis der

  • VG Augsburg, 23.10.2012 - Au 7 K 12.1020

    Zulassung zum ... Christkindlesmarkt; öffentliche Einrichtung;

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2012 - 7 LA 77/10

    Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei begründeter Wiederholungsgefahr

  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    Dass die Feststellung solcher Unterschiede letztlich auf subjektiven Wertungen von Mitarbeitern des Veranstalters beruht, ist unvermeidlich und führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung (Bayer. VGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 24.09.2012 - AN 4 K 12.01577 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris; VG Mainz, Urteil vom 16.02.2009 - 6 K 560/08.MZ -, juris).

    Die Kriterien, von denen sich der Veranstalter bei Ausübung seiner Ausschlussbefugnis nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, dürfen keinen diskriminierenden Charakter haben und nicht sachwidrig sein, sie müssen hinreichend transparent und nachvollziehbar sein (Nieders. OVG, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris und Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 000386 -, juris).

  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als

    Denn auch bei Annahme eines Zulassungsanspruchs nach Art. 21 Abs. 1 GO beschränkt sich im Falle einer Erschöpfung der Kapazität - wie hier - der subjektive Anspruch auf die sachgerechte und fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens, d.h. darauf, dass der Antragsgegner die Auswahlentscheidung nach sachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes trifft (vgl. st. Rspr. BayVGH, U.v. 31.3.2003 - 4 B 00.2823 - juris Rn. 21; U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 23; B.v. 17.9.2018 - 4 CE 18.1620 - juris Rn. 20).

    Erwägungen der an der Entscheidung vorbereitend beteiligten Organe bzw. Mitarbeiter sind ergänzend heranzuziehen (vgl. st. Rspr. BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 23; B.v. 17.9.2018 - 4 CE 18.1620 - juris Rn. 20; B.v. 11.2.2019 - 4 ZB 18.378 - juris Rn. 16).

    Auch eine intransparente Handhabung von Zulassungskriterien, die - wie hier - einen Nachvollzug der behördlichen Entscheidung unter dem Blickwinkel ihrer Rechtmäßigkeit und der pflichtgemäßen Ausfüllung eines bestehenden Ermessensspielraums vereitelt, verleiht dem Betroffenen grundsätzlich nur ein subjektives Recht darauf, dass die Auswahlentscheidung in rechtskonformer Weise erneut durchgeführt wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2013 - 22 CE 13.970 - juris Rn. 36; B v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 30).

  • VG Ansbach, 26.08.2014 - AN 4 K 14.00386

    Zulassung eines Ausschankbetriebs zur Kirchweih; Anforderung an Auswahlverfahren

    Das gilt nicht nur für die Kriterien, von denen sich die Behörde bei der Auswahlentscheidung leiten lässt, sondern auch für den konkreten Auswahlvorgang selbst (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris; BayVGH, B.v. 12.8.2013 - 22 CE 13.970 - juris).

    Stellt die Behörde im Rahmen dieser Auswahlentscheidung jedoch auf Gegebenheiten aus früheren Märkten ab, so macht sie sich Verwaltungswissen aufgrund vergangener Kirchweihen zu eigen (BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris).

    Die Praktikabilität dieses Vorgehens liegt darin, dass die Beklagte dann nicht mehr darauf angewiesen ist, fehlende oder fehlerhafte Angaben einer Vielzahl von Bewerbern nachzubessern, zu verifizieren und zur Gewährleistung einer transparenten Auswahlentscheidung auch von sich aus zu dokumentieren (BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris).

    Zum anderen könnten Stände von den Bewerbern umgestaltet worden sein (BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris).

  • VG Augsburg, 16.07.2018 - Au 7 E 18.1064

    Vergabe eines Marktstands auf einem kommunalen Weihnachtsmarkt im vorläufigen

    Somit besteht im Falle der Kapazitätsbeschränkung der öffentlichen Einrichtung - wie dies auch hier der Fall ist - ein subjektives öffentliches Recht der Bewerber auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens, das heißt darauf, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung nach sachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes (Art. 3 des Grundgesetzes - GG, Art. 118 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Bayern - BV) trifft (ständige Rechtsprechung; s. z.B. BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Das Verwaltungshandeln der Behörde muss dabei transparent und nachvollziehbar sein, was nicht nur für die Auswahlkriterien, sondern auch für den konkreten Auswahlvorgang selbst zu gelten hat (BayVGH, U.v. 11.11.2013 a.a.O., Rn. 23).

    Selbst wenn die Bewertung der Beigeladenen im Bereich "Gestaltung/Erscheinungsbild" nur mit drei Punkten (bei 2-facher Wertung 6 Punkten) zu bewerten wäre, weil ihre Bewerbungsunterlagen die vorgegebene Dachform Satteldach entgegen der Beurteilung der Antragsgegnerin nur als Auswahlmöglichkeit enthalten und auch keine entsprechende Auflage im ihrem Zulassungsbescheid enthalten ist und die von der Antragsgegnerin vorgenommene Bewertung des Fotos des alten Marktstandes nicht sachgerecht in Bezug auf die Bewertung der "Satzungserfüllung" sein sollte (zur Verwertung von Veraltungsspekulation bei der Bewertung der Bewerbungen s. BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris, Rn. 28), hätte die Beigeladene mit 115 - 6 = 109 Punkten noch immer mehr Punkte erreicht als die Antragstellerin mit 105 Punkten.

  • VG Regensburg, 30.11.2017 - RN 5 K 17.185

    Vergabe eines Festzelts

    Das Verwaltungshandeln der auswählenden Behörde muss dabei transparent und nachvollziehbar sein, und zwar nicht nur hinsichtlich der Kriterien für die Auswahlentscheidung, sondern auch hinsichtlich des konkreten Auswahlvorgangs (BayVGH U.v.11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 23).

    Ansonsten würden nicht-öffentliche Sitzungen über den Schutz von berechtigten Interessen der Bewerber hinaus das Fällen von rechtswidrigen, nicht-überprüfbaren Entscheidungen ermöglichen, was mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes und dem Rechtsstaatsgebot kaum zu vereinen sein wird (den Zusammenhang zwischen Transparenz und Rechtsschutzgarantie ebenfalls herstellend: BayVGH, Urteil vom 11. November 2013 - 4 B 13.1135 -, Rn. 30, juris).

    Da gegen die Bewährtheit sprechende Informationen, ohne entsprechende Fragen im Bewerbungsformular und deren wahrheitsgemäße Beantwortung, nicht der Bewerbung zu entnehmen sein werden, wird man sich hierzu auf andere Quellen stützen müssen, etwa (dokumentiertem, vgl. BayVGH, Urteil vom 11. November 2013 - 4 B 13.1135 -, Rn. 29, juris) Verwaltungswissen oder eingeholten Auskünften.

  • VG München, 31.05.2016 - M 7 E 16.2303

    "Kulturstrand München 2016": Auswahlverfahren der Stadt München war fehlerhaft

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135) hätte die Antragsgegnerin die Bewertungen der Dienststellen objektiv nachprüfbar verwerten müssen und dabei erkennen können und müssen, dass das Verwaltungswissen teilweise gar nicht oder nicht hinreichend verifiziert worden sei.

    Ein Bewerber hat ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens, d. h. darauf, dass die Auswahlentscheidung nach sachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes getroffen wird (BayVGH, B. v. 12.8.2013 - 22 CE 13.970 - juris Rn. 36; BayVGH, U. v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Das Verwaltungshandeln der auswählenden Behörde muss dabei transparent und nachvollziehbar sein und zwar sowohl im Hinblick auf die Kriterien, von denen sich die Behörde bei der Auswahlentscheidung leiten lässt, als auch für den konkreten Auswahlvorgang selbst (vgl. BayVGH, B. v. 12.8.2013 - 22 CE 13.970 - juris Rn. 31; BayVGH, U. v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 23; BayVGH, B. v. 12.7.2011- 4 CS 11.1200 - juris Rn. 14; VGH BW, U. v. 27.2.2006 - 6 S 1508/04 - juris Rn. 22).

  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 14.4802

    Zuteilung von Nutzungszeiten für gemeindliche Eissporthalle

    Ein Antragsteller hat daher bei Erschöpfung der Kapazität einer öffentlichen Einrichtung ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens, d.h. darauf, dass die Auswahlentscheidung nach sachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes getroffen wird (BayVGH, B.v. 12.8.2013 - 22 CE 13.970 - juris Rn. 36; BayVGH, U.v. 11.11.2013 4 B 13.1135 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Das Verwaltungshandeln der auswählenden Behörde muss dabei transparent und nachvollziehbar sein und zwar sowohl im Hinblick auf die Kriterien, von denen sich die Behörde bei der Auswahlentscheidung leiten lässt, als auch für den konkreten Auswahlvorgang selbst (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2013 - 22 CE 13.970 - juris Rn. 31; BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 12.7.2011- 4 CS 11.1200 - juris Rn. 14; VGH BW, U.v. 27.2.2006 - 6 1508/04 - juris Rn. 22).

    Die Beklagte hat die ihrer Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen in angemessener Weise dokumentiert (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 28 ff. m.w.N.).

  • VG Mainz, 18.09.2015 - 3 L 745/15

    Mainzer Weihnachtsmarkt - gerichtlicher Eilantrag eines bei der Auswahl

    Im Gegenteil würde einer Auswahlentscheidung, die sich nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern etwa in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters stützt, das weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist, eine hinreichende objektive Tatsachenbasis fehlen (BayVGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, BayVBl. 2014, 632 und juris, Rn. 29 und LS; siehe auch VGH BW, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169 und juris, Rn. 34).

    Das Verwaltungshandeln der auswählenden Behörde muss dabei transparent und nachvollziehbar sein (BayVGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, BayVBl. 2014, 632 und juris, Rn. 23).

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.378

    Zulassung zum kommunalen Volksfest

    Das gilt nicht nur für die Kriterien, von denen sich die Behörde bei der Auswahlentscheidung leiten lässt, sondern auch für den konkreten Auswahlvorgang selbst (vgl. BayVGH U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 23; B.v. 12.8.2013 - 22 CE 13.970 - juris).

    Diese Aussage geht offenbar auf "Privatwissen" eines Mitglieds des Vergabeausschusses zurück, das für den Vergabeausschuss weder verifizierbar noch verwertbar gewesen ist und daher im Gerichtsverfahren ebenfalls außer Betracht bleiben muss (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209

    Zulassung zu einem Volksfest

    Vielmehr fließen bei der Bewertung der Attraktivität subjektive Vorstellungen und höchstpersönliche Wertungen ein, die einer objektiven Nachprüfung nur sehr eingeschränkt zugänglich sind (vgl. BayVGH, U. v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - VGH n. F. 66, 196/199 f. = BayVBl 2014, 632; U. v. 22.7.2015 - 22 B 15.620 - NVwZ-RR 2016, 39/42).
  • VG München, 28.03.2023 - M 7 E 23.117

    Zulassung zu einem Volksfest

  • VG Regensburg, 22.07.2019 - RO 5 K 19.26

    Zulassung als Festwirt zum Volksfest

  • VG Regensburg, 26.03.2019 - RO 5 E 19.407

    Zulassung als Festwirt zu den Frühlings- und ...-Volksfesten

  • VG Regensburg, 25.03.2015 - RN 5 E 15.398

    Ein transparentes Auswahlverfahren setzt voraus, dass die angewendeten Kriterien

  • VG Regensburg, 09.07.2020 - RN 5 K 18.762

    Anspruch auf Zulassung zu einem Volksfest mit einem Festzelt

  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 CE 18.1620

    Vergabe eines Marktstands auf einem kommunalen Weihnachtsmarkt

  • VG Ansbach, 16.10.2020 - AN 4 E 20.01598

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Vergabeentscheidung für ein Volksfest

  • VG München, 13.06.2022 - M 7 E 22.2825

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu einem Bürgerfest als Festwirt

  • VG Regensburg, 14.11.2017 - RN 5 E 17.1855

    Zulassung zum Christkindlmarkt

  • VG Regensburg, 02.10.2014 - RO 5 K 14.640

    Zulassungsbedingungen für eine nach der Gewerbeordnung festgesetzte Veranstaltung

  • VG Ansbach, 26.08.2014 - AN 4 K 14.01058

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt mit Getränkeausschank; Ausgestaltungsbefugnis der

  • VG Regensburg, 03.05.2018 - RN 5 K 17.1783

    Zulassung zu einer gemeindlichen Einrichtung - Weihnachtsmarkt

  • VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795

    Antrag auf vorläufige Zulassung mit einem Glühweinstand zu einem

  • VG München, 14.04.2021 - M 7 K 20.2790

    Businessplan als Bewerbungsvoraussetzung für einen Marktstand

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