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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04   

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https://dejure.org/2004,554
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04 (https://dejure.org/2004,554)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.10.2004 - 4 B 1637/04 (https://dejure.org/2004,554)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 4 B 1637/04 (https://dejure.org/2004,554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert bei Erteilung sowie dem Widerruf einer Gewerbeerlaubnis ; Bestimmung des Streitwertes bei Untersagung des ausgeübten Gewerbes und der Wiedergestattung der Gewerbeausübung ; Streitwertfestsetzung bei der Untersagung einer ausgeübten Tätigkeit als ...

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 3 L 1868/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 215
  • NVwZ-RR 2005, 215
 
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Wird zitiert von ... (138)

  • VG Ansbach, 16.06.2020 - AN 4 S 20.00894

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Die mit dem Widerruf verbundene Untersagung der Fortsetzung des Gaststättenbetriebes sowie die unselbstständige Zwangsmittelandrohung erhöhen den Streitwert nicht, da sie keine selbstständige Bedeutung haben (vgl. OVG NW, B.v. 1.10.2004 - 4 B 1637/04 - NVwZ-RR 2005, 215 - juris Rn. 4, 8).
  • VG Köln, 07.02.2014 - 1 L 1262/13

    Inkassounternehmen

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich an der Rechtsprechung des OVG NRW zum Recht der Gewerbeuntersagung (Widerruf einer Gewerbeerlaubnis, Beschluss vom 01.10.2004 - 4 B 1637/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 4 B 162/16

    Schließungsverfügung; Spielhalle; juristische Person; Geschäftsführer; Wechsel;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1.10.2004 - 4 B 1637/04 -, GewArch 2005, 77 = juris, Rn. 4.
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