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   OVG Sachsen, 24.10.2014 - 4 B 172/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31512
OVG Sachsen, 24.10.2014 - 4 B 172/14 (https://dejure.org/2014,31512)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.10.2014 - 4 B 172/14 (https://dejure.org/2014,31512)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - 4 B 172/14 (https://dejure.org/2014,31512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 36 SächsGemO § 39
    Stadtratsbeschluss, Erledigung, Stadtratssitzung, Ladung, Frist, Zugang, Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ladung zur Stadtratssitzung - und ihre Abgabe in der Fraktionsgeschäftsstelle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden "Bebauungsplan Nr. 342, Dresden-Weißig Nr. 18, Wohnen am Querweg" darf weiterhin nicht vollzogen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden "Bebauungsplan Nr. 342, Dresden-Weißig Nr. 18, Wohnen am Querweg" darf weiterhin nicht vollzogen werden.

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Ladung eines Stadtratsmitglieds über die Fraktionsgeschäftsstelle?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Dresden, 25.07.2014 - 7 L 590/14

    Beschlüsse des Stadtrats vom 10. Juli 2014 zu den Bebauungsplänen "An der

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2014 - 4 B 172/14
    Ausfertigung Az.: 4 B 172/14 7 L 590/14.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 25. Juli 2014 - 7 L 590/14 - wird insoweit geändert, als festgestellt wird, dass sich das Verfahren in Bezug auf den Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden vom 10. Juli 2014 "Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. ...., D................., A....................." (Beschlussvorlage V..../14) erledigt hat.

  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 4 B 406/09

    Gemeinderat; Kommunalverfassungsrecht; ordnungsgemäße Einberufung; einstweilige

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2014 - 4 B 172/14
    Das Recht auf ordnungsgemäße Einberufung einer Gemeinderatssitzung unter Beifügung der für die Beratung erforderlichen Unterlagen aus § 36 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO steht dem einzelnen Gemeinderat zu (SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2009 - 4 B 406/09 -, juris Rn. 27).
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