Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.02.2008

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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08 (https://dejure.org/2008,7549)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2008 - 4 B 18.08 (https://dejure.org/2008,7549)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2008 - 4 B 18.08 (https://dejure.org/2008,7549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit "in Teilzeitbeschäftigung"; Wirksamkeit von auf die Begründung eines Teilzeitbeamtenverhältnisses gerichteten Urkunden; Überführung der Teilzeitbeschäftigung eines Beamten in Vollzeitbeschäftigung unmittelbar kraft ...

  • Judicialis

    BRRG § 44 a; ; LBG Bbg § 6; ; LBG Bbg § 7; ; LBG Bbg § 39 a; ; LBG Bbg § 39 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Anschluss an Senatsurteil vom 24. März 2006 - OVG 4 B 18.05: Ernennung unter Berufung in Beamtenverhältnis "in Teilzeitbeschäftigung"; Nichternennung; Auslegung der Ernennungsurkunde; fehlende bundes- und landesrechtliche Zulassung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Teilzeitverbeamtung von Lehrern im Land Brandenburg unwirksam

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Teilzeitverbeamtung von Lehrern

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 31.80

    Volksschulkonrektor als Fachleiter an einem Bezirksseminar für das Lehramt an der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
    Diese Fallgestaltung stellt sich im Sinne des Ernennungsrechts nicht anders dar als jener Fall, in dem in der Urkunde eine rechtlich nicht (mehr) vorhandene Amtsbezeichnung enthalten ist und infolgedessen die Amtsbezeichnung fehlt (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 C 31.80 -, ZBR 1984, 41, 42).

    Das gilt selbst dann, wenn der auf eine Statusbegründung gerichtete Wille der Behörde zwar nicht formgerecht, aber doch inhaltlich eindeutig schriftlich zum Ausdruck gekommen ist (vgl. Lemhöfer, a.a.O, § 6 Rn. 24a; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983, a.a.O., wonach die Feststellung, dass eine Ernennung nach dem Inhalt der Urkunde gewollt war, die Annahme einer Nichternennung nicht gehindert hat).

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
    Zwar kann die unterbliebene volle Dienstleistung nicht mehr rückwirkend erbracht werden, aber die Anordnung der Teilzeitbeschäftigung behält wegen der Gewährung entsprechend geringerer Dienstbezüge in der streitigen Zeit (vgl. § 6 Abs. 1 BBesG) und für die Berechnung der späteren Versorgung (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz BeamtVG) Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196, 198 und vom 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363, 370).

    Mithin kann das Ziel des Beklagten, dieselbe Rechtswirkung zu erreichen, wie sie sonst durch eine Ernennungsurkunde in der vorgeschriebenen Form und eine die Teilzeitbeschäftigung gesondert regelnde Verfügung bewirkt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O., unter Hinweis auf die Bedingungs- und Auflagenfeindlichkeit der Ernennung), den durch den Urkundentext entstandenen Formmangel nicht beheben (a.A. VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 10. November 2005 - 2 K 309/99 -, UA S. 8).

  • BVerwG, 15.06.2007 - 2 WD 17.06

    Verfahrenshindernis; Verfahrenseinstellung; unwirksame Ernennung; Soldat auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
    Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Ernennung ist in Bezug auf den vorgeschriebenen Inhalt der Urkunde deren Wortlaut (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2007 - 2 WD 17.06 -, BVerwGE 129, 52, 54 zu § 41 des Soldatengesetzes).

    Selbst wenn trotz der auch vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Urkundenprinzip für die Auslegung gezogenen Konsequenzen (Beschluss vom 15. Juni 2007, a.a.O., wonach eine vom Wortlaut der Urkunde abweichende Einweisungsverfügung für die Frage der Wirksamkeit der Ernennung unbeachtlich ist; Urteil vom 25. Mai 1965 - II C 132.62 -, Buchholz 232 § 6 BBG Nr. 1, wonach nur bei einem unklaren Urkundeninhalt in Bezug auf einen [seinerzeit] nicht notwendigen Bestandteil - hier: die verliehene Amtsstellung - Auslegungshilfen außerhalb der Urkunde herangezogen werden dürfen) der Urkundeninhalt zusätzlich durch außerhalb der Urkunde liegende Umstände und Hilfsmittel ermittelt werden können sollte, führte dies nicht zur Wirksamkeit der Ernennung.

  • VG Frankfurt/Oder, 10.11.2005 - 2 K 309/99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
    Mithin kann das Ziel des Beklagten, dieselbe Rechtswirkung zu erreichen, wie sie sonst durch eine Ernennungsurkunde in der vorgeschriebenen Form und eine die Teilzeitbeschäftigung gesondert regelnde Verfügung bewirkt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O., unter Hinweis auf die Bedingungs- und Auflagenfeindlichkeit der Ernennung), den durch den Urkundentext entstandenen Formmangel nicht beheben (a.A. VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 10. November 2005 - 2 K 309/99 -, UA S. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - 4 B 18.05

    Einstellungsteilzeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
    Der Senat hält damit an seinem in einer gleichgelagerten Fallgestaltung ergangenen Urteil vom 24. März 2006 (OVG 4 B 18.05 - ZBR 2006, 253 ff.) fest.
  • BVerwG, 25.05.1965 - II C 132.62

    Unrichtige Amtsbezeichnung in der Ernennungsurkunde - Eingreifen der Revision in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
    Selbst wenn trotz der auch vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Urkundenprinzip für die Auslegung gezogenen Konsequenzen (Beschluss vom 15. Juni 2007, a.a.O., wonach eine vom Wortlaut der Urkunde abweichende Einweisungsverfügung für die Frage der Wirksamkeit der Ernennung unbeachtlich ist; Urteil vom 25. Mai 1965 - II C 132.62 -, Buchholz 232 § 6 BBG Nr. 1, wonach nur bei einem unklaren Urkundeninhalt in Bezug auf einen [seinerzeit] nicht notwendigen Bestandteil - hier: die verliehene Amtsstellung - Auslegungshilfen außerhalb der Urkunde herangezogen werden dürfen) der Urkundeninhalt zusätzlich durch außerhalb der Urkunde liegende Umstände und Hilfsmittel ermittelt werden können sollte, führte dies nicht zur Wirksamkeit der Ernennung.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
    Zwar kann die unterbliebene volle Dienstleistung nicht mehr rückwirkend erbracht werden, aber die Anordnung der Teilzeitbeschäftigung behält wegen der Gewährung entsprechend geringerer Dienstbezüge in der streitigen Zeit (vgl. § 6 Abs. 1 BBesG) und für die Berechnung der späteren Versorgung (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz BeamtVG) Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196, 198 und vom 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363, 370).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 2 B 100.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsatz der Rechtswahrheit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
    Dieser Grundsatz folgt aus der strengen Formbindung nach dem Urkundenprinzip, die der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Hinblick auf die besonders starke Rechtsbeständigkeit des beamtenrechtlichen Status dient (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2005 - 2 B 100.04 -, juris Rn. 10 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 26. Oktober 1967 - 2 C 22.65 -, BVerwGE 28, 155, 158; Summer, a.a.O, § 6 Rn. 15).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
    Dieser Grundsatz folgt aus der strengen Formbindung nach dem Urkundenprinzip, die der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Hinblick auf die besonders starke Rechtsbeständigkeit des beamtenrechtlichen Status dient (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2005 - 2 B 100.04 -, juris Rn. 10 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 26. Oktober 1967 - 2 C 22.65 -, BVerwGE 28, 155, 158; Summer, a.a.O, § 6 Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 B 28.14

    Studienrätin; Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne; unzulässige

    Die seinerzeit bestehende Situation war nicht gezielt von dem Beklagten herbeigeführt worden, sondern Folge der Rechtsprechung des Senats, der in seinen Urteilen vom 13. November 2008 - u.a. OVG 4 B 18.08 - (juris) Klagen gegen die Anordnung der Teilzeitbeschäftigung mit der Begründung abgewiesen hatte, durch die den Klägern ausgehändigten Ernennungsurkunden sei ein Beamtenverhältnis weder begründet noch in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt worden.
  • VG Cottbus, 09.06.2009 - 5 K 1323/07

    Beihilfe für HPV-Schutzimpfung

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob dies schon daraus folgt, dass es an einem für den Beihilfeanspruch erforderlichen Beamtenverhältnis der Klägerin fehlt, weil die Ernennungsurkunde vom 27. August 1999 über die Berufung der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Urkunde vom 16. November 2001 zur Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit den Zusatz "in Teilzeitbeschäftigung bei einem Umfang von zwei Dritteln der regelmäßigen Arbeitszeit" aufweisen (vgl. zu den sich daran anknüpfenden Rechtsfragen: Urt. der Kammer v. 28. August 2008 - 5 K 1554/02 - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13. November 2008 - OVG 4 B 18.08 -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 18.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16986
BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 18.08 (https://dejure.org/2008,16986)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2008 - 4 B 18.08 (https://dejure.org/2008,16986)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 4 B 18.08 (https://dejure.org/2008,16986)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision im Fall einer Entscheidungsbegründung auf Grundlage mehrerer selbstständig tragender Erwägungen; Möglichkeit eines Erlasses einer Veränderungssperre im Fall einer Erreichbarkeit des aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtlichen Planungsziels

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.12.2005 - 4 BN 61.05

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Bedindungen für den Erlass einer

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 18.08
    4 Die Beschwerde macht geltend, der Verwaltungsgerichtshof sei mit seiner zweiten Begründung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 4 BN 61.05 - (juris) abgewichen.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 18.08
    3 In der zutreffenden Erkenntnis, dass gegen eine Entscheidung, die auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr), greift die Beschwerde beide Begründungen der vorinstanzlichen Entscheidung mit einem Grund für die Zulassung der Revision an.
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