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   BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10   

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https://dejure.org/2010,10292
BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10 (https://dejure.org/2010,10292)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2010 - 4 B 21.10 (https://dejure.org/2010,10292)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2010 - 4 B 21.10 (https://dejure.org/2010,10292)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB
    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 34, 35
    Anforderungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • Wolters Kluwer

    Planungsrechtliche Zulässigkeit einer baurechtlichen Genehmigung zum Einbau einer zweiten Wohneinheit im Erdgeschoß eines Wohnhauses im Außenbereich unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange; Beurteilung eines Bebauungszusammenhanges anhand des ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planungsrechtliche Zulässigkeit einer baurechtlichen Genehmigung zum Einbau einer zweiten Wohneinheit im Erdgeschoß eines Wohnhauses im Außenbereich unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange; Beurteilung eines Bebauungszusammenhanges anhand des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (Beschlüsse vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 B 238.96 - BRS 59 Nr. 78 und vom 15. September 2005 - BVerwG 4 BN 37.05 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 205).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97

    Außenbereich; Wohnhaus; dritte Wohnung; Splittersiedlung; Verfestigung;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10
    Die geltend gemachte Abweichung des angegriffenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1998 (BVerwG 4 C 13.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 338 = NVwZ-RR 1999, 295) und einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Grundsatzrüge, mit der die Beschwerde die Frage geklärt sehen will, ob die Zulassung einer zweiten Wohneinheit ohne Wohnflächenvermehrung in einem genehmigten Einfamilienhaus im Außenbereich die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lasse, führen ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10
    Die Frage, welche Anforderungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu stellen sind, ist im Grundsatz in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschluss vom 2. April 2007 - BVerwG 4 B 7.07 - BauR 2007, 1383).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt indes weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 B 23.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10
    Wie auch die Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 24. Juni 2004 belegt (BVerwG 4 B 23.04 - BauR 2005, 73), hat das Berufungsgericht die von der Beschwerde referierte Rechtsprechung zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10
    Danach ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (zusammenfassend Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 ).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (Beschlüsse vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 B 238.96 - BRS 59 Nr. 78 und vom 15. September 2005 - BVerwG 4 BN 37.05 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 205).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10
    Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt ist, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 04.07.2001 - 4 B 51.01
    Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10
    Zur Erhebung der Rüge der Aktenwidrigkeit bedarf es einer genauen Darstellung des Verstoßes, und zwar durch konkrete Angaben von Textstellen aus dem vorinstanzlichen Verfahren, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 4. Juli 2001 - BVerwG 4 B 51.01).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Wie räumlich eng die maßstabsbildende Bebauung sein muss, um sich als zusammenhängend darzustellen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund umfassender Wertung und Bewertung des Sachverhalts im Einzelfall zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 01.10.2010 - 4 B 21.10 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Für die an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu stellenden Anforderungen ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört; wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 21.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - 2 A 2312/17

    Voraussetzungen für die Erteilung eines planungsrechtlichen Bauvorbescheids;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 2010 - 4 B 21.10 -, juris Rn. 5, und vom 1. April 1997 - 4 B 11.97 -, juris, Rn. 3, Urteil vom 6. November 1968 - IV C 2.66 -, juris, Rn. 17.
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