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   BVerwG, 22.02.1994 - 4 B 212.93   

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https://dejure.org/1994,8942
BVerwG, 22.02.1994 - 4 B 212.93 (https://dejure.org/1994,8942)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1994 - 4 B 212.93 (https://dejure.org/1994,8942)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 4 B 212.93 (https://dejure.org/1994,8942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zustellung oder Bekanntgabe einer Abbruchsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Weitere Voraussetzung für eine Bekanntgabe ist, dass das von der Regelung betroffene Mitglied der Bedarfsgemeinschaft die Möglichkeit der Kenntnisnahme dadurch erlangt hat, dass der Verwaltungsakt so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass es von dem Schriftstück Kenntnis nehmen und diese Kenntnisnahme nach den allgemeinen Gepflogenheiten auch von ihm erwartet werden kann (so bereits Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 11.5.1960 - V C 320.58 -, BVerwGE 10, 293; Fortführung in Beschluss vom 22.2.1994 - 4 B 212/93 - vgl auch Bundesfinanzhof , Urteil vom 9.12.1999 - III R 37/97 -, BFHE 190, 292; s dazu Engelmann in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 37 RdNr 4 ff mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

    Daher kann auf die anerkannten Grundsätze des § 130 BGB zurückgegriffen werden, wonach es darauf ankommt, wann bei gewöhnlichem Verlauf und normaler Gestaltung der Verhältnisse des Empfängers mit der Kenntnisnahme durch ihn zu rechnen ist (BVerwG, Beschluss vom 22.02.1994 - 4 B 212.93 -, juris Rdnr. 3; zur Anwendbarkeit des § 130 BGB Kopp/Ramsauer, VwVfG 16. Aufl. § 41 Rdnr. 6, Stuhlfauth in Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 4. Aufl. § 41 Rdnr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21

    Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1994- 4 B 212.93 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 12 A 814/15 -, juris, Rn. 2.
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