Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,113
BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95 (https://dejure.org/1995,113)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1995 - 4 B 215.95 (https://dejure.org/1995,113)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 (https://dejure.org/1995,113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - Schwerer und unerträglicher Eingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung! (IBR 1996, 343)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 888
  • BauR 1996, 155
  • BauR 1996, 82
  • ZfBR 1996, 104
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (507)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
    § 30 BauGB begründet aus sich heraus keine subjektiv-öffentlichen Rechte zugunsten des Nachbarn.Ob Festsetzungen auf der Grundlage der §§ 16 ff. und des § 23 BauNVO auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66; Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
    § 30 BauGB begründet aus sich heraus keine subjektiv-öffentlichen Rechte zugunsten des Nachbarn.Ob Festsetzungen auf der Grundlage der §§ 16 ff. und des § 23 BauNVO auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66; Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
    Für einen weitergehenden Nachbarschutz besteht in einem solchen Falle auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten kein Anlaß (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
    In dieser Richtung Erwägungen anzustellen, würde das anhängige Verfahren schon deshalb keine Gelegenheit bieten, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht zweifelhaft ist, daß die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unter denen nach der früheren Rechtsprechung des Senats ein nachbarliches Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG hergeleitet werden konnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
    Für selbständige Ansprüche aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG bleibt daneben kein Raum (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1991 - BVerwG 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Plangeber ab (wie BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131).

    Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt nach der vom Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131 S. 12) vom Willen der Gemeinde als Plangeber ab.

    Das Oberverwaltungsgericht durfte daher auf den Beschluss des Senats vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131 S. 12) Bezug nehmen, in dem der Senat spätestens anerkannt hat, dass die Gemeinde als Planungsträger befugt ist, Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung mit nachbarschützender Wirkung auszustatten.

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Sachgesetzlichkeiten (Beschluss vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131 S. 12) fordern keine unterschiedliche Behandlung.

    Anders als bei Festsetzungen nach den §§ 16 ff. BauNVO und § 23 BauNVO (vgl. Beschluss vom 19. Oktober 1995 a.a.O. S. 13) hängt es im Übrigen auch im beplanten Gebiet nicht vom Willen der Gemeinde ab, ob Festsetzungen nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO hinsichtlich der Nachbarn von Doppelhäusern dem Schutz des Nachbarn dienen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Ob eine Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) auch darauf gerichtet ist, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträgerin ab (BVerwG, Urteile vom 9.6.1978 - IV C 54.75 - BVerwGE 56, 71, juris Rn. 18, und vom 18.10.1985 - 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66; Beschluss vom 19.10.1995 - 4 B 215.95, NVwZ 1996, 888, juris Rn. 3 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht