Rechtsprechung
OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 228/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Interessenabwägung zwischen dem privaten Aufschubinteresse und dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung eines Verwaltungsaktes in einem Eilverfahren gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung(); Verhinderung einer Versammlung der NPD ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
Versammlungsrechtliches Verbot bzgl. der vom NPD-Landesverband Berlin-Brandenburg für den 14. September 2002 ab 10.00 Uhr in Potsdam angemeldeten Versammlung
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 12.09.2002 - 3 L 892/02
- OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 228/02
Papierfundstellen
- NJ 2003, 48
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Brandenburg, 24.03.2001 - 4 B 36/01
Sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots; Beschwerde gegen ablehnenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …
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- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
Erlaß einer eA, die aufschiebende Wirkung gegen eine Verbotsverfügung für eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 12.08.1998 - 4 B 31/98
Wirtschaftsrecht: Widerruf eines Subventionsbescheides, Umdeutung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
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- VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 5459/08
Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit, …
Derartige Standpunkte müssen und können vielmehr in der politischen Auseinandersetzung bekämpft werden vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2002 - 4 B 228/02 -, juris, zu dem Versammlungsthema: "Schluss mit der Masseneinwanderung russischer Juden, Deutschland uns Deutschen" und vorgehend VG Potsdam, Beschluss vom 12. September 2002 - 3 L 892/02 -, juris.Eine unmittelbare Aktion braucht nicht beabsichtigt zu sein vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 28. November 2001 a.a.O., juris, RdNr. 9 m. w. Nachw.; vgl. auch OVG Brandenburg, Beschl. vom 13. September 2002 - 4 B 228/02 -, a.a.O.
- KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
Zum NPD-Wahlkampf: "5-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung"
In der öffentlichen Auseinandersetzung spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede und werden die polemische Zuspitzung sowie bewusste Provokation, sogar die Inszenierung eines Skandals, als rechtmäßiges Mittel angesehen, um im "Getriebe der Medien" Gehör zu finden (vgl. KG NJW 2003, 685); gerade in Wahlkampfzeiten kann die Teilnahme an der politischen Diskussion auch durch zugespitzte Meinungsäußerungen gestattet sein (vgl. OVG Brandenburg NJ 2003, 48 m.w.N.). - KG, 08.10.2012 - 121 Ss 161/12
Strafbarkeit einer Äußerung eines Parteipolitikers im Bundestagswahlkampf
Demnach kann dem Inhalt der Pamphlete auch eine Auseinandersetzung auf politischer Ebene mit der Zielsetzung entnommen werden, dass für die Partei NPD Ausländer in Deutschland nicht erwünscht sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg NJ 2003, 48, 49); eine Verächtlichmachung ausländischer Mitbürger ist dem aber nicht zu entnehmen. - VG Gelsenkirchen, 18.02.2004 - 14 L 252/04
Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Bochum für NPD-Versammlungen am 13. …
OVG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2002 - 4 B 228/02 - unter Verweis auf die ständ. Rechtsprechung des BVerfG.