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   BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96   

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https://dejure.org/1997,1246
BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96 (https://dejure.org/1997,1246)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1997 - 4 B 244.96 (https://dejure.org/1997,1246)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 4 B 244.96 (https://dejure.org/1997,1246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsverletzung eines Nachbarn durch eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilte Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen abstandsrechtliche Vorschriften - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO Rheinland-Pfalz § 65 Abs. 2; VwGO § 42
    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender bauordnungsrechtlicher Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 48
  • NVwZ 1998, 58
 
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Wird zitiert von ... (252)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96
    In der Beschwerdebegründung muß deshalb eine entscheidungserhebliche allgemeine Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1991 - 8 B 11955/91

    Geltendmachung von Nachbarrechten im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96
    Hier hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß bauordnungsrechtliche Fragen im Baugenehmigungsverfahren nach § 65 Abs. 2 LBauO (Rheinland-Pfalz) nicht zu prüfen seien und auch weder zum feststellenden noch zum verfügenden Teil der Baugenehmigung gehörten (vgl. hierzu auch den Beschluß des Berufungsgerichts vom 18. November 1991 - 8 B 11955/91.OVG - AS 23, 321 -, auf den im Berufungsurteil verwiesen wird).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96
    In der Beschwerdebegründung muß deshalb eine entscheidungserhebliche allgemeine Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Dieses begegnet bezüglich des dort nach der Auslegung des Berufungsgerichts geregelten Prüfungsumfangs hinsichtlich landesrechtlicher Vorschriften (keine Prüfung bauordnungsrechtlicher Normen) keinen Bedenken hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit Bundesrecht (BVerwG, Beschluß vom 16. Januar 1997 - BVerwG 4 B 244.96 zur Veröffentlichung in Buchholz - 406.19 Nachbarschutz - vorgesehen; vgl. auch Beschluß vom 28. Februar 1997 - BVerwG 4 B 212.96 -).
  • BVerwG, 09.09.2002 - 4 B 52.02

    Entprivilegierung und Bestandsschutz

    Dies gilt sowohl für die inhaltliche als auch die zeitliche Reichweite und schließt die Frage mit ein, wann eine Nutzungsunterbrechung zum Verlust des Schutzes einer erteilten Baugenehmigung führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 1997 - BVerwG 4 C 7.97 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 316; Beschlüsse vom 16. Januar 1997 - BVerwG 4 B 244.96 - und vom 10. November 1998 - BVerwG 4 B 107.98 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nrn. 142 und 155).
  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16

    Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz

    Das setzt einen entsprechenden Regelungsgehalt des angegriffenen Verwaltungsakts voraus, denn nur soweit dieser reicht, ist auch eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften denkbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1997 - 4 B 244.96 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 142).
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