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   BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09   

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BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09 (https://dejure.org/2009,4208)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2009 - 4 B 25.09 (https://dejure.org/2009,4208)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 (https://dejure.org/2009,4208)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 2 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3; BauNVO § 11 Abs. 3
    Zur Notwendigkeit interkommunaler Abstimmung bei der Planungsentscheidung über Einkaufsentren in eigens festgesetzten Sondergebieten

  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit von lediglich untergeordneten Sachverständigengutachten zum Widerlegen eines "starken Anzeichens" für ein Planungserfordernis; Wirkung eines qualifizierten Abstimmungsbedarfs i.S.d. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geeignetheit von lediglich untergeordneten Sachverständigengutachten zum Widerlegen eines "starken Anzeichens" für ein Planungserfordernis; Wirkung eines qualifizierten Abstimmungsbedarfs i.S.d. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB )

  • rechtsportal.de

    Geeignetheit von lediglich untergeordneten Sachverständigengutachten zum Widerlegen eines "starken Anzeichens" für ein Planungserfordernis; Wirkung eines qualifizierten Abstimmungsbedarfs i.S.d. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Einkaufszentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 740
  • ZfBR 2010, 269
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09
    ob eingeholte Sachverständigengutachten, die lediglich untergeordnete, unter den einschlägigen Schwellenwerten (ab 10 %) liegende Kaufkraftabflüsse erwarten lassen, geeignet sind, das "starke Anzeichen" für ein Planungserfordernis, das die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 juris Rn. 22) einem qualifizierten interkommunalen Abstimmungsbedarf nach § 2 Abs. 2 BauGB entnimmt, bzw. die in § 11 Abs. 3 BauNVO genannten (vermuteten) Rechtsfolgen zu widerlegen.

    Der Senat hat ausgeführt, dass ein qualifizierter Abstimmungsbedarf im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB ein starkes Anzeichen dafür ist, dass die Zulassungsschranken, die § 35 Abs. 3 BauGB aufrichtet, nicht ausreichen, um ohne planerische Abwägung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des beabsichtigten Vorhabens treffen zu können (Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O., juris Rn. 22).

    Für das dort zur Beurteilung stehende Einkaufszentrum hat er allerdings so intensive Auswirkungen auch für das Gebiet der benachbarten Gemeinde angenommen, dass er ein aus § 2 Abs. 2 BauGB folgendes Bedürfnis nach planerischer Bewältigung als gegeben angesehen hat (Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O., juris Rn. 23).

    Er hat dies (unter anderem) damit begründet, dass im Falle von Einkaufszentren, die gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO außer in Kerngebieten nur in eigens festgesetzten Sondergebieten zulässig sind und deshalb wegen der mit ihnen verbundenen nachteiligen Wirkungen nicht einmal in Misch-, Gewerbe- oder Industriegebieten verwirklicht werden dürfen, eine Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB unumgänglich ist und deshalb eine Zulassung ohne jegliche Planung zwangsläufig auf eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange hinausläuft (Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O., juris Rn. 25 f.).

    § 11 Abs. 3 BauNVO ist - so die weitere Begründung des Senats - Ausdruck der Erkenntnis, dass Einkaufszentren regelmäßig geeignet sind, Nachbargemeinden in so gewichtiger Weise zu beeinträchtigen, dass sie ohne eine förmliche Planung, die dem Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB gerecht wird, nicht zugelassen werden dürfen (Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O., juris Rn. 27).

    Der Normgeber geht davon aus, dass sich die in § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO bezeichneten Auswirkungen bei Einkaufszentren generell nicht ausschließen lassen (Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O., juris Rn. 28).

    Dem entsprechend sind die planerischen Auswirkungen auf die vom Einzugsbereich des Vorhabens erfassten Gemeinden in den Blick zu nehmen (Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O., juris Rn. 21; Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 42.94 - Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 37).

    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass sich bei einem Einkaufszentrum Auswirkungen auf Nachbargemeinden, die einen Abstimmungsbedarf nach § 2 Abs. 2 BauGB auslösen, generell nicht ausschließen lassen und sich eine Einzelfallprüfung erübrigt (Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O., juris Rn. 28).

    ob die aus dem Urteil des Senats vom 1. August 2002 (- BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O.) folgenden Grundsätze auf Konstellationen zu übertragen sind, in denen keine Genehmigung nach § 35 BauGB erteilt wird, sondern stattdessen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB) erteilt wird, bei der das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, aber auch keine rechtmäßige Befreiung erteilt wird.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 1. August 2002 (- BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O., juris Rn. 21) ausgeführt, dass § 2 Abs. 2 BauGB einen Interessenausgleich zwischen den benachbarten Gemeinden und eine Koordination der gemeindlichen Belange fordert.

    Abweichend hiervon handle es sich nach dem Urteil des Senats vom 1. August 2002 (- BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O.) bei einem solchen - hier unterstellten - Abstimmungsbedarf aber nur um ein "starkes Anzeichen" für ein Planungsbedürfnis, aus dem sich zwingend entnehmen lasse, dass nach der Vorstellung des Senats nicht ein "Automatismus" herrsche, sondern vielmehr das Anzeichen zur Annahme eines Planungsbedürfnisses im konkreten Einzelfall durch weitere Feststellungen erhärtet werden müsse, aber auch widerlegt werden könne.

  • BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05

    Moderator, Moderationsverfahren; interkommunale Abstimmung, - Vereinbarung;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09
    Die städtebaulichen Auswirkungen eines prognostizierten Kaufkraftabflusses zu beurteilen, hat er jedoch den Tatsachengerichten überlassen (Beschluss vom 28. Dezember 2005 - BVerwG 4 BN 40.05 - BRS 69 Nr. 1 ).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09
    Das gilt umso mehr, als die Gemeinde - wovon auch das Oberverwaltungsgericht ausgegangen ist (UA S. 26) - bei der Festsetzung der Art der Nutzung für ein Sondergebiet nicht an die in § 2 bis § 10 BauNVO aufgeführten einzelnen Nutzungsarten gebunden ist (Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27; Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 ).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09
    Dem entsprechend sind die planerischen Auswirkungen auf die vom Einzugsbereich des Vorhabens erfassten Gemeinden in den Blick zu nehmen (Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - a.a.O., juris Rn. 21; Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 42.94 - Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 37).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09
    Der Senat hat Kaufkraftabflüsse aus Nachbargemeinden zwar als mögliches Kriterium für die interkommunale Verträglichkeit von Einzelhandelsgroßprojekten im Grundsatz anerkannt (Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25 ).
  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09
    Das gilt umso mehr, als die Gemeinde - wovon auch das Oberverwaltungsgericht ausgegangen ist (UA S. 26) - bei der Festsetzung der Art der Nutzung für ein Sondergebiet nicht an die in § 2 bis § 10 BauNVO aufgeführten einzelnen Nutzungsarten gebunden ist (Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27; Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11

    Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben in Nievern unzulässig

    Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht für einen Fall, bei dem ein Einkaufscenter nach § 30 Abs. 1 BauGB genehmigt worden war, entschieden, dass sich die Nachbargemeinde gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art zu Wehr setzen kann (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, ZfBR 2010, 269).

    Dass unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art hier vorliegen können, ist bei einem Einkaufszentrum jedenfalls im Rahmen der Klagebefugnis als möglich anzunehmen, da sich bei einem Einkaufszentrum Auswirkungen auf die Nachbargemeinden, die einen Abstimmungsbedarf nach § 2 Abs. 2 BauGB auslösen, generell nicht ausschließen lassen und daher regelmäßig ein qualifizierter interkommunaler Abstimmungsbedarf und ein Planungsbedürfnis unwiderlegbar vermutet werden kann (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009, a.a.O.).

    Vielmehr folgt aus § 11 Abs. 3 BauNVO, dass für ein Einkaufszentrum ein qualifizierter interkommunaler Abstimmungsbedarf gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und ein Planungsbedürfnis unwiderleglich vermutet wird (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, ZfBR 2010, 269).

    Abgesehen davon, dass die Berufungsführer offenbar die Ansicht vertreten, dass Kaufkraftabflüsse dieser Größenordnung hinsichtlich nachteiliger Wirkungen auf die Nachbargemeinde nicht relevant seien, was aber rechtlich fragwürdig ist (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009, a.a.O.), zeigt die oben erwähnte gutachterliche Stellungnahme zumindest, dass die Auswirkungen des Einkaufszentrums sich in einem Rahmen bewegen, der nicht von vorneherein als lediglich unerheblich angesehen werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2013 - 2 A 1510/12

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung bzw. den

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 30. September 2009 - 10 A 1676/08 -, BRS 74 Nr. 5 = juris Rn. 106 (nachgehend BVerwG, Beschluss vom 14. April 2010 - 4 B 78.09 -, DVBl. 2010, 839 = juris Rn. 33), vom 25. August 2005 - 7 D 2/05.NE -, BRS 69 Nr. 27 = juris Rn. 42, und vom 6. August 2005 - 10 D 145/04.NE -, BRS 69 Nr. 2 = juris Rn. 145; siehe außerdem BVerwG, Urteil vom 29. April 2010 - 4 CN 3.08 -, BVerwGE 137, 38 = NVwZ 2010, 1399 = juris Rn. 9, 13 und 17, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, BRS 74 Nr. 9 = juris Rn. 7.
  • VG Saarlouis, 04.12.2013 - 5 K 446/13

    Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung für ein

    Doch sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Regelung auch dann Rechtswirkung entfalte, wenn eine Nachbargemeinde gegen eine Einzelgenehmigung vorgehe und die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des Abstimmungsgebots einen Zulassungsanspruch verschafft habe.(BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 79 (DOC Zweibrücken)) Letzteres könne auch durch ein erteiltes Einvernehmen erfolgen.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, ZfBR 2006, 168; VGH München, Beschluss vom 15.04.2002 - 2 CS 02.121 -, juris) Dagegen könne die Nachbargemeinde vorgehen.(BVerwG, Beschluss vom 22.12.2009 - 4 B 25.09 -, BRS 74 Nr. 9; OVG Koblenz, Urteil vom 03.11.2011 - 1 A 10270/11 -, BauR 2012, 206) Ursprünglich sei diese Rechtsprechung für Außenbereichsvorhaben entwickelt worden,(BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 79 (DOC Zweibrücken)) später aber auch auf Vorhaben im unbeplanten Innenbereich übertragen worden.(VG Würzburg, Beschluss vom 09.06.2011 - W 4 S 11.381 -, juris) Auch das Bundesverwaltungsgericht sei im Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BRS 66 Nr. 1, davon ausgegangen, dass der Grundgedanke, einer Umgehung des Abstimmungsgebots zu Lasten benachbarter Gemeinden entgegenzuwirken, auf den unbeplanten Innenbereich übertragen werden und ergänzend zur Begründung dafür herangezogen werden könne, die untätige Gemeinde einer (kommunalaufsichtlich durchsetzbaren) Planungspflicht aus § 1 Abs. 3 BauGB zu unterwerfen.

    Für diesen Fall sei vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22.12.2009 - 4 B 25.09 -, BRS 74 Nr. 9, anerkannt, dass sich die Nachbargemeinde dagegen mit Erfolg zur Wehr setzen könne.

    Eine Beeinträchtigung der Rechte der Nachbargemeinde erfordere nicht, dass ein Kaufkraftabfluss von 10 % überschritten werde.(BVerwG, Beschluss vom 22.12.2009 - 4 B 25.09 -, BRS 74 Nr. 9; VG Stuttgart, Beschluss vom 15.09.2011 - 13 K 2157/11 -, juris).

    Soweit sich das VG Würzburg im Beschluss vom 09.06.2011 - W 4 S 11.381 - zur Einschätzung, dass § 2 Abs. 2 BauGB wegen seines Schutzzweckes immer dann greifen müsse, wenn ein möglicherweise interkommunal bedeutsamer großflächiger Einzelhandelsbetrieb bzw. ein Einkaufszentrum zugelassen werde, auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.12.2009 - 4 B 25.09 - stützt, betraf auch dieser Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ein Außenbereichsvorhaben.

    Die Kammer teilt auch nicht die auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.09.2009 - 4 B 25.09 - und das Urteil des OVG Koblenz vom 03.11.2011 - 1 A 10270/11 - gestützte Einschätzung der Klägerin, dass § 2 Abs. 2 BauGB sowohl im Planbereich (§ 30 BauGB) als auch im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) Anwendung findet, wenn das mit einer Baugenehmigung zugelassene Vorhaben objektiv rechtswidrig ist.

  • BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18

    Abwehranspruch; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Einzelhandel;

    Auch die Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 - (ZfBR 2010, 269) und vom 18. Dezember 2012 - 4 B 3.12 - (ZfBR 2013, 277 Rn. 12) haben keine Vorhaben im unbeplanten Innenbereich zum Gegenstand.
  • VG Saarlouis, 04.12.2013 - 5 K 486/13

    Nachbargemeinde gegen Baugenehmigung für ein Factory-Outlet-Center im unbeplanten

    Doch sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Regelung auch dann Rechtswirkung entfalte, wenn eine Nachbargemeinde gegen eine Einzelgenehmigung vorgehe und die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des Abstimmungsgebots einen Zulassungsanspruch verschafft habe.(BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 79 (DOC Zweibrücken)) Letzteres könne auch durch ein erteiltes Einvernehmen erfolgen.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, ZfBR 2006, 168; VGH München, Beschluss vom 15.04.2002 - 2 CS 02.121 -, juris) Dagegen könne die Nachbargemeinde vorgehen.(BVerwG, Beschluss vom 22.12.2009 - 4 B 25.09 -, BRS 74 Nr. 9; OVG Koblenz, Urteil vom 03.11.2011 - 1 A 10270/11 -, BauR 2012, 206) Ursprünglich sei diese Rechtsprechung für Außenbereichsvorhaben entwickelt worden,(BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 79 (DOC Zweibrücken)) später aber auch auf Vorhaben im unbeplanten Innenbereich übertragen worden.(VG Würzburg, Beschluss vom 09.06.2011 - W 4 S 11.381 -, juris) Auch das Bundesverwaltungsgericht sei im Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BRS 66 Nr. 1, davon ausgegangen, dass der Grundgedanke, einer Umgehung des Abstimmungsgebots zu Lasten benachbarter Gemeinden entgegenzuwirken, auf den unbeplanten Innenbereich übertragen werden und ergänzend zur Begründung dafür herangezogen werden könne, die untätige Gemeinde einer (kommunalaufsichtlich durchsetzbaren) Planungspflicht aus § 1 Abs. 3 BauGB zu unterwerfen.

    Für diesen Fall sei vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22.12.2009 - 4 B 25.09 -, BRS 74 Nr. 9, anerkannt, dass sich die Nachbargemeinde dagegen mit Erfolg zur Wehr setzen könne.

    Eine Beeinträchtigung der Rechte der Nachbargemeinde erfordere nicht, dass ein Kaufkraftabfluss von 10 % überschritten werde.(BVerwG, Beschluss vom 22.12.2009 - 4 B 25.09 -, BRS 74 Nr. 9; VG Stuttgart, Beschluss vom 15.09.2011 - 13 K 2157/11 -, juris).

    Soweit sich das VG Würzburg im Beschluss vom 09.06.2011 - W 4 S 11.381 - zur Einschätzung, dass § 2 Abs. 2 BauGB wegen seines Schutzzweckes immer dann greifen müsse, wenn ein möglicherweise interkommunal bedeutsamer großflächiger Einzelhandelsbetrieb bzw. ein Einkaufszentrum zugelassen werde, auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.12.2009 - 4 B 25.09 - stützt, betraf auch dieser Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ein Außenbereichsvorhaben.

    Die Kammer teilt auch nicht die auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.09.2009 - 4 B 25.09 - und das Urteil des OVG Koblenz vom 03.11.2011 - 1 A 10270/11 - gestützte Einschätzung der Klägerin, dass § 2 Abs. 2 BauGB sowohl im Planbereich (§ 30 BauGB) als auch im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) Anwendung findet, wenn das mit einer Baugenehmigung zugelassene Vorhaben objektiv rechtswidrig ist.

  • VG Köln, 16.11.2016 - 23 L 2657/16

    Möbelhaus Segmüller: Eilanträge gegen Baugenehmigung erfolgreich

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 - und Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, beide juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 1419/09

    Verfahrensrecht - Zur Erfordernis eines Berufungsverfahrens

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, juris Rn. 6, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10 = juris Rn. 28.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 -, juris Rn. 6, Urteil vom 18. Juni 2003 - 4 C 5.02 -, BRS 66 Nr. 85 = juris Rn. 9 unter Hinweis auf Bundesratsdrucksache 402/68, S. 5 f., Urteile vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10 = juris Rn. 28, und vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 -, BVerwGE 68, 342 = BRS 42 Nr. 50 = juris Rn. 10.

  • BVerwG, 18.12.2012 - 4 B 3.12

    Zum baunutzungsrechtlichen Begriff eines Einkaufszentrums

    c) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist ferner die Frage der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) von Gemeinden gegen Baugenehmigungen für Vorhaben im Gebiet einer Nachbargemeinde (Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 352 und Beschluss vom 22. Dezember 2009 - BVerwG 4 B 25.09 - ZfBR 2010, 269 = BauR 2010, 740).

    Soweit die Beschwerde weiter ausführt, das Oberverwaltungsgericht habe aus dem Beschluss vom 22. Dezember 2009 (a.a.O.) die falschen Schlüssen gezogen, reicht dies, wie bereits ausgeführt, zur Darlegung der Divergenz nicht aus.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für

    Wann die "städtebauliche Relevanzschwelle" für derartige Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden erreicht bzw. überschritten wird, ist - wie auch die Beigeladene zutreffend ausführt (Schriftsatz vom 08.03.2010, S. 49; Bl. 128 d.A.) - in der bisherigen Rechtsprechung nicht abschließend geklärt; es besteht nur Einigkeit insoweit, als der im Umsatz abgebildete Kaufkraftabfluss einen wesentlichen Indikator für die Beurteilung der städtebaulich relevanten Wirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden und deren Planungshoheit darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2003, a.a.O., Urt. v. 11.10.2007, 4 C 7.07, BVerwGE 129, 307 ff./313 [Tz. 19] sowie Beschl. v. 22.12.2009, 4 B 25.09, [...] [Tz. 7]).

    Als Anhaltswert für eine derart gewichtige Wirkung auf die städtebauliche Funktion der Nachbargemeinden ist in der bisherigen Rechtsprechung - zu vergleichbaren Fallgestaltungen -ein erwarteter, dem Ansiedlungsvorhaben zuzurechnender Umsatzumverteilungseffekt ab 10% angenommen worden (BVerwG, Beschl. v. 22.12.2009, 4 B 25.09, [...], Tz. 7; OVG Münster, Urteil vom 05.09.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 309 [Ls. 2]; OVG Koblenz, Urt. v. 06.05.2009, 1 C 10970/08, NVwZ-RR 2009, 711 /712, Urt. v. 25.04.2001, 8 A 11441 /00, NVwZ-RR 2001, 638 /642 sowie Beschl. v. 08.01.1999, 8 B 12650/98, NVwZ 1999, 435/438 ["10 - 20%]).

    Das Kriterium des Kaufkraftabflusses darf (auch) hier als Indikator für die Betroffenheit der Nachbargemeinden, also auch der Antragstellerin, verwendet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.2009, a.a.O., Tz. 7).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 LC 83/22

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Decathlon; Einzelhandel; großflächiger

    Ob die interkommunale Abstimmung zu einem wirksamen Bebauungsplan geführt habe, sei unerheblich; der Auffassung, dass nur eine interkommunale Abstimmung beachtlich sei, die in einen wirksamen Bebauungsplan gemündet sei, stehe die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2009 (- 4 B 25.09 -, BauR 2010, 740 = BRS 74 Nr. 9 = juris Rn. 12 f.) entgegen.

    § 11 Abs. 3 BauNVO ist demzufolge für die in der Vorschrift genannten Vorhaben gerade auch mit Blick auf die Nachbargemeinden die unwiderlegliche Vermutung eines Planungsbedürfnisses und -erfordernisses zu entnehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.2009 - 4 B 25.09 -, BauR 2010, 269 = BRS 74 Nr. 9 = juris Rn. 6), sofern nicht ausnahmsweise eine Zulassung auf der Grundlage von § 34 BauGB - in diesem Fall begrenzt durch § 34 Abs. 3 BauGB - in Frage kommt.

  • VG Köln, 16.11.2016 - 23 L 2658/16

    Möbelhaus Segmüller: Eilanträge gegen Baugenehmigung erfolgreich

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 KN 63/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandel; großflächiger Einzelhandel; Einzelhandel:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2012 - 2 D 63/11

    Stadt Bielefeld gewinnt interkommunales Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 03.08.2011 - 4 BN 15.11

    Methodenwahl für die Prognose des voraussichtlichen Kaufkraftabflusses

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2023 - 5 S 1164/23

    Rechtswidrige Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum;

  • BVerwG, 22.06.2011 - 4 CN 4.10

    Ziel der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Struktur; Konzentrationsgebot; Zentrale

  • VG Aachen, 06.03.2014 - 6 K 2116/12

    Bauvorbescheid; interkommunales Abstimmungsgebot; Einkaufszentrum; Mindestgröße

  • VG München, 22.10.2019 - M 1 K 18.1276

    Erfolgreiche Klage einer Nachbargemeinde gegen ein "gewachsenes" Einkaufszentrum

  • VG Stuttgart, 21.10.2020 - 15 K 10385/18
  • VG Stuttgart, 15.03.2016 - 10 K 1251/13

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines Einkaufszentrums -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 3 S 337/16

    § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB als eigenständige, unabhängig von §§ 29 ff. BauGB zu

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2011 - 1 ME 252/10

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans mit einer gebietsbezogenen

  • OVG Hamburg, 20.08.2019 - 2 E 6/18

    Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebotes; Regelungsgehalt von § 38 BauGB

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2015 - 10 D 91/13

    Geltendmachung einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots i.R. der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1049/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1037/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

  • VG Freiburg, 05.07.2023 - 13 K 1387/23

    Baurecht: Eilrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung eines

  • VG Saarlouis, 06.01.2014 - 5 K 486/13

    Keine interkommunale Abstimmung im unbeplanten Innenbereich!

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 8 A 11799/17

    Auswirkungen eines Verbrauchermarkts auf den zentralen Versorgungsbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 7 B 1344/16

    Möbelhaus Segmüller in Pulheim darf eröffnen

  • VG Koblenz, 23.09.2010 - 7 K 220/10

    Keine Erweiterung des "Lahntal-Centers"

  • VG Stuttgart, 15.09.2011 - 13 K 2157/11

    Baurecht - Einkaufszentrum; interkommunales Abstimmungsgebot; Einzelgenehmigung;

  • VG Hannover, 09.02.2022 - 4 A 3897/20

    Abwägung; Beeinträchtigungsverbot; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1831

    Nachbarklage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Sportcampus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 7 B 1345/16

    Möbelhaus Segmüller in Pulheim darf eröffnen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1078/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

  • VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 13.93

    Vorbescheid und Baugenehmigung für SB-Warenhaus mit Shop-Zone (7900 m²)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1172/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2023 - 1 KN 55/20

    Anpassungspflicht; Beeinträchtigungsverbot; Einrichtungshaus; Integrationsgebot;

  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 9 ZB 22.1256

    Vorbescheid für Einzelhandelsbetrieb - gewachsenes Einkaufszentrum

  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01448

    Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 1 ZB 20.698

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszulassung: Begriff eines Einkaufszentrums bzw.

  • VG Augsburg, 27.07.2016 - Au 5 K 15.397

    Teilunwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VG Köln, 19.10.2015 - 23 L 2180/15
  • VG Düsseldorf, 25.05.2020 - 3 L 643/20

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Flüssiggaslagers der Caratgas GmbH

  • VGH Bayern, 02.12.2010 - 14 ZB 10.2084

    Keine ernstlichen Zweifel.

  • VG Würzburg, 09.06.2011 - W 4 S 11.381

    Anfechtung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung für einen Elektrofachmarkt

  • VG München, 21.11.2012 - M 1 SN 12.4521

    Klage einer benachbarten Gemeinde gegen Baugenehmigung für Vorhaben im

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