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   BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91   

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https://dejure.org/1991,4394
BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91 (https://dejure.org/1991,4394)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1991 - 4 B 26.91 (https://dejure.org/1991,4394)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 (https://dejure.org/1991,4394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für den Erlass einer Beseitigungsanordnung für eine ohne landschaftsschutzrechtliche Befreiung errichtete, nicht befreiungsfähige Baulichkeit - Durchführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.12.1990 - 4 B 184.90

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung - Feststehen von formeller und

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91
    Eine Behörde handelt z.B. auch dann noch systemgerecht, wenn sie einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 184.90 - unveröffentlicht).

    Eine - auch zeitliche - Koordination des Vorgehens verschiedener Behörden mit jeweils örtlich unterschiedlichem Zuständigkeits bereich mag zwar wünschenswert erscheinen, läßt sich aber nicht generell gewährleisten und ist auch rechtlich nicht geboten (BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 184.90 -).

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Dafür reicht es beispielsweise aus, wenn die Behörde Anhaltspunkten für Gesetzesverstöße nachgeht und einschreitet, sobald sie im regulären Gang der Verwaltung die Überzeugung gewonnen hat, dass die Voraussetzungen für ein Einschreiten gegeben sind (vgl. zu Bauordnungsverfügungen: BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Dafür reicht es beispielsweise aus, wenn die Behörde Anhaltspunkten für Gesetzesverstöße nachgeht und einschreitet, sobald sie im regulären Gang der Verwaltung die Überzeugung gewonnen hat, dass die Voraussetzungen für ein Einschreiten gegeben sind (vgl. zu Bauordnungsverfügungen: BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2013 - 2 A 239/12

    Ordnungsverfügung über die Entfernung von vor einer Wohnung im 2. Obergeschoss

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 10 B 1407/10 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 10 A 1753/91 -, BRS 57 Nr. 249 = juris Rn. 23.
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