Rechtsprechung
BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für den Erlass einer Beseitigungsanordnung für eine ohne landschaftsschutzrechtliche Befreiung errichtete, nicht befreiungsfähige Baulichkeit - Durchführung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.12.1990 - 4 B 184.90
Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung - Feststehen von formeller und …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91
Eine Behörde handelt z.B. auch dann noch systemgerecht, wenn sie einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 184.90 - unveröffentlicht).Eine - auch zeitliche - Koordination des Vorgehens verschiedener Behörden mit jeweils örtlich unterschiedlichem Zuständigkeits bereich mag zwar wünschenswert erscheinen, läßt sich aber nicht generell gewährleisten und ist auch rechtlich nicht geboten (BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 184.90 -).
- BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15
Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
Dafür reicht es beispielsweise aus, wenn die Behörde Anhaltspunkten für Gesetzesverstöße nachgeht und einschreitet, sobald sie im regulären Gang der Verwaltung die Überzeugung gewonnen hat, dass die Voraussetzungen für ein Einschreiten gegeben sind (vgl. zu Bauordnungsverfügungen: BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 - juris Rn. 5). - BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16
Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
Dafür reicht es beispielsweise aus, wenn die Behörde Anhaltspunkten für Gesetzesverstöße nachgeht und einschreitet, sobald sie im regulären Gang der Verwaltung die Überzeugung gewonnen hat, dass die Voraussetzungen für ein Einschreiten gegeben sind (vgl. zu Bauordnungsverfügungen: BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 - juris Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2013 - 2 A 239/12
Ordnungsverfügung über die Entfernung von vor einer Wohnung im 2. Obergeschoss …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 10 B 1407/10 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 10 A 1753/91 -, BRS 57 Nr. 249 = juris Rn. 23.
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14
Streitwertfestsetzung
Der Beklagte ist ferner im Rahmen seines Ermessens unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes nicht gehalten, diese Anforderungen gewissermaßen "flächendeckend" und "mit einem Schlag" gegenüber allen in Frage kommenden Wasserkraftanlagen gleichzeitig durchzusetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - BRS 60 Nr. 163; Beschl. v. 11.3.1991 - 4 B 26.91 -juris; Beschl. v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 36;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.2.1996 - 8 S 3371/95 - NVwZ-RR 1997, 465;… Urt. v. 20.5.2010 - 3 S 1253/08 - ZfW 2011, 158;… Urt. v. 16.4.2014 - 3 S 1962/13 - juris;… BayVGH, Urt. v. 7.10.2004 - 22 B 03.3228 -, ZfW 2005, 185). - VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau
Das Landratsamt beabsichtigte, zunächst den Ausgang dieses und des vorliegenden Rechtsstreits zur gerichtlichen Klärung der Frage der Funktionslosigkeit abzuwarten" bevor es sich im Falle der Bestätigung seiner Rechtsauffassung der Durchsetzung der weiteren Nutzungsuntersagungen im Gewerbegebiet widmet; ein derart abgestuftes Vorgehen ist auch im Hinblick auf die präventive Wirkung der Maßnahmen nicht zu beanstanden (vgl. hierzu: BVerwG, B.v. 11.3.1991 - 4 B 26.91 - juris). - BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Beschränkt sie sich darauf, einen Einzelfall herauszugreifen, so handelt sie dem Gleichbehandlungsgebot zuwider, es sei denn, daß sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 43.84 - NVwZ 1988, 144; Beschlüsse vom 19. Juli 1976 - BVerwG 4 B 22.76 - und vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 26.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nrn. 5 und 33, sowie vom 19. Februar 1992 - BVerwG 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360). - BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91
Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde
So hat es das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise als rechtmäßig anerkannt, wenn die Behörde einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 184.90 - und vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 26.91 -). - BVerwG, 28.10.2017 - 8 C 18.16
Online-Sportwetten; Online-Pokerspiele; Online-Casinospiele; Bestimmtheit; …
Dafür reicht es beispielsweise aus, wenn die Behörde Anhaltspunkten für Gesetzesverstöße nachgeht und einschreitet, sobald sie im regulären Gang der Verwaltung die Überzeugung gewonnen hat, dass die Voraussetzungen für ein Einschreiten gegeben sind (vgl. zu Bauordnungsverfügungen: BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 - juris Rn. 5). - VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
Beseitigungsanordnung - Rückbau eines Wochenendhauses
Dies mag zwar kein idealer Zustand sein, ist aber nicht willkürlich (BVerwG, Beschluss vom 11.03.1991 - 4 B 26/91 -, juris Rn. 5). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten
Andererseits muss die Behörde nicht abwarten, bis ihr in jeder Hinsicht ein umfassenden und systematisches Eingreifen möglich ist; sie handelt auch dann noch systemgerecht, wenn sie einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 -, juris, Rn. 5). - VG Düsseldorf, 23.06.2022 - 9 K 1919/21
Befangenheit Verhandlung Beseitigung Terrassenüberdachung Gebäudeteil …
- VGH Bayern, 13.02.2015 - 1 B 13.646
Vorbeugende Nutzungsuntersagung gegen Eigentümer eines Gewerbebaus
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
Anwendung des Gleichheitssatzes bei einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung - …
- VG Düsseldorf, 13.06.2022 - 28 K 8654/19
- OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 72/92
Bauaufsicht; Beseitigungsanordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Sachlicher …
- VG Berlin, 06.06.2018 - 4 K 213.17
Untersagung der Veranstaltung von Online-Casino- und Pokerspielen; Erlaubnis zur …
- BVerwG, 18.05.1992 - 4 B 104.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 4 LA 28/13
Löschung des in der Bauakte zum Grundstück eines Eigentümers gespeicherten …
- VG München, 18.09.2019 - M 9 K 17.3880
Beseitigungsanordnung für eine illegal errichtete Garage
- VG Gera, 27.04.2018 - 4 K 145/17
Verlangen der obersten Landesplanungsbehörde gegenüber einer Kommune, einen …
- BVerwG, 16.02.1993 - 4 B 265.92
Verstoß einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung gegen den …
- VG Düsseldorf, 13.07.2023 - 28 K 3724/22
Baubehörde muss Hinweis auf gleichartige Baurechtsverstöße nachgehen!
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2016 - 7 A 1218/15
Bauaufsichtliche Verfügung hinsichtlich Gebots zur Beseitigung des Balkons im …
- VGH Bayern, 21.11.2011 - 1 CS 11.2410
Beschwerde; sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung; Wohnnutzung im …
- BVerwG, 15.02.1993 - 4 B 260.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 15.02.1993 - 4 B 261.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Düsseldorf, 25.08.2022 - 28 K 5868/20
- VG Koblenz, 18.01.2005 - 7 K 2225/04
Grundverfügung gegen eine von vielen illegalen Anlagen
- BVerwG, 15.02.1993 - 4 B 263.92
Definition des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung im Rahmen einer …
- VG Ansbach, 24.09.2014 - AN 9 K 13.02051
Beseitigungsanordnung; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes; Ensemble; …
- VGH Bayern, 20.02.2009 - 4 ZB 08.1552
Grundsätzliche Bedeutung (Darlegung); Trennkanalisation; unzulässige Einleitung …