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   BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 28.89   

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BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 28.89 (https://dejure.org/1989,3528)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1989 - 4 B 28.89 (https://dejure.org/1989,3528)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 (https://dejure.org/1989,3528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; VwGO § 58 Abs. 2; VwGO § 70 Abs. 1
    Geltendmachung nachbarrechtlicher Abwehransprüche bei nicht bekanntgegebener Baugenehmigung; Beginn und Dauer der Widerspruchsfrist; Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 28.89
    Das Berufungsurteil weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weder von dem in der Beschwerde zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294 ) noch von dem ebenfalls zitierten Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - (NJW 1988, 839 ) ab.

    Allerdings kann, wie ebenfalls schon in dem Urteil des Senats vom 25. Januar 1974 (BVerwGE 44, 294 [301 f.]) dargelegt worden ist, zusätzlich eine Verwirkung des verfahrensrechtlichen Widerspruchsrechts in Betracht kommen, die nicht an die Fristen der §§ 70 Abs. 1 und 58 Abs. 2 VwGO gebunden ist und deshalb je nach den Umständen des Einzelfalles auch schon vor Ablauf der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO eintreten kann.

    Daß für den Fristbeginn der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Nachbar von der Baugenehmigung - wie es in BVerwGE 44, 294, 300 heißt - "zuverlässig" Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, ist bereits geklärt.

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 28.89
    Das Berufungsurteil weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weder von dem in der Beschwerde zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294 ) noch von dem ebenfalls zitierten Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - (NJW 1988, 839 ) ab.
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 28.89
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. dazu z.B. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Ein solches materielles Abwehrrecht des Nachbarn und dessen möglicher Verlust durch Verwirkung ist zu unterscheiden von dem verfahrensrechtlichen Recht des Nachbarn, gegen die Baugenehmigung als Drittbetroffener Widerspruch einlegen und nach erfolglosem Vorverfahren mit der Behauptung einer eigenen Rechtsverletzung Klage erheben zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77 = NVwZ 1988, 730 mit weiteren Nachweisen); auch das letztgenannte Recht kann - außer durch Fristablauf entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen - durch Verwirkung verlorengehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 = Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 9 S. 7 ; Beschluß vom 17. Februar 1989 - BVerwG 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Es läuft daher grundsätzlich eine Widerspruchsfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachbar sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.1989 - 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87).

    Daraus folgt, dass auf die Besonderheiten des Einzelfalles abzustellen ist und sich der Umfang der Treuepflicht nach den jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Umständen richtet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 - a.a.O.; sowie vom 17.02.1989 - 4 B 28.89 - a.a.O.).

    Hierfür spricht bereits, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - anders als in der Kommentarliteratur häufig behauptet - streng zwischen dem Verlust des verfahrensmäßigen Rechts, Widerspruch einzulegen, durch Fristablauf entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen auf der einen Seite und der Verwirkung des Widerspruchsrechts oder gar des materiellen Abwehranspruchs auf der andern Seite unterscheidet (so ausdrücklich bereits BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 - a.a.O.; ferner Beschluss vom 18.03.1988 - 4 B 50.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77; Beschluss vom 17.02.1989 - 4 B 28.89 - a.a.O.).

    So kommt eine Verwirkung des Widerspruchsrechts nach den Umständen des Einzelfalles auch bereits vor Ablauf der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO in Betracht; eine Verwirkung hat jedoch zusätzlich zur Voraussetzung, dass der Genehmigungsempfänger aus aktivem Tun des Nachbarn oder einer ihm gleichzusetzenden Duldung auf dessen Einverständnis schließen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.1989 - 4 B 28.89 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10196/11

    Baugenehmigung für Musikwerkstatt in Neustadt a.d.W. zu Recht aufgehoben

    Aufgrund der besonderen Pflichten im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis kann bereits eine bloße Untätigkeit des Nachbarn genügen, wenn sie vom Bauherrn als eine dem aktiven Tun des Nachbarn (Zustimmung) gleichzusetzende Duldung des Vorhabens verstanden werden konnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87).
  • OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und

    Dabei kann es sich nur um Umstände handeln, die zeitlich der Genehmigung nachfolgen, denn die Jahresfrist nach §§ 70, 58 Abs. 2 VwGO kann frühestens mit der Erteilung der Baugenehmigung in Lauf gesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87).
  • VG Arnsberg, 17.06.2008 - 4 K 1364/07

    Nachbarklage gegen Erotikfachmarkt in Arnsberg - Hüsten hat Erfolg

    So ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 17.2.1989 - 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nr. 87.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.2.1989 - 4 B 28.89 - a.a.O.

    vgl. allgemein: BVerwG, Beschluss vom 17.2.1989 - 4 B 28.89 - a.a.O.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - 8 A 11416/16

    Verlust des Nachbarrechts gegen Baugenehmigung nach einem Jahr

    Die Verwirkung kann sich einerseits auf das dem Nachbarn zustehende materielle Abwehrrecht, andererseits - so wie dies vom Verwaltungsgericht angenommen wurde - auf das Verfahrensrecht des Nachbarn, gegen eine Baugenehmigung als Drittbetroffener Widerspruch einlegen zu können, beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O; Beschluss vom 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87 und juris, Rn. 2, 6; VGH BW, Urteil vom 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09 -, BRS 79 Nr. 183 und juris, Rn. 42).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 1 ME 140/20

    Abbrucharbeiten; Abwägung, nachvollziehende; Baugenehmigung; Bauvorbescheid;

    Maßgebend für den Verlust des Widerspruchsrechts gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls (BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 = juris Rn. 16; Beschl. v. 17.2.1989 - 4 B 28.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87 = juris Rn. 4; Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 20/17 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 10.02.1994 - 4 B 26.94

    Wie lange darf die Baugenehmigung zurückgenommen werden?

    Der Nachbar kann aber bei anderweitiger Kenntnis von der erteilten Baugenehmigung sein Anfechtungsrecht nach Maßgabe von Treu und Glauben verwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102 = NVwZ 1991, 1182; BVerwG, Beschluß vom 17. Februar 1989 - BVerwG 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87; ebenso bereits BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1988 - BVerwG 4 B 257.87 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 76 = NVwZ 1988, 532; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 ).
  • OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15

    Baunachbarklage; Verwirkung; Rücksichtnahmegebot; übermäßige Geruchsbelastung;

    Anders als bei der Verwirkung eines materiellen Abwehrrechts kommt es bei der Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs nicht auf eine Vertrauensbetätigung des Bauherrn, sondern darauf an, dass der Genehmigungsempfänger aus aktivem Tun des Nachbarn oder einer dem gleichzusetzenden Duldung auf dessen Einverständnis schließen kann (so BVerwG, Beschl. v. 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 -, juris Rn. 6; ebenso VGH BW a. a. O.), wobei die Dauer des Zeitraums der Untätigkeit des Nachbarn, von der an im Hinblick auf die Gebote von Treu und Glauben von einer Verwirkung die Rede sein kann, entscheidend von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Februar 2005 - 1 B 202/03 - Kober, in: Dammert/Kober/Rehak, Die neue SächsBO, 2. Aufl., § 70 Rn. 37 m. w. N.).

    Nach diesen Maßstäben hat die Klägerin ihr Widerspruchsrecht durch den erst mit Anwaltsschreiben vom 24. August 2005 eingelegten Widerspruch nicht verwirkt, weil der Rechtsvorgänger des Beigeladenen im Hinblick auf die mehrfachen schriftlichen Eingaben der Klägerin und ihres Ehemanns an das Ordnungs- und Bauamt der Beklagten seit dem Jahr 2004 nach Treu und Glauben nicht davon ausgehen konnte, dass sich die Klägerin mit der Gaststättennutzung abgefunden habe; selbst die "bloße Untätigkeit" nach Beendigung der Bauarbeiten genügt insoweit für die Verwirkung des verfahrensrechtlichen Widerspruchsrechts nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Februar 1989 a. a. O. Rn. 6).

  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

    Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, läßt sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Obliegenheit des Baunachbarn, gegen eine ihm nicht vorschriftsmäßig bekanntgegebene Baugenehmigung, von der er in anderer Weise sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, innerhalb der Jahresfrist nach § 70 i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO Widerspruch zu erheben (Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294; Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85; Beschluß vom 17. Februar 1989 - BVerwG 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.
  • BVerwG, 21.01.2021 - 4 B 15.20

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Sachsen, 05.07.2023 - 1 A 418/20

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung materieller nachbarlicher

  • VG Düsseldorf, 29.07.2019 - 9 L 1328/19

    Gestaffelte Hangbebauung sichert keinen freien Ausblick!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2023 - 10 A 2094/20

    Wechselseitiger Verzicht der Eigentümer der beiden Haushälften auf seitliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - 10 A 447/14

    Treuwidrige Klageerhebung des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung bzgl. der

  • VG Hamburg, 04.09.2015 - 9 E 3623/15

    Grundsatz von Treu und Glauben; nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis;

  • VG Hannover, 22.07.2022 - 12 B 5486/21

    Allgemeines Wohngebiet desorientiert; Bestandskraft; Drittschutz;

  • VG Köln, 16.08.2013 - 23 L 909/13

    Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung zweier

  • BVerwG, 06.05.1994 - 4 B 56.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen den Grundsatz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2000 - 7 A 1941/99

    Baugenehmigung für eine Imbiss-Stube ; Verstoß gegen Treu und Glauben ; Erteilung

  • BVerwG, 10.02.1994 - 4 B 4.94

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Folgenbeseitigung - Klärungsbedarf einer

  • BVerwG, 21.01.2021 - 4 B 15
  • VG Trier, 20.12.2017 - 5 K 7241/17.TR

    Nachbarklage gegen Erweiterung des "Milchhof Reginenhof" in Gerolstein erfolglos

  • VG Augsburg, 24.11.2011 - Au 5 K 10.980

    Nachbarklage gegen Vorbescheid; an Rinderstall heranrückende Wohnbebauung im

  • VG Frankfurt/Oder, 23.05.2000 - 7 K 906/98

    Nachtragsbaugenehmigung bei Ergänzung der vorhandenen Baugenehmigung ;

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