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   BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98   

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https://dejure.org/1998,927
BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98 (https://dejure.org/1998,927)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1998 - 4 B 29.98 (https://dejure.org/1998,927)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1998 - 4 B 29.98 (https://dejure.org/1998,927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nähere Umgebung - Vorhandene Bebauung - Widerruflich genehmigte Bebauung - Befristet genehmigte Bebauung - Faktische Baulinie - Zurückspringende Bebauung - Einfügen - Überbaubare Grundstücksfläche - Unterschreitung des Maßstabs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene Bebauung; widerruflich genehmigte Bebauung; befristet genehmigte Bebauung

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; VwVfG § 43 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; VwVfG § 43 Abs. 2
    Bebauungsrecht - Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene Bebauung; widerruflich genehmigte Bebauung; befristet genehmigte Bebauung; faktische Baulinie; Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche, Unterschreitung des Maßstabs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Behandlung widerruflich genehmigter Bebauungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 364
  • BauR 1999, 233
  • ZfBR 1999, 229
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98
    Die Beschwerde sieht darin zu Unrecht eine Abweichung sowohl von der Entscheidung vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - (BVerwGE 27, 341 ) als auch von der Entscheidung vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - (BVerwGE 84, 322).

    1.2 Auf die Frage, ob das Berufungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1990 (a.a.O.) abweicht, wenn es die Werkstattbebauung des Eckgrundstücks als "Fremdkörper" bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung ausscheidet, kommt es somit nicht an; denn diese Annahme ist nicht allein tragend.

    Vielmehr hat es die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1990 (a.a.O.) genannten Kriterien, die zur berechtigten Annahme eines "Fremdkörpers" führen, auf den konkreten Fall angewandt.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98
    Das Bundesverwaltungsgericht geht jedoch seit der Entscheidung vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - (BVerwGE 31, 22 ) in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß eine vorhandene, nicht genehmigte Bebauung nur dann zum Bebauungszusammenhang gehört, wenn sie in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben.
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98
    Die Beschwerde sieht darin zu Unrecht eine Abweichung sowohl von der Entscheidung vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - (BVerwGE 27, 341 ) als auch von der Entscheidung vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - (BVerwGE 84, 322).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Die Gründe für deren Genehmigung sind unerheblich (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 1998 - 4 B 29.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 192 und vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 4).
  • OVG Thüringen, 26.04.2017 - 1 KO 347/14

    Stellplatz im Vorgarten

    Die vorhandenen Stellplätze im Vorgartenbereich, mit deren Existenz sich die Beklagte nicht abgefunden hat, haben bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung und des aus ihr hervorgehenden "Rahmens" aber unberücksichtigt zu bleiben (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 29.98 -, NVwZ-RR 1999, 364 = BRS 60 Nr. 82 = juris, insb. Rdn. 6).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Ob eine vorhandene, nicht genehmigte Bebauung bei der Bestimmung der näheren Umgebung zu berücksichtigen ist, hängt - wie bei der Bestimmung des Bebauungszusammenhangs (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 ) - davon ab, ob diese in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass die zuständigen Behörden sich mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 4 B 29.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 192 S. 78.).
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