Rechtsprechung
   VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32378
VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20 (https://dejure.org/2020,32378)
VG Hannover, Entscheidung vom 27.10.2020 - 4 B 3898/20 (https://dejure.org/2020,32378)
VG Hannover, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 4 B 3898/20 (https://dejure.org/2020,32378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,32378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 2 BauGB; § 30 Abs 1 BauGB; § 42 Abs 2 VwGO
    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelsbetrieb; Einzelhandelskonzept; Integrationsgebot; interkommunales Abstimmungsgebot; Kongruenzgebot; Raumordnung; Umsatz; Ziele der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen die Genehmigung eines großflächigen Sportfachmarktes erfolglos - Baugenehmigung verletzt Nachbargemeinde nicht in ihren Rechten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der großflächige Sportfachmarkt und das interkommunale Abstimmungsgebot

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Auszug aus VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20
    Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen spricht für das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin und gegen eine Verwirkung darüber hinaus auch, dass die Sachverhalte sich rechtlich und tatsächlich signifikant unterscheiden: Im Verhältnis zum Land I. erscheint etwa zweifelhaft, ob die Antragstellerin sich auf § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB hätte berufen können (vgl. für den umgekehrten Fall Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, Rn. 70ff, juris), im Verhältnis zur Stadt AK.

    Es muss sich um Handlungen handeln, bei denen § 2 Abs. 2 BauGB entweder unmittelbar anzuwenden war, oder um Handlungen, durch welche eine von Baurechts wegen an sich gebotene Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB in vorwerfbarer Weise umgangen worden ist (Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, Rn. 31, juris).

    Vertreten wird jedoch auch, dass bereits die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 BauGB auf die Planung bzw. Genehmigung großflächiger Einzelhandelsbetriebe voraussetze, dass unmittelbare städtebauliche Auswirkungen gewichtiger Art auf die jeweilige Gemeinde zu besorgen seien (Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, Rn. 46, juris; OVG A-Stadt, Beschluss vom 02.12.2016 - 7 B 1344/16 -, Rn. 8, juris).

    Letzteres setze daher nicht nur das Vorliegen eines der Vermutungstatbestände in § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB voraus, sondern auch ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme, das Vorhaben werde möglicherweise durch Kaufkraftabfluss städtebau- und raumordnungsrechtlich relevante Folgen zu Lasten der Nachbargemeinde hervorrufen (Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, Rn. 88, juris).

    Mit anderen Worten muss es zu einer Funktionsstörung kommen, einem Zustand der Unausgewogenheit, der zur Folge hat, dass ein Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann (OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 39, 41, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, Rn. 46, juris).

    Soweit die Antragstellerin unter Verweis auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, Rn. 26, juris) meint, bereits aus der Unwirksamkeit des aufgestellten Bebauungsplans die Verletzung des sie schützenden Planungserfordernisses ableiten zu können, lässt sich dieser Rechtssatz der zitierten Entscheidung nicht entnehmen.

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

    Auszug aus VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20
    In formeller Hinsicht ist festzustellen, dass die Antragsgegnerin die Antragstellerin im Rahmen der 36. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23/220 beteiligt und die von der Antragstellerin mit Schreiben vom 28.02.2019 erhobenen Einwendungen in das Abwägungsmaterial eingestellt hat (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 253, juris).

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in einer Nachbargemeinde beziehen (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 254, juris; OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 58, juris).

    Hierbei handelt es sich um ein wehrfähiges Ziel der Raumordnung (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 171, juris).

    Für die Frage, wann eine wesentliche Beeinträchtigung anzunehmen ist, zieht die Rechtsprechung ihre Judikatur zu den erwartbaren schädlichen Auswirkungen i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB heran (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 185, juris).

    Ergänzend kann die bereits dargestellte Rechtsprechung zu § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB berücksichtigt werden mit der Konsequenz, dass ein gutachterlich prognostizierter Kaufkraftabfluss unter 10% sich als unerheblich darstellt und eine Gefährdung des raumordnungsrechtlichen Versorgungsauftrages nicht befürchten lässt (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 187, 209ff, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1049/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

    Auszug aus VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20
    Teilweise wird bereits eine gemeinsame Gemeindegrenze und die Belegenheit im "Einzugsbereich" des Vorhabens für ausreichend erachtet, um einen qualifizierten Abstimmungsbedarf auszulösen (OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 33, juris).

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in einer Nachbargemeinde beziehen (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 254, juris; OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 58, juris).

    Überschritten ist die städtebauliche Relevanzschwelle erst dann, wenn ein Umschlag von rein wirtschaftlichen zu städtebaulichen Auswirkungen stattzufinden droht (OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 37, juris).

    Mit anderen Worten muss es zu einer Funktionsstörung kommen, einem Zustand der Unausgewogenheit, der zur Folge hat, dass ein Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann (OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 39, 41, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, Rn. 46, juris).

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen

    Auszug aus VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20
    Lässt die Gemeinde bei ihrer Bauleitplanung die gebotene Abstimmung vermissen, so kann sich die Nachbargemeinde auch dagegen zur Wehr setzen, dass auf der Grundlage eines solchen nicht abgestimmten Bebauungsplans Einzelvorhaben verwirklicht werden (OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, Rn. 31, juris).

    Nach einer anderen Auffassung dienen die Voraussetzungen und Vermutungstatbestände des § 11 Abs. 3 BauNVO als Indikatoren dafür, dass Auswirkungen auf die Planungshoheit betroffener Gemeinden bestehen, weil die dort benannten Vorhaben grundsätzlich nicht darauf zugeschnitten seien, nur den örtlichen Bedarf zu decken und daher typischerweise geeignet seien, aufgrund des zu erwartenden Kaufkraftabflusses Beeinträchtigungspotenzial zu entfalten (OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 - Rn. 33, juris).

    Die abstrakte Möglichkeit, dass ohne den Fehler anders geplant worden wäre, genügt nicht (OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, Rn. 46, 54, juris).

    Sollten die Festsetzungen des Bebauungsplans 23/220 unwirksam sein, so entspräche die genehmigte Nutzung für einen Sportfachmarkt zwar nicht der Festsetzung "Teppichmarkt" im vorausgehenden Bebauungsplan Nr. 23 (15.13-3) -M. - Teil Ost, 3. Änderung - "Teppichmarkt", die Rechte der Antragstellerin würde dies jedoch nicht berühren (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, Rn. 35, juris).

  • VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931

    Klage einer Gemeinde gegen Einzelhandelsbetriebe in Nachbargemeinde

    Auszug aus VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20
    Aus der Vorschrift ergibt sich, dass Kommunen sich gegen Vorhaben auf dem Gebiet einer Nachbarkommune erfolgreich gerichtlich zur Wehr setzen können, wenn die baurechtliche Zulassung eines Vorhabens auf einer Planung der Nachbarkommune beruht, die nicht hinreichend mit der Nachbargemeinde abgestimmt ist, denn das interkommunale Abstimmungsgebot beinhaltet auch einen Anspruch auf eine gerechte Abwägung (BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36/86 -, Rn. 32, juris; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 40, juris, m.w.N.).

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in einer Nachbargemeinde beziehen (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 254, juris; OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 58, juris).

    Auch unter Berücksichtigung der ihr durch die Ziele der Raumordnung zugewiesene Funktion als Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion, auf die sich die Antragstellerin dem Grunde nach gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB berufen kann (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 49; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 71, beide juris), ergibt sich durch die Planung und Genehmigung des Vorhabens durch die Antragsgegnerin bei summarischer Prüfung keine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes zu Lasten der Antragstellerin.

  • VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau eines Verbrauchermarktes unter

    Auszug aus VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20
    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in einer Nachbargemeinde beziehen (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 254, juris; OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 58, juris).

    Auch unter Berücksichtigung der ihr durch die Ziele der Raumordnung zugewiesene Funktion als Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion, auf die sich die Antragstellerin dem Grunde nach gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB berufen kann (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 49; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 71, beide juris), ergibt sich durch die Planung und Genehmigung des Vorhabens durch die Antragsgegnerin bei summarischer Prüfung keine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes zu Lasten der Antragstellerin.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20
    Schutzzweck des 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, Rn. 14, juris).

    Daneben fließen aber auch andere Faktoren, wie der Abstand zwischen dem betrachteten Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, die Konstellation der "Vorschädigung" des zentralen Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs hat (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, Rn. 24, juris).

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20
    Die Nachbargemeinde kann sich unabhängig davon, welche planerischen Absichten sie für ihr Gebiet verfolgt oder bereits umgesetzt hat, gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen (BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5/01 -, Rn. 21, juris).

    Dieser Entscheidung lag vielmehr ebenso wie der dort zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5/01 -, juris) eine Konstellation zugrunde, in der die genehmigende Gemeinde ein Bauleitplanverfahren für das nach § 11 BauNVO sondergebietspflichtige Vorhaben nicht durchgeführt hat und den Anwendungsbereich von § 2 Abs. 2 BauGB potenziell unterlaufen hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20
    Eine losgelöste Berufung auf § 33 Abs. 1 BauGB unabhängig von dem Inhalt der Baugenehmigung und des Bebauungsplans ist dagegen nicht anzuerkennen (OVG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2012 - 1 B 10136/12 -, Rn. 19, juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11

    Berührung nachbargemeindlicher Belange durch eine Ausweisung von

    Auszug aus VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20
    Demnach ist das kommunale Abstimmungsgebot verletzt, wenn städtebauliche Belange der Nachbargemeinde überhaupt nicht in die Abwägung eingestellt bzw. nicht hinreichend ermittelt, in ihrer Bedeutung verkannt oder in unverhältnismäßiger Weise hinter konkurrierende Belange zurückgestellt wurden (Nds. OVG, Urteil vom 10.07.2014 - 1 KN 121/11 -, Rn. 49f, juris).
  • OVG Hamburg, 20.08.2019 - 2 E 6/18

    Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebotes; Regelungsgehalt von § 38 BauGB

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13

    Hinreichende Bestimmtheit des Raumordnungsziels "Integrationsgebot"

  • BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18

    Abwehranspruch; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Einzelhandel;

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 7 B 1344/16

    Möbelhaus Segmüller in Pulheim darf eröffnen

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • VG München, 22.10.2019 - M 1 K 18.1276

    Erfolgreiche Klage einer Nachbargemeinde gegen ein "gewachsenes" Einkaufszentrum

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 KN 63/20
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 LC 83/22

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Decathlon; Einzelhandel; großflächiger

    Die Klage hat das Verwaltungsgericht Hannover - nachdem es bereits zuvor einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom 27. Oktober 2020 (- 4 B 3898/20 -, juris) abgelehnt hatte - mit dem angegriffenen Urteil vom 9. Februar 2022 abgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 KN 63/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandel; großflächiger Einzelhandel; Einzelhandel:

    Die dagegen von der Antragstellerin am 17. Juli 2020 erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Hannover - nachdem es bereits am 27. Oktober 2020 den Eilantrag abgelehnt hatte (- 4 B 3898/20 -) - mit Urteil vom 9. Februar 2022 unter Zulassung der Berufung abgewiesen (- 4 A 3897/20- ).
  • VG Hannover, 09.02.2022 - 4 A 3897/20

    Abwägung; Beeinträchtigungsverbot; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

    Die Kammer lehnte den Eilantrag mit Beschluss vom 27.10.2020 (4 B 3898/20) ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht