Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98   

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BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98 (https://dejure.org/1998,58)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1998 - 4 B 40.98 (https://dejure.org/1998,58)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 (https://dejure.org/1998,58)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufungszulassung - Bindungswirkung - Änderung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage während des Gerichtsverfahrens - Anforderungen an die Bestimmtheit und das Maß der Konkretisierung planerischer Festsetzungen - Spiel- und Sportplatz - Wohnverträgliche Nutzung - Schutz ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 152 Abs. 1; ; ZPO § 548; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Bindung des Revisionsgerichts an Berufungszulassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Rechtslage ist bei Anfechtung der Baugenehmigung durch Nachbarn maßgeblich? (IBR 1998, 400)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1179
  • DÖV 1999, 168 (Ls.)
  • BauR 1998, 897 (Ls.)
  • BauR 1998, 995
  • ZfBR 1998, 256
 
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Wird zitiert von ... (454)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
    Er hat darauf hingewiesen, daß sich die Anforderungen an die Bestimmtheit und das Maß der Konkretisierung danach richten, was nach den Verhältnissen des Einzelfalls für die städtebauliche Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 3 und des § 9 Abs. 1 BauGB erforderlich ist und dem Gebot gerechter Abwägung der konkret berührten privaten und öffentlichen Belange entspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - BVerwGE 42, 5, und vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30).

    Konflikte die sich aus der Nutzung im Einzelfall gleichwohl ergeben können, brauchen nicht schon auf der Planungsebene abschließend bewältigt zu werden, da im nachfolgenden Genehmigungsverfahren mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ein Instrument zur Verfügung steht, das es ermöglicht, die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu bewahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - a.a.O. Beschlüsse vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30, und vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 29).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
    Sieht die Gemeinde von weiteren Vorgaben ab, so ist der Bebauungsplan dahin auszulegen, daß auf dem Sportplatz nur eine mit der Wohnnutzung verträgliche Sportausübung zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 BVerwGE 81, 197; Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 4 B 1.91 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 6).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
    Konflikte die sich aus der Nutzung im Einzelfall gleichwohl ergeben können, brauchen nicht schon auf der Planungsebene abschließend bewältigt zu werden, da im nachfolgenden Genehmigungsverfahren mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ein Instrument zur Verfügung steht, das es ermöglicht, die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu bewahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - a.a.O. Beschlüsse vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30, und vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 29).
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
    Auch bei der Festsetzung solcher Anlagen bestimmt die Gemeinde in dem durch § 1 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 BauGB abgesteckten Rahmen in planerischer Gestaltungsfreiheit, welches Maß an Konkretisierung der jeweiligen Situation angemessen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 19.89 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 3, und vom 20. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 43.93 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 74).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
    Auf der Genehmigungsstufe kann insbesondere sichergestellt werden, daß die mit der Nutzung eines Sportplatzes verbundenen Lärmbeeinträchtigungen auf ein zumutbares Maß beschränkt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1991 - BVerwG 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
    Konflikte die sich aus der Nutzung im Einzelfall gleichwohl ergeben können, brauchen nicht schon auf der Planungsebene abschließend bewältigt zu werden, da im nachfolgenden Genehmigungsverfahren mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ein Instrument zur Verfügung steht, das es ermöglicht, die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu bewahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - a.a.O. Beschlüsse vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30, und vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 29).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
    Sieht die Gemeinde von weiteren Vorgaben ab, so ist der Bebauungsplan dahin auszulegen, daß auf dem Sportplatz nur eine mit der Wohnnutzung verträgliche Sportausübung zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 BVerwGE 81, 197; Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 4 B 1.91 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 6).
  • BVerwG, 27.07.1989 - 4 NB 19.89

    Aufstellung eines Bebauungsplans - Beachtlichkeit von Verfahrensverstößen -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
    Auch bei der Festsetzung solcher Anlagen bestimmt die Gemeinde in dem durch § 1 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 BauGB abgesteckten Rahmen in planerischer Gestaltungsfreiheit, welches Maß an Konkretisierung der jeweiligen Situation angemessen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 19.89 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 3, und vom 20. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 43.93 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 74).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
    Eine Abweichung von den Urteilen vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - (NVwZ 1984, 366) und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - (BVerwGE 81, 185) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Berufungsgericht keinen Anlaß hatte, sich mit der in diesen Entscheidungen behandelten Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen eine Auflage isoliert anfechtbar ist.
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
    Er hat darauf hingewiesen, daß sich die Anforderungen an die Bestimmtheit und das Maß der Konkretisierung danach richten, was nach den Verhältnissen des Einzelfalls für die städtebauliche Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 3 und des § 9 Abs. 1 BauGB erforderlich ist und dem Gebot gerechter Abwägung der konkret berührten privaten und öffentlichen Belange entspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - BVerwGE 42, 5, und vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30).
  • BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96

    Berücksichtigung von Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn bei Nachbarklage

  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

  • BVerwG, 16.12.1992 - 7 B 180.92

    Planfeststellungsbeschluß - Klageänderung - Änderungsbeschluß

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

  • BVerwG, 30.11.1995 - 4 B 248.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff desx Rechtsverhältnisses i.S. von § 94 VwGO -

  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57

    Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine

  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

  • BVerwG, 24.03.1976 - IV C 16.74

    Anforderungen an die Auslegung eines Privatweges als selbstständige

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 35.70

    Nachbarschützende Wirkung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen über die Zahl der

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Diese zur Anfechtung durch den Baunachbarn entwickelten Grundsätze beanspruchen - unabhängig von der insoweit anderen grundrechtlichen Situation - auch für den hier zu entscheidenden Fall der Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch einen Umweltverband Geltung (vgl. zum Baurecht: BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 1996 - 4 B 54.96 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 132 und vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87.
  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Anlagenbetreibers sind - wie das Oberverwaltungsgericht (juris Rn. 54) richtig erkannt hat - bei der Überprüfung der Genehmigung im Gegensatz zu solchen zu seinen Lasten zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 S. 43 f.).
  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    3.1 Wären die in den nicht klagegegenständlichen Änderungsgenehmigungen geregelten Änderungen so wesentlich, dass die Ausgangsgenehmigung in der Fassung der 2. Änderungsgenehmigung ohne die nachfolgend geänderten Regelungsteile nicht mehr eigenständig aufrechtzuerhalten, von diesen also nach materiellem Recht nicht teilbar wäre, könnten von ihr ggf. keine Rechtswirkungen mehr ausgehen, so dass für die Klage in Bezug auf diesen Gegenstand kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestünde (vgl. zu einer solchen Konstellation BayVGH, U.v. 20.12.2019 - 9 B 12.940 - juris Rn. 20 ff.; nachfolgend BVerwG, B.v. 1.9.2020 - 4 B 12.20 - NVwZ-RR 2021, 87 = juris Rn. 4 ff.; s. auch BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 31.07 - UPR 2010, 28 = juris Rn. 23; B.v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179 = juris Rn. 9).

    Insoweit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Änderungen zugunsten des Anlagenbetreibers, die nach Bescheiderlass eingetreten sind, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung im Rahmen von Drittanfechtungsklagen zu berücksichtigen, obwohl auch insoweit grundsätzlich der Zeitpunkt der Genehmigungserteilung der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt ist (vgl. zum Immissionsschutzrecht BVerwG, B.v. 28.7.2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 = juris Rn. 12; U.v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321 = juris Rn. 43; zum Baurecht B.v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179 = juris Rn. 3).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass es mit dem Grundsatz der Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (BVerwG, B.v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179 = juris Rn. 3).

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1998 - 4 B 40/98   

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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.03.1998 - 4 B 40/98 (https://dejure.org/1998,11825)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. März 1998 - 4 B 40/98 (https://dejure.org/1998,11825)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Umlage nach dem Altenpflegegesetz für 1997 zunächst zu zahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz; Altenpflege; Sonderabgabe; Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 19 CS 07.400
    Bei der im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO zu treffenden Interessenabwägung hat das Verwaltungsgericht darauf abgestellt, dass bei der Prüfung einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Erhebung von öffentlichen Abgaben i.S.d. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Gesichtspunkte des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO entsprechend anzuwenden sind (OVG NRW, B.v. 16.3.1998 - 4 B 40/98 -, juris TZ 2; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNrn. 115 und 152 zu § 80 VwGO ).
  • VG Köln, 11.06.2019 - 2 K 2220/18
    vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. April 1988 - 4 B 40/98, BRS 60 Nr. 178.
  • VG München, 08.01.2007 - M 18 S 06.4166
    Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch nach der hier im summarischen Verfahren gebotenen Prüfung völlig offen, da schwierige Rechtsfragen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht geklärt werden können und die Verfassungswidrigkeit der Norm jedenfalls nicht offensichtlich ist (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.3.1998, Az. 4 B 40/98).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1999 - 4 B 1554/99

    Möglichkeit einer Definition des in § 7 Altenpflegegesetz (AltPflG) erwähnten

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 16. März 1998 - 4 B 40/98 -, NWVBl. 1998, 359, ausgeführt, daß die Frage der Verfassungswidrigkeit im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht geklärt werden kann.
  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 19 CS 07.324

    Beitrag nach dem Absatzfondsgesetz

    Bei der im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO zu treffenden Interessenabwägung hat das Verwaltungsgericht darauf abgestellt, dass bei der Prüfung einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Erhebung von öffentlichen Abgaben i.S.d. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Gesichtspunkte des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO entsprechend anzuwenden sind (OVG NRW, B. v. 16.3.1998 ­ 4 B 40/98 ­, juris TZ 2; Kopp/ Schenke, a.a.O., RdNrn. 115 und 152 zu § 80 VwGO).
  • VG Düsseldorf, 17.01.2001 - 7 L 3087/00

    Durchführung von Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen in einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. März 1998 - 4 B 40/98 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 1998, S. 359 und vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht- Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1994, S. 617; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. April 1991 - Bs II 16/91 -, NVwZ-RR 1992, S. 318 (319); siehe hierzu auch Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Januar 2000, § 80 Rz. 193 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1999 - 4 B 1090/99

    Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsverordnung unter Berücksichtigung von

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 16. März 1998 - 4 B 40/98 -, NWVBl. 1998, 359, ausgeführt, daß die Frage der Verfassungswidrigkeit im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht geklärt werden kann.
  • OVG Sachsen, 05.11.2004 - 2 BS 388/04
    Demgemäß wurde in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass es sich bei der auf landesrechtlichen Grundlagen erhobenen Umlage zur Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege um öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelt (vgl. etwa OVG Münster, Beschl. v. 16.3.1998 - 4 B 40/98 -, zitiert noch juris und VGH Mannheim, Beschl. v. 28.7.1998 - 2 S 624/98 -, NVwZ-RR 1999, 35).
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