Rechtsprechung
BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Abs 2 BauNVO, § 6 Abs 1 BauO NW 2006
Zum Begriff des Doppelhauses im System der offenen Bauweise - Wolters Kluwer
Erfassung des bauplanungsrechtlichen Gehalts des "Doppelhauses" als eine der in der offenen Bauweise zulässigen Hausformen durch bauordnungsrechtliche Vorschriften
- rewis.io
Zum Begriff des Doppelhauses im System der offenen Bauweise
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 22 Abs. 2 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1
Erfassung des bauplanungsrechtlichen Gehalts des "Doppelhauses" als eine der in der offenen Bauweise zulässigen Hausformen durch bauordnungsrechtliche Vorschriften - rechtsportal.de
BauNVO § 22 Abs. 2 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1
Erfassung des bauplanungsrechtlichen Gehalts des "Doppelhauses" als eine der in der offenen Bauweise zulässigen Hausformen durch bauordnungsrechtliche Vorschriften - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Drittschutz für Doppelhaus im unbeplanten Innenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2011 - 10 A 1224/09
- BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1218
- ZfBR 2012, 478
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …
Auszug aus BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11
Danach dürfe ein Doppelhaus ausnahmsweise auf zwei Grundstücken ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden, sofern die Haushälften oder Häuser in "wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise" aneinandergebaut würden (Urteil vom 24. Februar 2000 - BVerwG 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355 ).In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein Doppelhaus im Sinne der bauplanungsrechtlichen Vorschriften über die Bauweise nur dann entsteht, wenn zwei Gebäude derart zusammengebaut werden, dass sie einen Gesamtbaukörper bilden (Urteil vom 24. Februar 2000 a.a.O. S. 358).
Ein einseitiger Grenzanbau ist in der offenen Bauweise unzulässig (Urteil vom 24. Februar 2000 a.a.O. S. 359).
In diesem städtebaulichen Regelungszusammenhang beurteile sich die Frage, ob zwei an der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtete Gebäude (noch) ein Doppelhaus bilden, allein nach dem Merkmal des wechselseitigen Verzichts auf seitliche Grenzabstände, mit dem eine spezifisch bauplanerische Gestaltung des Orts- und Straßenbildes verfolgt werde (Urteil vom 24. Februar 2000 a.a.O. S. 361).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - 10 B 1090/07
Geltendmachung eines nachbarrechtlichen Abwehranspruchs gegen eine erteilte …
Auszug aus BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11
In anderen Verfahren hat es zwar die Auffassung vertreten, dass der Doppelhausnachbar im unbeplanten Innenbereich auch nach § 34 Abs. 1 BauGB ein Abwehrrecht gegen die Zulassung eines Vorhabens habe, durch das ein bestehendes Doppelhaus seine Eigenschaft als Doppelhaus im Rechtssinne verliere (OVG Münster, Urteil vom 28. Februar 2012 - 7 A 2444/09 - juris; Beschluss vom 23. Juli 2007 - 10 B 1090/07 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2012 - 7 A 2444/09
Rechtmäßigkeit eines erteilten planungsrechtlichen Vorbescheids für ein …
Auszug aus BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11
In anderen Verfahren hat es zwar die Auffassung vertreten, dass der Doppelhausnachbar im unbeplanten Innenbereich auch nach § 34 Abs. 1 BauGB ein Abwehrrecht gegen die Zulassung eines Vorhabens habe, durch das ein bestehendes Doppelhaus seine Eigenschaft als Doppelhaus im Rechtssinne verliere (OVG Münster, Urteil vom 28. Februar 2012 - 7 A 2444/09 - juris; Beschluss vom 23. Juli 2007 - 10 B 1090/07 - juris). - BVerwG, 07.06.2006 - 4 C 7.05
Baugenehmigungsgebühr; Befreiung; - von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; …
Auszug aus BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11
Soweit es um den Begriff des Doppelhauses geht, dürfte § 6 Abs. 1 BauO NRW in der Auslegung des Oberverwaltungsgerichts an die bundesrechtliche Vorschrift des § 22 Abs. 2 BauNVO anknüpfen und das Bundesrecht insoweit als vorgegeben hinnehmen (vgl. Urteil vom 7. Juni 2006 - BVerwG 4 C 7.05 - BRS 70 Nr. 84 S. 449 f.). - BVerwG, 17.08.2011 - 4 B 25.11
Zum Begriff des Doppelhauses
Auszug aus BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11
Der Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus kann nicht nur entstehen, wenn - wie in dem durch Urteil vom 24. Februar 2000 entschiedenen Fall - ein Gebäude gegen das andere an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so stark versetzt wird, dass sein vorderer oder rückwärtiger Versprung den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, sondern auch, wenn ein nicht grenzständiger Anbau wegen seiner Abmessungen die bisherige Doppelhaushälfte so massiv verändert, dass die beiden Gebäude nicht mehr als bauliche Einheit erscheinen (vgl. Beschluss vom 17. August 2011 - BVerwG 4 B 25.11 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Diese Begriffsbestimmung bezeichnet den Begriff des Doppelhauses im Sinne bauplanungsrechtlicher Vorschriften (Beschluss vom 10. April 2012 - BVerwG 4 B 42.11 - ZfBR 2012, 478, juris Rn. 9), also auch für den unbeplanten Innenbereich.Es kann daher das Vorliegen eines Doppelhauses mit Blick auf die bauplanungsrechtlichen Ziele der Steuerung der Bebauungsdichte sowie der Gestaltung des Orts- und Stadtbildes geprüft und ein Mindestmaß an Übereinstimmung verlangt werden (Beschluss vom 10. April 2012 - BVerwG 4 B 42.11 - a.a.O. Rn. 12).
- BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14
Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff …
Die Auslegung der Regelungen zur Abstandfläche in § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 Buchst. b BauO NRW ist revisibel, soweit die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Doppelhausbebauung in Rede steht, weil die landesrechtliche Norm an die bundesrechtliche Regelung lediglich anknüpft (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 1976 - 5 C 73.74 - BVerwGE 51, 268 und vom 7. Juni 2006 - 4 C 7.05 - BRS 70 Nr. 84 S. 449 f.; zum Begriff des Doppelhauses bei Auslegung des § 6 Abs. 1 BauO NW vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2012 - 4 B 42.11 - BRS 79 Nr. 95 Rn. 8). - OVG Hamburg, 11.09.2018 - 2 Bf 43/15
Bauvorbescheid zur Errichtung eines Reihenmittelhauses; Festsetzung "RH" - …
Demnach entsteht ein Doppelhaus nur dann, wenn zwei Gebäude derart zusammengebaut werden, dass sie einen Gesamtbaukörper bilden (…BVerwG, Urt. v. 24.2.2000, 4 C 12/98, BVerwGE 110, 355 ff., juris Rn. 18; Beschl. v. 10.4.2012, 4 B 42/11, BRS 79 Nr. 95 (2012), juris Rn. 9).Insoweit enthält das Erfordernis einer baulichen Einheit nicht nur ein quantitatives, sondern auch ein qualitatives Element (…BVerwG, Urt. v. 24.2.2000, 4 C 12/98, BVerwGE 110, 355 ff., juris Rn. 20; Beschl. v. 10.4.2012, 4 B 42/11, BRS 79 Nr. 95 (2012), juris Rn. 9;… vgl. auch Beschl. v. 17.8.2011, 4 B 25/11, juris Rn. 5).
Bauordnungsrechtliche Vorschriften über die Höhe und Breite von Gebäuden, die traufen- oder giebelständige Anordnung, Frist-, Sockel- oder Traufhöhen, Farbe und Gliederung von Fassaden, der Drempel, Dächer und Dachaufbauten, die der Abwehr von Verunstaltungen oder der positiven Baugestaltungspflege dienen, sind nicht geeignet, den bauplanungsrechtlichen Gehalt der Begriffe Doppelhaus und Reihenhäuser als in der offenen Bauweise zulässige Hausformen zu erfassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.4.2012, 4 B 42/11, BRS 79 Nr. 95 (2012), juris Rn. 11;… Urt. v. 24.2.2000, 4 C 12/98, BVerwGE 110, 355 ff., juris Rn. 24).
In dem städtebaulichen Regelungszusammenhang beurteilt sich die Frage, ob an der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtete Gebäude noch ein Doppelhaus oder Reihenhäuser bilden, allein nach dem Merkmal des wechselseitigen Verzichts auf seitliche Grenzabstände, mit dem eine spezifisch bauplanerische Gestaltung des Orts- und Stadtbildes verfolgt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.4.2012, 4 B 42/11, BRS 79 Nr. 95 (2012), juris Rn. 11;… Urt. v. 5.12.2013, 4 C 5/12, BVerwGE 148, 290 ff., juris Rn. 16).
Es kann daher das Vorliegen von Reihenhäusern mit Blick auf die bauplanungsrechtlichen Ziele der Steuerung der Bebauungsdichte sowie der Gestaltung des Orts- und Stadtbildes geprüft und ein Mindestmaß an Übereinstimmung verlangt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.4.2012, 4 B 42/11, BRS 79 Nr. 95 (2012), juris Rn. 11, 13;… Urt. v. 5.12.2013, 4 C 5/12, BVerwGE 148, 290 ff., juris Rn. 16).
- VG Gelsenkirchen, 27.03.2015 - 10 K 2713/12
Nachbarlage, Rücksichtrnahmegebot, Doppelhaus
Die Hälften eines Doppelhauses müssen sich auch hinsichtlich der Überdeckung der Giebelflächen, der Kubatur, der Traufen, der Dachneigung und Firsthöhen, der Grundfläche und der Bautiefe nicht im Wesentlichen entsprechen, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 -4 C 12/98- a.a.O. und Beschluss vom 10. April 2012 -4 B 42/11-, Juris-Dokument.Die Baulichkeit der Beigeladenen hat kein derartiges optisches Übergewicht, dass nur von einer deutlich massiveren und damit einseitigen Grenzbebauung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2012 -4 B 42/11-und OVG NRW, Urteil vom 19. April 2012 -10 A 1035/10-, beides Juris- Dokumente, auf dem Grundstück der Beigeladenen ausgegangen werden kann.
vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2012 -4 B 42/11-, a.a.O.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
Erteilung einer Baugenehmigung für ein grenzständiges Einfamilienhaus
Das oberirdische und deshalb sichtbare Brutto-Raumvolumen hat besondere Bedeutung in Fällen, in denen sich die Unterschiede in mehr als einer Dimension ergeben; es setzt auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts relevanten nicht grenzständigen Erweiterungen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2012 - 4 B 42.11 -, BRS 79 Nr. 95, eine für den Regelfall anzunehmende äußere Grenze; hinsichtlich ihrer Höhe und Tiefe werden nicht grenzständige Erweiterungen von dem oben formulierten negativen Grundsatz nicht erfasst.vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2012 4 B 42.11 -, BRS 79 Nr. 95.
- VG München, 17.08.2015 - M 8 SN 15.2797
Grundsätze der Doppelhausrechtsprechung
Zwar sei höchstrichterlich geklärt, dass auch ein nicht grenzständiger Anbau unter Umständen den Charakter eines Doppelhauses beseitigen könne, allerdings sei dies nur der Fall, wenn der Anbau derart massiv sei, dass er zugleich die Eigenschaft der Doppelhaushälften als bauliche Einheit aufhebe (BVerwG, B. v. 10.04.2012 - 4 B 42/11).Ob ein nicht grenzständiger Anbau die bisherige bauliche Einheit zweier Doppelhaushälften aufhebt, hängt daher maßgebend von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42/11 - juris Rn. 9).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. April 2012 (4 B 42/11 - juris Rn. 11) darauf abgestellt, dass zwar auch ein nicht grenzständiger Anbau zu einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots unter Berücksichtigung der Doppelhausrechtsprechung führen kann, allerdings war der nicht grenzständige Anbau in seiner Wirkung einem grenzständigen Anbau vergleichbar und riegelte die Freiflächen auf dem Grundstück der anderen Doppelhaushälfte ab (vgl. BVerwG, U. v. 10.04.2012 - 4 B 42/11 - juris Rn. 11).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 1276/13
Klage eines Nachbarn gegen die Genehmigung der Erweiterung des angrenzenden …
- 4 B 42.11 -, BRS 79 Nr. 95, eine für den Regelfall anzunehmende äußere Grenze; hinsichtlich ihrer Höhe und Tiefe werden nicht grenzständige Erweiterungen von dem oben formulierten negativen Grundsatz nicht erfasst. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 2 A 723/11
Nachbarschutz gegen eine Baugenhemigung zum Umbau und zur Aufstockung eines …
vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10. April 2012 - 4 B 42.11 -, juris Rn. 9, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355 = BRS 63 Nr. 185 = juris Rn. 18 und 20; OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 7 B 548/12 -, juris Rn. 4, Urteil vom 19. April 2012 - 10 A 1035/10 -, BauR 2012, 1221 = juris Rn. 35. - VG Würzburg, 23.01.2014 - W 5 K 13.88
Nachbarklage; unbeplanter Innenbereich; Anbau an Reihenendhaus; Abwehrrecht gegen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 10.4.2012 Nr. 4 B 42.11) hängt es maßgebend von den Umständen des Einzelfalls ab, ob ein nicht grenzständiger Anbau die bisherige bauliche Einheit zweier Doppelhaushälften aufhebt.Hiernach kann der Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus, der in der offenen Bauweise unzulässig ist, nicht nur dann entstehen, wenn ein Gebäude gegen das andere an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so stark versetzt wird, dass sein vorderer oder rückwärtiger Versprung den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, sondern auch, wenn ein nicht grenzständiger Anbau wegen seiner Abmessungen die bisherige Doppelhaushälfte so massiv verändert, dass die beiden Gebäude nicht mehr als bauliche Einheit erscheinen (BVerwG, B.v. 10.4.2012 Nr. 4 B 42.11).
Ein solcher Fall kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der im Verhältnis zur bisherigen Kubatur massive Anbau grenznah errichtet wird - was hier nicht der Fall ist - und - in seiner Wirkung einem grenzständigen Anbau vergleichbar - die Freiflächen auf dem Grundstück der anderen Doppelhaushälfte abriegelt (BVerwG, B.v. 10.4.2012 Nr. 4 B 42.11).
Das Bundesverwaltungsgericht hat bislang offengelassen, ob ein Doppelhaus-Nachbar im unbeplanten Innenbereich einen Abwehranspruch gegen die Zulassung eines Vorhabens hat, durch das ein bestehendes Doppelhaus seine Eigenschaft als "Doppelhaus" im Rechtssinne verliert (BVerwG, B.v. 10.4.2012 Nr. 4 B 42.11).
- BVerwG, 15.09.2020 - 4 B 46.19
Nachbarschutz gegen ein Feuerwehrgerätehaus
Diese Grundsätze lassen sich auf den Schutz von Nachbarn, deren Grundstücke in demselben faktischen Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB liegen, übertragen (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 4 B 32.11 - BauR 2012, 1218 und vom 10. Januar 2013 - 4 B 48.12 - BauR 2013, 934). - BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
Verhältnis von Baugrenzen über mehrere Grundstücke und offener Bauweise
- VG Schleswig, 14.10.2020 - 8 B 15/20
Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
- VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23
Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
- VG Karlsruhe, 28.04.2023 - 2 K 1313/22
Nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine grenzständige Bebauung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - 2 A 7/13
Baugenehmigung zur Erweiterung eines Wohngebäudes bei Ausbruch aus einer …
- VG Frankfurt/Main, 11.05.2020 - 8 K 2757/18
Zu den Voraussetzungen der Doppelhauseingeschaft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 7 B 548/12
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes geringer …
- VG München, 12.11.2012 - M 8 K 12.1764
Quattrohaus; einseitiger Anbau; Doppelhaus-Rechtsprechung; Rücksichtnahmegebot
- OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 21/22
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für den Anbau …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 20/22
Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung: Maßstäbe im …
- VG München, 29.09.2021 - M 9 K 20.1677
Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung einer Doppelhaushälfte
- VG Karlsruhe, 16.04.2014 - 4 K 3205/12
Anspruch auf baubehördliches Einschreiten gegen Anbau einer Doppelhaushälfte mit …
- OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13
Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")
- VG Köln, 03.07.2012 - 2 K 368/11
Lediglich lästige Beeinträchtigung der Besonnung bzw. Belichtung durch ein …
- VGH Bayern, 09.06.2021 - 1 ZB 18.2158
Erfolglose Berufungszulassung: Nachbar wendet sich gegen die Errichtung eines …
- VG Hamburg, 12.02.2013 - 19 E 3180/12
Entfallen der Eigenschaft des Gebäudes als Doppelhaus
- VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2359/23
Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 2 S 29.15
Baugenehmigung; Drittanfechtung; Baustopp; grenzständiger Anbau; freistehendes …
- VG Augsburg, 04.07.2019 - Au 5 K 18.345
Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung für ein "halbes Doppelhaus" - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2021 - 10 S 72.20
Beschwerde; Nachbarwiderspruch; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfung …
- VG Gelsenkirchen, 21.10.2015 - 10 K 3627/13
Nachbarklage, offene Bauweise, Hausgruppe, Übereinstimmung
- VG Gelsenkirchen, 21.10.2015 - 10 K 3210/14
Nachbarklage, offene Bauweise, Hausgruppe, Übereinstimmung
- VG Köln, 06.10.2020 - 8 L 1382/20
- VG Arnsberg, 13.05.2014 - 4 L 182/14
Unbestimmtheit einer Baugenehmigung in Bezug auf die Einhaltung der Abstandfläche …
- VGH Bayern, 21.07.2022 - 2 ZB 21.2956
Nachbarklage gegen Anbau an Doppelhaus
- VG München, 29.02.2016 - M 8 K 15.2298
Erfolgreiche Nachbarklage gegen Neubau eines Reihenendhauses - Verstoß gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2015 - 7 A 1071/14
Verstoß einer Baugenehmigung gegen das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot …
- BVerwG, 15.09.2020 - 4 B 46
- VG Schleswig, 06.12.2019 - 2 B 53/19
Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
- VG Aachen, 21.08.2019 - 3 K 3193/16
Vollständiger Rückbau; Austauschmittel; Ermessen; Ermessensausübung; …
- VG München, 29.02.2016 - M 8 K 15.2295
Verletzung des Rücksichtnahmegebots auch gegenüber nicht direkt angrenzenden …
- VG Düsseldorf, 29.08.2014 - 4 L 1286/14
- VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 14.823
Erfolglose Klage gegen die Baugenehmigung der Nachbarin
- VG Würzburg, 17.07.2014 - W 5 K 12.313
Nachbarklage; Dorfgebiet; Einfügen; Nicht (wesentlich) störender Gewerbebetrieb; …
- VG Würzburg, 17.07.2014 - W 5 K 14.25
Nachbarklage; Dorfgebiet; Einfügen; Nicht (wesentlich) störender Gewerbebetrieb; …
- VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
Drittanfechtungsklage; Bauvorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses; …
- VG München, 29.02.2016 - M 8 K 15.2294
Nachbarklage gegen Erteilung einer Baugenehmigung
- VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 9 S 18.01821
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung …
- VG Arnsberg, 20.08.2012 - 4 L 552/12
Baugenehmigungsvorgaben müssen eingehalten werden!
- VG Köln, 21.06.2018 - 8 K 12044/16
- VG Aachen, 27.08.2014 - 3 K 2173/13
Reihenhaus; Reihenhauserweiterung; Nachbarhaus; Hausgruppe; Doppelhaus; Anbau; …