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   OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04   

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OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04 (https://dejure.org/2005,7167)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.03.2005 - 4 B 436/04 (https://dejure.org/2005,7167)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. März 2005 - 4 B 436/04 (https://dejure.org/2005,7167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 20, Art 28 Abs. 1 S. 2; VwGO § 42 Abs. 2, § 43, § 61 Nr. 2, § 91, § 116 Abs. 1 S. 1, § 154; SächsVerf Art 1, Art 3 Abs. 1, Art 86 Abs. 1; SächsGemO § 56 Abs. 1, § 56 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Beigeordnetenwahl; Zulässigkeit von Fraktionen in einem Gemeinderat oder Stadtrat; Zweck einer Fraktionsbildung; Wegfall der Beteiligtenfähigkeit einer Fraktion nach Ablauf der Wahlperiode; Berechtigtes Interesse an der Unwirksamkeit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 20; ; GG Art. 28 Abs. 1 ... Satz 2; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 43; ; VwGO § 61 Nr. 2; ; VwGO § 91; ; VwGO § 116 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 154; ; SächsVerf Art. 1; ; SächsVerf Art. 3 Abs. 1; ; SächsVerf Art. 86 Abs. 1; ; SächsGemO § 56 Abs. 1; ; SächsGemO § 56 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Dresden, 27.01.2004 - 12 K 2496/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
    Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 27. Januar 2004 - 12 K 2496/01 - geändert.

    Die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 26.10.2001 - 12 K 2496/01 - beigeladenen Bürgermeister der Landeshauptstadt Dresden haben die Klageabweisung beantragt und hierzu im Wesentlichen vorgebracht: .

    Das Verwaltungsgericht hat, nachdem es mit Beschlüssen vom 13.1.2003 und 27.1.2004 - 12 K 2496/01 - die weiteren im Stadtrat vertretenen Fraktionen beigeladen hatte, mit Urteil vom 27.1.2004, das am 14.4.2004 verkündet wurde, festgestellt, dass die angesprochene Beigeordnetenwahl unwirksam sei.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 27.1.2004 - 12 K 2496/01 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 27.1.2004 - 12 K 2496/01 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die in den verbundenen Berufungsverfahren - 4 B 435/04 und 4 B 436/04 - und dem Klageverfahren - 12 K 2496/01 - gewechselten Schriftsätze der Beteiligten sowie auf deren Vorbringen in der mündlichen Verhandlung vom 15.3.2005 verwiesen.

    Der Streitwert des Verfahrens wird unter Änderung der Festsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. Mai 2004 - 12 K 2496/01 - für beide Instanzen auf jeweils 20.000,- EUR festgesetzt.

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
    Für die Zusammensetzung dieses Ausschusses folgt wegen des Prinzips der demokratischen Repräsentation und der Einbeziehung der Ratsausschüsse - als verkleinertes Bild des Rates - in dieses Prinzip, dass die Ausschusssitze nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vergeben werden können, sondern entsprechend der Zusammensetzung des Rates spiegelbildlich zu vergeben sind (sh. etwa: BVerwG, Urt. v. 10.12.2003, NVwZ 2004, 621; Beschl. v. 7.12.1992, NVwZ-RR 1993, 209).

    Daher hat eine Ausschussbesetzung nach Maßgabe der Sitzverhältnisse im Gemeinderat zu erfolgen (sh. dazu etwa: BVerwG, Urt. v. 10.12.2003, aaO; Beschl. v. 7.12.1992, aaO; Urt. v. 27.3.1992, NVwZ 1993, 375).

  • BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92

    Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
    Für die Zusammensetzung dieses Ausschusses folgt wegen des Prinzips der demokratischen Repräsentation und der Einbeziehung der Ratsausschüsse - als verkleinertes Bild des Rates - in dieses Prinzip, dass die Ausschusssitze nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vergeben werden können, sondern entsprechend der Zusammensetzung des Rates spiegelbildlich zu vergeben sind (sh. etwa: BVerwG, Urt. v. 10.12.2003, NVwZ 2004, 621; Beschl. v. 7.12.1992, NVwZ-RR 1993, 209).

    Daher hat eine Ausschussbesetzung nach Maßgabe der Sitzverhältnisse im Gemeinderat zu erfolgen (sh. dazu etwa: BVerwG, Urt. v. 10.12.2003, aaO; Beschl. v. 7.12.1992, aaO; Urt. v. 27.3.1992, NVwZ 1993, 375).

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88

    Vorzeitige Abwahl von Wahlbeamten - Berufsbeamtentum - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
    Zwar wäre es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen, von der Verbeamtung von Beigeordneten abzusehen, wodurch die Grenze von deren Amtsführung zugunsten des politischen Postulats verschoben werden könnte (BVerwG, Urt. v. 15.3.1989, NVwZ 1989, 972).
  • BVerwG, 18.12.1975 - V C 79.74

    Klage des Vermieters gegen den Träger der Sozialleistung auf Feststellung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
    Das Rechtsverhältnis i.S.v. § 43 Abs. 1 VwGO muss nicht notwendig zwischen den Prozessbeteiligten bestehen, es genügt auch ein zwischen anderen Betroffenen bestehendes Rechtsverhältnis, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der auf ein solches Rechtsverhältnis bezogenen Feststellung hat (BVerwG, Urt. v. 18.12.1975, BVerwGE 50, 60).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1990 - 15 A 2666/86

    Auflösung einer Ratsfraktion ; Ablauf der Amtszeit einer Ratsfraktion;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
    Die Klage der Klägerin zu 1. ist demzufolge jedenfalls wegen Fehlens eines berechtigten Feststellungsinteresses unzulässig (NdsOVG, Beschl. v. 17.1.2002, NdsVBl. 2002, 135; OVG NW, Beschl. v. 27.3.1990, NVwZ-RR 1990, 505; HessVGH, Urt. v. 3.9.1985, NVwZ 1986, 328).
  • BVerwG, 16.12.1998 - 7 B 252.98
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
    Würde in einem solchen Fall die Zulässigkeit einer Klageänderung wegen einer vermeintlich fehlenden Sachdienlichkeit abgelehnt und ein Verwaltungsrechtsstreit durch ein Prozessurteil beendet werden, obgleich die Verfahrensbeteiligten im Anschluss daran wegen der nicht entschiedenen streitigen Sachfrage einer erneuten Klage mit demselben Streitstoff ausgesetzt wären, stünde dies in Widerspruch zu der prozessökonomischen Erwägung, einen weitgehend geförderten und in der Sache entscheidungsreifen Rechtsstreit auch durch eine Sachentscheidung zu beenden (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1998 - 7 B 252/98 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
    Der von der Klägerin zu 2. im Berufungsverfahren erklärte Parteibeitritt ist als Klägerbeitritt eine subjektive Klageänderung nach § 91 VwGO (BVerwG, Urt. v. 3.7.1987, NJW 1988, 1228; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 91 RdNrn. 20 ff m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
    Soweit teilweise vertreten wird, dass die Erstattungspflicht bei fehlender Beteiligungsfähigkeit denjenigen treffe, der als Vertreter für den nicht Beteiligungsfähigen den Verwaltungsrechtsstreit geführt habe, folgt dem der Senat jedenfalls in Fällen wie hier nicht (sh. dazu: BGH, Beschl. v. 4.3.1993, NJW 1993, 1865; Neumann, in: NK-VwGO, § 154 RdNr. 60; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage, vor § 154 RdNr. 4).
  • OVG Sachsen, 27.01.2004 - 4 B 606/02

    Klagebefugnis, Kaufvertrag, Nutzungsrecht, Selbstverwaltungsrecht,

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
    Die prozessuale Prüfung einer möglichen Rechtsverletzung i.S.v. § 42 Abs. 2 VwGO verbietet es, eine gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit einer Klage zu erörtern (SächsOVG, Urt. v. 27.1.2004, VIZ 2004, 236).
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1992 - 5 M 2798/92

    Gemeinderat; Niedersachsen; Kommunalbeamtenwahl; Ermessensbindung; Eignung;

  • OVG Sachsen, 23.08.2001 - 3 BS 201/01

    Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes in die Agenda der Sitzung des

  • VG Dresden, 22.08.2001 - 12 K 1944/01

    Aufnahme des Verhandlungsgegenstandes "Wahl des Beigeordneten" auf die

  • OVG Thüringen, 30.09.1999 - 2 Eo 790/98

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2020 - 15 A 3460/18

    Auskunftsklage zur Sparkassenfusion bleibt erfolglos

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 27. März 1990 - 15 A 2666/86 -, juris Rn. 6; Sächs. OVG, Urteil vom 15. März 2005 - 4 B 436/04 -, juris Rn. 28 ff.; Thür.
  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1313/06

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich jeder Ratsausschuss ein verkleinertes Bild des Gemeinderates sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Rates widerspiegeln muss (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.; OVG Sachsen, Urt. vom 15.03.2005 - 4 B 436/04 -, [...]; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 04.02.2005 - 10 ME 104/04 -, [...]).

    Als ausführendes Organ unterliegt der Gemeindevorstand - im Unterschied zu der Gemeindevertretung und deren Ausschüssen, in die die Gemeindevertretung einen Teil ihrer Aufgaben vorverlagert hat - nicht dem Grundsatz der Repräsentation, so dass seine parteipolitische Zusammensetzung nicht deckungsgleich mit der der Gemeindevertretung sein muss (vgl. Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O.; OVG. Sachsen, Urt. vom 15.03.2005, a.a.O.; VG D-Stadt, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen, Urt. vom 11.04.1990, a.a.O.).

    Zudem werden die Beigeordneten zwar von der Gemeindevertretung gewählt und befinden sich insofern - zumindest für den Fall, dass der Wunsch nach einer Wiederwahl besteht - in einer gewissen Abhängigkeit, diesändert jedoch nichts daran, dass sie als Ehrenbeamte auf Zeit zu einer unparteiischen Amtsführung verpflichtet sind (Kommunalverfassungsrecht Hessen, Kommentare, Stand März 2006, § 39 a HGO Rdnr. 4 und § 21 HGO Rdnrn. 33 und 40) und damit auch eine Neutralität gegenüber der Gemeindevertretung zu wahren haben (vgl. OVG Sachsen, Urt. vom 15.03.2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2010 - 2 A 63/08

    Antrag eines Entwicklers und Produzenten von Brandschutzplatten auf Verlängerung

    - 12 A 714/03 -, juris Rn. 31; Sächs. OVG, Urteil vom 15. März 2005 - 4 B 436/04 -, juris Rn. 35; Schmid, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 91 Rn. 22; offen gelassen in BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2001 - 6 CN 4.00 -, BRS 64 Nr. 55 = juris Rn. 21.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. September 1957 - 1 CB 51.57 -, DVBl. 1959, 61; Sächs. OVG, Urteil vom 15. März 2005 - 4 B 436/04 -, juris Rn. 36.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 15 AS 281/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Beratungshilfe - Erstattung von Kosten

    Würde diese Auslegung zutreffen, handelte es sich bei dem dann erklärten "Klägerbeitritt" (auch als "Parteibeitritt" bezeichnet) um eine Klageänderung, die nur unter den Voraussetzungen des § 99 Abs. 1 SGG zulässig wäre (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 15.03.2005, Az. 4 B 436/04, Bayer. VGH, Urt. v. 18.02.2002, Az. 11 B 00.1769 und OVG NRW, Urt. v. 06.09.1991, Az. 23 A 1943/86 zum Klägerbeitritt als Klageänderung nach § 91 VwGO; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.05.2009, Az. 5 U 121/08 und OLG Dresden, Urt. v. 13.01.1999, Az. 18 U 2050/97 zum Klägerbeitritt als Klageänderung nach § 263 ZPO).
  • OVG Sachsen, 08.03.2011 - 4 A 918/10

    Abwahl eines Bürgermeisters

    Auf die Gründe, die zu dem Vertrauensverlust geführt haben, komme es grundsätzlich nicht an (SächsOVG, Urt. v. 15. März 2005, SächsVBl. 2006, 12 und Beschl. v. 9. Juni 2009 - 4 B 411/07 -, juris).
  • BSG, 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B

    Bestimmung des Streitwerts bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen

    Die vereinzelt vertretene Ansicht, bei Klagen mehrerer einfacher Streitgenossen gegen die Gültigkeit einer Wahl seien die Streitwerte zu addieren (vgl VGH Mannheim, NVwZ-RR 1996, 480; dem folgend Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl 2006, Anhang I B zu § 52 GKG , Streitwertkatalog, RdNr 5; aA BayVGH, NVwZ-RR 1997, 755; zu kommunalrechtlichen Organstreitverfahren s auch Sächs OVG, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 B 436/04 - juris), kann daher auf Wahlanfechtungsklagen im Bereich der vertragsärztlichen Selbstverwaltung nicht übertragen werden.
  • OVG Sachsen, 14.09.2010 - 4 B 87/10

    Spiegelbildliche Besetzung der Ausschüsse bei einer geringen Ausschussgröße

    Dieses Prinzip der demokratischen Repräsentation bringt § 42 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO zum Ausdruck, wenn dort geregelt wird, dass die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse der Mandatsverteilung im Gemeinderat entsprechen soll (dazu etwa: BVerwG, Urt. v. 9.12.2009, NVwZ 2010, 834; SächsOVG, Urt. v. 15.3.2005, JbSächsOVG 13, 195 = SächsVBl. 2006, 12).Da die demokratische Repräsentation der ganzen Volksvertretung, d.h. der Gesamtheit ihrer gewählten Mitglieder obliegt, haben alle Mitglieder grundsätzlich gleiche Mitwirkungsrechte (BVerfG, Urt. v. 13.6.1989, BVerfGE 80, 188, 217).
  • BSG, 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B

    Kostenfestsetzung bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die vereinzelt vertretene Ansicht, bei Klagen mehrerer einfacher Streitgenossen gegen die Gültigkeit einer Wahl seien die Streitwerte zu addieren (vgl VGH Mannheim, NVwZ-RR 1996, 480; dem folgend Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl 2006, Anhang I B zu § 52 GKG , Streitwertkatalog, RdNr 5; aA BayVGH, NVwZ-RR 1997, 755; zu kommunalrechtlichen Organstreitverfahren s auch Sächs OVG, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 B 436/04 - juris), kann daher auf Wahlanfechtungsklagen im Bereich der vertragsärztlichen Selbstverwaltung nicht übertragen werden.
  • OVG Sachsen, 29.11.2005 - 5 BS 4/04

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Verwaltungsakt, Aufhebung der Vollziehung,

    Darüber hinaus wird bei unvollständiger Zusammensetzung der Verbandsversammlung auch das im Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG und Art. 1 Satz 2 und Art. 3 Abs. 1 SächsVerf) verankerte Ziel der Weitergabe der Repräsentation (vgl. dazu auch SächsOVG, Urt. v. 15.3.2005 - 4 B 436/04 -) verfehlt, das einfachgesetzlich durch § 52 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 Satz 3 SächsKomZG vorgegeben ist.
  • OVG Sachsen, 30.10.2023 - 4 B 171/23

    Stadtbezirksbeirat; Bestellung; berücksichtigen; Spiegelbildlichkeit

    Er ist so zu verstehen, dass die Wahlergebnisse im jeweiligen Stadtbezirk in den inneren Willensbildungsprozess des Gemeinderats (§ 35 Abs. 3 SächsGemO) einbezogen und erwogen werden (so für die entsprechende Formulierung in § 56 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO das Urteil des Senats vom 15. März 2005 - 4 B 436/04 -, juris Rn. 44).
  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

  • VG Köln, 30.07.2008 - 6 K 4783/06

    Universität Köln - Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats gegen den

  • VG Gießen, 21.09.2007 - 8 E 1888/06

    Ausschuss der Gemeindevertretung; Festlegung der Zahl der Mitglieder

  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06

    Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei

  • OVG Sachsen, 27.04.2005 - 5 D 16/02

    Zweckverband, Verbandsversammlung, Verbandsmitglied, Mitgliedsgemeinde, weitere

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 12 S 37.15

    Fraktion; Ausschluss aus der Fraktion; Erlöschen der Fraktion; Rechtsnachfolge;

  • VG Gießen, 21.09.2007 - 8 E 1887/06

    Bildung des Gemeindevorstands; Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

  • OVG Sachsen, 21.08.2013 - 4 A 211/11

    Beigeordnetenwahl, Feststellungsinteresse, geheime Wahl, offene Wahl, Kreistag

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