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   BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 48.13   

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BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 48.13 (https://dejure.org/2014,898)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2014 - 4 B 48.13 (https://dejure.org/2014,898)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 4 B 48.13 (https://dejure.org/2014,898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Klärungsbedürftig des Vorliegens eines Campingplatzes i.S.d. bundesrechtlichen Begriffs bei Bestimmung des Platzes für mehr als drei Wohnwagen oder Zelte oder Wohnmobile analog der Definition in den landesrechtlichen Campingplatzverordnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BauNVO § 10 Abs. 5
    Grundsätzliche Klärungsbedürftig des Vorliegens eines Campingplatzes i.S.d. bundesrechtlichen Begriffs bei Bestimmung des Platzes für mehr als drei Wohnwagen oder Zelte oder Wohnmobile analog der Definition in den landesrechtlichen Campingplatzverordnungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 48.13
    Damit ist es nicht getan (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 und vom 3. Dezember 2012 - BVerwG 4 BN 11.12 - juris).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 48.13
    Der Kläger wirft diese Frage auf der Grundlage der auch vom Oberverwaltungsgericht herangezogenen Senatsrechtsprechung auf (Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 ).
  • BVerwG, 03.12.2012 - 4 BN 11.12

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei fehlender Erfüllung der Darlegungsanforderungen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 48.13
    Damit ist es nicht getan (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 und vom 3. Dezember 2012 - BVerwG 4 BN 11.12 - juris).
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 48.13
    Dem Kläger ist darin beizupflichten, dass der - bundesrechtlich nicht definierte - Begriff des Campingplatzes erfüllt ist, wenn der Platz planungsrechtliche Relevanz hat, wenn er also die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer seine Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.71 - BVerwGE 44, 59 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 3 S 250/16

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Campingplatzes im Gewerbegebiet

    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäben kann ein Vorhaben, das unter eine spezielle in der Baunutzungsverordnung geregelte gewerbliche Nutzungsart fällt, (nur dann) ein Gewerbebetrieb im Sinne bauplanungsrechtlicher Vorschriften sein und als solcher in einem Baugebiet zugelassen werden, wenn er von dem in der Baunutzungsverordnung bei der Definition der speziellen gewerblichen Nutzungsart vorausgesetzten Regelfall abweicht (Beschl. v. 22.1.2014 - 4 B 48.13 - juris; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 24.7.2013 - 1 LB 245/10 - BauR 2014, 229 ff.).

    42 Der bundesrechtlich nicht definierte Begriff des Campingplatzes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.1.2014, a. a. O.)kann in Anlehnung an die Campingplatzverordnungen der meisten Länder (vgl. u.a. § 1 i. V. mit § 2 Abs. 1, Abs. 2 Campingplatzverordnung (CPlVO) Baden-Württemberg), als nicht nur gelegentlich oder nur für kurze Zeit eingerichteter Platz angesehen werden, der zum Aufstellen von mehr als drei Wohnwagen, Zelten oder ähnlichen Anlagen - wie bspw. Wohnmobilfahrzeuge - zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt ist (vgl. hierzu sowie zu den Campingplatzverordnungen anderer Bundesländer OVG Niedersachsen, Urt. v. 24.7.2013, a. a. O.).

  • BFH, 02.08.2018 - V R 33/17

    EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

    Zwar mögen Bootsliegeplätze von dem bundesrechtlich nicht definierten Begriff des Campingplatzes (vergleiche --vgl.-- hierzu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2014 4 B 48/13, nicht veröffentlicht, Rz 3) nicht umfasst sein.
  • VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13

    Nachbarklage; Stellplatz für Wohnmobile im Gewerbegebiet ist kein Campingplatz;

    Dabei bedarf keiner Klärung, ob ein (gewerblich betriebener) Campingplatz ein Gewerbebetrieb im Sinne bauplanungsrechtlicher Vorschriften sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.2014 - 4 B 48/13 -, juris Rn. 7), denn die 17 Kundenparkplätze für Wohnmobile sind weder nach dem Betriebskonzept der Firma ... noch rechtlich als grundsätzlich nur im Sondergebiet nach § 10 Abs. 1, 5 BauNVO zulässiger Campingplatz zu qualifizieren.

    29 Der Begriff des Campingplatzes ist bundesrechtlich nicht definiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.2014 - 4 B 48/13 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 29.08.2016 - 4 B 34.16

    Einordnung eines Abstellplatzes für 18 Wohnmobile mit Übernachtungsmöglichkeiten

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 22. Januar 2014 - 4 B 48.13 - (juris) geltend macht, bezeichnet sie keinen in der angegriffenen Entscheidung formulierten abstrakten Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widersprochen haben soll.
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