Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2012

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   BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10   

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BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10 (https://dejure.org/2010,17249)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2010 - 4 B 49.10 (https://dejure.org/2010,17249)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 4 B 49.10 (https://dejure.org/2010,17249)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 VwGO, § 120 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Revision bei mangelhafter Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens

  • Wolters Kluwer

    Versagung des Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich wegen mangelnder Dienlichkeit des Vorhabens für einen Gartenbaubetrieb; Einfluss des unkorrigierten Protokolls einer Sitzung auf die später getroffene gerichtliche ...

  • rewis.io

    Revision bei mangelhafter Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision bei mangelhafter Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung des Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich wegen mangelnder Dienlichkeit des Vorhabens für einen Gartenbaubetrieb; Einfluss des unkorrigierten Protokolls einer Sitzung auf die später getroffene gerichtliche ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10
    Die Gerichte haben nicht allgemein die Pflicht, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf ihre Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen; denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287).
  • BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln - Gerichtliche Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10
    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des Berufungsurteils sie sich befinden (Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 5.99 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 S. 4 f.), nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62, vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67, vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 und vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93

    Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10
    Unzulässig sind nur Überraschungsentscheidungen, die auf Gesichtspunkte gestützt werden, mit denen die Beteiligten nicht rechnen konnten (Beschluss vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10
    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des Berufungsurteils sie sich befinden (Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 5.99 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 S. 4 f.), nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62, vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67, vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 und vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10
    Ob die Bindung entfiele, wenn der Inhalt des Berufungsurteils dem Inhalt des Protokolls über die Ortsbesichtigung widerspräche - bei einem Widerspruch zwischen Urteilstatbestand und Sitzungsprotokoll geht letzteres gemäß § 314 Satz 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO vor und nimmt dem Tatbestand insoweit die Beweiskraft (Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26) -, kann offen bleiben.
  • BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - (Isolierte) Anfechtung der

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10
    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des Berufungsurteils sie sich befinden (Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 5.99 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 S. 4 f.), nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62, vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67, vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 und vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 10.04.1987 - 1 BvR 883/86
    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10
    Die Gerichte haben nicht allgemein die Pflicht, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf ihre Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen; denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10
    Die Gerichte haben nicht allgemein die Pflicht, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf ihre Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen; denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287).
  • BVerwG, 21.12.1973 - VI CB 172.73

    Erfordernis der Wiedergabe einer Parteivernehmung - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10
    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des Berufungsurteils sie sich befinden (Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 5.99 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 S. 4 f.), nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62, vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67, vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 und vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10
    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des Berufungsurteils sie sich befinden (Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 5.99 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 S. 4 f.), nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62, vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67, vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 und vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 01.09.2020 - 4 B 12.20

    Einbeziehung eines Änderungsbescheids in das gerichtliche Verfahren;

    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 4 B 49.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - A 2 S 873/19

    Rüge der objektiven Willkür der Beweiswürdigung im Asylgerichtsverfahren als

    Danach können etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Asylklägers ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des erstinstanzlichen Urteils sie sich befinden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 5.99 - juris Rn. 31), nicht als Verfahrensmangel - hier in Form einer Gehörsrüge - geltend gemacht werden, sondern nur durch einen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschlüsse vom 09.12.2010 - 4 B 49.10 - juris Rn. 6, vom 09.09.2009 - 4 BN 4.09 - juris Rn. 16, vom 14.04.1999 - 2 BN 1.98 - juris Rn. 5 und vom 15.04.1998 - 2 B 26.98 - juris Rn. 3 und 4).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 7 BN 1.14

    Anforderungen an die Darlegung der Gehörsrüge und des Verstoßes gegen die

    Das gilt auch für Passagen in den Entscheidungsgründen mit Tatbestandsfunktion (vgl. Beschlüsse vom 1. September 2010 - BVerwG 9 B 80.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 41 und vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 4 B 49.10 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 25.04.2014 - 8 B 87.13

    Anforderungen an die Erhebung von Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrügen im

    Die bloße Unrichtigkeit tatsächlicher Feststellungen des Urteils ist für sich noch kein Verfahrensmangel (Beschlüsse vom 3. Januar 2005 - BVerwG 2 B 46.04 - juris Rn. 11 und vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 4 B 49.10 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 03.07.2013 - 9 B 5.13

    Festsetzung der gebietsbezogenen Geschossflächenzahl für den unbeplanten

    Damit übersieht die Beschwerde, dass Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens eines Verfahrensbeteiligten im Berufungsurteil nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden können, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung des Urteils nach Maßgabe des § 119 Abs. 1 VwGO (Beschlüsse vom 1. September 2010 - BVerwG 9 B 80.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 41 Rn. 7 und vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 4 B 49.10 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 3 C 14.11

    Altmark-Trans-Kriterien; Anfechtung von Umlagebescheiden; Anfechtungsfrist;

    Etwaige Unrichtigkeiten bei der Wiedergabe tatsächlicher Feststellungen können ohne Rücksicht darauf geltend gemacht werden, in welchem Teil eines Urteils sie sich befinden (stRspr, vgl. Beschluss vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 4 B 49.10 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 12.06.2012 - 1 WNB 2.12

    Möglichkeit der Geltendmachung etwaiger Unrichtigkeiten oder Lücken bei der

    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers können grundsätzlich nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung der Entscheidung nach Maßgabe des § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. §§ 119, 120 VwGO (ebenso zum Revisionszulassungsrecht: Beschlüsse vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - juris Rn. 5, vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 9 B 41.09 - juris Rn. 4 und vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 4 B 49.10 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2012 - 4 B 49.10   

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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2012 - 4 B 49.10 (https://dejure.org/2012,48078)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2012 - 4 B 49.10 (https://dejure.org/2012,48078)
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