Rechtsprechung
   VG Hannover, 15.11.2010 - 4 B 5090/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34255
VG Hannover, 15.11.2010 - 4 B 5090/10 (https://dejure.org/2010,34255)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.11.2010 - 4 B 5090/10 (https://dejure.org/2010,34255)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. November 2010 - 4 B 5090/10 (https://dejure.org/2010,34255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,34255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans für die Durchführung von Sanierungsarbeiten für Altlasten im Boden eines Gaswerksgeländes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans für die Durchführung von Sanierungsarbeiten für Altlasten im Boden eines Gaswerksgeländes

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilentscheidung zum "Calenberger Loch"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altlastensanierung vs. Baumschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Calenberger Loch": Vorschriften zum Natur- und Baumschutz bestehen nur im öffentlichen Interesse und vermittelten Privaten keine subjektiven Abwehrrechte - Anwohner kann Fällen von Bäumen nicht verhindern zur Altlastensanierung aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus VG Hannover, 15.11.2010 - 4 B 5090/10
    Der Widerspruch der Antragstellerin dürfte nach der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung unzulässig sein, weil der Antragstellerin die Widerspruchsbefugnis fehlt: Einem aus diesem Grunde unzulässigen Widerspruch kommt aber keine aufschiebende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.92 - 7 C 24/92 -, NJW 1993, 1610f).
  • VG Schleswig, 25.09.2001 - 14 B 79/01

    Drittschutz, Altlastensanierung, Bodenschutz, Grundwasserverunreinigung,

    Auszug aus VG Hannover, 15.11.2010 - 4 B 5090/10
    Als drittschützende Norm anzuerkennen ist § 4 Abs. 3 BBodSchG , der dem Pflichtigen aufgibt, die Sanierung so vorzunehmen, dass von der zu sanierenden Bodenverunreinigung dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen (vgl. VG Schleswig, Bes. v. 25.09.01 - 14 B 79/01 -, NVwZ 2002, 754 ff).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Hannover, 15.11.2010 - 4 B 5090/10
    Denn die Vorschriften des Landschaftsschutz- und Naturschutzrechts bestehen ausschließlich im öffentlichen Interesse und vermitteln Privaten keine subjektiven Abwehrrechte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.07 - 4 C 12/05 -, [...] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht